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Thema: mit deutschen Hänger und österr. PKW ins Ausland fahren

  1. #21
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    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
    Hallo johannsen - also wenn ich richtig gegoogelt habe und Du in St. Pöten keinen Namensvetter hast bin ich nicht so falsch gelegen - oder?
    LOL - ich bin im Internt zu finden? Tsts ..


    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
    Sollte das so stimmen, ist das Deine private Auslegung oder habt Ihr dazu eine interne Weisung oder sonst ein internes Papier?
    Mit dieser Auslegung würde ich dienstlich ein Verfahren angehen - sprich: würde ein Beamter einen Lenker anzeigen, weil er ohne rote Kennzeichen mit dem deutschen Hänger unterwegs ist, würde ich das Verfahren einstellen - es sei denn, er wäre länger als ein Monat im Inland gefahren - aber das ist ja eine andere Geschichte.
    Wie schon erwähnt: ich hab nur das Gesetz und erläuternde Bemerkungen gefunden, es gibt keine aktuelle Judikatur zum § 83 KFG.

    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
    Ich habe mit 2 verschiedenen Polizisten in Salzburg gesprochen, BEIDE kannten nicht einmnal die Regelung dass man mit einem österr. PKW keine ausländischen Hänger ziehen darf - Ich folge da auch eher der Auslegung von Flüsterer. Auch die Versicherung hat dazu ein "internes Papier" und die haben mir bestätigt, daß ich mit dem roten Kennzeichen den Hänger ziehen darf.
    Soll vorkommen - niemand weiß alles! ;-)

    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
    Zudem gibt es ja auch die mehrfach bestätigte Aussage vom Herrn Dipl.-Ing. Dieter KARL, Bundesministerium für Verkehr,Innovation und Technologie Sektion II / ST 4 , "Rechtsbereich Kraftfahrwesen und Fahrzeugtechnik" wie unten von Digital bestätigt wurde ....
    DI Karl ist eher der Techniker in der zuständigen Abteilung. Dr. Kast oder Mag. Schubert sind die Juristen.

    Ich hab mir zwar den Thread durchgelesen, aber nicht genau erkennen können, was die konkrete Aussage von DI Karl war.
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  2. #22
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Doch ;-) Weil da steht "gemäß § 49 Abs 3 KFG 1967 ausgegeben! Also ist es für diese Zwecke ausgegeben, die im Gesetz genannt sind. Und es gibt in Zusammenschau mit § 83 (und 104 - der auch wieder auf § 83 verweist) keinen Zweck: Ziehen einen ausländischen Wohnwagenanhängers!

    (...)
    Einspruch! Es ist ein Kennzeichen für einen Anhänger - und da ist aber im KFG jetzt keine Stelle zu finden, ob es denn nur für eine bestimmte Art von Anhänger wäre. Und der Wohnwagen ist ein Anhänger. Aber das könnte man mal wirklich mit dem Dr Kast oder dem Ing W.... erläutern
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  3. #23
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    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Einspruch! Es ist ein Kennzeichen für einen Anhänger - und da ist aber im KFG jetzt keine Stelle zu finden, ob es denn nur für eine bestimmte Art von Anhänger wäre. Und der Wohnwagen ist ein Anhänger. Aber das könnte man mal wirklich mit dem Dr Kast oder dem Ing W.... erläutern
    Wenn das so weitergeht, schaff ich heut noch meinen 100. Beitrag ;-)

    Einspruch abgelehnt .
    Es geht nicht um die Art des Anhängers, sondern für welchen Zweck das Kennzeichen für den Anhänger ausgegeben wird:

    § 49 Abs 3 Kraftfahrgesetz lautet:


    (3) Auf Antrag des Zulassungsbesitzers eines in Z 1 bis 3 genannten Kraftfahrzeuges hat die Behörde Kennzeichentafeln mit dessen Kennzeichen auszugeben für
    1.
    Anhänger mit ausländischem Kennzeichen, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden sollen (§ 83), wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er Beförderungen vom Ausland in das Inland durchzuführen hat;

    LG

    Johann
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  4. #24
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    BINGO!

    Und diese Information bekam ich unter anderem auf die Frage,
    wie ich einen Anhänger, sprich Wohnwagen, von Deutschland
    nach Österreich bekomme.

    Die rote Tafel ist quasi nur zur Überstellung bestimmt und der Hänger
    muss, bzw. sollte, nach meiner Auskunft, innhalb von 3 Monaten
    angemeldet werden.
    Jedoch wurde mir auch aus dem Vehrkehrsministerium geflüßtert,
    es wird nicht so genau genommen.
    Also habe ich immer den Kaufvertrag mitgenommen zum Nachweis
    wann ich den Hänger geholt habe.

