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Thema: mit deutschen Hänger und österr. PKW ins Ausland fahren

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard mit deutschen Hänger und österr. PKW ins Ausland fahren

    Hallo @ all

    die Situation:
    Meine Eltern (aus Bayern) haben einen in DE zugelassenen Anhänger.
    Diesen Anhänger würde ich gerne zu Urlaubsfahrten benutzen.
    Ich habe eine schriftliche internationale Vollmacht zum Ziehen des Anhängers.

    Ich weis das ich in Österreich nur mit der "roten Nummertafel" den Anhänger ziehen darf.

    meine Frage:

    Darf ich jetzt mit diesem Anhänger und der roten Nummerntafel z.B. nach Kroatien fahren oder gibt es da noch andere Probleme / Richtlinien / Vorschriften / Einschränkungen.

    LG
    aus derzeitigem Urlaub in Kroatien/PAG

    TOMTOM
    Thomas G. und Familie aus Wien 22

    Hyundai Trajet Business 2.0 CRDi + Knaus Südwind 458 TU

    https://www.dropbox.com/sc/p6yd41w74hes0wv/VgZ8d6FgkA

    TOM(38)+Doris(41)+Christoph(19)+Alex(16)+Kathi(11) +Lea(8)

    Interpunktion und Orthographie des Postings sind frei erfunden.
    Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Rechtschreibregeln ist rein zufällig und nicht beabsichtigt.

  2. #2
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    Standard

    Hallo TOMTOM

    Also mit dieser Frage würde ich mich an einen Automobilklub wenden um eine halbwegs sichere Aussage zu bekommen!!!
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
    kommen aus Wien 14


    www.rdh-websolutions.at

  3. #3
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    Zitat Zitat von westbahnmichi Beitrag anzeigen
    Hallo TOMTOM

    Also mit dieser Frage würde ich mich an einen Automobilklub wenden um eine halbwegs sichere Aussage zu bekommen!!!

    Hi Michi

    des hab ich schon und warte auf eine Antwort.

    Ich wollt nur eine QuerInfo :-D


    sobald ich eine Antwort habe werde ich sie hier Posten :-D




    lg
    #TOMTOM
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    Interpunktion und Orthographie des Postings sind frei erfunden.
    Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Rechtschreibregeln ist rein zufällig und nicht beabsichtigt.

  4. #4
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    Standard

    http://www.campingforum.at/campingfo...t=nummerntafel

    sie dir einmal diesen Thread an.
    Hier wurde schon über die roten "Deckungskennzeichen" geschrieben
    und habe es selber Praktiziert.

    Weiters hier ein Auszug von meinen Kommentar:

    Warum nicht mit einen Hänger mit deutschen Kennzeichen in Österreich fahren?
    Wäre ganz einfach zu erklären. Die haben andere Gesetzte, andere Auflagen für den TÜV und sind nicht nach dem Österreichischen Gesetz.
    Darum bei uns neu Genehmigen lassen nach Österreichischen Gesetz und ab die Post.
    Hierum geht es dabei aber um ältere Fahrzeuge.
    Die Neueren ab Bj.97, glaube ich jetzt, haben eine sogenannte EU-Typisierung
    wo keine eigene Abnahme mehr benötigt wird.

    Es freut mich aber, einigen mit meiner Beteiligung geholfen zu haben und
    wünsche viel Glück dabei.

    Noch was aus eigener Erfahrung!
    Druckt Euch den Namen mit der Tel.Nr. auf einen Zettel aus.
    Falls Ihr unerwünschte Kontrolle habt bei Nichtswissern in Blauen Uniformen
    habt Ihr sofort einen Namen zur Hand mit Nummer:

    Dipl.-Ing. Dieter KARL
    Bundesministerium für Verkehr,Innovation und Technologie
    Sektion II / ST 4
    "Rechtsbereich Kraftfahrwesen und Fahrzeugtechnik"
    1010 Wien, Stubenring 1
    Postfach 3000
    Tel.: + 43 (1) 71162 / 65 5716
    Fax: + 43 (1) 71162 / 65 5073

    hier der Link:

    http://www.arbö.at/1893.html

    L.G.
    Digital

  5. #5
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    Standard

    Kein Problem - du DARFST mit dem roten Deckkennzeichen durch Österreich fahren - und solltest damit auch in Kroatien fahren dürfen - warum sollte das nicht erlaubt sein? Der Hänger ist versicherungstechnisch sowieso mit dem zugfahrzeug verbunden - bedeutet, daß die Haftpflicht vom PKW die Schäden vom Wohnwagen übernehmen muß - nur wenn der hänger händisch rangiert wird haftet die Haftpflichtversicherung vom Wohnwagen - daher ist eine "kopie in rot" sprich Deckkennzeichen vom PKW-Kennzeichen nicht falsch.

