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Thema: Führerschein E zu B ???

  1. #1
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    Standard Führerschein E zu B ???

    hallo, haben nun endlich einen für uns passenden Wohnwagen gefunden: Dethleffs Beduin 530 TK BJ 1994, haben nun aber folgendes Problem: gemeinsam mit unseren VW Sharan haben wir anscheinend zuviel Gewicht für den normalen B Führerschein, was meint ihr dazu?
    Haben gewisse Marken weniger Gewicht? Freue mich auf eure Antworten, danke Dagmar

  2. #2
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    Was möchtest du hören? Such dir einen kleineren WOWA?

    Blödsinn!

    Mach den E zu B und du hast für immer deine Ruhe!! Die Autos werden ohnehin immer schwerer und die Auswahl beim WOWA ist dann in Zukunft auch größer!
    Gruß Gerhard

  3. #3
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    Zitat Zitat von mgf Beitrag anzeigen
    hallo, haben nun endlich einen für uns passenden Wohnwagen gefunden: Dethleffs Beduin 530 TK BJ 1994, haben nun aber folgendes Problem: gemeinsam mit unseren VW Sharan haben wir anscheinend zuviel Gewicht für den normalen B Führerschein, was meint ihr dazu?
    Haben gewisse Marken weniger Gewicht? Freue mich auf eure Antworten, danke Dagmar
    kleineren leichteren zugwagen,dann fährt der wowa mit dem auto
    kleineren wowa,dann passts,dafür habt ihr keinen platz

    oder du machst den EzuB,hast ein anständiges fahrzeug und keine probleme mit dem gewicht
    lg

    Holiday
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  4. #4
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    Hallo Dagmar

    Da gibts nur eine Antwort, machts E zu B und ihr habt keine Probleme!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
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  5. #5
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    Zitat Zitat von mgf Beitrag anzeigen
    ...haben nun aber folgendes Problem: gemeinsam mit unseren VW Sharan haben wir anscheinend zuviel Gewicht für den normalen B Führerschein, was meint ihr dazu?
    ...
    hallo

    es gibt eine bereits beschlossene EU bestimmung nach dem mit dem FS klasse B unabhängig von der aufteilung der lasten ein "zug" mit bis zu 4250kg höchstgewicht gelenkt werden darf.

    für die umsetzung dieser bestimmung haben die nationalstaaten aber bis 2012 zeit.
    ab diesem zeitpunkt ist der E zu B natürlich nur mehr bedingt sexy ..

    so lange werdet ihr auf eueren wowa aber nicht warten wollen glaube ich, oder?

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  6. #6
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    Böse

    hi abo,

    hör mir bitte mit der eu auf. da passt ein filmtitel auf die sesselfu***r in brüssel "denn sie wissen nicht was sie tun..."

    einerseits verlangt man in den neuen, noch in der begutachtung liegenden fs-bestimmungen einen e für anhänger ab 751 kg, andererseits erhöhens um 750kg den b.

    ich kann nur jeden empfehlen den e zu b machen, die fragen kannst wirklich innerhalb eines nachmittags auswendig lernen.
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
    *** member of CTJ ***

  7. #7
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    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    ...die fragen kannst wirklich innerhalb eines nachmittags auswendig lernen.
    hallo

    das is eh ned die frage, aber um die 400 taler geh ich lieber mit der tita van teese auf ein frühstück ....

    lg
    g

    PS:
    die gewichsaufteilung soll aber schon auch fallen innerhalb der 4250kg laut der EU bestimmung soweit ich weiss
    das heisst egal wie das gewichtsverhältniss ist, solange der zug ned über 4250kg ist reicht der B
    umsetzung in nationales recht muss bis 1.1.2012 erfolgen

    lg
    g
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  8. #8
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    Haha Gerhard-

    "...geh ich lieber auf ein Frühstück..."

    Gut verpackt!

    LG

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  9. #9
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    Zitat Zitat von willi60 Beitrag anzeigen
    Haha Gerhard-
    "...geh ich lieber auf ein Frühstück..."
    Gut verpackt!
    LG
    wi
    hallo

    logisch
    frühstück danach war gemeint ;-)

    wobei die eh nicht soooo mein typ is, aber naja, wenns grad "in" is


    lg
    g
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  10. #10
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hallo

    logisch
    frühstück danach war gemeint ;-)

    wobei die eh nicht soooo mein typ is, aber naja, wenns grad "in" is


    lg
    g
    Würdest du dich halt opfern,gell...