    Und, nach 4 Monaten! fuhr ich mit den roten offiziel zum TÜV
    und keiner hat sich beklagt!

    Kurz gesagt:
    angemeldeter Deutscher Anhänger nur zur Überstellung mit den roten
    auf der ganzen Fahrstrecke, oder ab der Österreichischen Grenze mit den blauen
    Kennzeichen.
    So auch wenn der Hänger nicht angemeldet ist, ganze Fahrstrecke
    mit den roten Kennzeichen.

    Es ist nicht erlaubt, Wohnwagen in D zu mieten und mit den roten zu
    fahren da es sich nicht um eine Überstellung handelt und nicht
    glaubhaft gemacht werden kann daß der Hänger gekauft wurde.
    Lt. Vehrkersministerium muss der Kaufvertrag mitgeführt werden
    um den Beweis antreten zu können daß der Hänger ab Datum
    einen Österreichischen Besitzer gehört und derjenige verantwortlich
    ist für eine Typengerechte Anmeldung.

    So habe ich es praktiziert und so wurde mir das
    neue Gesetz über das Deckkennzeichen mitgeteilt.
    Da kannten sich nichteinmal die Versicherungen richtig aus

    In diesem Sinne

    L.G.
    Digital


    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Wenn das so weitergeht, schaff ich heut noch meinen 100. Beitrag ;-)

    Einspruch abgelehnt .
    Es geht nicht um die Art des Anhängers, sondern für welchen Zweck das Kennzeichen für den Anhänger ausgegeben wird:

    § 49 Abs 3 Kraftfahrgesetz lautet:


    (3) Auf Antrag des Zulassungsbesitzers eines in Z 1 bis 3 genannten Kraftfahrzeuges hat die Behörde Kennzeichentafeln mit dessen Kennzeichen auszugeben für
    1.
    Anhänger mit ausländischem Kennzeichen, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden sollen (§ 83), wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er Beförderungen vom Ausland in das Inland durchzuführen hat;

    LG

    Johann

  5. #25
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    Auch von mir EINSPRUCH! Zumindest zu DIGITAL -> wo steht denn in all den Ausführungen, daß es sich NUR um eine Überstellungsfahrt handeln darf? Und auch von Kaufverträgen steht da nix im Gesetz - wenn ich miete kann ich auch mit dem Mietvertrag nachweisen, daß ich den Hänger nicht länger als 3 Montate mit dem Kennzeichen rumfahre -oder? Und ausgegeben wurden die Taferln genau für den Zweck entweder einen Fahrradträger damit zu schmücken, oder einen im Ausland zugelassenen Hänger in Österreich zu ziehen oder einen nicht angemeldeten Hänger bis zur Zulassung zu ziehen.

    Und sollte der Zusatz "wenn der ... glaubhaft macht..." so gelten (was mir eher nach einer alten Bezeichnung aussieht um das nur für Frächter einzuschränken) - das kann ich schon glaubhaft machen - ich muss ja irgendwie den Wohnwagen vom Ausland in das Inland bringen um ihn dort zu beladen und damit auf Urlaub zu fahren - retour dann umgekehrt - man kann doch nicht von mir verlangen mit meinem Klumpert im Auto nach Deutschland zu fahren, dort den Wohnwagen zu übernehmen und einzuräumen und dann aussen um Österreich herum nach Italien oder Kroatien zu fahren - oder?

    Aber ich verstehe johannsen durchaus - so richtig "sauber" ist der ganze Gesetzeskram da wohl nicht - und es gilt wohl eher die wo kein Richter da kein Kläger Regel bis das mal einer bis zum Höchstgericht durchkämpft - man kann sich entscheiden - entweder mit Deutschen Kennzeichen mit dem Miethänger fahren und riskieren, daß ein Polizist in Österreich einen nicht weiterfahren lässt, oder mit dem roten Deckkennzeichen fahren und riskieren dass ein Polizist eine Anzeige schreibt. KEINEN Hänger in Deutschland mieten zu dürfen (weder mit dem deutschen noch mit Deck- Kennzeichen) scheint mir eher unmöglich da es ein enormer Eingriff in den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU darstellen würde ...

    Aus meiner Einschätzung heraus und mit den Aussagen von Versicherung und Verkehrsministerium glaube ich noch immer, daß ich mit den roten Deckkennzeichen auf der sichereren Seite bin und eher wehniger damit falsch machen kann.
    lupo
    *************

  6. #26
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    Zitat Zitat von digital Beitrag anzeigen
    BINGO!

