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Thema: 100 km/h in Deutschland

  1. #1
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    Standard 100 km/h in Deutschland

    Hallo Ihr:
    ich werde das Thema "100 km/h in Deutschland" jetzt angehen und hoffentlich erfolgreich durchziehen können.
    Rein theoretisch steht dem ja nicht entgegen, doch nach Anfrage bei 2 deutschen Zulassungsstellen (Coburg und Oldenburg, da ich beide Städte im Juni beruflich besuchen werde) bekam ich grundverschiedene Antworten.

    Meine Anfrage:

    Ich möchte gerne für mein Wohnwagengespann mit österreichicher Zulassung die Tempo-100 km/h-Plakette bekommen und habe dazu ein paar Fragen:

    Wird eine Überprüfung und Bestätigung der erforderlichen Bedingungen durch den ÖAMTC als Schwesternclub des ADAC anerkannt, bzw. können Sie mir nennen, welche österreichische Organisation anerkannt wird? Kann ich die Unterlagen Ihnen auch per Post zukommen lassen?


    Antworten aus
    Coburg:
    Eine Tempo-100 km/h-Plakette kann Ihnen von einer deutschen Zulassungsbehörde für Ihr Wohnwagengespann mit östereichischer Zulassung nicht zugeteilt werden,
    da dies mit einem Eintrag in den Fahrzeugpapieren verbunden ist, bzw. eine EU-Recht-Umwandlung der Fahrzeugpapiere hinzukommt.
    Sie müssten sich deshalb an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde wenden.


    und Oldenburg:
    nach Rücksprache mit Herrn Bies vom Niedersächsischen Verkehrsministerium kann ich Ihnen folgendes mitteilen. Um mit enem Wohnanhänger mit österreichischem Nummernschild in Deutschland mit 100 km/h auf Kraftfahrtstraßen und Bundesautobahnen zu bewegen, benötigen Sie ein Gutachten eines deutschen Technischen Überwachungsvereines (TÜV), um festzustellen ob die dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur STVO vom 07.10.2005 für dieses Fahrzeug zutrifft. Sollten Sie solch ein TÜV-Gutachten erhalten, müssen Sie zu einer deutschen Zulassungsstelle gehen und sich dort eine Bestätigung auf diesem Gutachten und eine 100 km/h-Plakette erteilen lassen. Diese Vorgehensweise gilt aber nur für das Bundesland Niedersachsen.


    So muss ich erstmal erkennen, dass die Vorgehensweisen offenbar von Bundesland zu Bundesland differieren. Oldenburg verfolge ich weiter, da ich nochdazu das Glück habe in Niedersachsen einen Onkel zu haben, der mich eventuell unterstützen kann.

    Frage an Euch: wisst ihr wer mir (möglichst billig) bescheinigt, dass mein Gespann die Bedingungen erfüllt (die Bedingungen kenn ich)

    Ich werde weiter berichten

    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie(3)+Annika(2) auf Fiat Ulysse 2,1TD 110PS mit Dethleffs Camper 430 DB
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

    --------------------------------------------------

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  2. #2
    Wilhelm (gelöscht) Gast

    Standard

    Hierzu kann ich dir nur einkopieren, was ich in einen anderen Forum gelesen habe, es ist kein TÜV mehr erforderlich

    Zitat
    quote:Hallo zusammen,

    es hat ohne Probleme funktioniert:
    am Montag beim Werk eine Herstellerbescheinigung angefordert, die lag am Mittwoch im Briefkasten.
    Heute morgen mit Fahrzeugbrief, -Schein und Bescheinigung zum Straßenverkehrsamt.
    Kosten: 18,10 Euro einschließlichen neuen Brief, neuem Schein und gesiegeltem Tempo-100-Aufkleber.
    Dauer: 13 Minuten
    Zitat2
    quote: Hallo zusammen,

    endlich, nun ist sie da, die Änderung der 9 Ausnahmeverordnung zur StVO v. 15.10.1998.

