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Thema: Geblitzt!!! Fahrverbot???

  1. #41
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Doch das geht, allerdings nur für den Bereich von Österreich. Ist aber theoretisch. Nennt sich Lenkverbot und im Führerscheinregister wird vermerkt, dass das Lenken eines Kfz in Österreich für die genannte Dauer verboten ist.
    Eine Mitteilung an Flensburg ist mir bisher noch nie untergekommen, ich weiß auch gar nicht, ob die ein Fahrverbot für Übertretungen, die im Ausland begangen wurden, überhaupt verhängen dürfen. Tät mich ehrlich gesagt wundern - ich mein hier hinsichtlich Geschwindigkeitsübertretungen.
    Bei Alkohol und Suchtgift ist es klar, da funzt es - ganz ordentlich sogar ;-)
    Hallo beinand!

    Das ist der Punkt. Ein Fahrverbot wir nur erteilt, wenn es auch national dazu geführt hätte.

    d.h. Wenn ein D-Lenker in Ö zu schnell fährt muss er auch zu Hause noch die Strafe zahlen. Wenn er in Ö ein Fahrverbot (Lenkverbot) erhält bekommt er dies in D nur wenn das Delikt in D auch mit einem Fahrverbot belangt wird.
    Allerdings gibt es da mehrere Hintertürln.

    Bei Suchtgift nicht weil das keine Verwaltungsübertretung sondern ein Strafrechtsdelikt ist (eben auch in D). Beim Alkohol weiß ich es nicht.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  2. #42
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    Zitat Zitat von Tommy1424 Beitrag anzeigen
    Hallo beinand!

    Bei Suchtgift nicht weil das keine Verwaltungsübertretung sondern ein Strafrechtsdelikt ist (eben auch in D). Beim Alkohol weiß ich es nicht.
    Das stimmt so generell gesagt nicht. Nach dem Führerscheingesetz - diese basiert ja auf der EU-FS-Richtlinie - sind im Ausland begangene Straftaten, nämlich sowohl gerichtliche als auch Verwaltungsdelikte sehr wohl für die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit relevant.
    Es gibt auch einen regen zwischenstaatlichen Austausch, vor allem zwischen D und A.

  3. #43
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Das stimmt so generell gesagt nicht. Nach dem Führerscheingesetz - diese basiert ja auf der EU-FS-Richtlinie - sind im Ausland begangene Straftaten, nämlich sowohl gerichtliche als auch Verwaltungsdelikte sehr wohl für die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit relevant.
    Es gibt auch einen regen zwischenstaatlichen Austausch, vor allem zwischen D und A.
    Tschuldigung, habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Bei Suchtgift gibt natürlich ein Fahrverbot. (Die Begründung liegt aber beim Gerichtsdelikt)

    Der rege zwischenstaatliche Austausch besteht zw. D und A ja schon sehr lange, was ich dem grundsätzlich auch für sehr gut halte.

    Das mit dem FSG und der EU-Richtlinie ist aber leider nicht so einfach wie es klingt. Voraussetzung ist grundlegend, dass das gesetzte Delikt in beiden EU-Staaten strafbar ist (was nicht immer und grundsätzlich der Fall ist).
    Nach der neuen Richtlinie ist es möglich, dass der Heimatstaat eine im Ausland (EU) verhängte Strafe einkassiert (zu seinen Gunsten), dies aber erst ab einer bestimmten Höhe.

    Anders beim Vertrag mit Deutschland, wo die kassierten Strafgelder an den, die Strafe aussprechenden, Staat abgeführt werden.
    Hinzu kommt, dass es in Ö Verwaltungsdelikte gibt, die in D in den Zuständigkeitsbereich von Gerichte fallen.

    Relevanz für die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit ist wohl gegeben. So kann aber z.B. ein Fahrverbot in Ö in D lediglich eine Kolle in Flenzburg bedeuten und muss nicht gleich einen Entzug der Lenkberechtigung mit sich ziehen. Was aber auch nicht bedeutet, dass das grundsätzlich nicht gibt.

    In Summe kommen wir wieder zum typischen europäischen Durcheinander.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  4. #44
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    Hallo,

    habe heute die Strafverfügung gekriegt,

    war doch langsamer als ich dachte- nur 13 km/h zu schnell,
    jedoch scheint mir die Strafe mit 60 Euro etwas zu hoch- bei Öamtc, Bußgeldkatalog, etc. lese ich von Strafen zwischen 21 und 45 Euro.

    Wollen die mich evtl. abzocken weil ich Deutscher bin???

    Soll ich Einspruch erheben?

  5. #45
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    Zitat Zitat von Grenzgänger Beitrag anzeigen
    Hallo,

    habe heute die Strafverfügung gekriegt,

    war doch langsamer als ich dachte- nur 13 km/h zu schnell,
    jedoch scheint mir die Strafe mit 60 Euro etwas zu hoch- bei Öamtc, Bußgeldkatalog, etc. lese ich von Strafen zwischen 21 und 45 Euro.

