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Thema: Gewichte mit Anhänger bei Zugfahrzeug?

  1. #41
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    Zitat Zitat von FRAS1976 Beitrag anzeigen
    Hab leider auch das Problem das ich nicht die volle Nutzlast ausnutzen kann ( wären 400kg ). Jetzt schieb ich den E-B schon ein Jahr vor mir her, ein bissl aus Faulheit aber viel mehr noch weil 450 Teuros echt weh tun wenn sie im Taschl fehlen ( und verglichen an der Leistung die man dafür bekommt au meiner Sicht nicht gerade gerechtfertigt sind ).

    lg.
    stefan
    400 kg Nutzlast beim Wohnwagen wäre schon toll. Ich wäre mit 300kg mehr als zufrieden. Leider habe ich nur 1200 kg Achslast beim Wohnwagen.

    Bezüglich des E zu B denke ich auch so. Es tut verdammt weh, 450 Euro auszugeben und eigentlich (zu mindest bei mir) nichts davon zu haben.

    Die Fahrschule in Schwechat habe ich auch schon mal angefragt.

    Ich glaube, ich werde am Montag mal nachfragen, wann der nächste Kurs ist.
    lg
    Ernstl aus Wien
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  2. #42
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    Zitat Zitat von Peter 45 Beitrag anzeigen
    Es gibt da noch eine andere Möglichkeit, und zwar eine variable Zulassung für den WW.
    Und zwar wenn der WW eine höhere Auflastung hat, gibt es einen von-bis Eintrag im Zulassungsschein das heist (z. B. normales Gesamtgewicht des WW 1250kg, durch Auflastung z. B. 1500kg im Zulassungsschein steht dann von 1250kg bis 1500kg) je nach Zugfahrzeug darf dann mehr oder weniger Gewicht zugeladen werden.Mein Arbeitskollege hat das so gemacht, so kann er mit verschiedenen Fahrzeugen den WW ziehen. Macht aber nicht jede Versicherung.
    hallo

    mit hoher sicherheit meinst du das variable gewicht im TYPENschein

    du kannst dir bei der zulassung aussuchen WELCHES in den zulasungsschein eingetragen wird

    und theoretisch kannst du das auch jedes monat ändern, es wird ja nur von der zulassungsstelle ein neuer zulassungsschein ausgedruckt was vermutlich nix bis kaum was kostet

    ein variabeler eintrag im ZULASSUNGSschein wären mir aber neu ...

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  3. #43
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    Hallo beinand!

    Hab grad nochmal nachgelesen und folgendes gefunden:

    KFG1967
    §40a Abs.5 Ziff. 6 lautet

    "
    6.
    die Ausstellung des Zulassungsscheines (§ 41 Abs. 1) und die Festsetzung des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes bei Anhängern der Klasse O1 und O2 innerhalb der vorgegebenen Bandbreite (§ 28 Abs. 3a),"



    Klasse O1 und O2 gem. KfG 1967 § 3 Abs. 1 Ziff. 4.5

    "4.5. Starrdeichselanhänger jeweils unterteilt in:
    Klasse O1: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
    mehr als 750 kg,
    Klasse O2: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
    als 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg,"



    D.h. dass im Zulassungsschein nur 1 HzGG eingetragen sein kann.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  4. #44
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    Morgen zusammen !

    Habe mich nicht verschrieben, war im Zulassungsschein ganz unten im letzten Feld Behördliche Eintragung das "von bis" Gesamtgewicht des WW eingetragen.
    LG Peter Hilde und Rici mit Honda CRV und Dethleffs Camper 500SK unterwegs

  5. #45
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    Zitat Zitat von schlesi66 Beitrag anzeigen
    400 kg Nutzlast beim Wohnwagen wäre schon toll. Ich wäre mit 300kg mehr als zufrieden. Leider habe ich nur 1200 kg Achslast beim Wohnwagen.

    Bezüglich des E zu B denke ich auch so. Es tut verdammt weh, 450 Euro auszugeben und eigentlich (zu mindest bei mir) nichts davon zu haben.