    Weiß schon;bevor du geschlagen wirst."Besser Liebe statt Hiebe"!

    LG

    wi
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  11. #11
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    Ich rate auch zum E zu B.

    Habe ihn selbst gerade im Februar gemacht, ist wirklich nichts dabei.

    Außerdem bist mit dem E zu B eine weitere Beschränkung los: auch nach der Umsetzung der EU-Richtlinie wird gelten, dass das höchstzulässige Gesamtgewicht des Hängers nicht mehr als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges ausmachen darf. Mit dem E-Schein gilt dann: das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf nicht mehr als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges sein! Könnte auch einmal praktisch sein, wenn man sich - aus welchem Grund auch immer - einen Anhänger ausborgt.

    LG aus Linz,
    Helmut
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  12. #12
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    Ich hab den E zu B auch vor ein paar Jahren gemacht, ist wirklich keine Hexerei, allerdings um das Geld ist wirklich schade, da hast Recht.

  13. #13
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    Zitat Zitat von ML Beitrag anzeigen
    Ich hab den E zu B auch vor ein paar Jahren gemacht, ist wirklich keine Hexerei, allerdings um das Geld ist wirklich schade, da hast Recht.
    Aber sicher gscheiter, als mit der Dita zu frühstücken!!!
    Liebe Grüsse
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  14. #14
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    Zitat Zitat von westbahnmichi Beitrag anzeigen
    Aber sicher gscheiter, als mit der Dita zu frühstücken!!!


    Michi-Frühlingserwachen???...und weg

    lg
    wi

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  15. #15
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    Zitat Zitat von mgf Beitrag anzeigen
    hallo, haben nun endlich einen für uns passenden Wohnwagen gefunden: Dethleffs Beduin 530 TK BJ 1994, haben nun aber folgendes Problem: gemeinsam mit unseren VW Sharan haben wir anscheinend zuviel Gewicht für den normalen B Führerschein, was meint ihr dazu?
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    Hallo Dagmar.
    Wie hoch ist das Gesamtgewicht des Sharans und wie hoch des Wohnwagens?
    Habt ihr beide einen Führerschein oder nur dein Gatte?
    Das sind einmal die wichtigsten Fragen.

    Es raten zwar alle: Mach den E zu B, aber bei zwei Personen sind das schon wieder um die 800 Euro weniger in der Haushaltskasse.

    Mein Gespann war um 40 kg über den 3500 kg. Ich habe mein Auto um 100 kg runtertypisiert und gekostet hat das ganze hier in Wien irgendwas um die 40 Euro - Also ein Klacks gegenüber dem E zu B.
    Weiters darfst du laut Gesetz mit Gespann über 3,5 Tonnen auf der Autobahn nur 80 und auf der Bundesstrasse nur 70 km/h fahren.
    Bis zu 3,5 Tonnen sind es auf der Autobahn 100 und auf der Bundesstrasse 80.

    Der Nachteil beim runtertypisieren ist natürlich die kleinere Zuladung dann beim Pkw (du mußt nämlich die Stützlast vom Wohnwagen - ca. 80kg - auch noch abziehen).
    Und solltest du dein Auto verkaufen und ein anderes nehmen, mußt wieder herumtypisieren.

    An und für sich ist natürlich der E zu B die beste Wahl, denn dann bist auf der sicheren Seite.
    Ich werde den Führerschein auch noch machen, allerdings geht mir nicht das lernen auf den Geist sondern rein die Kosten.
    Die stehen zu keiner Relation für das Gebotene.
    Geändert von schlesi66 (13.03.2008 um 06:43 Uhr)
    lg
    Ernstl aus Wien
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  16. #16
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    Hallo beinand!

    Ich würde auf alle Fälle zum EzuB raten.

    Zum einen kann man sich auf das EU-Gefasel nicht verlassen zu anderen kommt es mit Sicherheit nicht beschänkungslos.