    Am 7.Okt 2005 hat Herr Stolpe die 3. Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erlassen und im Bundesgesetzblatt Teil I vom 21. Okt. 2005, Nr 65, Seite 2978 verkündet. Die Verordnung ist ab 22. Okt. 2005 in Kraft.
    Wenn ich die Verordnung richtig verstehe ist Voraussetzung für 100 Km/h bei Gesamtmasse WoWa / Leermasse Zugfahrzeug 1 zu 1:


    1. Zugfahrzeug mit ABS
    2. WoWa mit hydraulischen Schwingungsdämpfern
    3. WoWA Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung
    4. Die Reifen des WoWa dürfen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt,
    erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, nicht älter als 6 Jahre sein
    und mindestens für 100 Km/h (L) gekennzeichnet sein.
    5. Vom Straßenverkehrsamt gesiegelte Tempo-100 Km/h-Plakette an der
    Rückseite des WoWa

    Natürlich muss der WoWA auch für Tempo-100 Km/h geeignet sein.

    Wie man sieht, tut sich doch noch was in Berlin.

    Viele Grüsse

    Willipitschen
    Aus der Kaiserstadt Karl des Grossen
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    geändert von - Wilhelm on 2006 Feb 23 18:50:01

  3. #3
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    Hallo Kerstan,
    das ist ein interessantes Thema. Ich denke zwar, das diese 100 kmh Zulassung als deutsches Recht nicht für uns gelten wird, leider.
    Aber bleib bitte dran, vielleicht geht doch was.

    LG aus Kärnten und viel Erfolg

    Hans

    @Wilhelm: Es geht darum, ob wir mit österreichischem Kennzeichen/Zulasung auch die 100 kmh Plankette bekommen können.


  4. #4
    Wilhelm (gelöscht) Gast

    Standard

    hallo Hans, habe das schon verstanden, habe das nur einkopiert, weil es doch wesentlich davon abweicht, was man Kerstan eben erzählt hat.

    Viele Grüsse

    Willipitschen
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  5. #5
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    Hallo,
    hier noch die Korrespondenz mit dem deutschen Verkehrsministrium

    Antwort auf meine Anfrage:
    [i]Zu Ihrer Frage nehme ich wie folgt Stellung:
    Die 9. Verordnung über Ausnahmen von den vorschriften der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung vom 15. Oktober 1998 in der Fassung der Dritten Änderungsverordnung vom 7. Oktober 2005 gestattet Zugfahrzeug-/Anhänger-Kombinationen bei Vorliegen bestimmter technischer Voraussetzungen auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstrassen Tempo 100 zu fahren. Dabei dürfen aus Verkehrssicherheitsgründen im Hinblick auf gute Fahrstabilität und Bremavermögen einer Kombination bestimmte Massewerte von Zugfahrzeug und Anhänger nicht überschritten werden. Ob bei Zugfahrzeug-/Anhänger-Kombinationen die Voraussetzungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO tatsächlich vorliegen, muss in Deutschland durch in der Ausnahmeverordnung vorgeschriebene Unterlagen nachgewiesen werden (Eintrag in die Fahzeugpapiere, Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers einer technischen Prüfstelle). Für Zugfahrzeug-/Anhänger-Kombinationen, die im Ausland (EU-Staaten, sonstige ausländische Staaten) zum Straßenverkehr zugelassen sind, ist der Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen usw. nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO die Bestätigung einer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder der Türkei oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Stelle gleichwertig, wenn die der Bestätigung dieser Stellen zugrunde liegenden technischen Anforderungen, Prüfungen und Prüfverfahren denen der deutschen Stellen gleichwertig sind und die Bestätigung in deutscher Sprache erstellt wurde oder eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt und während der Fahrt mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird.
    Wer nun in Österreich derartige Bescheinigungen ausstellen darf, ist dem deutschen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nciht bekannt. Meines Erachtens gibt es in Österreich doch auch technische Überwachungsvereine oder amtlich anerkannte Sachverständige, die das Vorliegen der deutschen technischen Voraussetzungen für einen Tempo 100-Betrieb beurteilen können. Das mit der deutschen Sprache ist bei Ihnen zu Hause ja kein Problem. Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte. Mit freundlichen Grüßen
    meiner an Sie gerichteten Mail muss ich nochnetwas
    hinzufügen: Mit den Unterlagen des österreichischen TÜV oder dgl. müssen Sie sich natürl

  6. #6
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    Nochmal hallo,

    weitere Erkenntnisse in Oldenburg:

    nach meiner Nachfrage:
    Großen Dank für die prompt Auskunft, jedoch gebe ich mich noch nicht ganz zufrieden. Ich habe mich missverständlich ausgedrückt: ich komme nicht mit meinem Wohnwagen nach Oldenburg sondern bin geschäftlich im Juni dort und könnte die Formalitäten schon vor der geplanten Urlaubsfahrt erledigen. Deshalb habe ich Ihre Zulassungsstelle ausgewählt. Weiters habe ich noch die Hoffnung, dass ich Ihnen die Unterlagen auch per Post zuschicken kann. Ich hoffe doch, dass ich nicht mit meinem Gespann nach Deutschland reisen muss, um mir die erforderlichen Bedingungen bestätigenzu lassen. In der genannten 9.Ausnahmeverordnung zur STVO ist nämlich angeführt:

    § 2
    Der Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 1 Nummer 2 dieser Verordnung ist die Bestätigung einer in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Stelle gleichwertig, wenn die der Bestätigung dieser Stellen zugrunde liegenden technischen Anforderungen, Prüfungen und Prüfverfahren denen der deutschen Stellen gleichwertig sind und die Bestätigung in deutscher Sprache erstellt wurde oder eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt und nach Maßgabe des § 1 Nummer 5 dieser Verordnung während der Fahrt mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird.

    Wenn Sie mir eine Liste der Organisationen, die für eine Begutachtung in Österreich in Frage kommen, zuschicken könnten wäre ich sehr dankbar. Vielleicht können Sie mir auch jemanden nennen, der mir diesbezüglich Auskunft geben kann. Ich möchte nicht das Risiko in Kauf nehmen, ein Gutachtenn erstellt zu bekommen, das dann Ihrerseits nicht anerkannt wird.

    Mit nochmaligem Dank und freundlichen Grüßen


    kam die Antwort:
    [i]Sehr geehrter Herr K ,

    nach Rücksprache mit dem Technischen Überwachungsverein Nord (TÜV-Nord) teile ich Ihnen mit, dass der Österreichische TÜV in Deutschland akkreditiert ist.

    Erstellt der TÜV-Österreich ein Gutachten, in dem er dem Wohnwagen die technischen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeit von 100 km/h nach den deutschen Vorschriften der 9. Ausnahmeverordnung zur STVO in der z.Zt gültigen Fassung bescheinigt, so wird die Zulassungsstelle Oldenburg dieses Gutachten als für den deutschen Rechtsbereich gültig anerkennen, es bestätigen und Ihn

  7. #7
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    Hallo kerstan

    Du hast das toll gemacht und Dir viel Mühe gemacht, diese Angelegenheit, die ja für viele WoWa - Fahrer wichtig ist, zu bewältigen.

    kerstan vor den Vorhang und ein großes Lob für Dich, von adolfo




  8. #8
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    Hallo!!!!

    Hab mich bezüglich des fahrens in Deutschland mit 100 Km/h Geschwindigkeit mit in Österreich zugelassenen WoWa-Gespannen beim ÖAMTC-Rechtsabteilung schlau gemacht. Es ist mit diesen Gespannen auf deutschen Stassen (Autobahnen) nur 80Km/h gestattet.Es gibt auch keine möglichkeit für in Ö zugelassene die 100derter Plakette zu bekommen.

    jo

    +Mazda MPV

  9. #9
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    Ende der Geschichte (zumindest für mich)

    der österreichichen TÜV hat reagiert:

    Sehr geehrte Frau K, Frau??? können die nicht lesen??? (Anmerkung kerstan)

    bezüglich Ihrer Anfrage dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir in der Lage sind Ihnen eine dementsprechende Bescheinigung, sofern die zutreffenden Bedingungen eingehalten werden, auszustellen. Um diesen Sachverhalt festzustellen, ist jedenfalls eine Begutachtung der Fahrzeugkombination erforderlich. Die Kosten für Begutachtung und Erstellung der Bescheinigung betragen EUR 95.--.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Walter Posch

    Ing. Walter POSCH, MSc. (OU)
    Geschäftsbereich Kraftfahrtechnik und Verkehr
    TÜV Österreich
    Deutschstraße 10
    1230 Wien / Österreich
    Tel. : +43/1/610 91 - 6460
    Fax : +43/1/610 91 - 6555
    email: po@tuv.at
    http://www.tuev.at


    Also das ist mir ehrlichgesagt zu teuer. In Summe macht das mit den Gebühren in D € 110.- aus. Das ist mehr als das doppelt von dem was ich bereit gewesen wäre zu zahlen.

