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Thema: Stützlast und Hänger zGG

  1. #61
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    Frage

    es hat sich

    mit sicherheit nichts geändert. aber denk mal nach, können sich wirklich alle anderen wowa-fahrer soooo irren?

    schau mal bei den autoklubs, die machen wowa-fahrkurse und die erzählen bestimmt nichts falsches .

    noch etwas, an einem geländewagen spürst wirklich fast nichts.....
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  2. #62
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    Hallo Peter!

    Also was ich sicher bestätigen kann, ist, dass mit dem richtigen Zugfahrzeug das Gewicht keine Rolle spielt. Ich hab beim Mondeo Kombi mit 136PS die 2,3 t vom Bootshänger samt Boot nur gemerkt wenn ich Rückspiegel erinnert wurde, dass es drann hängt.

    Beim Duci merk ichs nur, weil er sich mit seinen 110PS deutlich schwerer tut wenn er das Gewicht ziehen muss.

    Das vom Gewicht kann ich nur bedingt sagen, weil ich beim Bootshänger die Stützlast nicht zur Gänze ausnutzen kann. Dazu müsste das Boot weiter vor und das geht halt nicht mehr.
    Mit dem WoWa bin ich immer exakt Stützlast gefahren.

    Von der meiner Logik her könnte ich mir auch vorstellen, dass, wenn vorne weniger Gewicht ist, ist ja hinten mehr, der WoWa speziell bei Seitenwind oder kurvigen Strecken wie ein Pendel wirkt. Je weiter hinten das Gewicht desto leichter fangt er hinten ins Auspendeln an weil ja mehr Schwungmasse vorhanden ist.
    Wie gesagt ist meine Logik - physikalisch trau ich mir nix mehr behaupten.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  3. #63
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    hi tommy,

    Wie gesagt ist meine Logik - physikalisch trau ich mir nix mehr behaupten.

    trau dich ruhig, ist nicht falsch . es schwirren da leider immer wieder unsinnige dinge herum. z.b. können viele nicht begreifen, das beim schleudern/starken pendeln bremsen angesagt ist.

    "ich hab so viel ps, wenn ich vollgas gib reiß ich den einfach wieder grade..." so ähnlich war auch die aussage des helmut marko. ralley fahren hat er sicher können, nur vom gespann hatte der keine ahnung...
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  4. #64
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    Zitat Zitat von Peter 45 Beitrag anzeigen
    Vielleicht liegt es an der Baureihe der neuen WW Generation (2007), dass sich da etwas geändert hat, und das man 1500kg an der Anhängerkuplung überhaupt nicht bemerk kann ich mir bei besten Willen nicht Vorstellen.
    Leistungsmäßig natürlich schon, der Kia hatte ja nur 89 PS, aber wenn mich ein Bus
    überholt hat, hab ich den nur visuell bemerkt.
    Die Kriterien für ein otimales Verhalten eines Gespanns sind
    • hohe Deichsellast,
    • schweres Zugfahrzeug, leichter Hänger,
    • harte Hinterachse des Zugfahrzeugs,
    • kurzer Hecküberhang des Zugfahrzeugs,
    • lange Deichsel des Hängers
    und das war bei diesem Gespann in jedem Punkt gegeben.
    Hohe Motorleistung ist eigentlich nur ein Komfortmerkmal, aber für ein gutes Fahrverhalten
    nicht notwendig.

    lg
    Günter aus Tirol

  5. #65
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    Daumen hoch

    • hohe Deichsellast,
    • schweres Zugfahrzeug, leichter Hänger,
    • harte Hinterachse des Zugfahrzeugs,
    • kurzer Hecküberhang des Zugfahrzeugs,
    • lange Deichsel des Hängers
    und somit ist eigentlich alles gesagt.

    nur, Hohe Motorleistung ist eigentlich nur ein Komfortmerkmal, aber für ein gutes Fahrverhalten nicht notwendig.

    find ich aber schon, denn fahr mal eine passstrasse hinauf, da bemerkst das gute fahrverhalten erst mit ordentlicher kraft unter der motorhaube .
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  6. #66
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    Hallo!
    Ich knüpfe an die intensive vorherige Diskussion noch einmal an:
    PWK 80 kg Stützlast, Wohnwagen 100 kg Stützlast, EzB. Darf ich den Wohnwagen ziehen, wenn ich ihn immer so belade, dass die Stützlast nicht größer als 80kg ist, also das geringere Stützlastgewicht des Auto als Beschränkung da ist?
    DANKE
    \"wer rastet, der rostet\"

  7. #67
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    Hallo Markert!

    Zitat Zitat von markert Beitrag anzeigen
    Darf ich den Wohnwagen ziehen, wenn ich ihn immer so belade, dass die Stützlast nicht größer als 80kg ist, also das geringere Stützlastgewicht des Auto als Beschränkung da ist?
    DANKE
    Freilich darfst Du. Es ist egal, ob die zulässige Stützlast beim Auto oder beim Hänger größer ist. Der kleinere Wert von den beiden gilt und der darf nicht überschritten werden, sollte aber für gutes Fahrverhalten annähernd erreicht werden.