    Die Fahrschule in Schwechat habe ich auch schon mal angefragt.

    Ich glaube, ich werde am Montag mal nachfragen, wann der nächste Kurs ist.
    Hi Ernstl,

    hab mir fix vorgenommen am MO. vormittag dort vorbeizufahren und mich zu erkundigen ( Kosten, wann die Kurse, etc ), wennst willst kann ich Dir dann die Info weitergeben..
    lG.
    Stefan
    Stefan aus dem Weinviertel

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  6. #46
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    Hallo Stefan.
    In Schwechat gibt es aber glaube ich zwei Fahrschulen
    1) Fahrschule Mayrhauser, da kostet der Kurs laut Internet 359 Euro
    und
    2) Easy Drivers (Lauermann), da hätte der Kurs voriges Jahr 329 Euro gekostet.

    Aber schon arg. Ich habe heute ein klein wenig herumgeschaut und dabei habe ich sogar eine Fahrschule gefunden, wo der E Schein Kurs 500 Euro kostet.

    (Alle Preise sind natürlich noch ohne die diversen Nebengebühren).

    Ich bin heute in Schwechat schon vorbeigefahren, aber die Fahrschule Easy Drivers hatte geschlossen.

    Was ist Stefan - machen wir gemeinsam den Schein?
    lg
    Ernstl aus Wien
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  7. #47
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    Zitat Zitat von Peter 45 Beitrag anzeigen
    Morgen zusammen !

    Habe mich nicht verschrieben, war im Zulassungsschein ganz unten im letzten Feld Behördliche Eintragung das "von bis" Gesamtgewicht des WW eingetragen.
    Wundert mich aber nicht, dass das die fast einzige Versicherung ist, wo das geht. Weil nach dem Gesetz gehts nit.

    @Ernstl und Stefan
    Gebts bescheid wenns so weit is. Net dass ma den ersten Schultag versamen. Und i teil eh so gerne Schultüten aus.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  8. #48
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    Zitat Zitat von schlesi66 Beitrag anzeigen
    Hallo Stefan.
    In Schwechat gibt es aber glaube ich zwei Fahrschulen
    1) Fahrschule Mayrhauser, da kostet der Kurs laut Internet 359 Euro
    und
    2) Easy Drivers (Lauermann), da hätte der Kurs voriges Jahr 329 Euro gekostet.

    Aber schon arg. Ich habe heute ein klein wenig herumgeschaut und dabei habe ich sogar eine Fahrschule gefunden, wo der E Schein Kurs 500 Euro kostet.

    (Alle Preise sind natürlich noch ohne die diversen Nebengebühren).

    Ich bin heute in Schwechat schon vorbeigefahren, aber die Fahrschule Easy Drivers hatte geschlossen.

    Was ist Stefan - machen wir gemeinsam den Schein?

    Hi Ernstl,

    hab vor einem Jahr bei lauermann nachgefragt, die waren so ziemlich die billigsten im raum wien. geb dir recht, es gibt auch wahnsinnige die 500 oder mehr verlangen...
    du mußt auch noch den amtsarzt und die führerscheingebühr ( ich glaub so 70€ ) dazurechnen.
    bei mir wird aber sowieso ein plastikschein fällig, weil mein rosa zettel leider total zerfetzt ist.
    bei easy drivers gabs keine preisliste im netz.
    wenn du mit machst, fällts mir wahrscheinlich auch leichter mich dafür zu motivieren.
    wollte diesen montag vorbeifahren, da haben aber beide am vormittag zu, also muß ich es auf donnerstag verschieben ( bin leider wieder bis MI nicht im lande )
    treffma uns am DO dort?