    Wollen die mich evtl. abzocken weil ich Deutscher bin???

    Soll ich Einspruch erheben?
    Hallo Grenzgänger!

    60 Euro ist allerdings nicht wenig. Aber die Strafbemessung ist Ländersache und mitunter sehr unterschiedlich.

    Was den Bußgeldkatalog betrifft sind das die ca. Strafhöhen bei Organmandat und Anonymverfügung. Bei Verwaltungsstrafverfahren kommen diverse Abgaben dazu wodurch sich der Preis erhöht. Ich würd sagen, dass sich in diesem Fall die Strafe bei Anonymverfügung bei ca. 50 Euro befunden hätte. Wäre in etwas die Strafpreisgestaltung in der Steiermark.

    Einspruch kannst erheben, wird aber vermutlich nichts nützen.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  6. #46
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    Zitat Zitat von Grenzgänger Beitrag anzeigen
    Wollen die mich evtl. abzocken weil ich Deutscher bin???
    Bist ja kein Preiss', sondern ein Bayer.

  7. #47
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    Zitat Zitat von Grenzgänger Beitrag anzeigen
    Hallo,

    habe heute die Strafverfügung gekriegt,

    war doch langsamer als ich dachte- nur 13 km/h zu schnell,
    jedoch scheint mir die Strafe mit 60 Euro etwas zu hoch- bei Öamtc, Bußgeldkatalog, etc. lese ich von Strafen zwischen 21 und 45 Euro.

    Wollen die mich evtl. abzocken weil ich Deutscher bin???

    Soll ich Einspruch erheben?
    Die 60 Euro sind schon OK, weil es sich hier ja um eine Strafverfügung handelt, die nach Lenkererhebung verhängt wurde. Diese "vorgefertigten" Sachen sind welche, die ohne viel Aufwand durch den Computer laufen. Du dagegen hattest eine persönliche Behandlung, das kostet mehr ;-)
    Hat nix mit Deutscher oder Österreicher zu tun!

    Gemessen wurdest Du mit 18 km/h Überschreitung, 5 werden abgezogen wegen Eichfehler usw.

    Einzahlen macht Frieden - meine Empfehlung.

  8. #48
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Die 60 Euro sind schon OK, weil es sich hier ja um eine Strafverfügung handelt, die nach Lenkererhebung verhängt wurde. Diese "vorgefertigten" Sachen sind welche, die ohne viel Aufwand durch den Computer laufen. Du dagegen hattest eine persönliche Behandlung, das kostet mehr ;-)
    Hat nix mit Deutscher oder Österreicher zu tun!

    Gemessen wurdest Du mit 18 km/h Überschreitung, 5 werden abgezogen wegen Eichfehler usw.

    Einzahlen macht Frieden - meine Empfehlung.
    Oder mit 16km/h wenns eine nachgesendete Lasermessung war.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  9. #49
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    ok, danke,

    werde dann wohl einzahlen....

  10. #50
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    Zitat Zitat von Tommy1424 Beitrag anzeigen
    Oder mit 16km/h wenns eine nachgesendete Lasermessung war.
    LOL

    Natürlich, aber da es ihn auf einer Schnellstraße erwischt hat, schließe ich das mal aus.

  11. #51
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    [quote=Tommy1424;97098] die Strafe bei Anonymverfügung bei ca. 50 Euro befunden hätte. Wäre in etwas die Strafpreisgestaltung in der Steiermark.
    [\quote]

    Ist aber auch nicht gerade wenig für 13 km/h zu schnell auf der Strasse....

    Die 60 € für deine Geschichte mit Lenererhebung usw... wieso macht man denn bei einer derart "geringen" Überschreitung eine Lenkererhebung? Dachte immer, das kommt nur in schlimmen vergehen ?? Oder ist das weil Deutscher in Ö ?

    Würds auch zahlen, Einspruch machts meist nur teurer ...
    Florian aus dem Wald4tel

    unterwegs mit Insignia 2.0CDTI und LMC Viola 450 E

  12. #52
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    Zitat Zitat von FlorianNoe Beitrag anzeigen
    .....

    Die 60 € für deine Geschichte mit Lenererhebung usw... wieso macht man denn bei einer derart "geringen" Überschreitung eine Lenkererhebung? Dachte immer, das kommt nur in schlimmen vergehen ?? Oder ist das weil Deutscher in Ö ?

    ...
    hallo

    ich denk mal ne anonymverfügung geht nur innerhalb östereichs, oder?
    und anzeige is nun mal ne nummer teurer ....