    Und diese Information bekam ich unter anderem auf die Frage,
    wie ich einen Anhänger, sprich Wohnwagen, von Deutschland
    nach Österreich bekomme.

    Die rote Tafel ist quasi nur zur Überstellung bestimmt und der Hänger
    muss, bzw. sollte, nach meiner Auskunft, innhalb von 3 Monaten
    angemeldet werden.
    Jedoch wurde mir auch aus dem Vehrkehrsministerium geflüßtert,
    es wird nicht so genau genommen.
    Naja - soll ichs nochmal komplizieren?

    Ich nehme mal Zustimmung an! ;-)

    Der Passus "Beförderungen vom Ausland nach Österreich" kann sich meiner Meinung nach nicht auf Überstellungen von Anhängern beziehen, sondern auf Transport von Waren mit dem Hänger.

    Zwei Argumente hab ich dafür:

    1. Deutschland akzeptiert nicht, dass ein Ausländer mit Kennzeichen seines Heimatlandes antanzt und diese draußen auf das Fahrzeug klatscht. Dafür gibt es die deutschen Kurzzeitkennzeichen (mit gelbem Datumsfeld) oder die Überstellungskennzeichen (mit rotem Datumsfeld) oder die Händlerkennzeichen (rote Schrift auf weißem Grund).

    2. Die Bestimmung über die roten Kennzeichen wurde im Zuge der letzten Novelle nur um die Möglichkeit erweitert, dass man ein solches auf die AHK-Radträger montieren darf. Sonst ist da nichts neu. Und vorher waren diese Kennzeichen nur für Anhänger zum Gütertransport gedacht und der aktuelle Wortlaut lässt mich auch zu keinem anderen Schluss kommen.


    Zitat Zitat von digital Beitrag anzeigen
    BINGO!
    Und, nach 4 Monaten! fuhr ich mit den roten offiziel zum TÜV
    und keiner hat sich beklagt!

    Kurz gesagt:
    angemeldeter Deutscher Anhänger nur zur Überstellung mit den roten
    auf der ganzen Fahrstrecke, oder ab der Österreichischen Grenze mit den blauen
    Kennzeichen.
    So auch wenn der Hänger nicht angemeldet ist, ganze Fahrstrecke
    mit den roten Kennzeichen.
    Das kann in Ö natürlich funktionieren - wobei die Frist für die Verwendung wie schon andernorts erwähnt, im Regelfall nur einen Monat beträgt, wenn der Benutzer seinen Hauptwohnsitz in Ö hat.
    In Germany kannst ganz schnell Probleme bekommen, wenn Du die Kennzeichen mitbringst, um zu überstellen. Das gilt aber generell, also auch für blaue oder grüne Kennzeichen.
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  7. #27
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    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen

    Und sollte der Zusatz "wenn der ... glaubhaft macht..." so gelten (was mir eher nach einer alten Bezeichnung aussieht um das nur für Frächter einzuschränken) - das kann ich schon glaubhaft machen - ich muss ja irgendwie den Wohnwagen vom Ausland in das Inland bringen um ihn dort zu beladen und damit auf Urlaub zu fahren - retour dann umgekehrt - man kann doch nicht von mir verlangen mit meinem Klumpert im Auto nach Deutschland zu fahren, dort den Wohnwagen zu übernehmen und einzuräumen und dann aussen um Österreich herum nach Italien oder Kroatien zu fahren - oder?
    Das mit dem "Glaubhaft machen" ist ein juristischer Fachausdruck, der lediglich bedeutet, dass Du nicht beweisen musst, dass Du Güter mit dem Hänger nach Ö transportierst, sondern dass Deine Behauptung, es zu tun, nicht absurd genug ist, um sie nicht zu glauben. Kurz: glaubhaft machen ist weniger als beweisen müssen.

    Zitat Zitat von digital Beitrag anzeigen
    BINGO!
    Zitat Zitat von digital Beitrag anzeigen
    Aber ich verstehe johannsen durchaus - so richtig "sauber" ist der ganze Gesetzeskram da wohl nicht - und es gilt wohl eher die wo kein Richter da kein Kläger Regel bis das mal einer bis zum Höchstgericht durchkämpft - man kann sich entscheiden - entweder mit Deutschen Kennzeichen mit dem Miethänger fahren und riskieren, daß ein Polizist in Österreich einen nicht weiterfahren lässt, oder mit dem roten Deckkennzeichen fahren und riskieren dass ein Polizist eine Anzeige schreibt. KEINEN Hänger in Deutschland mieten zu dürfen (weder mit dem deutschen noch mit Deck- Kennzeichen) scheint mir eher unmöglich da es ein enormer Eingriff in den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU darstellen würde ...
    Genauso sehe ich es! Leichter ist es, einen Polizisten mit dem vorhandenen Gesetzestext davon zu überzeugen, dass mit dem roten Kennzeichen alles OK ist - auch wenns falsch ist ;-)
    Und dass ich mir einen deutschen Hänger nicht mieten und dann mit seinem originalen Kennzeichen ein Monat in Ö verwenden kann, schau ich mir in jedem Verfahren an, wenn denn wirklich eines gegen mich eingeleitet werden sollte.

