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Thema: Gewichte mit Anhänger bei Zugfahrzeug?

  1. #1
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    Standard Gewichte mit Anhänger bei Zugfahrzeug?

    Hallo Forum,

    bin ein neues Mitglied und würde euch gerne befragen - nachdem ich keine passende Antwort gefunden habe und es jetzt bald ernst wird das wir unseren nagelneuen Knaus Sport 450 ausfassen und ich mir schön langsam über die Anmeldung gedanken mache.

    Unser Gespann wird bestehen aus:
    VW Passat 1,9 TDI 4motion und Knaus Sport 450 FS / mit Auflastung
    Vorhandener Führerschein: B also 3500kg

    Nun habe ich einen Eintrag im Typenschein (steht auch im Zulassungschein drinnen) gefunden den mir nicht wirklich wer eindeutig erklären kann.

    Gesamtgewicht des Fahrzeuges: 2100 kg / mit Anhänger + 60kg (steht bei Bemerkungen zu No: 14.1)

    Wie kann man das verstehen:
    2100 + 60 = 2160 dh.: 3500 - 2160 = 1340 für Wohnwagen
    oder bleibt es bei:
    2100 dh.: 3500 - 2100 = 1400 für Wohnwagen und man "kann" die 60 kg dazu rechnen??

    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Marion, Helmut und Max
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  2. #2
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    servus vw-sporti,

    erst mal willkommen im forum!

    damit ist die stützlast des anhängers auf der kupplung gemeint

    die tatsächlich erlaubte masse zum ziehen eines anhängers steht in der bedienungsanleitung

    das gesetzlich erlaubte höchstzulässige gesamtgewicht des anhängers ist 3500kg (B) - das höchstzulässige gesamtgewicht deines zugfahrzeuges ergibt bei dir 1400 kg

    so einfach ist das.
    so long Mathias (45),Tamara(fast 50),Tobias(17), Jakob(15) und Dionysos(1)
    aus Kirchberg an der Pielach
    im Euramobil Sport 665 HB

  3. #3
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    Zitat Zitat von tojamata Beitrag anzeigen
    servus vw-sporti,
    das gesetzlich erlaubte höchstzulässige gesamtgewicht des anhängers ist 3500kg (B) - das höchstzulässige gesamtgewicht deines zugfahrzeuges ergibt bei dir 1400 kg
    Hi tojamata,
    waren jetzt Deine Finger nicht zu schnell?

    Ich würde den Satz so schreiben:
    das gesetzlich erlaubte höchstzulässige gesamtgewicht des Gespannes ist 3500kg (B) - das höchstzulässige gesamtgewicht deines Anhängers ergibt bei dir 1400 kg.

    Diese Aussage bezieht sich nur auf den Führerschein. Sie muß noch überprüft werden, ob das Zugfahrzeug überhaupt 1400kg ziehen darf (beim Passat sicher möglich) und ob das Gesamtzuggewicht lt Typenschein nicht überschritten wird. (bei manchen Pkw oft nicht eingetragen)

    Gruß
    Frank
    aus Wien,
    Renault Scenic Diesel 2.0dCi, Automatik
    mit Sterckeman 390CP, 900kg

  4. #4
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    hi mathias,

    vergiss die bedienungsanleitung, das höchste zulässige "gesamtzuggewicht" steht im typen/zulassungsschein.

    und das kann sehr wohl wesentlich niedriger sein, als du eventuell gesetzlich ziehen dürftest. z.b. mein terracan hatte 3,5t anhängelast, jedoch das gesamtzuggewicht durfte 5,3t nicht übersteigen. gesetzlich wären aber sogar 7t möglich....
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  5. #5
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    servus richard,

    gegenbeispiel:

    nachgerüstete anhängekupplung, dann stehts in der eu-konformitätsbescheinigung oder in der bedienungsanleitung denn im typenschein ist dies nicht eingetragen!

    ich weiß das du im moment leicht grantelst, denn es sind ja noch ein paar tage bis kärnten, aber haarspalten bringt nichts, es steht in den betriebsunterlagen.

    @ frank pat, ja gebe ich dir recht der bindestrich - ist nicht eindeutig als minus zu identifizieren.
    so long Mathias (45),Tamara(fast 50),Tobias(17), Jakob(15) und Dionysos(1)
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  6. #6
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    Zitat Zitat von tojamata Beitrag anzeigen
    nachgerüstete anhängekupplung, dann stehts in der eu-konformitätsbescheinigung oder in der bedienungsanleitung denn im typenschein ist dies nicht eingetragen!
    Bei meinem alten Auto hab ich auch nachträglich einen AHK montiert, in der Anleitung stand nichts bez. Anhängelast (nur das maximale, das die Kugel ziehen kann), und im Typenschein und Zulassungsschein war die max. Anhängelast eingetragen (obwohl vom Werk aus keine AHK!