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  13. #53
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    LOL

    Natürlich, aber da es ihn auf einer Schnellstraße erwischt hat, schließe ich das mal aus.
    Da war noch nie im Bereich der VASSt Mattersburg (Sorry API) unterwegs.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  14. #54
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    Zitat Zitat von Grenzgänger Beitrag anzeigen
    Hallo,

    habe heute die Strafverfügung gekriegt,

    war doch langsamer als ich dachte- nur 13 km/h zu schnell,
    jedoch scheint mir die Strafe mit 60 Euro etwas zu hoch- bei Öamtc, Bußgeldkatalog, etc. lese ich von Strafen zwischen 21 und 45 Euro.

    Wollen die mich evtl. abzocken weil ich Deutscher bin???

    Soll ich Einspruch erheben?
    He da gings mir ja gut.
    Ich hab im September für 15 km/h zuviel auf einer deutschen Autobahn (München-Lindau) nur 20.- zahlen dürfen.
    Da kam einfach ein Brief, mit der "Bitte" um Zahlung, was ich dann auch gerne getan hab.
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

    --------------------------------------------------

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  15. #55
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    [quote=FlorianNoe;97136]
    Zitat Zitat von Tommy1424 Beitrag anzeigen
    die Strafe bei Anonymverfügung bei ca. 50 Euro befunden hätte. Wäre in etwas die Strafpreisgestaltung in der Steiermark.
    [\quote]

    Ist aber auch nicht gerade wenig für 13 km/h zu schnell auf der Strasse....

    Die 60 € für deine Geschichte mit Lenererhebung usw... wieso macht man denn bei einer derart "geringen" Überschreitung eine Lenkererhebung? Dachte immer, das kommt nur in schlimmen vergehen ?? Oder ist das weil Deutscher in Ö ?

    Würds auch zahlen, Einspruch machts meist nur teurer ...
    Naja, die Anonym- und Computerstrafverfügungssätze wurden zuletzt ziemlich angehoben. Da - wie schon gepostet wurde - die StVO Landessache in der Vollziehung ist, gibt es dennoch bundesländerbezogene Unterschiede.

    Die Durchführung einer Lenkererhebung ist bei Kennzeichenanzeigen eigentlich der normale Weg. Zulässig wäre zwar auch die Zustellung der Strafverfügung an den Zulassungsbesitzer, wenn der aber nicht der Lenker war, kann es später formaljuristische Probleme beim Vollzug geben, auf die ich hier nicht weiter eingehe.

  16. #56
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hallo

    ich denk mal ne anonymverfügung geht nur innerhalb östereichs, oder?
    und anzeige is nun mal ne nummer teurer ....

    lg
    g
    Nein, geht auch ins Ausland und ist eigentlich schon die Regel, wenn eine solche vorgesehen ist. Warum er eine Lenkererhebung mit Strafverfügung bekommen hat, wundert mich bei 13 km/h zwar auch, aber vielleicht gabs vorher schon eine unbeachtet gebliebene Anonymverfügung.
    Kann ja sein, dass ihn die nicht erreicht hat.

  17. #57
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    Cool

    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    .....Zulässig wäre zwar auch die Zustellung der Strafverfügung an den Zulassungsbesitzer, wenn der aber nicht der Lenker war, kann es später formaljuristische Probleme beim Vollzug geben, auf die ich hier nicht weiter eingehe.

    hallo

    du meinst die bösen buben die die lenkererhebungen so lange im kreis schicken bis die sechs monate vorbei sind in denen eine verfolgungshandlung gegen den tatsächlichen verkehrsünder gesetzt werden muss?

    sowas wäre doch höchst unstatthaft!

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  18. #58
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hallo

    du meinst die bösen buben die die lenkererhebungen so lange im kreis schicken bis die sechs monate vorbei sind in denen eine verfolgungshandlung gegen den tatsächlichen verkehrsünder gesetzt werden muss?

    sowas wäre doch höchst unstatthaft!

    lg
    g
    *lach*

    Nein, keine Sorge, das ist nicht das Problem. Aber wir würden hier ein Kolloquium für Verwaltungs- und Verfassungsrecht eröffnen müssen, und das geht wohl über den Zweck dieses Forums hinaus :-)

  19. #59
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    ... das geht wohl über den Zweck dieses Forums hinaus :-)
    hallo

    hast recht

    wobei.... (weiter)bildung hat uns noch nie geschadet ...


    lg
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    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

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  20. #60
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    Stimmt, und Weiterbildung in diesem Bereich hilft wirklich Geld sparen

    Ich aus meiner Sicht würde Dir einzahlen empfehlen! Ich hatte da mal eine Kleinigkeit (Verkehrsdelikt) und mir waren die 105€ zu teuer, habe beeinsprucht, dann waren's 115€ ... die ich dann reumütig gezahlt habe

    Lg Florian

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