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Thema: Zahlen oder nicht zahlen?

  1. #1
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    Standard Zahlen oder nicht zahlen?

    Hallo!

    Da ist mir dieser Tage nette Post aus dem Landkreis / Landratsamt Ravensburg zugekommen.
    € 35,-- für 70 in der 50er Zone. Datum des Verbrechens 17.2.2008.
    (Erstmal Gratulation an die dortigen Behörden für ihren Fleiß, bei uns dauert das gleiche von 18.11.07 bis 10.3.08.)
    Nun hab ich aber gehört das diesbezügliche Abkommen erst ab 1.3.2008 in Kraft getreten sein sollen.
    Was nun?
    Zahlen oder Nichtzahlen?
    Was meint ihr dazu?

    lg Ferdl
    lg Ferdl


  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von Ferdlnand Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Da ist mir dieser Tage nette Post aus dem Landkreis / Landratsamt Ravensburg zugekommen.
    € 35,-- für 70 in der 50er Zone. Datum des Verbrechens 17.2.2008.
    (Erstmal Gratulation an die dortigen Behörden für ihren Fleiß, bei uns dauert das gleiche von 18.11.07 bis 10.3.08.)
    Nun hab ich aber gehört das diesbezügliche Abkommen erst ab 1.3.2008 in Kraft getreten sein sollen.
    Was nun?
    Zahlen oder Nichtzahlen?
    Was meint ihr dazu?

    lg Ferdl

    Hallo Ferdl

    Du musst zahlen. Ein Abkommen zwischen Ö und D gibt es schon lange. Wir in Ö haben bei den Radarstrafen Pech gehabt, da sie von hinten fotografiert wurden. D sagt muss von vorne der Lenker erkennbar sein.
    So habe ich es in Erinnerung, meint adolfo
    Es ist verrückt, wofür ein Narr sein Geld ausgibt !
    [B]meine Homepage: www.ha-ado.com
    Schau mal rein, ES GIBT NEUES!
    [/COLOR] Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs demnächst mit
    Dethleffs Globetrotter Esprit T 6840, 2,8TDI

  3. #3
    Wilhelm (gelöscht) Gast

    Standard

    Zitat Zitat von as61828 Beitrag anzeigen
    Hallo Ferdl

    Du musst zahlen. Ein Abkommen zwischen Ö und D gibt es schon lange. Wir in Ö haben bei den Radarstrafen Pech gehabt, da sie von hinten fotografiert wurden. D sagt muss von vorne der Lenker erkennbar sein.
    So habe ich es in Erinnerung, meint adolfo
    Was Deutschland betrifft stimmt das so.
    Bei nichtzahlen wird es teuer, mit Sicherheit.

  4. #4
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    auch mit italien soll doch ab heuer das abkommen gelten, hab ich
    vor kurzem mal gehört. nix mehr mit zettel wegwerfen.
    weiss da jemand was genaueres?
    liebe Grüße,
    Gerhard und Silvia aus Tirol
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    keep it simple

  5. #5
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    Zitat Zitat von as61828 Beitrag anzeigen
    Hallo Ferdl

    Du musst zahlen. Ein Abkommen zwischen Ö und D gibt es schon lange. Wir in Ö haben bei den Radarstrafen Pech gehabt, da sie von hinten fotografiert wurden. D sagt muss von vorne der Lenker erkennbar sein.
    So habe ich es in Erinnerung, meint adolfo
    Hallo Ferdl,

    Adolfo hat Recht,ich würde Zahlen.
    Schönen Sonntag
    Illo
    Lg.
    Illo

  6. #6
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    hallo,

    gilt u.a. für DE und italien:

