Um auf die Grundfrage zurückzukommen:
In Österreich:
Es wird im Moment in Österreich nicht gestraft wenn keine gültige Gasplakette vorliegt, da dies noch nicht im Strafenkatalog vorgesehen ist.
Aber: Im etwaigen Anlassfall wird sofort überprüft ob eine gültige Überprüfung vorliegt da es ja schon seit 2006 eine gültige Önorm inkl. Prüfrichtlinie gibt. Die Versicherungen bzw. Gerichte sind da sehr genau
. Ist so ähnlich wie bei der Überprüfung der Feuerlöscher bei der Heizanlage im Haus. Hinterher wird halt genau nachgeschaut ob alles nach Vorschrift war
.
Die Sache mit dem Pickerl wurde ohnehin schon oft erklärt und liegt zum Nachlesen in der Rubrik Campingwiki. Es ist eine "Kannbestimmung" und keine "Mussbestimmung" ob eine Gasprüfung für das Pickerl verlangt wird, da diese zwar noch immer nicht im Mängelkatalog für die § 57a Überprüfung aufgenommen wurde. Aber jeder KFZ-Prüfer kann im Sinne der Sicherheit auf eine Gasprüfung bestehen und sich auf die dazugehörige Önorm bzw. Euronorm EN 1949 inkl. Prüfrichtlinien berufen.
Übrigens hätte die Gasprüfung heuer schon in den neuen besagten §57a Mängelkatalog augenommen werden sollten (war im aktuellen Entwurf auch schon drinn) aber wurde nach Einwenden der KFZ Wirtschaft wieder herausgestrichen, da die Interessensvertreter Angst hatten eventuell Kunden zu vergraulen bzw. dass diese nur mehr in Werkstätten gehen die auch Gasprüfung anbieten
Kontrolliert wird die Gasplakette in Österreich nur bei Schwerpunktkontrollen auf der Autobahn. Dort wird nicht gestraft sondern nur belehrt. Nur wenn die Gasanlage so desolat ist, dass Gefahr in Verzug vorliegt, wird eine Vorladung zur Nachkontrolle bei der Landesprüfstelle gemacht.
Bei den Typisierungsstellen müsste eigentlich auch die Gasprüfung verlang werden, jedoch gibt es auch da in Österreich zwei, drei Ausnahmen , die es nicht so genau nehmen
.
Auch immer mehr Campingplätze weisen klar auch das Thema Gasanlagenprüfung in ihren Platzregeln hin. Ob auch kontrolliert wird kann ich nicht sagen. In Kärnten müssen aber auf einigen Plätzen auch die Dauercamper eine geprüfte Anlage nachweisen.
Im Ausland:
Neben einigen Fährunternehmen in verschiedenen Teile Europas, wird meines Wissens nur in Frankreich recht genau kontrolliert. Generell wäre die Rechtslage in ganz Europa seit 2006 genau geregelt und theoretisch könnte also im ganze EU Raum kontrolliert werden. Ob und wo müssten Erfahrungsberichte zeigen.
Die Kroaten haben scheinbar tatsächlich eine weitere Möglichkeit entdeckt den einen oder anderen Urlauber zu schröpfen. Neben ihren Geschwindigkeitsmessungen (meist geschätzt) interessiert sie plötzlich die Sicherheit und EU vorschriften, obwohl selbst nicht in der EU
Ich habe selbst schon diverse Berichte und Erzählungen von Campern zu diesem Thema gehört.
Naja irgendwas zum Abzocken fällt denen jedes Jahr ein