    Viele Grüße aus Linz von
    Helmut und Judith
    unterwegs mit Landrover Freelander 2 und Hobby De Luxe Easy 440 SF

  8. #68
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    Zitat Zitat von markert Beitrag anzeigen
    Hallo!
    PWK 80 kg Stützlast, Wohnwagen 100 kg Stützlast, EzB. Darf ich den Wohnwagen ziehen, wenn ich ihn immer so belade, dass die Stützlast nicht größer als 80kg ist, also das geringere Stützlastgewicht des Auto als Beschränkung da ist?
    Ja.
    Vorausgesetzt die Federung der Hinterachse sinkt nicht soweit ein, dass die Anhängekupplung
    nur mehr ein paar cm über dem Boden "schleift". Dann hilft die hohe Stützlast auch nicht mehr.
    Ich nehme aber an, dass das beim Trafic kaum der Fall sein wird.

    lg
    Günter aus Tirol

  9. #69
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    hallo!

    unser pkw hat höchstzulässiges gesamtgewicht in höhe von kg 2.345
    wohnwagen hat kg 1.155.
    gesamtgewicht daher kg 3.500

    stützlast beim pkw kg 80

    ich habe keine führerschein e zu b

    bin ich nun illegal unterwegs??

    danke für eure auskunft

    werner

  10. #70
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    nein, das passt.
    liebe Grüße,
    Gerhard und Silvia aus Tirol
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  11. #71
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    Zitat Zitat von gary Beitrag anzeigen
    nein, das passt.
    vorausgesetzt das EG des autos ist mindestens 1155kg
    was ich aber annehme
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

    --------------------------------------------------

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  12. #72
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    Hallo Werner!

    Hier hat Kerstan recht.

    Wenn das Eigengewicht des PKW größer als das hzGG des Anhängers ist, dann brauchst keinen E zu B.

    Also EG PKW min. 1.156 kg.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  13. #73
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    1155kg sind das mindeste Eigengewicht - es heißt mindestens gleich groß....

    Da sieht man mal, wie schnell man mit der Exekutive bei einer Kontrolle ins Diskutieren kommen könnte wegen falsch informierter Bediensteten
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  14. #74
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    jetzt kommt mir vor, ihr schreibt nur noch um euch wichtig zu machen.
    oder gibt es ein auto mit einem gesamtgewicht von 2345 kg, das weniger
    als 1155 kg schwer ist??? ein alter pritschenwagen vielleicht, der mehr
    zuladung hat als er schwer ist?
    liebe Grüße,
    Gerhard und Silvia aus Tirol
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  15. #75
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    Reden

    sicher gary,

    wenn man die lkw dazuzählt...?

    aber du hast schon recht, denn eines, in oder aus jedem FS kann man dies alles herauslesen. in meinem stehts außer dem aprilscherz auch drinnen....
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  16. #76
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    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    sicher gary,

    wenn man die lkw dazuzählt...?
    "oder gibt es ein auto mit einem gesamtgewicht von 2345 kg, das weniger
    als 1155 kg schwer ist??? "

    das war die frage. also dann, welchen lkw zählst du dazu, der in diese
    gewichtsangaben passt mit max. 2345 kg?????
    liebe Grüße,
    Gerhard und Silvia aus Tirol
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  17. #77
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    Blinzeln hi gary,

    natürlich war das eher lustig gemeint, ich darf auch heute am dritten april etwas blödeln. ist eine familientradition .

    aber so ganz kann man es vielleicht nicht auf die seite schieben, gibt es doch auch die fiskal-lkw. könnten da nicht einige dabei sein...?
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  18. #78
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    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    natürlich war das eher lustig gemeint, ich darf auch heute am dritten april etwas blödeln. ist eine familientradition .

    aber so ganz kann man es vielleicht nicht auf die seite schieben, gibt es doch auch die fiskal-lkw. könnten da nicht einige dabei sein...?
    nenn mir einfach einen richard wenn du einen findest... heutzutage, wo schon der fiat 500 mehr
    als 1000 kg hat.

    aber kann schon sein dass ich etwas gereizt bin. mich stört hin und wieder einfach, dass
    auf keine klare frage eine klare antwort gegeben werden kann. und wenn mal eine gegeben
    wird, dann müssen einige sofort noch hundert eventualitäten dazuerfinden, die die antwort
    in frage stellen. in diesem fall könnte man sicher noch ein land finden, in dem das nicht
    gesetzlich wäre, vielleicht wäre es auch ungesetzlich wenn im wohnwagen 200 liter benzin
    geladen wären oder sonst irgendwelchen hirnrissigen überlegungen.
    hin und wieder wäre dem fragesteller sicher eine klare, eindeutige antwort lieber als der
    beweis, dass in diesem forum lauter "gscheidlöcher" sitzen, die immer alles noch besser
    wissen.
    liebe Grüße,
    Gerhard und Silvia aus Tirol
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  19. #79
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    Hallo zusammen

    Verdammt mich bitte nicht dass ich folgende Frage stelle obwohl ich den FS EzuB habe:

    Wie hoch ist das max. Gewicht welches ich ziehen darf?

    hab leider meine Unterlagen entsorgt und finde keine Antwort auf meine Frage im WWW
    LG
    Toni

  20. #80
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    Zitat Zitat von Hobbycamper Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen

    Verdammt mich bitte nicht dass ich folgende Frage stelle obwohl ich den FS EzuB habe:

    Wie hoch ist das max. Gewicht welches ich ziehen darf?

    hab leider meine Unterlagen entsorgt und finde keine Antwort auf meine Frage im WWW

    da gibt es meines wissens keine zahlenmässige beschränkung. das auto mit der
    grössten zulässigen anhängerlast, das du mit b-schein fahren darfst, gewinnt.
    liebe Grüße,
    Gerhard und Silvia aus Tirol
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