    lg.
    stefan
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  9. #49
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    Hi
    Easy Driver in Wien 20 hat auf der Homepage stehen
    Euro 460 (420 bei Frühzahler).
    Fahrschule Schwedenplatz hat auf de Homepage Euro 299 stehen.
    Allerdings steht da Aktion bis Ende Dezember 2007. Auch grad nicht aktuell, wenn man bedenkt, daß schon März 2008 ist.
    Montag haben die zu lt.Homepage. Aber Donnerstag ist auch nur von 8-13 Uhr offen.
    Freitag von 10-17 Uhr.
    Ich habe jetzt einmal eine Anfrage zu den Kosten und bezüglich Kurstermines an die Fahrschule geschickt.
    Schau ma mal, was für eine Antwort zurückkommt.
    lg
    Ernstl aus Wien
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  10. #50
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    Zitat Zitat von schlesi66 Beitrag anzeigen
    Hi
    Easy Driver in Wien 20 hat auf der Homepage stehen
    Euro 460 (420 bei Frühzahler).
    Fahrschule Schwedenplatz hat auf de Homepage Euro 299 stehen.
    Allerdings steht da Aktion bis Ende Dezember 2007. Auch grad nicht aktuell, wenn man bedenkt, daß schon März 2008 ist.
    Montag haben die zu lt.Homepage. Aber Donnerstag ist auch nur von 8-13 Uhr offen.
    Freitag von 10-17 Uhr.
    Ich habe jetzt einmal eine Anfrage zu den Kosten und bezüglich Kurstermines an die Fahrschule geschickt.
    Schau ma mal, was für eine Antwort zurückkommt.
    Hi Ernstl,

    da bin ich mal gespannt, 299 wären ja schon der Tiefpreishammer, wenns stimmt fahr ich gern ein paar Mal zum Schwedenplatz.
    Gibst mir Bescheid wenn Du eine Info kriegst?

    lG.
    Stefan
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  11. #51
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    Hi
    Anfrage habe ich nach Schwechat geschickt, aber an und für sich würde ich die (fast) billigste Fahrschule nehmen.

    Bezüglich Schwedenplatz gibt es eine nette Anektode:
    Im Jahre 94 hatte ich den A (Motorrad) nachgemacht. Den B hatte ich ja schon einige Jahre.
    Auch hatte ich schon eine Honda CBR 600. Ich also ab zur ersten Fahrstunde - natürlich mit der Honda - und hab den Fahrlehrer gefragt, mit was ich fahren werde, denn mit so einer 250er Gurke möchte ich nicht fahren. Auf das warum vom Fahrlehrer habe ich ihm mein Motorrad gezeigt und er meinte, ob ich mit meiner gleich fahren möchte. Dann meinte er, ob ich überhaupt fahren möchte, denn was soll er mir eigentlich beibringen, wenn ich eh schon herumfahre.
    So sind wir eigentlich die 3 Doppel-Fahrstunden immer ins Cafehaus gegangen und haben Kaffee getrunken. Die Stunden wurden eingetragen (bezahlt natürlich schon) und so war der Schein eine schöne Sache.
    lg
    Ernstl aus Wien
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  12. #52
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    Frage

    Hallo !

    Da ich beim Kauf eines Zugfahrzeuges für meinen neuen Wohnwagen keinen Fehler machen will, habe ich in diesem alten Thread herumgestöbert und bin jetzt ein wenig irritiert von diesen vielen Rechenbeispielen.
    Um sicher zu gehen, möchte ich euch fragen, ob meine u.a. Berechnung für den Führerschein B richtig ist.

    Wohnwagen lt. Einzelgenehmigungsbescheid u. Zulassung:
    HzGG 1.350 kg

    Somit muß das Eigengewicht des PKW`s mindestens 1.350 kg sein, das HzGG höchstens 2.150 kg.

    Weiters muß er für die Anhängelast (gebr.) von 1.350 kg zugelassen sein, oder gilt hier das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens?

    Muß ich die im PKW-Zulassungsschein eingetragene Stützlast irgendwo abziehen?

    Weitere Frage:
    Gibts es bei uns (in Ö) auch so eine 100er-Regelung wie in Deutschland ?

    Bitte um Hilfe, nicht daß ich mir ein ungeeignetes Zugfahrzeug zulege.