    Tipp der ÖAMTC Juristen
    Seit 1. März 2008 ist die Vollstreckung von Verkehrsstrafen aus dem EU-Ausland in Österreich möglich. Dies betrifft nicht bezahlte Strafen ab 70 Euro für Delikte, die nach dem 1.3.2008 im EU-Ausland begangen wurden. Die ÖAMTC-Juristen empfehlen, sich genau über die geltenenden Verkehrsbestimmungen zu erkundigen und sich an diese zu halten.
    und
    Punkteführerschein
    Ein Punkteführerscheinsystem ist in Kraft. Je nach Verkehrsdelikt drohen auch ausländischen Verkehrsteilnehmern Strafen.

    quelle: http://www.oeamtc.at/reise/laender/ in der rubrik "verkehrsbestimmungen"

    weiteres z.b. unter

    http://www.servicechannel.at/default...id=6&arid=4912

    lg v d ützis
    "wenn der klügere immer nachgibt, regieren die dummen die welt."

  7. #7
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    hi ützi,

    abweichend davon werden deutsche strafen (schon ziemlich lange) auch unter diesen € 70,- über ein österreichisches bezirksgericht exekutiert .

    von einem, der bereits so etwas in der hand hielt....
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  8. #8
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    Hallo beinand!

    Ja leider ist das so. Strafen aus D werden schon seit ca. 20 Jahren aufgrund eines gemeinsamen Vertrages eingehoben.

    I und die anderen EU-Mitgliedstaaten seit 1.3.2008

    +Richard

    Bezirksgericht kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke du meinst die Bezirskverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschafen und bei Städten mit eigenem Statut Bundespolizeidirektionen bzw. Magistrate).

    +alle
    In Ungarn was es bislang so, dass wenn man am Freitag zu schnell erwischt wurde (Radar oder ähnliches) war am Sonntag Nachmittag schon ein Vermerk bei der Grenze. Wenn man da nicht gleich zahlte, wurde man eingesperrt.

    Bin schon zweimal nach Sopron einen Freund aus der Zelle auslösen gewesen.

    Wennst schneller in Ö warst als die Strafinformation bei der Grenz hat man dir die Einreise nach U verweigert bis du bezahlt hast. Hat mans an der Grenz nicht gemerkt dann sicher spätestens bei der Ausreise und warst schon wieder im Häfn.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  9. #9
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    Zitat Zitat von Ferdlnand Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Da ist mir dieser Tage nette Post aus dem Landkreis / Landratsamt Ravensburg zugekommen.
    € 35,-- für 70 in der 50er Zone. Datum des Verbrechens 17.2.2008.
    (Erstmal Gratulation an die dortigen Behörden für ihren Fleiß, bei uns dauert das gleiche von 18.11.07 bis 10.3.08.)
    Nun hab ich aber gehört das diesbezügliche Abkommen erst ab 1.3.2008 in Kraft getreten sein sollen.
    Was nun?
    Zahlen oder Nichtzahlen?
    Was meint ihr dazu?

    lg Ferdl
    Hallo,
    ich würde (zähneknirschend!) ganz schnell zahlen und mich freuen, daß die oberschwäbische Behörde bei ihrer "Kulanzberechnung" nicht eine Spalte höher angesetzt hat.
    Siehe Auszug aus dem derzeit gültigem Bußgeldkatalog.
    Gruß
    Westfale


    Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw:

    Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
    (Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
    Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu.
    innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
    bis 10 km/h 15,- EUR
    11-15 km/h 25,- EUR
    16-20 km/h 35,- EUR
    21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
    bis 10 km/h 10,- EUR
    11-15 km/h 20,- EUR
    16-20 km/h 30,- EUR
    21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
    41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot Fragen dazu können Sie im Forum stellen. Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
    Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.

    Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
    Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit
    "Sachkunde kann eine lebhafte Diskussion nur behindern".


  10. #10
    Wilhelm (gelöscht) Gast

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    Tommy 1424 schrieb:Hallo beinand!

    Ja leider ist das so. Strafen aus D werden schon seit ca. 20 Jahren aufgrund eines gemeinsamen Vertrages eingehoben.
    Das leider verstehe ich nicht.
    Wenn ich mich nicht an die Verkehrsregel halte, dann muß ich eben zahlen, ganz gleich in welchen Staat das ist.
    Wo kkommen wir den hin, wenn jeder so fahren kann wie er will, ohne Strafe befürchten zu müssen.

