Seite 3 von 5 ErsteErste 12345 LetzteLetzte
Ergebnis 41 bis 60 von 93

Thema: Eigenimport und Kosten als Information

  1. #41
    Registriert seit
    19.03.2004
    Ort
    Österreich
    Beiträge
    103

    Standard

    Hallo!
    Ich habe diesen Thread sowie diesen http://www.campingforum.at/campingfo...t+gaspr%FCfung soeben gelesen, ich hoffe dass meine Gasprüfung gültig ist.
    Ich habe mir einen neuen Wohnwagen in Deutschland gekauft, soeben mit roten Kennzeichen importiert (sind bereist auf dem Postweg retour). Magistrat in Wien hat heute mein "Ansuchen" akzeptiert, auch das beigelegte Blatt Gasprüfung DIN En 1949 sowie G 607 wurde entgegengenommen, ohne etwas daran auszusetzen, ich hoffe nicht dass dann beim Überprüfungstermin in 2 Wochen auf einmal was anderes gesagt wird.
    Der Wohnwagen steht momentan in einem Garten, nun meine eigentliche Frage: kann ich den Wohnwagen jetzt auch schon versichern und von wem bekomme ich dann die Kennzeichen, mit denen ich zur Überprüfngsstelle fahren darf?
    LG
    \"wer rastet, der rostet\"

  2. #42
    Registriert seit
    29.03.2007
    Ort
    Niederösterreich/Matzendorf-&-Felixdorf
    Beiträge
    2.072

    Standard

    Zitat Zitat von markert Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Ich habe diesen Thread sowie diesen http://www.campingforum.at/campingfo...t+gaspr%FCfung soeben gelesen, ich hoffe dass meine Gasprüfung gültig ist.
    Ich habe mir einen neuen Wohnwagen in Deutschland gekauft, soeben mit roten Kennzeichen importiert (sind bereist auf dem Postweg retour). Magistrat in Wien hat heute mein "Ansuchen" akzeptiert, auch das beigelegte Blatt Gasprüfung DIN En 1949 sowie G 607 wurde entgegengenommen, ohne etwas daran auszusetzen, ich hoffe nicht dass dann beim Überprüfungstermin in 2 Wochen auf einmal was anderes gesagt wird.
    Der Wohnwagen steht momentan in einem Garten, nun meine eigentliche Frage: kann ich den Wohnwagen jetzt auch schon versichern und von wem bekomme ich dann die Kennzeichen, mit denen ich zur Überprüfngsstelle fahren darf?
    LG
    die gasprüfung nach G607 gilt auf alle fälle.Versichern kannst du den wowa(kasko).taferl bekommst du von deiner zulassungsstelle (grüne) oder du hast jemanden der dir blaue borgt.
    lg

    Holiday
    (Alex)

    "Don't feed the trolls!"
    "Don't feed the baboons"

    http://www.holidaymobil.at
    http://www.ilusioncaravaning.com/

  3. #43
    Registriert seit
    19.03.2004
    Ort
    Österreich
    Beiträge
    103

    Standard

    DANKE ! Superschnelle Antwort !
    Mir ist noch was eingefallen: könnte ich, wenn ich zB in NÖ einen schnelleren Termin bekomme, die Typisierung auch dort machen ? Oder muss ich das im Bundesland machen, wo mein Wohnsitz ist bzw. wo der WW dann angemeldet wird?
    LG
    \"wer rastet, der rostet\"

  4. #44
    Registriert seit
    29.03.2007
    Ort
    Niederösterreich/Matzendorf-&-Felixdorf
    Beiträge
    2.072

    Standard

    Zitat Zitat von markert Beitrag anzeigen
    DANKE ! Superschnelle Antwort !
    Mir ist noch was eingefallen: könnte ich, wenn ich zB in NÖ einen schnelleren Termin bekomme, die Typisierung auch dort machen ? Oder muss ich das im Bundesland machen, wo mein Wohnsitz ist bzw. wo der WW dann angemeldet wird?
    LG

    du kannst nach voralrberg auch fahren wenn dir danach ist,das ist völlig wurscht von welcher landesregierung das gemacht wird.da sowiso alles in einem topf landet und zwar in der genemigungsdatenbank
    lg

    Holiday
    (Alex)

    "Don't feed the trolls!"
    "Don't feed the baboons"

    http://www.holidaymobil.at
    http://www.ilusioncaravaning.com/

  5. #45
    Registriert seit
    20.10.2008
    Ort
    Sankt Pölten
    Beiträge
    803

    Standard

    Zitat Zitat von holiday Beitrag anzeigen
    die gasprüfung nach G607 gilt auf alle fälle.Versichern kannst du den wowa(kasko).taferl bekommst du von deiner zulassungsstelle (grüne) oder du hast jemanden der dir blaue borgt.
    Dazu noch eine Zusatzinfo: grüne Taferl sind halt leider nicht ganz billig - diese Überstellungskennzeichen gelten drei Wochen und kosten inkl. Versicherung so an die 170 Euronen. Daher ist es sicher besser, wenn Du Dich um blaue Taferl umsiehst.