    Erkenntnis:
    Es ist möglich, die 100 km/h-Plakette für ein in Österreich zugelassenes Gespann zu bekommen, wenn man sie wirklich braucht (viele km in D fährt) und/oder man zu viel Geld hat. Wenn ich mir überlege, wieviel km ich heuer in Italien fahren werde (ca.2000), dann werde ich die 300 in D auch noch schaffen. Und zur Not kommt man mit 95 am Tacho (ca.88-90 km/h in echt) auch noch durch. Der Tempomat machts auch leichter.
    Sollten die Kosten für die Bescheinigung günstiger werden, überleg ichs mir vielleicht noch einmal:

    @ Willhelm:
    in welchem forum hast du gelesen, dass man keinen TÜV mehr braucht? Da würde ich vielleicht noch nachfragen, wie es anders auch geht.

    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie(3)+Annika(2) auf Fiat Ulysse 2,1TD 110PS mit Dethleffs Camper 430 DB

  10. #10
    Wilhelm (gelöscht) Gast

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    hier habe ich das gelesen http://basicamp.de/board/index.php
    Aber da mußt du dich anmelden, sonst kommst du nicht rein.

    Viele Grüsse

    Willipitschen
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  11. #11
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    Danke, mal sehen ob die Geschichte weitergeht

    Grüße aus Korneuburg
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  12. #12
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    Servus.
    Kann man das Problem nicht über das EU-Gericht klären lassen.
    Denn wenn es in Deutschland erlaubt ist 100 Kmh zu fahren warum soll es dann in anderen Ländern nicht auch möglich sein?
    Ändert sich denn an dem Gespann etwas wenn man die Grenze überfährt?

    LG Karl

    Unterwegs mit Kia Sportage und Adria B 502 LH

  13. #13
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    quote:
    Servus.
    Kann man das Problem nicht über das EU-Gericht klären lassen.
    Denn wenn es in Deutschland erlaubt ist 100 Kmh zu fahren warum soll es dann in anderen Ländern nicht auch möglich sein?
    Ändert sich denn an dem Gespann etwas wenn man die Grenze überfährt?

    LG Karl

    Unterwegs mit Kia Sportage und Adria B 502 LH
    Hi!

    An dem Gespann ändert sich beim Grenzübetritt so gesehen nichts, aber die rechtliche Lage ändert sich. Solange es nicht europaweit eine einheitliche Regelung gibt, gilt die Regelung des jeweiligen Landes.
    Beispielsweise in manchen Ländern braucht man zwei Pannendreiecke, in anderen sind Ersatzlampen vorgeschrieben. Die Vorschriften betreffend Lichtpflicht weichen ebenfalls ab, manchmal immer Abblendlicht, manmal nur außerhalb des Ortsgebietes, usw. Die Vorschriften betreffend Höchstgeschwindigkeiten sind ebenfalls oft länderverschieden. In manchen Ländern im Ortsgebiet 50 km/h in anderen 60 km/h. Auf Landstraßen 100 km/h in anderen Ländern 90 km/h. Autobahnen 130 km/h, bei Regen nur 110 oder 90 km/h.

    Viele Grüße Kurt

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    Niederösterreich



    Alle reden vom URLAUB. Wir haben nicht mal das Geld zum DAHEIMBLEIBEN

  14. #14
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    Servus.
    @ 46erkurt
    Das was du schriebst ist genau das was ich meinte.
    An dem Gespann ändert sich beim Grenzübetritt so gesehen nichts, aber die rechtliche Lage ändert sich. Solange es nicht europaweit eine einheitliche Regelung gibt, gilt die Regelung des jeweiligen Landes.


    LG Karl

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  15. #15
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    Hallo Kerstan!
    Wir fahren mit unserem Gespann immer so, dass uns die LKW nicht überholen; ist ja echt lästig wenn man da zu langsam ist. Auch wenn der Tacho 100 km/h anzeigt und man im gleichen Tempo mit den LKW´s mitfährt sind es dann effektiv 89 bis 93 km/h. Man macht sich auch mehr Freunde unter den "Brummifahrern"...

    lg. Heimo Babs & Iris
    Unterwegs mit Astra H, 1,9CDTI und
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  16. #16
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    Servus.
    Gut und schön, ich steig auch lieber aufs Gas bevor ich runterbremse und mich, z.B. vor einer Steigung hinter einem LKW einreihe.
    Da sind auch schon mal 120 Kmh am Tacho gestanden, aber man hat das Nachsehen wenn etwas passiert.

    LG Karl

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  17. #17
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    Hallo!

