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Thema: Gewichte mit Anhänger bei Zugfahrzeug?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard Gewichte mit Anhänger bei Zugfahrzeug?

    Hallo Forum,

    bin ein neues Mitglied und würde euch gerne befragen - nachdem ich keine passende Antwort gefunden habe und es jetzt bald ernst wird das wir unseren nagelneuen Knaus Sport 450 ausfassen und ich mir schön langsam über die Anmeldung gedanken mache.

    Unser Gespann wird bestehen aus:
    VW Passat 1,9 TDI 4motion und Knaus Sport 450 FS / mit Auflastung
    Vorhandener Führerschein: B also 3500kg

    Nun habe ich einen Eintrag im Typenschein (steht auch im Zulassungschein drinnen) gefunden den mir nicht wirklich wer eindeutig erklären kann.

    Gesamtgewicht des Fahrzeuges: 2100 kg / mit Anhänger + 60kg (steht bei Bemerkungen zu No: 14.1)

    Wie kann man das verstehen:
    2100 + 60 = 2160 dh.: 3500 - 2160 = 1340 für Wohnwagen
    oder bleibt es bei:
    2100 dh.: 3500 - 2100 = 1400 für Wohnwagen und man "kann" die 60 kg dazu rechnen??

    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Marion, Helmut und Max
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  2. #2
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    servus vw-sporti,

    erst mal willkommen im forum!

    damit ist die stützlast des anhängers auf der kupplung gemeint

    die tatsächlich erlaubte masse zum ziehen eines anhängers steht in der bedienungsanleitung

    das gesetzlich erlaubte höchstzulässige gesamtgewicht des anhängers ist 3500kg (B) - das höchstzulässige gesamtgewicht deines zugfahrzeuges ergibt bei dir 1400 kg

    so einfach ist das.
    so long Mathias (45),Tamara(fast 50),Tobias(17), Jakob(15) und Dionysos(1)
    aus Kirchberg an der Pielach
    im Euramobil Sport 665 HB

  3. #3
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    Zitat Zitat von tojamata Beitrag anzeigen
    servus vw-sporti,
    das gesetzlich erlaubte höchstzulässige gesamtgewicht des anhängers ist 3500kg (B) - das höchstzulässige gesamtgewicht deines zugfahrzeuges ergibt bei dir 1400 kg
    Hi tojamata,
    waren jetzt Deine Finger nicht zu schnell?

    Ich würde den Satz so schreiben:
    das gesetzlich erlaubte höchstzulässige gesamtgewicht des Gespannes ist 3500kg (B) - das höchstzulässige gesamtgewicht deines Anhängers ergibt bei dir 1400 kg.

    Diese Aussage bezieht sich nur auf den Führerschein. Sie muß noch überprüft werden, ob das Zugfahrzeug überhaupt 1400kg ziehen darf (beim Passat sicher möglich) und ob das Gesamtzuggewicht lt Typenschein nicht überschritten wird. (bei manchen Pkw oft nicht eingetragen)

    Gruß
    Frank
    aus Wien,
    Renault Scenic Diesel 2.0dCi, Automatik
    mit Sterckeman 390CP, 900kg

  4. #4
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    hi mathias,

    vergiss die bedienungsanleitung, das höchste zulässige "gesamtzuggewicht" steht im typen/zulassungsschein.

    und das kann sehr wohl wesentlich niedriger sein, als du eventuell gesetzlich ziehen dürftest. z.b. mein terracan hatte 3,5t anhängelast, jedoch das gesamtzuggewicht durfte 5,3t nicht übersteigen. gesetzlich wären aber sogar 7t möglich....
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
    *** member of CTJ ***

  5. #5
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    servus richard,

    gegenbeispiel:

    nachgerüstete anhängekupplung, dann stehts in der eu-konformitätsbescheinigung oder in der bedienungsanleitung denn im typenschein ist dies nicht eingetragen!

    ich weiß das du im moment leicht grantelst, denn es sind ja noch ein paar tage bis kärnten, aber haarspalten bringt nichts, es steht in den betriebsunterlagen.

