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Thema: Campingwagen Transport

  1. #1
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    Standard Campingwagen Transport

    Hallo Leute!

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Habe mir einen campingwagen gekauft und der steht in italien seit 7 jahren.
    er hat keinen tüv.Möchte das Teil nach Kärnten transportieren.
    welche möglichkeit habe ich?gibt es da ein spezialkennzeichen oder sowas?

    vielen dank im voraus,

    martin

  2. #2
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    Blinzeln

    einfach anhängen und fahren...

    ach ja, und ein herzliches grüss gott bei uns.
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
    *** member of CTJ ***

  3. #3
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    Standard Wohnwagen Transport

    Hallo!

    Danke für die rasche antwort, aber so klug bin ich auch.

    ohne kennzeichen, ohne tüv ist a bissl schlecht.

    martin

  4. #4
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    Idee

    hast ja nicht

    geschrieben, dass keine kennzeichen drauf sind. normal schaut aber eh kein schwein, ob ein pickerl am wowa drauf ist. und wie heißt es so schön, no risk, no fun...

    also dann ein überstellungskennzeichen holen (bekommst bei jeder zulassungsstelle und brauchst auch kein pickerl).
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  5. #5
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    Standard

    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    einfach anhängen und fahren...

    ach ja, und ein herzliches grüss gott bei uns.


    Hast doch vollkommen recht, der hat das nicht geschnallt, meint adolfo
    Es ist verrückt, wofür ein Narr sein Geld ausgibt !
    [B]meine Homepage: www.ha-ado.com
    Schau mal rein, ES GIBT NEUES!
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  6. #6
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    Standard

    Zitat Zitat von byteblaster Beitrag anzeigen
    Hallo!
    .......... aber so klug bin ich auch.

    martin
    na ja , warum fragst dann??

    Und ein bisserl Höflichkeit und Begrüssung hat auch noch nie geschadet!!!!

    most4tel

  7. #7
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    Standard

    rotes kennzeichen für den fahrradträger holen, macht ca. 9 euronen aus
    und damit darfst du auch überstellen, ohne probleme.

    wurde hier im forum schon diskutiert über dieses nummerntaferl.
    ist rot und hat das gleiche kennzeichen wie das zugfahrzeug und sind
    nur in dieser kombination zu verwenden.
    wichtig für den TÜV dann:

    kaufvertrag, typenschein und ca. 60 euro
    für die einzelgenehmigung

    wichtig wäre nach 7 jahren standzeit daß die bremsen funktionieren
    und die bereifung nicht zu porös ist.

    ansonsten, ab nach italien, anhängen und nach österreich bringen ;-)

    l.g.
    digital

  8. #8
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    Standard

    Zitat Zitat von digital Beitrag anzeigen
    rotes kennzeichen für den fahrradträger holen, macht ca. 9 euronen aus
    und damit darfst du auch überstellen, ohne probleme.

    wurde hier im forum schon diskutiert über dieses nummerntaferl.
    ist rot und hat das gleiche kennzeichen wie das zugfahrzeug und sind
    nur in dieser kombination zu verwenden.
    wichtig für den TÜV dann:
    ansonsten, ab nach italien, anhängen und nach österreich bringen ;-)

    l.g.
    digital

    Also digital
    das glaube ich Dir nicht.

    Rotes Kennzeichen ist nur für den Fahrradtransport auf der Kupplung des PKW vorgesehen, hat man mir gesagt, aber nicht für einen Anhänge, meint adolfo
    Es ist verrückt, wofür ein Narr sein Geld ausgibt !
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  9. #9
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    Standard Geht doch...!!!

    Zitat Zitat von as61828 Beitrag anzeigen
    Also digital
    das glaube ich Dir nicht.

    Rotes Kennzeichen ist nur für den Fahrradtransport auf der Kupplung des PKW vorgesehen, hat man mir gesagt, aber nicht für einen Anhänge, meint adolfo
    hallo...
    diese thematik lief hier schon durch....siehe
    http://www.campingforum.at/campingfo...?t=4142&page=3 ( posting #54 erklärt's gut )...

    wobei die erwähnte " glaubhaftmachung " auch nimmer notwendig ist...

    es stimmt schon, das bis vor ca. 2 jahren die verwendung nur für frächter mit dementsprechenden bedarfsnachweis " erlaubt " war.....

    aber nun kann wirklich jeder um so ein kennzeichen ansuchen... unabhängig davon, ob er damit seinen radlträger " verziert " oder eben auch einen im ausland zugelassenen anhänger damit zieht....

    oder auch ...zitat :2. nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden sollen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass der Anhänger mit dem Kraftfahrzeug im Ausland gezogen werden soll;.....