    So, das war mein Beitrag Nr. 100 - es ist jetzt 22:39, hat nur mehr 20,7 Grad draußen und ich geh jetzt schlafen ;-)

    LG

    Johann
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  8. #28
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    Daumen hoch

    servus johann,

    1. Deutschland akzeptiert nicht, dass ein Ausländer mit Kennzeichen seines Heimatlandes antanzt und diese draußen auf das Fahrzeug klatscht.


    nun, so ganz stimmts aber wieder auch nicht.

    punkt 1. bei blauen musst ja ein fahrtenbuch führen, also ich darf z.b. einen wowa nach D zur (eben fiktiven ) reparatur bringen und wieder nach A einbringen. wenns so im FB eingetragen ist, keine chance der obrigkeit, die müssten das gegenteil beweisen.

    einen wowa mit blauen holen würde nach deutschem recht eine fernzulassung sein, die aber nicht gestattet ist.

    punkt 2. es ist aber sehr wohl rechtens, mit einem wowa mit blauer durchzufahren. trag einfach amsterdam - wien ein und schon hast ruhe. das FB ist beweis genug.

    punkt 3. mit einem österreichischen überstellungskennzeichen darf ich sehr wohl in D fahren, da der wowa eine österreichische zulassung hat.

    punkt 4, der wichtigste. einfach mit irgendwas hinten drauf fahren, ich hatte bei meinen neuen wowa vom werk nach wien noch nie irgendwelche probs... von vorn siehts eh keiner und nachfahren? macht keiner, auch wenn die bayern angeblich so scharf sein sollten .

    ok, so siehts eben in der gelebten praxis aus...
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
    *** member of CTJ ***

  9. #29
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    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    servus johann,

    1. Deutschland akzeptiert nicht, dass ein Ausländer mit Kennzeichen seines Heimatlandes antanzt und diese draußen auf das Fahrzeug klatscht.


    nun, so ganz stimmts aber wieder auch nicht.
    So generell hab ichs natürlich nicht gemeint, aber vielleicht missverständlich formuliert. Es ging ja darum, dass digital meinte, er würde die roten Kennzeichen als Überstellungskennzeichen verwenden wollen - so hab ichs jedenfalls verstanden.
    Das akzeptiert Deutschland nicht - wie wahrscheinlich auch viele andere Staaten - weil es deren Recht auf Zulassung der Fahrzeuge auf ihrem Territorium berührt.


    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen

    punkt 1. bei blauen musst ja ein fahrtenbuch führen, also ich darf z.b. einen wowa nach D zur (eben fiktiven ) reparatur bringen und wieder nach A einbringen. wenns so im FB eingetragen ist, keine chance der obrigkeit, die müssten das gegenteil beweisen.
    Das würde doch niemand machen, das ist ja illegal ;-)

    Im Ernst: natürlich gibt es viele Schlupflöcher, soll auch so sein. Aber der Themenstarter wollte ja wissen, ob er es darf, nicht wie er irgendwie damit durchkommt, denk ich :-)

    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    einen wowa mit blauen holen würde nach deutschem recht eine fernzulassung sein, die aber nicht gestattet ist.
    Genauso ist es, darauf hab ich mich bezogen.

    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen

    punkt 3. mit einem österreichischen überstellungskennzeichen darf ich sehr wohl in D fahren, da der wowa eine österreichische zulassung hat.
    Selbstverständlich, kein Einwand. Nur vorher den Fahrzeugbrief mit der Post bekommen, dann hier Überstellungskennzeichen anmelden und das Auto/den Anhänger damit importieren verstößt wieder gegen den Zulassungsanspruch Deutschlands.

    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    punkt 4, der wichtigste. einfach mit irgendwas hinten drauf fahren, ich hatte bei meinen neuen wowa vom werk nach wien noch nie irgendwelche probs... von vorn siehts eh keiner und nachfahren? macht keiner, auch wenn die bayern angeblich so scharf sein sollten .
    Natürlich kennt kaum jemand die verschiedenen Kennzeichen der verschiedenen Länder - eh klar.
    Schwierig wird es höchstens dann, wenn es bei einem Unfall zu Haftungsfragen kommt und die Versicherung ob hoher Schadenersatzleistung genauer nachschaut.