    Gruß

  13. #53
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    Daumen hoch

    hallo hans,

    ist doch eh ganz einfach, ok, als mobilist hat dich das bisher nicht gekümmert .

    solange alles mit B gefahren wird, gilt ausschließlich das höchstzulässige gesamtgewicht des anhängers, auch wenn er nicht so voll beladen ist.

    die im pkw eingetragene stützlast musst nirgendwo abziehen, du solltest nur darauf achten, diese nicht zu überschreiten.

    wichtig allerdings wäre, du musst beim beladen des pkw darauf achten, dass die stützlast des anhängers als ladung des pkw zu buche schlägt.

    da gibt es jedoch unterschiedliche auffassung der "ausführenden" behörde, mancher zieht einfach die angeschriebene stützlast am anhänger zur gänze ab, richtig wäre allerdings die gewogene, echte stützlast zur berechnung heranzuziehen.

    in österreich gilt auf autobahnen und schnellstrassen automatisch 100 ohne einschränkung, es sei denn, das gesamtgewicht des kompletten gespannes übersteigt 3,5t, dann wärst du ein kraftwagenzug mit 80/70/50.

    und bitte hans, kauf dir wirklich ein passendes zugfahrzeug und fang nicht mit herumtypisieren an, um gerade noch gesetzlich richtig unterwegs zu sein, wie es bei vielen campern wie auch hier im forum gemacht wird...
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
    *** member of CTJ ***

  14. #54
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    Daumen hoch

    Hallo Richard !

    Danke für die rasche Antwort.

    Mich hat nur das mit den Gewichten verwirrt, da es soviele verschiedene Darstellungen in diesem Thread gibt.
    Da der Wowa ja ein Neufahrzeug ist, hätte ich ihn gleich bei der Anmeldung zwischen 1200 und 1350 kg typisieren können, habe aber die höchste Möglichkeit genommen. Für ein paar Autos, welche ich mir anschaute, sind's jetzt 50kg Anhängelast zu viel. Aber die wären sowieso nur ein Kompromiss gewesen. Werde mich jetzt um ein wirklich "anständiges" Gefährt umschauen.

    LG

  15. #55
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    Standard

    Zitat Zitat von explorer
    ..... Für ein paar Autos, welche ich mir anschaute, sind's jetzt 50kg Anhängelast zu viel. Aber die wären sowieso nur ein Kompromiss gewesen. Werde mich jetzt um ein wirklich "anständiges" Gefährt umschauen.
    LG
    hallo

    kannst du aber jederzeit wieder zurücktypisieren
    weiss gar nicht ob das nicht sogar für lau geht

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  16. #56
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    Danke, Abo !

    Schaun ma mal.
    Werde mit dem Rechenschieber durch die Autohäuser pendeln und hoffentlich etwas "gscheites" finden.

    LG

  17. #57
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    servus richard,

    confused

    du schreibst:

    "die im pkw eingetragene stützlast musst nirgendwo abziehen, du solltest nur darauf achten, diese nicht zu überschreiten.

    wichtig allerdings wäre, du musst beim beladen des pkw darauf achten, dass die stützlast des anhängers als ladung des pkw zu buche schlägt."

    die stützlasst musst nirgendwo abziehen und gleich danach die stützlast schlägt beim pkw als beladung zu buche!
    also ziehst du die stützlast bei der nutzlast des pkws ab, anders ausgedrückt!

    technisch gesehen wenn beide fahrzeuge einzeln gewogen werden dann passts mit den gewichten!

    wenn das gesamte gespann gewogen wird dann passts auch nur wenn der anhänger angekuppelt getrennt mit dem pkw gewogen wird ist der pkw um die stützlast schwerer und der wowa um die entsprechende stützlast leichter.

    so nun zum ende wenn der wowa 1350 kg höchst zulässiges gesamtgewicht hat und der pkw 2150 höchst zulässiges gesamtgewicht darf man nicht beide fahrzeuge bis an die grenze beladen, denn

    in den 1350 kg vom wowa ist die stützlast enthalten und beim pkw ebenfalls also muß ein fahrzeug um die besagte stützlast weniger beladen sein damit du die 3500 kg einhalten kannst! also einmal die stützlast abziehen und dann ist es technisch richtig!