  11. #11
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    hi tommy,

    war schon richtig (leider).

    ich weiß ja nicht wie es am land vor sich geht, in wien wurde es eben so gehandhabt.

    und keine sorge, ich weiß auch, wo das bezirksgericht favoriten zu hause ist . ein (damals) winziger vorteil, man konnte die strafe auf ein österreichisches konto überweisen und ersparte sich somit die bankspesen nach D.
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  12. #12
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    hallo

    also ich hab einen ganzen stapel unbezahlte aus deutschland hier liegen
    die sind aber schon ein paar jahre alt

    wenn sie unter einem bestimmen betrag (öS 600,- ?) waren dann konnte man die ignorieren

    je nach landkreis waren der dortige trachtenverein zwar teilweise recht rührig mit oft einem halben dutzend zuschriften und drohungen etc

    aber am ende hab ich nie was gezahlt

    scheint aber wohl per 1.3.08 jetzt anders zu werden ...

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  13. #13
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    hi abo,

    dann hast aber glück gehabt, wir haben das übliche blabla leider eben von österreich bekommen .
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  14. #14
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    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    hi abo,

    dann hast aber glück gehabt, wir haben das übliche blabla leider eben von österreich bekommen .
    hallo

    aber höhere strafbeträge, oder?

    lg
    g
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    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  15. #15
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    eigentlich nicht,

    waren 100 DEM. aber die wollten doch glatt 35 DEM verwaltungsgebühr...
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  16. #16
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    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    waren 100 DEM. aber die wollten doch glatt 35 DEM verwaltungsgebühr...
    hallo

    na da warst du dann exakt drüber

    nach meiner erinnerung war die untergrenze für die amtshilfe damals ATS 600,-
    und was an bearbeitungs und eintreibungskosten dazu kam war egal

    die frage war immer: wie hoch ist der grundbetrag gewesen

    naja, egal
    ist eh gegessen die sache

    seit 1.3. gehts ab 0 euro los ...

    lg
    g
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  17. #17
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    Zitat Zitat von Wilhelm Beitrag anzeigen
    Das leider verstehe ich nicht.
    Wenn ich mich nicht an die Verkehrsregel halte, dann muß ich eben zahlen, ganz gleich in welchen Staat das ist.
    Wo kkommen wir den hin, wenn jeder so fahren kann wie er will, ohne Strafe befürchten zu müssen.
    Vollkommen richtig, Wilhelm.

    Manchmal wundert es mich nicht, daß unsere Gesellschaft den Bach runtergeht.

    Ein ruhiges Gewissen wird ja wohl 35 Euro wert sein.
    lg
    Ernstl aus Wien
    Unterwegs mit 5 Kindern,
    Citroen Evasion und Hobby 560kmfe Exklusive

  18. #18
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    Standard

    Ein ruhiges Gewissen wird ja wohl 35 Euro wert sein.

    ?????...
    Der Zusammenhang ist für mich nicht nachvollziehbar…..


    lg Ferdl
    lg Ferdl


  19. #19
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    Na wenn´s Böse Bubi was angestellt hat, dann muß er auch mit Strafe rechnen.
    lg
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  20. #20
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    Zitat Zitat von Wilhelm Beitrag anzeigen
    Wo kommen wir den hin, wenn jeder so fahren kann wie er will, ohne Strafe befürchten zu müssen.
    vielleicht wär es gar nicht schlimm, sogar wenn dann alle ampeln und verkehrszeichen auch
    noch weg wären. wir sind schon so lange überverwaltet und bevormundet, dass wir es gar
    nicht mehr merken. nur bei den amerikanischen warnhinweisen auf den produkten lachen
    wir.... noch.
    der mensch im allgemeinen ist nicht so dumm wie uns die obrigkeit glauben machen möchte.
    liebe Grüße,
    Gerhard und Silvia aus Tirol
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