    Ich war die letzten 25 Jahre sehr oft mit dem Wohnwagen in Deutschland unterwegs. Es gab nie Probleme als ich mit 100km auf der Autobahn unterwegs war. Wurde öfters von Polizeifahrzeugen überholt und nie beanstandet.
    Seit 5 Jahren fahre ich ein WOMO mit 3,5t GG. Zu den Gründen des Umstiegs gehörte das Thema "100 km/h in Deutschland" und auch der Ärger über dauern mehr werdende Überholverbote für Anhänger über 750kg in der Zeit von 6-22 Uhr.
    Eigentlich möchte ich nicht eingekeilt zwischen vielleicht schlecht bremsenden Lkws oder möglicherweise übermüdeten Fernfahrern unterwegs sein und dauern das Überholverbot mißachten bringts auch nicht wirklich.

    Liebe Grüße von Anna u. Walter
    Wir sind mit einem
    Dethleffs Globetrotter H6842 unterwegs

  18. #18
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    Hallo nochmal!
    Jeder sollte natürlich die Geschwindigkeit so wählen wie es am Sichersten für ihn ist. Da der Verkehr ständig zunimmt ist es dort wie da nicht mehr Lustig auf den Straßen. Unser WOWA hat ein Sicherheitsfahrwerk (Stoßdämpfer und AKS). Hätten wir das nicht wären wir sicher auch langsamer unterwegs! <img src=icon_smile_shy.gif border=0 align=middle>
    Dennoch haben wir festgestellt in der Kolonne zu fahren ist Stressfreier als wenn man ständig von den Brummis überholt wird.

    lg. Heimo Babs & Iris
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  19. #19
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    UND AUS!

    Hallo ihr!
    Ich lass es entgültig bleiben.
    Da ich von Dethleffs keine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekomme, und ich keine € 95.- für den TÜV zahlen möchte werde ich auch ohne 100km/h Plakette einfach mit der Kolonne mitschwimmen. Was solls.
    Abschließend zwei Antwortmails, die ich noch bekommen habe.

    auf meine Rückfrage an den österr.TÜV:

    Sehr geehrter Herr Posch,
    das ist ja ein üppiger Stundenlohn!!! Können SIe mir erklären warum eine Begutachtung, die meines Erachtens höchstens 5 Minuten dauert, und die Ausstellung einer Bescheinigung, die vielleicht 10 Minuten dauert, € 95.- kostet? In Deutschland wird dafür zwischen 20.- und 40.- verrechnet!
    In der Erwartung einer Erläuterung
    ...


    kam die Antwort:

    Sehr geehrter Herr K.
    die Kosten für eine derartige Bescheinigung wurden ausschließlich aufwandsbezogen kalkuliert. Nachdem die Begutachtung und die Erstellung der Bescheinigung für uns keinen Standardauftrag (es besteht in Österreich aufgrund der gesetzl. Situation keine Nachfrage nach dieser Dienstleistung) darstellen und selbst die Vorlage für die Bescheinigung erst erstellt werden müsste, ergeben sich diese Kosten von EUR 95.-- allerdings inklusive MwSt. Als Hinweis sei hier angemerkt, dass unser gegenwärtiger Stundensatz lt. Preisliste EUR 109.-- ohne MwSt. beträgt.
    Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen


    ohne Komentar ...

    und Dethleffs auf die Frage ob man mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen könne:

    Sehr geehrter Herr K.
    leider kann für Ihr Fahrzeug eine solche Bescheinigung ab Werk nicht erstellt werden, da bei den heutigen gesetzlichen Vorraussetzungen die Reifen nicht die entsprechende Tragfähigkeit aufweisen. Des weiteren können wir das Alter der Reifen (weniger 6 Jahre) nicht bestätigen.
    Um mit Ihrem Fahrzeug eine Zulassung auf 100 km/h zu erhalten, müssten die Reifen 185 R 14 C LI 102 montiert werden. Diese müssen jünger als 6 Jahre sein. Danach müsste eine Prüfung durch eine TÜV Dienststelle vor Ort erfolgen.
    Wir bedauern Ihnen nicht direkt dienen zu können und verbleiben
    mit freundlichen Grüßen ...

    Schade!

    Grüße aus Korneuburg
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  20. #20
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    Standard

    ... ein Stundensatz von 109 EURO ohne Mehrwertsteuer ... davon würde jeder Elektriker oder Installateur nur träumen, aber so viel Geld zahlen leider nur Kunden für ihr geliebtes Auto und nicht für Wasser und Strom ....

    lupo

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