    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    ok, so siehts eben in der gelebten praxis aus...
    Schon klar. Und natürlich muss man sagen, dass wir hier von nicht wirklich großartigen Übertretungen sprechen, wenn es denn solche überhaupt sind. Solange eine Versicherung besteht, die im Ernstfall die entstandenen Schäden eines Dritten abdeckt, wirds wohl nicht so heiß gegessen wie gekocht werden.
    Aber ich persönlich möcht zumindest wissen, worauf ich mich einlasse und wo allenfalls Fußangeln sind.
    Und dafür ist dieses Forum ja eine super Informationsquelle.
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  10. #30
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    Hallo @ all

    so jetzt wirds verwirrend .......
    jetzt darf ich einen DE-Anhänger von München BY nach Wien AT ziehen mit der "Roten" nur wenn ich eine Ladung habe ?? -----
    die ROTE muss ich an der Grenze montieren oder vorher??--------
    bei Verlassen des Bundesgebietes AT in Richtung SLO muss ich dann wieder die ROTE abnehmen ??----
    oder nicht ??????

    FRAGEN über FRAGEN !!!!!!

    --------- Ich will doch nur bei meinen Eltern den Anhänger ausleihen ........ und mein Camping-klumpart nach Kroatien und zurück bringen


    lg TOM
    Thomas G. und Familie aus Wien 22

    Hyundai Trajet Business 2.0 CRDi + Knaus Südwind 458 TU

    https://www.dropbox.com/sc/p6yd41w74hes0wv/VgZ8d6FgkA

    TOM(38)+Doris(41)+Christoph(19)+Alex(16)+Kathi(11) +Lea(8)

    Interpunktion und Orthographie des Postings sind frei erfunden.
    Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Rechtschreibregeln ist rein zufällig und nicht beabsichtigt.

  11. #31
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    Zitat Zitat von TOMTOM25m Beitrag anzeigen
    Hallo @ all

    so jetzt wirds verwirrend .......
    jetzt darf ich einen DE-Anhänger von München BY nach Wien AT ziehen mit der "Roten" nur wenn ich eine Ladung habe ?? -----
    Meiner(!) Meinung nach darfst Du den in Deutschland zugelassenen Hänger mit den deutschen Kennzeichen für den Zeitraum eines Monats in Österreich verwenden, OHNE österreichische Kennzeichen anbringen zu müssen.

    Rote Kennzeichen müsstest Du montieren, wenn Du mit dem Hänger Beförderungen durchführst - was Du ja nicht tust.

    Zitat Zitat von TOMTOM25m Beitrag anzeigen
    die ROTE muss ich an der Grenze montieren oder vorher??--------
    bei Verlassen des Bundesgebietes AT in Richtung SLO muss ich dann wieder die ROTE abnehmen ??----
    oder nicht ??????
    Ich würde - wie oben erwähnt - nur mit den deutschen durchfahren.

    Wenn Du meinst, mit den roten bist Du sicherer unterwegs, dann bedenke einfach, dass diese Kennzeichen aufgrund der österreichischen Gesetzeslage ausgegeben werden. Das heißt, du MUSST sie in Deutschland nicht montieren, sondern allenfalls erst an der Grenze. Aber wenn Sie (rechtmäßig!) montiert sind, müssen die anderen Vertragsstaaten (sicher alle EU und viele andere) diese anerkennen.

    In der Zusammenschau kannst aus dem Thread entnehmen: es gibt viele praktische Erfahrungen mit dem Ziehen ausländischer Anhänger und es gibt keine Meldung, dass irgendeiner der Forumsteilnehmer schon mal Probleme hatte. Liegt an der Komplexität der Materie und dass sich deshalb niemand so richtig einlesen will.

    Ich habe meine aufgrund der mir zugänglichen Materien richtig scheinende Rechtsmeinung abgegeben. Sowas steht immer unter dem Vorbehalt, dass im Anlassfall eine zuständige höhere Instanz anders entscheidet, wenn die Frage in einem förmlichen Verfahren aufgeworfen wird. Vorher ist es nur eine Meinung wie viele andere auch. Das ist das unbefriedigende an Rechtsauskünften.

