Zitat von
iser
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Irgend wo hab ich im Forum aber gelesen , dass es Leute gibt , die sich auf einem Grundstück stellen von einem Hausbesitzer und von dem Strom und Wasser bekommen und dann richtig dort wohnen.
Also was würde denn dagegen sprechen ?
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hallo iser
dann solltest du den fragen der das dort geschrieben hat
die bedenkentrager hier haben leider recht
du darfst dich nicht einfach wo auf ein grundstueck stellen (auch nicht wenn der besitzer zustimmt)
die bestimmungen dazu sind in den jeweiligen bauordnungen enthalten
sinngemaess" ..jede art von einrichtung die zum nachtigen von personben geeignet erscheint muss baubehoerdlich genehmigt werden..."
das betrifft ausdrucklich auch zum verkehr zugelassene wohnmobile oder wohnwaegen
ich glaube darueber gut bescheid zu wissen weil ich wegen eines abgestellten fahrzeuges auf meinem eigenen (bau)grund mitten im stadgebiet 12 jahre lang mit der baubehoerde genau in so eonem fall prozessiert habe. bis ganz ans ende zum gerichtlichen raumungsklage und androhung der lohnpfaendung zu einziehung der kosten fuer die ersatzvornahme weil ich die ned hab raeumen lassen
die abstellung eines womo/wowa auf eigenem grund (oder mit genehmigung des grundstueckeigentuemers) ist eigenlich nur auf einem baubehoerdlich so parifizierten abstellplatz moeglich. in der benuetzungsbewilligung dieses abstellplatzes steht dann aber immer das der platz nur zum abstellen (nicht jedoch zu benuetzen) zulaessig ist
leider tief orwellsche vorgangsweisen hier in AT ... :-(
was aber sehr wohl gehen muesste ist die aufstellung am campingplatz
wenn du da einen dauerstandplatz hast ist der CP betreiber laut meldegesetz eigentlich verpflichtet dir den meldezettel abzustempeln, ich wuesste nicht wie er sich dagegen wehren sollte...
lg
g
„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)