Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
Hallo johannsen - also wenn ich richtig gegoogelt habe und Du in St. Pöten keinen Namensvetter hast bin ich nicht so falsch gelegen - oder?
LOL - ich bin im Internt zu finden? Tsts ..


Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
Sollte das so stimmen, ist das Deine private Auslegung oder habt Ihr dazu eine interne Weisung oder sonst ein internes Papier?
Mit dieser Auslegung würde ich dienstlich ein Verfahren angehen - sprich: würde ein Beamter einen Lenker anzeigen, weil er ohne rote Kennzeichen mit dem deutschen Hänger unterwegs ist, würde ich das Verfahren einstellen - es sei denn, er wäre länger als ein Monat im Inland gefahren - aber das ist ja eine andere Geschichte.
Wie schon erwähnt: ich hab nur das Gesetz und erläuternde Bemerkungen gefunden, es gibt keine aktuelle Judikatur zum § 83 KFG.

Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
Ich habe mit 2 verschiedenen Polizisten in Salzburg gesprochen, BEIDE kannten nicht einmnal die Regelung dass man mit einem österr. PKW keine ausländischen Hänger ziehen darf - Ich folge da auch eher der Auslegung von Flüsterer. Auch die Versicherung hat dazu ein "internes Papier" und die haben mir bestätigt, daß ich mit dem roten Kennzeichen den Hänger ziehen darf.
Soll vorkommen - niemand weiß alles! ;-)

Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
Zudem gibt es ja auch die mehrfach bestätigte Aussage vom Herrn Dipl.-Ing. Dieter KARL, Bundesministerium für Verkehr,Innovation und Technologie Sektion II / ST 4 , "Rechtsbereich Kraftfahrwesen und Fahrzeugtechnik" wie unten von Digital bestätigt wurde ....
DI Karl ist eher der Techniker in der zuständigen Abteilung. Dr. Kast oder Mag. Schubert sind die Juristen.

Ich hab mir zwar den Thread durchgelesen, aber nicht genau erkennen können, was die konkrete Aussage von DI Karl war.