    Zitat Zitat von TOMTOM25m Beitrag anzeigen

    --------- Ich will doch nur bei meinen Eltern den Anhänger ausleihen ........ und mein Camping-klumpart nach Kroatien und zurück bringen
    Mein Tip: fahr mit den deutschen Kennzeichen, nimm eine Kopie dieses Threads mit und wenn Dich ein Polizist kontrolliert, lass ihn das durchlesen.
    Das rechtliche Argument ist, dass die Anordnung im § 104 KFG, dass ausländische Anhänger nur mit inländischen Kennzeichen gezogen werden dürfen, unter dem Vorbehalt des § 83 KFG steht, der wiederum auf § 49 Abs 3 KFG verweist, was im Ergebnis bedeutet, dass Du keine roten Kennzeichen montieren musst, wenn du keine Beförderung durchführst.
    Ich bin sicher, damit verwirrst Du ihn genauso, wie es mir mit Dir (und sicher ein paar anderen Usern auch) gelungen ist und Du kannst unbehelligt weiterfahren ;-)

    Schönen Urlaub

    LG

    Johann
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  12. #32
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen

    Mein Tip: fahr mit den deutschen Kennzeichen, nimm eine Kopie dieses Threads mit und wenn Dich ein Polizist kontrolliert, lass ihn das durchlesen.
    Das rechtliche Argument ist, dass die Anordnung im § 104 KFG, dass ausländische Anhänger nur mit inländischen Kennzeichen gezogen werden dürfen, unter dem Vorbehalt des § 83 KFG steht, der wiederum auf § 49 Abs 3 KFG verweist, was im Ergebnis bedeutet, dass Du keine roten Kennzeichen montieren musst, wenn du keine Beförderung durchführst.
    Ich bin sicher, damit verwirrst Du ihn genauso, wie es mir mit Dir (und sicher ein paar anderen Usern auch) gelungen ist und Du kannst unbehelligt weiterfahren ;-)
    LOL - das ist super und trifft den Punkt genau - ich stelle mir gerade bildlich einen Ordnungshüter auf der österreichischen Autobahn vor, der nach dem lesen des Ausdrucks etwa diesen Gesichtsausdruck haben wird:

    @ johannsen: VIELEN DANK für die kompetenten Ausführungen - ich fühle mich damit jetzt sowohl mit den Deutschen Taferln in Österreich als auch mit den roten Taferln darüber rechtlich gesehen gleich "sicher" - ich werde mich für die rote Variante entscheiden, da ich erstens die rote Tafel schon habe und zweitens kann ich am Campingplatz nicht mit unseren Lieblingsnachbarn verwechselt werden und sollte unterwegs ein Ordnungshüter meine rote Tafel beanstanden nimm ich sie ab und weise das deutsche Kennzeichen vor - wenn er damit auch Probleme haben sollte kann ich ihm auch nicht helfen solange er mich irgendwie weiterfahren lässt. Wobei ich mal behaupte, daß mich keiner wegen der Tafeln (ob Deutsch oder rot) aufhalten wird da er es entweder nicht weiß oder er sich den Schuh nicht anziehen möchte - die Versicherung sollte im Fall eines Unfalls (3x Holz klopf, Salz über die linke Schulter schmeiss) auch keine Regressmöglichkeiten habe, da der Hänger in Deutschland ordentlich zugelassen und versichert ist und der TÜV gültig ist - soweit ich informiert bin kann eine Versicherung nur Regress nehnmen wenn ein Unfall passiert und sie nachweisen kann, daß ein Verhalten oder ein Zustand den Unfall begünstigt hat oder ein anderes Verhalten bzw Zustand den Unfall verhindert hätte - Problematisch könnte es werden einen NICHT zugelassenen Hänger mit dem roten Taferl zu fahren - da könnte einem die Versicherung einen Strick drehen weil es gar keine Zulassung und TÜV gab.
    lupo
    *************

  13. #33
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    Daumen hoch

    hi johann,

    und das Auto/den Anhänger damit importieren verstößt wieder gegen den Zulassungsanspruch Deutschlands.

    hier irrt aber der beamte . es handelt sich dabei um ein in ÖSTERREICH mit originalpapieren zugelassenes fahrzeug! hier haben die schupos das volle nachsehen, denn dieses (übrigens EU-konforme) kennzeichen wird so wie das deutsche überstellkennzeichen von beiden ländern anerkannt!