    @ frank pat, ja gebe ich dir recht der bindestrich - ist nicht eindeutig als minus zu identifizieren.
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  6. #6
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    Zitat Zitat von tojamata Beitrag anzeigen
    nachgerüstete anhängekupplung, dann stehts in der eu-konformitätsbescheinigung oder in der bedienungsanleitung denn im typenschein ist dies nicht eingetragen!
    Bei meinem alten Auto hab ich auch nachträglich einen AHK montiert, in der Anleitung stand nichts bez. Anhängelast (nur das maximale, das die Kugel ziehen kann), und im Typenschein und Zulassungsschein war die max. Anhängelast eingetragen (obwohl vom Werk aus keine AHK!

    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    gesetzlich wären aber sogar 7t möglich....
    3,5 to Auto + 3,5 * 1,5 (5,25) to Hänger (z.B. Pickup mit dieser Sattelkupplung) -> 8,75 to Gesamtzuggewicht mit E zu B (das ist auch der einzige Fall, wo man mit einer Druckluftbremse fahren darf, ohne sie in der Fahrschule gelernt zu haben )

    Aber nachdem das ja theoretische Hirngespinste sind, und eine Kugelkupplung mit 3500 kg begrenzt ist, bleiben wir bei 7 to
    Florian aus dem Wald4tel

    unterwegs mit Insignia 2.0CDTI und LMC Viola 450 E

  7. #7
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    hallo leute,

    vorerst mal danke!

    bei Anhängerlast ist bei mir angegeben 1700kg
    und bei zul Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3800 kg
    also von dem her kein Problem.

    Die Stützlast ist bei mir extra angegeben mit 85 kg

    aus diesem Grund haben mich die 60 kg verwirrt - und 60kg sind 60kg

    also werde ich beim Wohnwagen 1400kg eintragen lassen und hoffe das es so passt.
    Marion, Helmut und Max
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  8. #8
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    hallo richard,

    ist aber nicht bei jeder automarke gleich - bei meinem alten BMW
    war auch die AHK - genehmigungsnummer eingetragen obwohl nicht
    montiert - beim passat nicht.

    hänge mal meinen typenschein rein

    Anhang 271
    Geändert von Sporti (17.10.2008 um 19:57 Uhr)
    Marion, Helmut und Max
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  9. #9
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    hallo helmut,

    ziemlich einfache erklärung, von welchem jahr ist der typenschein und früher war es üblich, erst nach montage die AHK einzutragen.
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  10. #10
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    BMW Bj. 1999 - AHK eingetragen
    Passat BJ. 2004 - AHK nicht eingetragen
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  11. #11
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    Hallo VW-Sporti!

    mit den 60kg ist tatsächlich die Stützlast gemeint.

    Normalerweise muss man beim Ziehen eines Anhängers die Stützlast im HzGG dazurechnen.

    Soll heissen: HzGG z.B: 2.100 kg davon Nutzlast z.B. 600kg, Stützlast z.B. 80kg ergibt im Hängerbetrieb eine Zuladung von 520kg.

    In deinem Fall: HzGG 2.100kg Stützlast 85kg im Hängerbetrieb 2.100kg+60kg heisst Nutzlast minus 85kg+60 kg ergibt eine Veringerung der Nutzlast von nur 25kg (statt der 85kg).

    Alle anderen Bestimmungen werden hievon nicht berührt.
    Soll heissen, das es sich um eine eigene Bestimmung handelt die neben den ganzen anderen Gewichts- und Führerscheinvorschriften noch zusätzlich besteht.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  12. #12
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    Hallo Tommy 1424,

    entschuldigung das ich dich noch mal bemühe aber was kann ich jetzt deiner Meinung nach beim WOWA eintragen lassen?
    1.340 kg - 1.400 kg oder 1.375 kg damit ich auf meine 3.500 kg komme?