    @ Versicherung: hab hier im Forum den Tip bekommen, wegen Teilkasko bei der Helvetia anzufragen. War gut, denn mit 127 Euro jährlich bei einem angenommenen Neupreis von 17000 und Zubehör für 1500 Euro war die um über 100 Euro billiger als das Angebot meines Vertrauensmaklers.
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  6. #46
    Registriert seit
    19.03.2004
    Ort
    Österreich
    Beiträge
    103

    Standard

    Danke für die zahlreichen Antworten. Das mit den blauen Taferln ist gar nicht so leicht...Habe bis jetzt nur Absagen erhalten...hat wer einen Geheimtipp?
    LG
    \"wer rastet, der rostet\"

  7. #47
    Registriert seit
    19.03.2004
    Ort
    Österreich
    Beiträge
    103

    Standard

    So, jetzt wirds lustig. Grüne Kennzeichen bekommt man von der Versicherung nur dann, wenn man die Originaldokumente vorweisen kann. Das ist aber nicht möglich, da ja die Originaldokumente schon in der Landesprüfstelle mit dem Ansuchen abgegeben wurden...Typisch österreichisch. Also bleibt mir nichts anderes übrig als blaue Taferln irgendwo herzubekommen.
    LG
    \"wer rastet, der rostet\"

  8. #48
    Registriert seit
    20.10.2008
    Ort
    Sankt Pölten
    Beiträge
    803

    Standard

    Zitat Zitat von markert Beitrag anzeigen
    Danke für die zahlreichen Antworten. Das mit den blauen Taferln ist gar nicht so leicht...Habe bis jetzt nur Absagen erhalten...hat wer einen Geheimtipp?
    LG
    Wenn Du nicht zu weit hast, bring ein 10 km/h Schild hinten an und schleich Dich damit zur Prüfstelle. ;-)
    Lies mal den § 62 KDV (Kraftfahrgesetzdurchführungsverordnung), was sonst noch alles dran sein muss (Rückstahler etc.)

    LG

    Johann
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  9. #49
    Registriert seit
    21.05.2004
    Ort
    Herz der Alpen - Tirol
    Beiträge
    4.318

    Standard

    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Wenn Du nicht zu weit hast, bring ein 10 km/h Schild hinten an und schleich Dich damit zur Prüfstelle. ;-)
    Lies mal den § 62 KDV (Kraftfahrgesetzdurchführungsverordnung), was sonst noch alles dran sein muss (Rückstahler etc.)

    LG

    Johann
    Das geht auch nicht, weil man eine §96 KFG Bescheinigung mitführen muss und die bekommt man nur, wenn das Ding echt nur 10 km/h schnell ist ....

    Gruß
    gerilu
    "Tirolergruß"
    gerilu

  10. #50
    Registriert seit
    21.05.2004
    Ort
    Herz der Alpen - Tirol
    Beiträge
    4.318

    Standard

    Zitat Zitat von markert Beitrag anzeigen
    Danke für die zahlreichen Antworten. Das mit den blauen Taferln ist gar nicht so leicht...Habe bis jetzt nur Absagen erhalten...hat wer einen Geheimtipp?
    LG
    wenn ohne Zulassung welcher Art auch immer, dann gehts nur per "Abschleppen" gem den gesetzlichen Vorgaben ....

    Also keine Autobahn, nur max 40km/h, Abblendlicht beim Schleppfahrzeug, etc etc
    siehe http://www.oeamtc.at/index.php?type=...menu_active=13

    Gruß
    gerilu
    "Tirolergruß"
    gerilu

  11. #51
    Registriert seit
    20.10.2008
    Ort
    Sankt Pölten
    Beiträge
    803

    Standard

    Zitat Zitat von gerilu Beitrag anzeigen
    Das geht auch nicht, weil man eine §96 KFG Bescheinigung mitführen muss und die bekommt man nur, wenn das Ding echt nur 10 km/h schnell ist ....

