Zitat von
lupo1972
... das stimmt nicht ganz - lt. Aussage vom Verkehrsministerium ist der Grund einzig und allein die Tatsache der polizeilichen Verfolgung - wenn man von hinten geblitzt oder aufgeschrieben wird, ist die strafrechtl. Verfolgung von österreichischen Kennzeichen einfacher - ein altes Gesetz aber noch immer gültig - ich habe damals extra beim Bundeskanzleramt nachgefragt.
Der Grund steht auch in den erläuternden Bemerkungen zum § 83 KFG. Im Lichte des Deutsch-Österreichischen Vertrages über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungsangelegenheiten ist das meiner Meinung nach in Bezug auf Deutschland überholt.
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Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
aus St.Pölten
mit Carado I447