    Danke für deine Hilfe!
    Marion, Helmut und Max
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  13. #13
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    hi sporti,

    da kocht vw wieder ein eigenes süppchen (wär ja nichts neues). hab mich in der zwischenzeit ein bißchen per tel. schlau gemacht. wenn der pkw eine eu-zulassung hat, muss auch die ahk mit der eu-genehmigungsnummer eingetragen sein. logisch gilt diese nummer nur für die vom werk aus passende AHK.

    wenn du daher diese AHK nachträglich selber einbaust, kommst auch um alle nebenkosten herum (ich weiß schon, ist nicht ganz korrekt).

    übrigens, auch mein espace ist bj 2004...

    ich denke, du hast den knaus sicher beim pfaff gekauft. sag ihm das, der kennt sich gut aus und typisiert das auch richtig.
    Geändert von Richard (13.03.2008 um 18:20 Uhr) Grund: zusatz
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  14. #14
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    Frage

    Hallo !

    Da ich beim Kauf eines Zugfahrzeuges für meinen neuen Wohnwagen keinen Fehler machen will, habe ich in diesem alten Thread herumgestöbert und bin jetzt ein wenig irritiert von diesen vielen Rechenbeispielen.
    Um sicher zu gehen, möchte ich euch fragen, ob meine u.a. Berechnung für den Führerschein B richtig ist.

    Wohnwagen lt. Einzelgenehmigungsbescheid u. Zulassung:
    HzGG 1.350 kg

    Somit muß das Eigengewicht des PKW`s mindestens 1.350 kg sein, das HzGG höchstens 2.150 kg.

    Weiters muß er für die Anhängelast (gebr.) von 1.350 kg zugelassen sein, oder gilt hier das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens?

    Muß ich die im PKW-Zulassungsschein eingetragene Stützlast irgendwo abziehen?

    Weitere Frage:
    Gibts es bei uns (in Ö) auch so eine 100er-Regelung wie in Deutschland ?

    Bitte um Hilfe, nicht daß ich mir ein ungeeignetes Zugfahrzeug zulege.

    Gruß

  15. #15
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    Daumen hoch

    hallo hans,

    ist doch eh ganz einfach, ok, als mobilist hat dich das bisher nicht gekümmert .

    solange alles mit B gefahren wird, gilt ausschließlich das höchstzulässige gesamtgewicht des anhängers, auch wenn er nicht so voll beladen ist.

    die im pkw eingetragene stützlast musst nirgendwo abziehen, du solltest nur darauf achten, diese nicht zu überschreiten.

    wichtig allerdings wäre, du musst beim beladen des pkw darauf achten, dass die stützlast des anhängers als ladung des pkw zu buche schlägt.

    da gibt es jedoch unterschiedliche auffassung der "ausführenden" behörde, mancher zieht einfach die angeschriebene stützlast am anhänger zur gänze ab, richtig wäre allerdings die gewogene, echte stützlast zur berechnung heranzuziehen.

    in österreich gilt auf autobahnen und schnellstrassen automatisch 100 ohne einschränkung, es sei denn, das gesamtgewicht des kompletten gespannes übersteigt 3,5t, dann wärst du ein kraftwagenzug mit 80/70/50.

    und bitte hans, kauf dir wirklich ein passendes zugfahrzeug und fang nicht mit herumtypisieren an, um gerade noch gesetzlich richtig unterwegs zu sein, wie es bei vielen campern wie auch hier im forum gemacht wird...
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  16. #16
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    Daumen hoch

    Hallo Richard !

    Danke für die rasche Antwort.