    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    gesetzlich wären aber sogar 7t möglich....
    3,5 to Auto + 3,5 * 1,5 (5,25) to Hänger (z.B. Pickup mit dieser Sattelkupplung) -> 8,75 to Gesamtzuggewicht mit E zu B (das ist auch der einzige Fall, wo man mit einer Druckluftbremse fahren darf, ohne sie in der Fahrschule gelernt zu haben )

    Aber nachdem das ja theoretische Hirngespinste sind, und eine Kugelkupplung mit 3500 kg begrenzt ist, bleiben wir bei 7 to
    Florian aus dem Wald4tel

    unterwegs mit Insignia 2.0CDTI und LMC Viola 450 E

  7. #7
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    Hallo-um zum Beginn zurückzukehren:

    2100kg+60kg.h.Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges +60 kg Stützlast,die dem Zugfahrzeug zugerechnet werden muß.

    Somit ergibt sich ein max.Wohnwagenges.Gew.von 1340 kg.So werden die 3,5 Tonnen nicht überschritten.

    Hab ich das so richtig interpretiert?

    LG

    wi
    "Seitdem ich die Menschen kenne,liebe ich die Tiere!"
    ------
    PMR Kanal 2 CTC SS 8

  8. #8
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    hallo leute,

    vorerst mal danke!

    bei Anhängerlast ist bei mir angegeben 1700kg
    und bei zul Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3800 kg
    also von dem her kein Problem.

    Die Stützlast ist bei mir extra angegeben mit 85 kg

    aus diesem Grund haben mich die 60 kg verwirrt - und 60kg sind 60kg

    also werde ich beim Wohnwagen 1400kg eintragen lassen und hoffe das es so passt.
    Marion, Helmut und Max
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  9. #9
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    hi mathias,

    ist auch keine haarspalterei, man unterhält sich ja nur drüber .

    schade das mein scanner nicht mehr will, sonst hätt ich dir gerne den typenschein kopiert, da sind diese punkte genau aufgeführt.

    renault grand espace:

    zul.anhängelast 2.000kg
    zul. gesamtmasse der fahrzeugkombination 4.200kg
    stützlast 80kg
    eg-typengenehmigung der anhängevorrichtung (*) e13*94/20*1125
    oder e13*94/20*1110

    die gewichte stehen auch im zulassungsschein, obwohl keine AHK montiert ist.
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  10. #10
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    hallo richard,

    ist aber nicht bei jeder automarke gleich - bei meinem alten BMW
    war auch die AHK - genehmigungsnummer eingetragen obwohl nicht
    montiert - beim passat nicht.

    hänge mal meinen typenschein rein

    Anhang 271
    Geändert von Sporti (17.10.2008 um 19:57 Uhr)
    Marion, Helmut und Max
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  11. #11
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    hallo helmut,

    ziemlich einfache erklärung, von welchem jahr ist der typenschein und früher war es üblich, erst nach montage die AHK einzutragen.
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  12. #12
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    BMW Bj. 1999 - AHK eingetragen
    Passat BJ. 2004 - AHK nicht eingetragen
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  13. #13
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    Hallo VW-Sporti!

    mit den 60kg ist tatsächlich die Stützlast gemeint.

    Normalerweise muss man beim Ziehen eines Anhängers die Stützlast im HzGG dazurechnen.

    Soll heissen: HzGG z.B: 2.100 kg davon Nutzlast z.B. 600kg, Stützlast z.B. 80kg ergibt im Hängerbetrieb eine Zuladung von 520kg.

    In deinem Fall: HzGG 2.100kg Stützlast 85kg im Hängerbetrieb 2.100kg+60kg heisst Nutzlast minus 85kg+60 kg ergibt eine Veringerung der Nutzlast von nur 25kg (statt der 85kg).

    Alle anderen Bestimmungen werden hievon nicht berührt.
    Soll heissen, das es sich um eine eigene Bestimmung handelt die neben den ganzen anderen Gewichts- und Führerscheinvorschriften noch zusätzlich besteht.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  14. #14
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    Hallo Tommy 1424,

    entschuldigung das ich dich noch mal bemühe aber was kann ich jetzt deiner Meinung nach beim WOWA eintragen lassen?
    1.340 kg - 1.400 kg oder 1.375 kg damit ich auf meine 3.500 kg komme?