    Gruß
    gerilu
    Ich glaub, dass § 96 KFG hier nicht einschlägig ist. Dort gehts ja um KRAFTfahrzeuge - da ist schon klar, dass es Voraussetzungen geben muss, unter denen man selbständig (!) ohne Zulassung mit 10 km/h die Straßen unsicher macht.

    Ich schrieb von "Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern" (durch ein zum Verkehr zugelassenes Kraftfahrzeug) und das ist hinsichtlich der Voraussetzungen in § 62 KDV geregelt: also nur mit 10 km/h fahren, Taferl hinten dran, besondere Rückstrahler - wenn nicht sowieso am Hänger etc.

    @Abschleppen: das ist das Fortbewegen eines nicht mehr selbständig fahrbereiten Kraftfahrzeuges - das passt hier nicht. Hier sind die Bestimmungen über das "Ziehen von Anhängern" die speziellere Norm und daher heranzuziehen. Sonst könntest mit dem nicht zum Verkehr zugelassenen Anhänger ja deutlich schneller fahren, wenn das Abschleppen wär - mein ich ;-)
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  12. #52
    Registriert seit
    21.05.2004
    Ort
    Herz der Alpen - Tirol
    Beiträge
    4.318

    Standard

    !! fix - ja doch !! Ich komme immer ganz durcheinander bez WOWA und WOMO ....

    gedanklich war ich bei WOMO - gemeint war threatmäßig aber WOWA .....


    halleluja - ich sollte doch mal ein ernstes Wort mit meinem Psychiater wechseln ...
    "Tirolergruß"
    gerilu

  13. #53
    Registriert seit
    10.04.2006
    Ort
    Bez. Vöcklabruck
    Beiträge
    3.534

    Standard

    Zitat Zitat von gerilu Beitrag anzeigen
    !! fix - ja doch !! Ich komme immer ganz durcheinander bez WOWA und WOMO ....

    gedanklich war ich bei WOMO - gemeint war threatmäßig aber WOWA .....


    halleluja - ich sollte doch mal ein ernstes Wort mit meinem Psychiater wechseln ...
    Geh bitte mach das nicht, sonst fehlen uns Deine Beiträge, meint adolfo
    Es ist verrückt, wofür ein Narr sein Geld ausgibt !
    [B]meine Homepage: www.ha-ado.com
    Schau mal rein, ES GIBT NEUES!
    [/COLOR] Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs demnächst mit
    Dethleffs Globetrotter Esprit T 6840, 2,8TDI

  14. #54
    Registriert seit
    21.05.2004
    Ort
    Herz der Alpen - Tirol
    Beiträge
    4.318

    Standard

    Zitat Zitat von as61828 Beitrag anzeigen
    Geh bitte mach das nicht, sonst fehlen uns Deine Beiträge, meint adolfo
    hmmm - du meinst sicher diese irrrre wichtigen Nichtigkeiten meinerseits - gell ?

    na - ich denke diese verbal-ironischen "Aus(geh)fälligkeiten" könnte nicht einmal so ein PsychoFritze abstellen - die sind und bleiben einfach daaaaa in meinem kranken Hirn

    Danke und Gruß
    gerilu
    "Tirolergruß"
    gerilu

  15. #55
    Registriert seit
    10.04.2006
    Ort
    Bez. Vöcklabruck
    Beiträge
    3.534

    Standard

    Zitat Zitat von gerilu Beitrag anzeigen
    hmmm - du meinst sicher diese irrrre wichtigen Nichtigkeiten meinerseits - gell ?

    na - ich denke diese verbal-ironischen "Aus(geh)fälligkeiten" könnte nicht einmal so ein PsychoFritze abstellen - die sind und bleiben einfach daaaaa in meinem kranken Hirn

    Danke und Gruß
    gerilu
    Wie singt Herr Heller:
    Das hat man im Kopf und sonst nirgendwo!
    Oder so ähnlich, meint adolfo
    Es ist verrückt, wofür ein Narr sein Geld ausgibt !
    [B]meine Homepage: www.ha-ado.com
    Schau mal rein, ES GIBT NEUES!
    [/COLOR] Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs demnächst mit
    Dethleffs Globetrotter Esprit T 6840, 2,8TDI

  16. #56
    Registriert seit
    22.08.2007
    Beiträge
    233

    Standard

    Ich denke,
    jeder ließt nicht alle Threads.