    ( bzgl. glaubhaftmachung... siehe oben )..

    ps.: ... ich bin seit ca. 4 jahren mindestens 3 X die woche mit so einer konfiguration unterwegs, hatte auch schon etliche male kontrolle ... nix problem....

    lg
    willi

    " think for yourself, question authority. "
    ( timothy leary )


  10. #10
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    Standard

    Da sieht man wieder, Sachen gibt es die gibt es gar nicht, meint adolfo
    Es ist verrückt, wofür ein Narr sein Geld ausgibt !
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  11. #11
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    Standard

    servus,

    nach 7 jahren würde ich den wowa auf jeden fall neue reifen drauf machen bevor ich ihn nach kärnten ziehe, die investition ist sicher gut angelegt, denn ein knaller auf der autobahn und huuurrrrraaaaaa!!!!!!!

    sonst wie die kollegen geschrieben haben, wenn er bremst einfach mit überstellungskennzeichen rauf ziehen, eventuell einmal transportversicherung abschließen, damit es keine probleme gibt.

    und dann willkommen unter campern und viel spaß hier im forum!
    so long Mathias (45),Tamara(fast 50),Tobias(17), Jakob(15) und Dionysos(1)
    aus Kirchberg an der Pielach
    im Euramobil Sport 665 HB

  12. #12
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    Standard

    Zitat Zitat von panman Beitrag anzeigen
    hallo...
    diese thematik lief hier schon durch....siehe
    http://www.campingforum.at/campingfo...?t=4142&page=3 ( posting #54 erklärt's gut )...

    wobei die erwähnte " glaubhaftmachung " auch nimmer notwendig ist...

    es stimmt schon, das bis vor ca. 2 jahren die verwendung nur für frächter mit dementsprechenden bedarfsnachweis " erlaubt " war.....

    aber nun kann wirklich jeder um so ein kennzeichen ansuchen... unabhängig davon, ob er damit seinen radlträger " verziert " oder eben auch einen im ausland zugelassenen anhänger damit zieht....

    oder auch ...zitat :2. nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden sollen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass der Anhänger mit dem Kraftfahrzeug im Ausland gezogen werden soll;.....

    ( bzgl. glaubhaftmachung... siehe oben )..

    ps.: ... ich bin seit ca. 4 jahren mindestens 3 X die woche mit so einer konfiguration unterwegs, hatte auch schon etliche male kontrolle ... nix problem....

    lg
    willi

    Das kann ich auch bestätigen - bisher habe ich nie in Deutschland gemietet obwohl das VIEL näher als Gmunden war (vor lauter Schiss weil man keinen ausl. Hänger mit einem in Ö zugelassenen Fahrzeug ziehen darf) seit heuer kann ich in Deutschland mieten und mit dem roten Taferl vom PKW den Hänger legal ziehen -wurde mir seitens der Versicherung auch so zugesagt.

    So langsam sieht man die Konfiguration auch öfters - gerade kürzlich habe ich wieder einen PKW aus Ö mit einem Segelflugzeug im Hänger mit dem roten Taferl gesehen.
    lupo
    *************

  13. #13
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    Standard

    wie es spruchreif wurde habe ich es auch nicht geglaubt.
    ein anruf im verkehrsministerium und ich war schlauer.
    und so holte ich meinen wohnwagen aus deutschland mit den roten kennzeichen
    und hatte nie probleme damit bis zur anmeldung.
    war sogar bei der typisierung damit.

    es ist legal und es gibt eigene gesetzestexte mit dem du gedeckt bist.
    versichert bist du mit dem kennzeichen über den pkw, habe ja dieselben kennzeichen.

    und wenn du die roten taferln bekommst, so bekommst du auch einen neuen
    zulassungsschein mit dem zusatz, daß du die "roten" besitzt.

    Mein Eintrag:

    Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs. 3 KFG 1967 ausgegeben.

    § 49 Abs. 3 lautet:

    „(3) Auf Antrag des Zulassungsbesitzers eines in Z 1 bis 3 genannten Kraftfahrzeuges hat die Behörde
    Kennzeichentafeln mit dessen Kennzeichen auszugeben für
    1. Anhänger mit ausländischem Kennzeichen, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem
    Kennzeichen gezogen werden sollen (§ 83), wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er Beförderungen
    vom Ausland in das Inland durchzuführen hat;
    2. nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem
    Kennzeichen gezogen werden sollen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass der Anhänger
    mit dem Kraftfahrzeug im Ausland gezogen werden soll;
    6 von 11 3/ME XXIII. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext
    3. auf der Anhängekupplung des Kraftfahrzeuges montierte Fahrradträger.
    Die Ausgabe solcher Kennzeichentafeln ist im Zulassungsschein für das Kraftfahrzeug zu vermerken.“

    Hoffe einmal, daß dieses Thema jetzt einleuchtend ist

    l.g.
    digital

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