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Thema: Überprüfung

  1. #21
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    @stefferl
    Stimmt, auf die Bolzen vergeß i sicher nicht
    Bin an und für sich ja e ganz geschickt, aber ich kann mir das ganze momentan ja nu ned wirklich vorstellen, weil der WoWa ned zu Hause steht zum anschauen, und ich so was noch nie zerlegt habe!

    Aber ich bin guter Hoffnung, daß ich es schaffen werde, und für die schmierigen Finger haben wir eine spezielle Reinigungspaste daheim, kommt ja öfters vor, daß ma wo schmutzig wird beim arbeiten ...

    Florian


  2. #22
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    Kann mich nur anschließen,
    liegt Wirklich im Eigeninteresse wenn ihr eine Gasanlagen Überprüfung durchführen lässt.
    Ich mache es aus Sicherheitsgründen wirklich regelmäßig, denn ich bin bei der Freiwilligen Feuerwehr und schaue sehr auf Brandsicherheit, nur bitte lasst die Überprüfung nur bei guten und Ausgewählten Firmen machen, denn ich bin gleich bei der ersten Überprüfung voll eingefahren. Wie gesagt ich habe alles überprüfen lassen und habe dann durch Zufall einen Monat später unseren WOWA verkauft, ich denke alles in Ordnung zeige dem Interessenten alles und siehe da der Kühlschrank in Gasbetrieb geht nicht, ich wusste es leider nicht denn mit Gasbetrieb sind wir im Winter nicht gefahren, gut wir schauen uns das näher an und nehmen die Abdeckung runter und sehen die Flamme daneben raus brennen????
    So sollte es nach einer Überprüfung nicht sein, mir war das echt Peinlich dem Käufer gegenüber. Aber so kann es einem auch gehen.


    LG Siri GF/NÖ WOWA Wilk de Luke
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  3. #23
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    @Siri

    bei der Gasprüfung wird meines Wissens die Anlage hauptsächlich auf Dichtheit überprüft! (Druckabfall innerhalb einer gewissen Zeit)und Sichtprobe leicht zugänglicher Stellen.

    hab noch keinen Prüfer gesehen der eine Verkleidung abschraubt oder jedes Gerät auf Funktion prüft!

    oder liege ich komplett falsch und muß meine Anlage woanders prüfen lassen??

    lg Gerhard

    Gerhard unterwegs mit 4 Mädel's im Landcruiser & Wilk Stern700

  4. #24
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    Also für die Gasprüfung nach G607 (bzw. neue Euronorm EN 1949) muss eine Funktionsprobe der Geräte durchgeführt werden.
    Bei dieser kann der Sachkundige schon Fehler beim Betrieb des Gerätes erkennen und entsprechend beheben. Das ist auch einer der Unterschiede zwischen Gasinstallateur der die Dichtheit prüft und Campingfachmann (nach G 607) der auch die Geräte genau kennen muss.

    lg
    Grisu















    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten




  5. #25
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    @grisu

    alles klar!!
    da spricht ein Fachmann!
    meine Gasprüfung ist dieses Jahr fällig, also werde ich zum "Schmied" und nicht zum "Schmiedl" fahren!

    danke!

    lg Gerhard

    Gerhard unterwegs mit 4 Mädel's im Landcruiser & Wilk Stern700

  6. #26
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    also meines Wissen müssen die Geräte und die Gasanlagen auf Dichtheit überprüft werden, wenn dann ein Loch in der Leitung beim Kühlschrank war, kann der mir doch nicht erzählen das die Leitung dicht war oder?
    Und der Kühlschrank hat ja zum Glück die Flamme nicht richtig gehalten und die Farbe war auch anders und das hätte er wenn er ein richtiger Fachmann ist ja auch sehen müssen.
    Ich bin jedenfalls Klüger geworden und gehe nur noch zum "Schmid" und sicher nicht mehr zum "Schmidl" und wir haben uns auch einen Gasmelderalarm zugelegt sich ist sicher habe ich mir gedacht und ich würde ja gerne noch am nächsten morgen aufstehen.


    ***LG aus dem Marchfeld/NÖ***
    wir ziehen mit unserem Seat Alhambra einen WOWA Wilk de Luke
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  7. #27
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    " Verbandkasten KFZ "


    Das Gesetz sieht keine Regelung vor, nach wie vielen Jahren eine Autoapotheke ausgewechselt werden muss, doch häufen sich seit dem großen Autoapotheken-Test des ARBÖ im September die Anfragen nach den gesetzlichen Bestimmungen bei den Autoapotheken und möglichen Strafen.

    Im § 102 Abs. 10 Kraftfahrgesetz wird lediglich vorgeschrieben, dass der Lenker auf Fahrten ein Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist, mitzuführen hat. Daraus ergibt sich, dass all diejenigen Materialien, die ein Ablaufdatum aufweisen wie Mullbinden etc, nicht abgelaufen sein dürfen. Die Verpflichtung zum Mitführen trifft den Lenker, der Zulassungsbesitzer muss das Verbandzeug bereitstellen.

    Als Faustregel gilt, die Autoapotheke alle fünf bis sechs Jahre auszuwechseln. Wer bei einer Fahrzeugkontrolle auch nur mit einer "abgelaufenen" Wundauflage oder gar ohne Verbandskasten erwischt wird, riskiert eine Verwaltungsstrafe von EUR 14,-, ist aus dem ARBÖ zu hören.

