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@007
ich hab was gefunden
Auszug Mängelkatalog §57a Überprüfung "Sonstige Ausstattung"
PRÜFANWEISUNG
Das Verbandszeug ist lediglich auf Vorhandensein bzw offensichtliche Unbrauchbarkeit zu prüfen.Unter "offenbar unbrauchbar" sind Verbandskästen anzusehen, bei denen schon auf Grund ihrer geringen Größe bzw auf äußere Beschädigungen zu schließen ist, dass es sich hierbei nicht um "zur Wundversorgung geeignetes und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpacktes und gegen Verschmutzung geschütztes Verbandszeug" handeln kann (zb nur einige Mullbinden in einem Plastiksackerl"). Die Einhaltung der ÖNORM V5101 ist jedoch derzeit nicht vorgeschrieben.
leichter Mangel
fehlt, unvollständig oder offensichtlich unbrauchbar
lg Gerhard
Gerhard unterwegs mit 4 Mädel's im Landcruiser & Wilk Stern700
Ich kann Gerhard nur zustimmen.