hallo "superkatzi"
begrüße dich hier im forum, mit deinen vielen fragen wirst du hier einige diskusionen auslösen. ist auch gut so. ich will dir nur auf zwei fragen antworten. auf öffentlichen straßen darfst du deinen wohnwagen nicht einfach alleine abstellen. da du keine kraftfahrzeugsteuer für deinen wohnwagen zahlst , darf dieser auch nicht ohne zugfahrzeug geparkt werden. deshalb auch die günstige versicherung von 21.- weil immer das zugfahrzeug haftet und steuerpflichtig ist. außer der anhänger macht sich selbstständig auf reisen.
noch kurz zu dem begriff campen. zur erlangung der fahrtüchtigkeit im fahrzeug schlafen oder ruhen ist nicht camping. solltest du stützen runterkurbeln, tisch und sesseln aufstellen dann ist das "campen". l.g. und viel spaß, rudko2
rudko u.janna, st. andrä vor dem hagental bez. tulln mit lmc u. suzuki marauder im renault trafik