    Hier nochmals.
    Bei der Zulassungsstelle gibt es rote Kennzeichen um die 8,50 Euro,
    die haben die selbe Nummer wie das Zugfahrzeug und sind
    hauptsächlich für die Fahrradträger geeignet.

    Weiters kann man aber auch diese Kennzeichen verwenden für den
    Import von Anhängern, jedoch nicht den Export!

    Zur Zeit darfst du 3 Monate mit dem roten Kennzeichen herumfahren am Wohnwagen,
    auch zur Überprüfung der Landesregierung.

    Siehe auch:
    http://www.campingforum.at/campingfo...es+kennzeichen

    Auch zu lesen:

    28. KFG-Novelle
    Das Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I
    Nr. 57/2006, wird wie folgt geändert:


    § 49 Abs. 3 lautet:
    „(3) Auf Antrag des Zulassungsbesitzers eines in Z 1 bis 3 genannten Kraftfahrzeuges hat die Behörde
    Kennzeichentafeln mit dessen Kennzeichen auszugeben für
    1. Anhänger mit ausländischem Kennzeichen, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem
    Kennzeichen gezogen werden sollen (§ 83), wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er Beförderungen vom Ausland in das Inland durchzuführen hat;
    2. nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem
    Kennzeichen gezogen werden sollen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass der Anhänger
    mit dem Kraftfahrzeug im Ausland gezogen werden soll;
    3. auf der Anhängekupplung des Kraftfahrzeuges montierte Fahrradträger.


    L.G.
    Digital



  17. #57
    Registriert seit
    20.10.2008
    Ort
    Sankt Pölten
    Beiträge
    803

    Standard

    Hab mal den relevanten Text aus dem anderen Thread reinkopiert:
    Zitat Zitat von digital Beitrag anzeigen
    Um ein wenig Licht ins dunkle zu bringen.
    Habe mich gestern erkundigt was folgendes betrifft:

    Wohnwagenkauf in Deutschland, Überstellung nach Österreich mit Deutschen Kennzeichen, Zoll.

    1. Beim Zentrall-Zoll in Villach, Zollauskunft 04242/33233, wurde mir
    mitgeteilt, die Einfuhr eines Wohnwagens ist nicht Zoll bzw. Steuerpflichtig.
    Also ein Problem weniger.

    2. Auskunft über das Bundesministerium für Verkehr,
    Hr. Dipl. Ing. KARL, 01/71162/655716
    Mit dem Wohnawagen darf ich bis zur Grenze von Österreich fahren, bei der Grenze Kennzeichentausch und zwar darf ich ein Monat lang mit dem neuen roten Kennzeichen, genannt Deck-Kennzeichen ( die selbe Nummer wie vom Zugfahrzeug) in Österreich fahren. Wenn man einige Wochen länger damit fährt ist es auch nicht so schlimm, es wird kaum Kontrolliert, so die Aussage vom Hrn. Ing. Karl.
    Diese rote Nummerntafel soll es jetzt in Aktion um 8,50 Euro bei der Zulassungsstelle geben. Wartefrist ca. 1 Woche lt. Auskunft der Zulassungsstelle in Wien, Wienerbergstrasse 7, 1100 Wien.
    Jedoch ist es ratsam, einen baldigen Termin beim zustsändigen Amt für die Typisierung zu bekommen, falls es zu einer Anhaltung kommt, diese auf den Termin aufmerksam zu machen, um mit den roten Nummern weiterfahren zu können.

    Soviel zu meiner Auskunft.
    Warum nicht gleich zum Schmied und nicht zum Schmiedl !!

    Hoffe, wieder etwas Licht ins Dunkle gebracht zu haben.
    Übrigends, meine Versicherung z.B. hatte noch keine Ahnung daß man in Österreich mit einen Hänger aus Deutschland mit Deckungskennzeichen für 4 Wochen fahren darf.
    Abmelden kann man den deutschen Wagen dann auch bei der Zulassungsstelle in Österreich!

    In diesem Sinne

    L.G.

    Christian
    So wie ich das zusammenfassend lese, gehts da aber um Anhänger, die zugelassen und versichert sind. Die Sache mit dem Monat (oder auch zwei, wenns begründet ist) verwenden bezieht sich auf Fahrzeuge mit ausländischem KENNZEICHEN - somit meines Erachtens zugelassen und versichert.

    Dass man einen nicht zum Verkehr zugelassenen und nicht versicherten Anhänger mit den roten Deckkennzeichen in Österreich ziehen darf, halte ich für nicht richtig.

