servus richard,
confused
du schreibst:
"die im pkw eingetragene stützlast musst nirgendwo abziehen, du solltest nur darauf achten, diese nicht zu überschreiten.
wichtig allerdings wäre, du musst beim beladen des pkw darauf achten, dass die stützlast des anhängers als ladung des pkw zu buche schlägt."
die stützlasst musst nirgendwo abziehen und gleich danach die stützlast schlägt beim pkw als beladung zu buche!
also ziehst du die stützlast bei der nutzlast des pkws ab, anders ausgedrückt!
technisch gesehen wenn beide fahrzeuge einzeln gewogen werden dann passts mit den gewichten!
wenn das gesamte gespann gewogen wird dann passts auch nur wenn der anhänger angekuppelt getrennt mit dem pkw gewogen wird ist der pkw um die stützlast schwerer und der wowa um die entsprechende stützlast leichter.
so nun zum ende wenn der wowa 1350 kg höchst zulässiges gesamtgewicht hat und der pkw 2150 höchst zulässiges gesamtgewicht darf man nicht beide fahrzeuge bis an die grenze beladen, denn
in den 1350 kg vom wowa ist die stützlast enthalten und beim pkw ebenfalls also muß ein fahrzeug um die besagte stützlast weniger beladen sein damit du die 3500 kg einhalten kannst! also einmal die stützlast abziehen und dann ist es technisch richtig!
@ explorer viel spaß beim suchen!
so long Mathias (45),Tamara(fast 50),Tobias(17), Jakob(15) und Dionysos(1)
aus Kirchberg an der Pielach
im Euramobil Sport 665 HB