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Thema: E zu B für Anhänger ab April leichter zu haben

  1. #41
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    Hallo Freunde
    es scheint wirklich so zu sein wie RUTKO2 schreibt. Unterschiedliche Auslegungen der Gesetze?
    Mir hat die BH zum 60. Geburtstag nicht gratuliert, sondern mitgeteilt, dass mein C über 7,5 to gestrichen wird, wenn ich nicht eine ärtzl. Bescheinigung vorbeibringe die keine Probleme aufwirft.<img src=icon_smile_shock.gif border=0 align=middle>
    Meine Antwort war: streichen ich bin noch nie mit einem LKW gefahren.

    Ja aber; sie müssen mit 65 eine Bestätigung bringen, da sonst ihr C bis 7,5 to verfällt.
    Da wird es dann schon heikel. Augenarzt 30 Minuten, Arzt bis 30 Minuten und dann vielleicht Kosten von ca. € 160,00 dafür.
    Soll man das wirklich machen?
    Bei meinem Gespann habe ich noch 140 kg Spiel und die Gewichtsgrenze soll ja von 3,5 to auf 4.25 to erhöht werden.(EU)
    Also laß ich den C bis 7,5 tz auch streichen und damit
    Schluß, meint adolfo



  2. #42
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    danke rudko2 für den neuen Versuch - allerdings sprichst Du wider vom C-Schein - genau DA ist ja das Problem - es geht darum wenn man NUR den B-Schein hat - dann geht da nix so einfach.

    lupo

  3. #43
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    hallo "lupo"
    sollte kein versuch sein. ich kanns verstehen daß du nicht glaubst, was deiner meinung nicht sein kann. aber du siehst wie verschieden es von bh zu bh ist. adolfo bekam eine nachricht daß mit 65 eine untersuchung fällig wird. das kann auch nicht sein sag ich! mit 50 ist die untersuchung für c ist vorgeschrieben und mit 55 für c1. mir hat die bh so einen freundlichen brief geschrieben.
    also lupo, wie heißt es im lotto? alles ist möglich. ich glaub schon alles hier im forum und kann mich nur wundern was es alles gibt. sollte ich mehr zeit haben geh ich zu meiner fahrschule, nur für dich! sollte ich recht haben machen wir gemeinsam den e zu b, versprochen? l.g. rudko2

    rudko u.janna, st. andrä vor dem hagental bez. tulln mit lmc u. suzuki marauder im renault trafik

  4. #44
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    hi rudko,

    also jetzt wirds interessant. in wien, mit 45 um ersten mal für C zum arzt, alle 5 jahre, ab 60 alle 2 jahre verlängern. kollege hats schon machen müssen.
    mit C1 ab 55 alle 10 jahre und ab 60 alle 5 jahre. das ist aber relativ neu, denn ich bekam mit 55 den C1 noch lebenslang...
    ich zwar auch den CE gehabt, bin aber nicht bereit alle 2 jahre zum arzt laufen und bezahlen, also gleich wieder gestrichen, denn ein womo über 7,5 t kann ich mir eh nie leisten <img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>.

    lg richard



  5. #45
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    Hallo rudko,

    logisch ist "Alles möglich" aber wo ein Gesetz ist geht nix vorbei. Aber Du hast mich verleitet dem doch weiter nachzugehen. Das Problem ist aber eher, daß die FAHRSCHULE da eher nicht ehrlich ist da es gegen deren eigenen Umsatz sprechen würde. Ich werde mal Gesetzestexte suchen und studieren bzw. mich direkt auf der BH erkundigen. Mal sehen was da rauskommt. Ob ich den EzuB tatsächlich mache hängt noch davon ab wie ich mich heuer mit dem Auto entscheide. Da wir für unseren Herbsturlaub einen Wohnwagen gemietet haben der um 8kg zu schwer für unseren Megane ist (Eigengewicht um 8kg kleiner als HZG Hänger) muß ich bis zum diesem Urlaub entweder den EzuB machen oder das Auto wechseln - wobei dabei kann auch der EzuB ein Thema werden .... mal sehen - aber ich werde gleich mal meine Recherchen beginnen.

    lupo

  6. #46
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    So, jetzt habe ich auf der BH-Salzburg angerufen und mich erkundigt:

    Das BUNDES-Gesetz "Führerschein-Gesetz" sagt hier eindeutig:
    - EzuB verlangt eine Ausbildung i. d. Fahrschule f. Theorie und Praxis
    mit schwehren Anhängern - dazu noch Amtsarzt natürlich
    - NUR wenn man den F-Schein seit 3 Jahren hat inkl. Praxis braucht
    man keinen Nachweis über eine Ausbildung sondern nur die Prüfung

    --&gt; Ich denke wenn das irgendwo anders läuft dann ist das ein Ding der jeweiligen Fahrschule die halt den Nachweis über die Ausbildung ausstellt ohne daß man ihn gemacht hat und nur die Prüfung kassiert. Also Verhandlungssache <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>





    lupo

  7. #47
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    Hallo Leute!!

    Habe vor 2 Stunden die Theorieprüfung vür EzuB bestanden. Muß nur noch eine Runde fahren,(nächste Woche) und das wars.
    Ciao.



  8. #48
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    Willkommen im Club.


  9. #49
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    hallo richard,
    war vorigen freitag wegen dem c1 mit 55 beim amtsarzt, war alles bestens, jedoch steht wieder eine beschränkung bis 2011 drinnen, also wieder nach 5 jahren!
    hallo "lupo",
    ich bekam den tip damals von einem ww-händler (vertreter) der hatte auch nur einen b-schein, hat aber seine praxis mit der überstellung von ww belegt. l.g. rudko2

    rudko u.janna, st. andrä vor dem hagental bez. tulln mit lmc u. suzuki marauder im renault trafik

  10. #50
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    vielleicht gilt folgendes auch mal in AUT (zwar deutsche quelle, aber immerhin....)

    B-Führerschein für Pkw-Caravan-Kombinationen bis 4,25 Tonnen

    (hr) (civd) Bereits zweimal war die 3. Führerscheinrichtlinie im EU-Verkehrsministerrat ohne Ergebnis vertagt worden. Im dritten Anlauf ließen die Verkehrsminister der europäischen Mitgliedsstaaten die neue Richtlinie passieren. Unter anderem machten sie damit den Weg frei für eine Erweiterung des B-Führerscheins auf PKW-Caravan-Kombinationen bis 4,25 Tonnen sofern der Führerscheinerwerber an einem praktischen Fahrertraining zum Kombinationsfahren teilnimmt.

    Diese neue Regelung ist von maßgeblicher Bedeutung für die Zukunft der Caravaningbranche in Europa. Die Richtlinie soll innerhalb von zwei Jahren in Kraft treten. Zur Umsetzung der Richtlinie werden die EU-Mitgliedstaaten eine Übergangsfrist von weiteren vier Jahren erhalten.

    "Nach dem großen Erfolg der CIVD-Aktivitäten zugunsten von Tempo 100-Regelungen für Pkw-Caravan-Kombinationen sowie für Reisemobile über 3,5 Tonnen ist es dem CIVD gemeinsam mit seinem europäischen Dachverband European Caravan Federation ECF nun gelungen, diese maßgebliche Änderung des Europäischen Führerscheinrechts im Hinblick auf Caravankombinationen zu erreichen", erläutert Hans-Karl Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes, CIVD. "Dies bedeutet in der Praxis, dass auch Führerscheinneulinge mit dem B-Führerschein nach Absolvierung eines praktischen Fahrertrainings berechtigt sein werden, Kombinationen mit einem Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen zu steuern. Damit wird es auch möglich sein, einen Caravan, zum Beispiel mit den immer beliebter werdenden Mini-Vans oder den zunehmend verbreiteten SUVs zu ziehen".

    Die am 27. März 2006 vom EU-Verkehrsministerrat verabschiedete 3. Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass Kombinationen aus Pkw und Caravan bis 4,25 Tonnen mit dem B-Führerschein gefahren werden dürfen wenn die Anhängemassen des Zugfahrzeugs eingehalten werden und ein praktisches Fahrertraining oder ein Test oder beides zum Kombinationsfahren durchgeführt wird.

    Die für Pkw-Anhänger-Kombinationen vorgesehene Regelung umfasst neben Wohnanhängern auch alle anderen Anhängerarten wie etwa Pferde- oder Bootsanhänger. Die Richtlinie soll innerhalb von zwei Jahren in Kraft treten und für alle seit 1999 erworbenen B-Führerscheine anwendbar sein. Zur Umsetzung der Richtlinie werden die EU-Mitgliedstaaten eine Übergangsfrist von weiteren vier Jahren erhalten.