    Die ÖNORM V 5101 beschreibt eine sinnvolle und praxistaugliche Zusammenstellung einer Kfz-Verbandskassette für mehrspurige Fahrzeuge, mit deren Inhalt auf die meisten, typischen Verletzungen im Zuge von Unfällen reagiert und kompetent geholfen werden kann.

    ***LG aus dem Marchfeld/NÖ***
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  8. #28
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    @007
    ich hab was gefunden

    Auszug Mängelkatalog §57a Überprüfung "Sonstige Ausstattung"

    PRÜFANWEISUNG
    Das Verbandszeug ist lediglich auf Vorhandensein bzw offensichtliche Unbrauchbarkeit zu prüfen.Unter "offenbar unbrauchbar" sind Verbandskästen anzusehen, bei denen schon auf Grund ihrer geringen Größe bzw auf äußere Beschädigungen zu schließen ist, dass es sich hierbei nicht um "zur Wundversorgung geeignetes und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpacktes und gegen Verschmutzung geschütztes Verbandszeug" handeln kann (zb nur einige Mullbinden in einem Plastiksackerl"). Die Einhaltung der ÖNORM V5101 ist jedoch derzeit nicht vorgeschrieben.

    leichter Mangel
    fehlt, unvollständig oder offensichtlich unbrauchbar


    lg Gerhard


    Gerhard unterwegs mit 4 Mädel's im Landcruiser & Wilk Stern700

    geändert von - Sun Fun on 2006 Feb 05 14:48:23

    geändert von - Sun Fun on 2006 Feb 05 14:50:07

  9. #29
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    quote:
    @007
    ich hab was gefunden

    Auszug Mängelkatalog §57a Überprüfung "Sonstige Ausstattung"

    PRÜFANWEISUNG
    Das Verbandszeug ist lediglich auf Vorhandensein bzw offensichtliche Unbrauchbarkeit zu prüfen.Unter "offenbar unbrauchbar" sind Verbandskästen anzusehen, bei denen schon auf Grund ihrer geringen Größe bzw auf äußere Beschädigungen zu schließen ist, dass es sich hierbei nicht um "zur Wundversorgung geeignetes und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpacktes und gegen Verschmutzung geschütztes Verbandszeug" handeln kann (zb nur einige Mullbinden in einem Plastiksackerl"). Die Einhaltung der ÖNORM V5101 ist jedoch derzeit nicht vorgeschrieben.

    leichter Mangel
    fehlt, unvollständig oder offensichtlich unbrauchbar


    lg Gerhard


    Gerhard unterwegs mit 4 Mädel's im Landcruiser & Wilk Stern700

    Ich kann Gerhard nur zustimmen.
    Grüße aus Sollenau
    Eva und Poldi

    Mercedes E220 CDI 143PS mit Eriba Nova 532L

  10. #30
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    @007

    hab einfach nachgefragt!
    hierbei wird aus dem Gesetzestext "zur Wundversorgung geeignetes,....Verbandszeug" abgeleitet, dass Bestandteile des Verbandzeuges, welches abgelaufen ist, nicht als geeignet angesehen werden kann eine Wundversorgung durchzuführen.Ob das rechtlich wirklich ok ist weiß ich nicht.

    ob die Polizei im Verbandskasten "herumfingern" darf, habe ich nicht herausbekommen.
    aber spätestens dann würde ich meines tauschen gg <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle> <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>


    lg Gerhard

    Gerhard unterwegs mit 4 Mädel's im Landcruiser & Wilk Stern700

  11. #31
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    hallo an alle hier im forum!!
    ich glaub ich krieg die krise weil ich dass nun gelesen hab wegen der gasprüfung!!
    wisse die nun bald was die wollen!
    ich hab 4/2005 das pickerl beim öamtc in hollabrunn machen wollen!
    da erklärte mir der nette mirarbeiter ohne!! gasprüfung keine pickerl!
    5 tage vor unseren ulaub konnte ich in schwechat mit viel herumtetl. die gasprüfung durchführenlassen!
    dann fuhr ich ins lagerhaus zum pickerl weil der öämtc nun keinen termin mehr hatte!!! und die schauten michganz erstaunt an wie ich die gasprüfung zum zulassungsschein dazulegte!!
    d e n n die wussten nichts davon!
    nun die erkenntnis einer weis nicht wass der andere will!
    nun lese ich dass ist nur im eigeninteresse!? na kar mit dem hab ich kein prob! aber wissen das auch die überprüfungsstellen!?
    na ich werd ja beim pickerl sehn was mich heuer erwartet nur jetzt kann ich noch nicht fahren denn bei uns ist noch ca 1/2 meter schnee!
    PS: ich hab aber erfahren das manche eu-länder und cams dich nicht mit einer gültigen gasprüfung rein lassen!

    lg von alfahel

    unterwegs mit vw sharan kaus azur



  12. #32
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    Hallo alfahel

    Wir sind seit Jahren in Italien, Schweiz und auch D unterwegs. Bis datto hat noch kein CP eine Bestätigung über eine Gasprüfung verlangt. Hab sie auch nie machen lassen. Was soll kaputt gehen? Ich muß selber merken ob etwas nicht in Ordnung ist. Wie ich meinen WoWa 2005 verkauft habe, hat mir diese Prüfung € 60,00 gekostet. Kein Pappenstiel.
    Was ist mit den Dauercampern, die stehen ewig am selben Platz und haben auch keine Gasprüfung.
    Eigeninteresse ist immer gut. Na und das Pickerl? Wennst dan im Lagerhaus schneller einen Termin bekommst dann ist es ja eh gut. Ich fahre zu einer kleinen Werkstätte. Zahlen mußt dafür überall, meint adolfo


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