    Mich hat nur das mit den Gewichten verwirrt, da es soviele verschiedene Darstellungen in diesem Thread gibt.
    Da der Wowa ja ein Neufahrzeug ist, hätte ich ihn gleich bei der Anmeldung zwischen 1200 und 1350 kg typisieren können, habe aber die höchste Möglichkeit genommen. Für ein paar Autos, welche ich mir anschaute, sind's jetzt 50kg Anhängelast zu viel. Aber die wären sowieso nur ein Kompromiss gewesen. Werde mich jetzt um ein wirklich "anständiges" Gefährt umschauen.

    LG

  17. #17
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    Standard

    Zitat Zitat von explorer
    ..... Für ein paar Autos, welche ich mir anschaute, sind's jetzt 50kg Anhängelast zu viel. Aber die wären sowieso nur ein Kompromiss gewesen. Werde mich jetzt um ein wirklich "anständiges" Gefährt umschauen.
    LG
    hallo

    kannst du aber jederzeit wieder zurücktypisieren
    weiss gar nicht ob das nicht sogar für lau geht

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  18. #18
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    Standard

    Danke, Abo !

    Schaun ma mal.
    Werde mit dem Rechenschieber durch die Autohäuser pendeln und hoffentlich etwas "gscheites" finden.

    LG

  19. #19
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    Standard

    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    ...
    und bitte hans, kauf dir wirklich ein passendes zugfahrzeug und fang nicht mit herumtypisieren an, um gerade noch gesetzlich richtig unterwegs zu sein, wie es bei vielen campern wie auch hier im forum gemacht wird...
    Was ist daran so schlecht? solange die Gesetzeslage so besch***en ist (dass nämlich beim B-Schein IMMER das HzGg und nicht das tatsächliche Momentangewicht des Hängers herangezogen wird) wird es IMMER welche geben, die "herumtypisieren" (müssen), um gesetzlich richtig unterwegs sein zu können.

    Es kommt immer nur darauf an, ob man sich an die eingetragenen/typisierten Gewichte hält, oder nicht. Auch bei einem "passenden" Zugfahrzeug kann man, wenn man es darauf anlegt, Grenzen überschreiten

    ich finde das "böse Gesicht" kannst du dir sparen
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

    --------------------------------------------------

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  20. #20
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    Daumen hoch

    ok kerstan,

    was ist bitte an der gesetzeslage besch**en ? man muss irgendwo eine grenze ziehen und es ist wiederum völlig egal, wenn ich jetzt das ganze um 500 kg erhöhe, dann wird mit sicherheit auch wieder gemault.

    und wenn du dir die vielen threads in den letzten jahren durchliest, wo man herumtypisiert um ja an die grenze zu kommen, das hat auch mit sicherheit nichts mehr zu tun. und glaub mir, wir habe viele tests hinter uns, die wir auch mit den verschiedensten pkw's gefahren sind, am testgelände alle möglichkeiten hatten die grenzen aufzuzeigen, es hängt nun mal das ganze am zugfahrzeug...

    @ mathias, hast recht, ich hätts einfacher auch schreiben können . aber das gilt wiederum für die eingetragene und tatsächliche stützlast, die du ja dann nicht mehr realisieren könntest . und es gibt sehr wohl grosse unterschiede. zur berechnung, die stützlast muss mindestens 4% des hzlggw, jedoch nicht UNTER 25 kg betragen.

    nun, wenn ich so wie beim terracan 150 kg stützlast habe, bleiben mir auf einmal 125 kg für eine zusätzliche beladung des pkw übrig, die allerdings beim berechnen mit den meistens angeschriebenen 100 kg stützlast des anhängers nicht konform gehen .

    du siehst also, es hatte da schon gründe dafür.

    @ hans, bei den neuen zulassungen hast du ein hzlggw von - bis kg.

    für eine änderung einfach zu einer zulassungsstelle gehen und das wird dir kostenfrei geändert. das ist eine der neueren bestimmungen, um den campern die ganze typisiererei zu ersparen (und die behörden zu entlasten) .
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