    über den rest von europa und auch in D außerhalb bayerns braucht man sich keine gedanken machen, die akzeptieren alles was nur amtlich genug aussieht...(auch aus der praxis ).

    quelle: ich hab das bereits vor einigen jahren mit der rechtsabteilung des arbö angeleiert, da viele im club korrekt fahren wollten.
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  14. #34
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    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    hi johann,

    und das Auto/den Anhänger damit importieren verstößt wieder gegen den Zulassungsanspruch Deutschlands.

    hier irrt aber der beamte . es handelt sich dabei um ein in ÖSTERREICH mit originalpapieren zugelassenes fahrzeug! hier haben die schupos das volle nachsehen, denn dieses (übrigens EU-konforme) kennzeichen wird so wie das deutsche überstellkennzeichen von beiden ländern anerkannt!
    Ich bin mir nicht sicher, ob wir vom gleichen reden.
    Wenn ich mir die Papiere schicken lasse, um mir hier ein Überstellungskennzeichen zu lösen und das Fahrzeug dann aus D abzuholen, bin ich gefährdet, draußen Probleme zu bekommen.

    Anders natürlich - wenn Du das meinst, wenn ich das COC nehme, mit dem Finanzamt alles klar mache und nach der Anmeldung mit den richtigen Kennzeichen rausfahre - was ja gscheiter wär. Wenns nicht an der techn. Überprüfung in Ö scheitert.

    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen

    über den rest von europa und auch in D außerhalb bayerns braucht man sich keine gedanken machen, die akzeptieren alles was nur amtlich genug aussieht...(auch aus der praxis ).

    quelle: ich hab das bereits vor einigen jahren mit der rechtsabteilung des arbö angeleiert, da viele im club korrekt fahren wollten.
    Ob der Arbö da die richtige Adresse ist? Diese Ansicht deutscher Behörden ist relativ jung. Vor einigen Jahren bin ich auch mal mit den grünen Überstellungskennzeichen ein Gebrauchtauto holen gewesen. Damals war von Zulassungsanspruch noch keine Rede.
    Ich hab da glaublich auch eine dienstliche Info - wenn ich sie finde, geb ich bescheid.

    LG

    Johann
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  15. #35
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    Daumen hoch

    hi johann,

    das muss sich dann aber in den letzten zwei, drei jahren seit ich weg bin geändert haben .

    die rechtsabteilung des arbö war immer gut, die rechtsauskünfte waren tadellos in ordnung, wir waren immer auf der gewinnerseite wenns mal brenzlig wurde.

    aber du weißt ja, wo menschen arbeiten, werden auch fehler gemacht....

    ich find solche diskussionen jedenfalls herrlich, da kann jeder davon (auch ich!) lernen .
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  16. #36
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    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    hi johann,

    das muss sich dann aber in den letzten zwei, drei jahren seit ich weg bin geändert haben .

    .
    Das hab ich noch gefunden:

    Deutschland erachtet seit kurzem sowohl die Verwendung von Probekennzeichen als auch
    grüne Überstellungskennzeichen zur Überführung ins Ausland als unzulässig. Die Ausfuhr
    aus Deutschland erfolgt daher am leichtesten mit einem Ausfuhrkennzeichen, das sie bei
    der KfZ Zulassungsstelle (€ 40,--) erhalten. Zuvor benötigen sie eine
    Kurzhaftpflichtversicherung (ARISA). Diese ist auch beim ADAC (€ 80,-- f. 15 Tage)
    erhältlich


    Die Info stammt von einer Broschüre des ÖAMTC. Der ist übrigens nicht meiner Meinung, was die Verwendung von roten Kennzeichen anlangt. Ich werd den Bearbeiter mal anschreiben und das Ergebnis bekannt geben, wenn ichs hab.

    Vorher gehts aber nach Kärtnen zu www.roz.at - fahren am Freitag für zwei Wochen.

    LG

    Johann
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  17. #37
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    Idee

    danke johann

    für die info. da kocht D wiederum ein eigenes süppchen, denn auch die deutschen haben 1955 in der schweiz unterschrieben, dass die jeweiligen bedingungen ALLER europäischen länder gegenseitig anerkannt werden.

    genaugenommen, wäre das dann ein bruch der schweizer verträge....
    nur ich bin ja kein jurist, aber da könnte der laredo seinen kollegen fragen, der muss das ja wissen...
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  18. #38
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    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    danke johann

    für die info. da kocht D wiederum ein eigenes süppchen, denn auch die deutschen haben 1955 in der schweiz unterschrieben, dass die jeweiligen bedingungen ALLER europäischen länder gegenseitig anerkannt werden.
    Na die sind halt in der Position, zu sagen, wo es lang geht. Wer zahlt, schafft an ;-)

    Hab jetzt auch schon Rückmeldung vom ÖAMTC-Verkehrsjuristen, wie er die Problematik mit dem roten Kennzeichen sieht.
    Hatten eine interessante telefonische Diskussion.