    Danke für deine Hilfe!
    Marion, Helmut und Max
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  15. #15
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    hi sporti,

    da kocht vw wieder ein eigenes süppchen (wär ja nichts neues). hab mich in der zwischenzeit ein bißchen per tel. schlau gemacht. wenn der pkw eine eu-zulassung hat, muss auch die ahk mit der eu-genehmigungsnummer eingetragen sein. logisch gilt diese nummer nur für die vom werk aus passende AHK.

    wenn du daher diese AHK nachträglich selber einbaust, kommst auch um alle nebenkosten herum (ich weiß schon, ist nicht ganz korrekt).

    übrigens, auch mein espace ist bj 2004...

    ich denke, du hast den knaus sicher beim pfaff gekauft. sag ihm das, der kennt sich gut aus und typisiert das auch richtig.
    Geändert von Richard (13.03.2008 um 18:20 Uhr) Grund: zusatz
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  16. #16
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    Hallo
    Meiner Meinung kommt die Stützlast sagen wir 70 kg erst zum tragen beim Gesamtgewicht
    sagen wir 1900 Kg wenn ich den PKW vollbelade und mit Anhänger fahre sinkt die Zuladung um 70 Kg im PKW also mit Zuladung 1830 Kg Ges.GW.
    der Wohnwagen darf das Eigengewicht des Zugfahrzeug nicht überschreiten. B-Schein
    sagen wir PKW 1400 Kg EigenG.
    Wohnw. 1399 Kg Gesamtgewicht
    PKW u. WW = höchstens 3500 Kg.
    sollte ich falsch liegen bitte gleich berichtigen danke. Mir wurde es so übermittelt. wäre
    In einigen Tagen sind wir in Papa.
    Lg.
    Franz290 & Maria
    unterwegs mit Eifelland & Dacia-Duster 1210 Wien

  17. #17
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    hallo richard,

    wo soll ein knaus sonst herkommen???

    danke für deine infos!
    Marion, Helmut und Max
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  18. #18
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    Hallo VW-Sporti!

    Also für dich bei 2.100kg HzGG des Zugfahrzeuges:

    Im Anhängerbetrieb für B-Schein:

    3.500kg - (2.100kg+60kg) = 3.500kg - 2.160kg = 1.340kg HzGG WoWa
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  19. #19
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    Zitat Zitat von franz290 Beitrag anzeigen
    Hallo
    Meiner Meinung kommt die Stützlast sagen wir 70 kg erst zum tragen beim Gesamtgewicht - stimmt
    sagen wir 1900 Kg wenn ich den PKW vollbelade und mit Anhänger fahre sinkt die Zuladung um 70 Kg im PKW also mit Zuladung 1830 Kg Ges.GW. - stimmt nicht - HzGG bleibt 1.900kg nur die Nutzlast sinkt um 70kg.
    der Wohnwagen darf das Eigengewicht des Zugfahrzeug nicht überschreiten. B-Schein
    sagen wir PKW 1400 Kg EigenG. - stimmt
    Wohnw. 1399 Kg Gesamtgewicht
    PKW u. WW = höchstens 3500 Kg. - stimmt
    sollte ich falsch liegen bitte gleich berichtigen danke. Mir wurde es so übermittelt. wäre
    In einigen Tagen sind wir in Papa. - Lg.
    viel Spass in Papa kommen voraussichtlich am Karfreitag dort hin.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  20. #20
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    Zitat Zitat von Tommy1424 Beitrag anzeigen
    Hallo VW-Sporti!

    Also für dich bei 2.100kg HzGG des Zugfahrzeuges:

    Im Anhängerbetrieb für B-Schein:

    3.500kg - (2.100kg+60kg) = 3.500kg - 2.160kg = 1.340kg HzGG WoWa

    Hallo Tommy
    Das ist nicht richtig.

    Die Stützlast ist beim typisieren einmal wurscht.

    Wenn der PKW 2100 kg Gesamtgewicht hat, dann darf der WoWa 1400kg haben, das ist Fakt!
    Diese 1400 kg beim WoWa werden ja komplett gewogen, also mit Deichsel.

    Wo man dann aufpassen muß: Wenn der PKW z.B. 500 kg Zuladung hat, dann MUß man die Stützlast von diesen 500kg abziehen.
    lg
    Ernstl aus Wien
    Unterwegs mit 5 Kindern,
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