    Ich mach das genauso - wir mieten unsere Wohnwägen in Freilassing und fahren damit mit dem Deckkennzeichen durch Italien und heuer Slowenien und Kroatien. Das Deckkennzeichen ist ein offiziell ausgegebenes Kennzeichen und LKWs fahren seit Jahren mit den roten Deckkennzeichen auf nicht in Österreich zugelassenen Hängern durch Österreich und Europa.

    Was ich allerdings mache, ich klebe das "D" Schild mit schwarzem Isoierband ab (X) und habe ein "A" am roten Nummerntaferl geklebt (das rechteckige blaue für die Kennzeichen) um Polizisten nicht zu verwirren.

    Das ist offiziell - die Versicherung wollte mir das anfänglich auch nicht glauben kurz nachdem die roten Taferln an Privatpersonen ausgegeben wurden - aber nachdem ich sie gebeten habe sich beim Verkehrsministerium zu erkundigen haben sie es bestätigt und mir das Taferl ausgegeben.
    lupo
    *************

  6. #6
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    Standard

    Zitat Zitat von digital Beitrag anzeigen
    http://www.campingforum.at/campingfo...t=nummerntafel

    [I]Warum nicht mit einen Hänger mit deutschen Kennzeichen in Österreich fahren?
    Wäre ganz einfach zu erklären. Die haben andere Gesetzte, andere Auflagen für den TÜV und sind nicht nach dem Österreichischen Gesetz.
    Darum bei uns neu Genehmigen lassen nach Österreichischen Gesetz und ab die Post.
    Hierum geht es dabei aber um ältere Fahrzeuge.
    Die Neueren ab Bj.97, glaube ich jetzt, haben eine sogenannte EU-Typisierung
    wo keine eigene Abnahme mehr benötigt wird.
    ... das stimmt nicht ganz - lt. Aussage vom Verkehrsministerium ist der Grund einzig und allein die Tatsache der polizeilichen Verfolgung - wenn man von hinten geblitzt oder aufgeschrieben wird, ist die strafrechtl. Verfolgung von österreichischen Kennzeichen einfacher - ein altes Gesetz aber noch immer gültig - ich habe damals extra beim Bundeskanzleramt nachgefragt.

    Übrigens ich habe auch immer (zur Sicherheit) den Ausdruck vom Forum und die Adresse und Telefonnummer vom Dipl.-Ing. Dieter KARL bei meinen Fahrzeugpapieren - man weiß ja nie ...
    lupo
    *************

  7. #7
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    Daumen hoch

    He das sind ja super Infos

    na dann werd ich mir mal meine "ROTE" holen und mir meine AHK montieren damit es nächstes Jahr wieder nach Kroatien gehen kann .......

    wenn ich die Antwort vom OEAMTC bekomme, werde ich sie hier (oder im anderen Thread) posten :-D



    So ich werd jetzt meinen Kaffee vorm Zelt noch geniessen und dann mal abspühlen gehn .....


    lg aus Kroatien / PAG / Novalja
    TOM
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    Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Rechtschreibregeln ist rein zufällig und nicht beabsichtigt.

  8. #8
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    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
    ... das stimmt nicht ganz - lt. Aussage vom Verkehrsministerium ist der Grund einzig und allein die Tatsache der polizeilichen Verfolgung - wenn man von hinten geblitzt oder aufgeschrieben wird, ist die strafrechtl. Verfolgung von österreichischen Kennzeichen einfacher - ein altes Gesetz aber noch immer gültig - ich habe damals extra beim Bundeskanzleramt nachgefragt.
    Der Grund steht auch in den erläuternden Bemerkungen zum § 83 KFG. Im Lichte des Deutsch-Österreichischen Vertrages über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungsangelegenheiten ist das meiner Meinung nach in Bezug auf Deutschland überholt.
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
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