    Und möchte ich alle bitten doch noch einmal nach zu rechnen. Was sind den 4250 kg. Das ist ein Zugfahrzeug mit einem HzGG von 3,5t + einem leichten (ungebremsten) Anhänger.

    Wenn man jetzt noch berücksichtigt, dass 2/3 aller WoWa überladen sind (da herunter typisiert genauso wie die WoMos) und die Zugfahrzeuge auch immer schwerer werden, würde ich bei dieser Regelung nicht wirklich von einem Gewichtspolster reden.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  17. #17
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    Hallo Ernstl,

    die Nebenwirkungen sollte man natürlich nicht verschweigen.
    Zitat Zitat von schlesi66 Beitrag anzeigen
    ..... aber bei zwei Personen sind das schon wieder um die 800 Euro weniger in der Haushaltskasse.
    Also bei mir waren es sogar 476,50 incl allen Gebühren und neuen Verbrecherfotos nach EU-Norm.
    Zitat Zitat von schlesi66 Beitrag anzeigen
    Weiters darfst du laut Gesetz mit Gespann über 3,5 Tonnen auf der Autobahn nur 100 und auf der Bundesstrasse nur 70 km/h fahren.
    Es ist sogar noch schlimmer: mit einem echten BE-Gespann darfst Du nur mehr 80 auf der Autobahn fahren. Ich werde mich aber daran gewöhnen, bei mehr als 200kg "Übergewicht" kam Runtertypisieren für mich nicht mehr in Frage.

    LG aus Linz,
    Helmut
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  18. #18
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    Guten Morgen, Helmut
    Danke für die Info, da hat sich ein Fehler eingeschlichen.
    Natürlich nur 80 auf der Autobahn - ich habs gerade geändert.
    Danke

    200 kg runtertypisieren ist schon fast zu viel, da hat man nicht mehr viel Reserve.
    Beim Sharan wird man da schnell an der Grenze sein.

    Da hatte ich einen Vorteil. Bei mir war die Nutzlast 790kg und jetzt eben "nur" 690kg.
    Tja, und wer meine Kinder kennt weis, daß ich da nicht viele Kilos zusammen bringe.

    Mein Auto hat auch nur eine Anhängelast von 1250kg. Also bei mir zahlt sich mit meinem Gespann kein E zu B aus.

    Aber wie gesagt: Der Hängerführerschein ist sicher von Vorteil.

    Noch ein Vorteil von E zu B: Beim angehängten Anhänger wird das tatsächliche Gewicht gerechnet.

    Z.B: Ohne E darf ich einen Wohnwagen nur bis 1250kg Gesamtgewicht anhängen. Ich kann also keinen Wohnwagen mit Gesamtgewicht 1300 kg anhängen, auch wenn er leer ist und da nur z.B. 1100 kg Eigengewicht hat.
    Mit E dürfte ich diesen Wohnwagen dann schon anhängen, da ja das momentane Gewicht gerrechnet wird.
    lg
    Ernstl aus Wien
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  19. #19
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    Also bevor ich hier zu rechnen beginne und hin und her typiesieren würde, ab in die Fahrschule!!!

    Ich gebe dem Schlesi in punkto kosten schon recht, für zwei Personen, ca. €1.000,-- ist eine menge Geld, aber wenn ich mir den ganzen Ärger ersparen kann zB. bei Verkehrskontrollen und dann samt umtypisiererei noch immer um ein paar kg zu schwer, nein Danke!!!

    Wär ein Vorschlag von mir, ein Jahr einmal einen billigeren Urlaub zu machen und vielleicht die eine oder andere Wochenendausfahrt zu streichen, und schon hast den € 1.000,-- herinnen und für die weiteren Fahrten keine Probleme!!!
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
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  20. #20
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    Hallo!
    Jetzt wollte ich schon schreiben - Achtung wegen der Autobahngebühr bei einem Gesamtgewichtü über 3,5 t - aber die ASFINAG sagt:
    "Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis zu einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, wobei das Gesamtgewicht eines allfälligen Anhängers zu dem des Zugfahrzeuges nicht addiert wird."
    Also kein Problem
    LG Werner
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