    @ explorer viel spaß beim suchen!
    so long Mathias (45),Tamara(fast 50),Tobias(17), Jakob(15) und Dionysos(1)
    aus Kirchberg an der Pielach
    im Euramobil Sport 665 HB

  18. #58
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    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    ...
    und bitte hans, kauf dir wirklich ein passendes zugfahrzeug und fang nicht mit herumtypisieren an, um gerade noch gesetzlich richtig unterwegs zu sein, wie es bei vielen campern wie auch hier im forum gemacht wird...
    Was ist daran so schlecht? solange die Gesetzeslage so besch***en ist (dass nämlich beim B-Schein IMMER das HzGg und nicht das tatsächliche Momentangewicht des Hängers herangezogen wird) wird es IMMER welche geben, die "herumtypisieren" (müssen), um gesetzlich richtig unterwegs sein zu können.

    Es kommt immer nur darauf an, ob man sich an die eingetragenen/typisierten Gewichte hält, oder nicht. Auch bei einem "passenden" Zugfahrzeug kann man, wenn man es darauf anlegt, Grenzen überschreiten

    ich finde das "böse Gesicht" kannst du dir sparen
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

    --------------------------------------------------

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  19. #59
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    Daumen hoch

    ok kerstan,

    was ist bitte an der gesetzeslage besch**en ? man muss irgendwo eine grenze ziehen und es ist wiederum völlig egal, wenn ich jetzt das ganze um 500 kg erhöhe, dann wird mit sicherheit auch wieder gemault.

    und wenn du dir die vielen threads in den letzten jahren durchliest, wo man herumtypisiert um ja an die grenze zu kommen, das hat auch mit sicherheit nichts mehr zu tun. und glaub mir, wir habe viele tests hinter uns, die wir auch mit den verschiedensten pkw's gefahren sind, am testgelände alle möglichkeiten hatten die grenzen aufzuzeigen, es hängt nun mal das ganze am zugfahrzeug...

    @ mathias, hast recht, ich hätts einfacher auch schreiben können . aber das gilt wiederum für die eingetragene und tatsächliche stützlast, die du ja dann nicht mehr realisieren könntest . und es gibt sehr wohl grosse unterschiede. zur berechnung, die stützlast muss mindestens 4% des hzlggw, jedoch nicht UNTER 25 kg betragen.

    nun, wenn ich so wie beim terracan 150 kg stützlast habe, bleiben mir auf einmal 125 kg für eine zusätzliche beladung des pkw übrig, die allerdings beim berechnen mit den meistens angeschriebenen 100 kg stützlast des anhängers nicht konform gehen .

    du siehst also, es hatte da schon gründe dafür.

    @ hans, bei den neuen zulassungen hast du ein hzlggw von - bis kg.

    für eine änderung einfach zu einer zulassungsstelle gehen und das wird dir kostenfrei geändert. das ist eine der neueren bestimmungen, um den campern die ganze typisiererei zu ersparen (und die behörden zu entlasten) .
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  20. #60
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    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    was ist bitte an der gesetzeslage besch**en ? man muss irgendwo eine grenze ziehen und es ist wiederum völlig egal, wenn ich jetzt das ganze um 500 kg erhöhe, dann wird mit sicherheit auch wieder gemault.

    hallo

    kerstan hat schon recht

    denn DAS erkläre du mir mal was das für einen sinn hat dass nur mit "E" schein plötzlich das tatsächliche anhängergewicht zählt und nicht das HZLGG des anhängers

    das ist schlicht sinnlos

    lg
    g

    PS:
    nur ums klar zu machen, ich selber habe A, B, C, E, F, G, es geht mir also nicht um mich sondern um die nicht logisch zu erklärende unterscheidung ...
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

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