    Die derzeit noch geltende Führerscheinrichtlinie b

  11. #51
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    @ peter und monika,

    hab auch schon davon gehört und gelesen, aber ich lehn mich weit zurück und harre der dinge, die wirklich kommen werden.

    was soll man den schoiteln in brüssel wirklich glauben? ich nichts mehr, denn vor einiger zeit bekam ich von der eu die neuen eu-fs-bedingungen zur beurteilung ins büro. und da stand noch die regelung, ein schwerer anhänger ab 751 kg nur mit EzuB und über 60 alle zwei jahre mit dem B verlängerung mit amtsarzt.

    also bitte warten... richard


  12. #52
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    Hallo allerseits


    Mal geduldig der Dinge harren, die da kommen .....


    Gruß

    fo1

  13. #53
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    Seit gestern stolzer Besitzer des EzuB
    Ciao!



  14. #54
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    Gratuliere.
    Wo gemacht und Gesamtkosten wären interressant.


    Schönen Gruß
    aus Wien 11
    Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

    Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK

  15. #55
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    Fahrschule Powerdrive in Graz.
    420.- Euro Kurs
    39.- Euro Prüfungsgebühr
    29.- Euro Amtsarzt in der Fahrschule
    45.- Euro neuer Scheckkartenführerschein

    Wahnsinn die Preise, oder???
    Ciao!



  16. #56
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    Ja stimmt. Preise sind schon ein Wahnsinn. Vorallem wenn man bedenkt, daß es für uns ja wirklich nur ein Blatt Papier ist. Vom Fahren her ändert sich ja überhaupt nichts.
    Wenn da wenigstens ein Fahrsicherheitskurs dabei wäre.
    Aber trotzallem: Gratuliere und somit brauchst dir keine Gedanken mehr machen.
    <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    Schönen Gruß
    aus Wien 11
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    Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK

  17. #57
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    quote:
    Die Richtlinie soll innerhalb von zwei Jahren in Kraft treten und für alle seit 1999 erworbenen B-Führerscheine anwendbar sein.
    grüß euch,
    mich betrifft das thema auch ein wenig, hab im Herbst Auto und Wowa abgelastet. Wäre schön wenn das so kommt, nur: wer von uns hat den Führerschein nach 1999 gemacht. Versteh das ganze nicht, da werden relative Führerscheinneulinge belohnt, und wir alten Hasen mit zig-oder hunderten Tausenden Praxiskilometern dürfen nicht vom Kuchen naschen. Das können nur Politiker verstehen.

    Grüße noch nimmer aus Canada

    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie(3)+Annika(2) auf Fiat Ulysse 2,1TD 110PS mit Dethleffs Camper 430 DB

  18. #58
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    Na ja, ganz so schlecht ist das ablasten ja auch nicht. Sollte schon mal gesagt werden, daß man ja bis 3500 kg eigentlich schneller fahren darf als über 3500 kg.
    Aber wer kontrollierts schon?

    <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    Schönen Gruß
    aus Wien 11
    Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

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  19. #59
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    Schlesi - so das Gelbe vom Ei ist das Ablasten auch wieder nicht - auch wenn Du dann gem. HZG unter 3,5 Tonnen bist, wenn Du bei einer Kontrolle auf die Waage musst dann wird es teuer und es heißt abladen. weil Du sicher über der (reduzierten) Zuladung bist.

    lupo

  20. #60
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    quote:
    Na ja, ganz so schlecht ist das ablasten ja auch nicht. Sollte schon mal gesagt werden, daß man ja bis 3500 kg eigentlich schneller fahren darf als über 3500 kg.
    Aber wer kontrollierts schon?
    stimmt schon, jedoch dacht ich dass für die zulässige Höchstgeschewindigkeit das Gewicht des Zugfahrzeugs entscheidend ist, und das ist ja unter 3,5t
    und sollte es doch nicht so sein, was ich nicht glaube, naja, wieviele km dürfen wir denn noch 100 fahren, nach I sinds 380 und nach D 300, dann dürften wir sowieso nur mehr 80 fahren

    heute sonnig in Toronto!!
    schau mir heute die viagrafälle an <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

    Grüße aus Korneuburg
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