    Ergebnis: unsere Ansichten sind jeweils vertretbare Rechtsmeinungen, da es leider keine Judikatur gibt, gibt es auch keine abschließende Lösung.
    Einig sind wir uns, dass die praktische Bedeutung eine geringe ist, weil sowohl bei Fahren mit dem deutschen Kennzeichen als auch bei Verwendung des roten Kennzeichens die versicherungstechnische Haftung besteht.
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  19. #39
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Na die sind halt in der Position, zu sagen, wo es lang geht. Wer zahlt, schafft an ;-)

    Hab jetzt auch schon Rückmeldung vom ÖAMTC-Verkehrsjuristen, wie er die Problematik mit dem roten Kennzeichen sieht.
    Hatten eine interessante telefonische Diskussion.

    Ergebnis: unsere Ansichten sind jeweils vertretbare Rechtsmeinungen, da es leider keine Judikatur gibt, gibt es auch keine abschließende Lösung.
    Einig sind wir uns, dass die praktische Bedeutung eine geringe ist, weil sowohl bei Fahren mit dem deutschen Kennzeichen als auch bei Verwendung des roten Kennzeichens die versicherungstechnische Haftung besteht.
    Hallo Johannsen!

    Danke für die Bemühungen! Damit bin ich ja mit meinen roten Taferln auf der sicheren Seite - wenn ich eine Kontrolle habe werde ich das kontrollierende Organ wählen lassen - "rot oder weiss?" ich werde beide Varianten dabei haben - im Ernst, ich werde mit der roten fahren und wenn die beanstandet wird, nimm ich sie ab - danke für die guten Ausführungen und Klarstellungen - ich fühle mich jetzt endgültig sicher.

    ... und schönen Urlaub in Kärnten - wir würden auch gerne mal einen Kärntenurlaub wagen, allerdings hatten wir bis jetzt immer Angst vor dem Wetter .... aber vielleicht wagen wir das nächstes Jahr und wenn das Wetter schlecht ist, fahren wir halt weiter nach Kroatien - wir testen das ja eh heuer erstmalig aus.
    lupo
    *************

  20. #40
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    Standard Antwort auf die ÖAMTC Anfrage:

    Hallo!!
    Hier ist die Antwort seitens des ÖAMTC:
    Zitat Zitat von OEAMTC

    Von: H********** Susanne (RA 1) [mailto:susanne.h*********@oeamtc.at]
    Gesendet: Donnerstag, 30. Juli 2009 13:25
    An: Thomas Ga*******
    Betreff: Anfrage an den ÖAMTC wegen Ziehens eines deutschen Anhängers mit einem österreichischen Kennzeichen

    Bitte entschuldigen Sie die krankheitsbedingt verspätete Antwort:

    Sehr geehrter Herr Ga*******!
    Uns sind hier keine Einschränkungen in den umgrenzenden Ländern bekannt, wobei das rote Kennzeichen ja nur für Ö gilt und da eigentlich nur für einen Transport nach Ö. Im Ausland sollte daher wieder das ursprüngliche deutsche Kennzeichen verwendet werden. Wir gehen davon aus, dass bei einem roten Kennzeichen ohnehin die ausländischen Polizisten stutzig werden.
    Eine definitive Auskunft aus Kroatien liegt uns hier leider nicht vor und es kann auch dauern, bis wir diese bekommen. Bei der letzten diesbezüglichen Anfrage haben wir leider keine Rückmeldung bekommen. Wir bekommen aber Beschwerden über Schikanen der Behörden durch unser Notruftelefon rasch übermittelt und da gibt es keinen Anlassfall.


    Leider sind diese Bestimmungen in Ö sehr veraltet und waren ja ursprünglich zollrechtlicher Natur. Ich hoffe, dass wir hier bald eine andere Regelung bekommen.


    Eine Vollmacht ist sicherlich fürs Ausland unbedingt erforderlich.


    Mit freundlichen Grüßen
    Mag. Susanne H*************
    ÖAMTC Rechtsabteilung
    Schubertring 1-3
    1010 Wien
    Tel.: 01 71199 1337
    Email: susanne.h************@oeamtc.at
    Des ist doch eine klare Aussage

    lg
    TOM
    Thomas G. und Familie aus Wien 22

    Hyundai Trajet Business 2.0 CRDi + Knaus Südwind 458 TU

    https://www.dropbox.com/sc/p6yd41w74hes0wv/VgZ8d6FgkA

    TOM(38)+Doris(41)+Christoph(19)+Alex(16)+Kathi(11) +Lea(8)

    Interpunktion und Orthographie des Postings sind frei erfunden.
    Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Rechtschreibregeln ist rein zufällig und nicht beabsichtigt.

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