    Dazu nochmal den Text, der schon so oft strapaziert wurde - zu Recht natürlich:

    § 49 Abs. 3 lautet:
    „(3) Auf Antrag des Zulassungsbesitzers eines in Z 1 bis 3 genannten Kraftfahrzeuges hat die Behörde
    Kennzeichentafeln mit dessen Kennzeichen auszugeben für
    1. Anhänger mit ausländischem Kennzeichen, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem
    Kennzeichen gezogen werden sollen (§ 83), wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er Beförderungen vom Ausland in das Inland durchzuführen hat;


    Hier gehts um Transport von Waren MIT dem Anhänger, nicht um die Fahrt mit diesem - denk ich.

    2. nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem
    Kennzeichen gezogen werden sollen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass der Anhänger
    mit dem Kraftfahrzeug im Ausland gezogen werden soll;


    Das bezieht sich meines Erachtens auf Fälle, in denen mit einem Zugfahrzeug im Ausland ein Hänger gezogen wird, wenn dieser nach den ausländischen Bestimmungen mit dem Zugfahrzeug mitversichert ist.


    3. auf der Anhängekupplung des Kraftfahrzeuges montierte Fahrradträger.

    Das ist eh klar.

    In dem anderen Thread war ja die Hauptfrage, ob jemand einen Mietwohnwagen aus D ziehen darf. Das wurde ja bejaht.

    In Österreich darf aber ein Anhänger ohne Versicherung nicht gezogen werden. Wenn also ein abgemeldeter deutscher Anhänger mit den roten Kennzeichen verwendet wird, ist das nach meiner Meinung nicht zulässig.

    ABER: zwei Juristen, fünf Meinungen ;-)

    Richtig wissen werden wir es nur, wenn jemand bestraft wird und das dann bis zum Höchstgericht durchkämpft. Sonst sind es nur Meinungen. ;-)

    LG

    Johann
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  18. #58
    Registriert seit
    05.12.2002
    Ort
    Spillern
    Beiträge
    4.214

    Standard

    Nachdem ein Anhänger, sobald er am Zugfahrzeug hängt, mit der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges mitläuft, ergeben sich da aus normaler verkehrstechnischer Sicht wohl kaum Probleme. Die Haftpflichtversicherung für Anhänger ist ja auch deshalb so günstig, weil das versicherte Risiko so gering ist. Wann ist denn schon ein Anhänger alleine unterwegs??
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  19. #59
    Registriert seit
    20.10.2008
    Ort
    Sankt Pölten
    Beiträge
    803

    Standard

    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Nachdem ein Anhänger, sobald er am Zugfahrzeug hängt, mit der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges mitläuft, ergeben sich da aus normaler verkehrstechnischer Sicht wohl kaum Probleme. Die Haftpflichtversicherung für Anhänger ist ja auch deshalb so günstig, weil das versicherte Risiko so gering ist. Wann ist denn schon ein Anhänger alleine unterwegs??
    Das ist ja nicht das Problem - aber Rechtslage ist halt, dass ein in Österreich im Verkehr verwendeter und zugelassener Anhänger haftpflichtversichert sein muss. Da kommt man nicht drum herum.

    Dass man auch ohne fahren KANN ist klar, nur sollten die Tips hier nicht zu einem bösen Erwachen für den führen, der sich daran orientiert.

    LG

    Johann
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  20. #60
    Registriert seit
    05.12.2002
    Ort
    Spillern
    Beiträge
    4.214

    Standard

    Da hast Du schon recht - nur gibt es im KfG sogar einen Passus "Ziehen von nicht zum 'Verkehr zugelassenen Anhängern".... ist z.T. gummiartig
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

Ähnliche Themen

  1. Was würde der Import dieses Fahrzeugs nunmehr kosten?
    Von Laredo im Forum Sonstige Fachthemen
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 27.08.2008, 12:20
  2. wie war das mit dem EIGENIMPORT
    Von rudko2 im Forum Sonstige Fachthemen
    Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 01.11.2006, 11:30
  3. Kosten Kopfdichtung Ducato
    Von GeriF im Forum Fahrzeuge & Technik
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 19.10.2006, 20:48
  4. Winterstellplätze -> Kosten?
    Von christophersn im Forum Fahrzeuge & Technik
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 17.03.2006, 20:46
  5. Eigenimport?
    Von watzmann im Forum Sonstige Fachthemen
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 15.12.2005, 13:15

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •