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Thema: Verwendung von Gasgeräten während der Fahrt

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    Standard Verwendung von Gasgeräten während der Fahrt

    Betrieb von Verbrennungsheizgeräten in Campingfahrzeugen während der Fahrt:

    (Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG)





    Diese neuen Europaweiten Regelungen bringen auch weitere Veränderungen mit sich. So ist der Betrieb von Verbrennungsheiz geräten während der Fahrt nun ebenfalls für den ganzen EU Raum geregelt (Heizgerätrichtlinie 2001/56/EG) und bei entsprechender Ausstattung ab sofort ausdrücklich erlaubt (gilt für Anlagen die nach 2007 zugelassen wurden).

    Achtung: In der Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG ist ausdrücklich von Verbrennungsheizgeräten (= Heizung) und von Verbrennungsheizgeräten als Bauteil (= z.B Gasbrenner des Kühlschrank) die Rede.
    Damit ist rechtlich gesehen der auch der Betrieb des Kühlschranks während der Fahrt nur in Verbindung eines Gasreglers nach EN12864 (z.B GOK, TRF, Secomotion, CS System usw.) zulässig.
    Diese sind auch für Zweiflaschenanlagen lieferbar, aber nicht mit den herkömmlichen Mehrflaschenanschlüssen (z.B Duomatic,Triomatic) kombinierbar´(andere Anschlüsse und keine Druckschläuche!!)
    Neu sind die jetzt lieferbaren Systeme Mono Control CS und Duo Control CS. Das Kürzel CS steht für Crash Sensor. Diese Systeme entsprechen ebenfalls der Heizgeräterichtlinie und sind sowohl in 50mbar als auch in 30mbar Versionen lieferbar.

    Diese Verbrennungsheizgeräterichtlinie gilt bei entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen sogar für Frankreich wo bisher ein Betrieb ausdrücklich verboten war. Der Aufbau der Anlage garantiert, dass bei einem eventuellen Unfall kein Gas aus der Anlage austreten kann.


    Wichtig :
    Altanlagen: Diese Richtlinie gilt für entsprechend ausgestattete Fahrzeuge ab Erstzul. 2007 und nur mehr diese dürfen während der Fahrt Verbrennungsheizgeräte betreiben.
    Bei ältere Anlagen die bisher während der Fahrt betrieben werden durften, ist ein Betrieb während der Fahrt nur mehr mit Gasreglern nach EN 13786 (50mbar oder 30mbar), unter Berufung auf den Bestandsschutz (vorläufig) zulässig !
    Hier kommt der Grundsatz der "Einhaltung des derzeit höchsten technologischen Standard" zum Tragen.
    Bei den alten Anlagen war nur ein einfacher Gasregler mit Schlauchbruchsicherung verbaut.
    Durch die Austauschpflicht für Gasregler nach spätestens 10 Jahren sollten diese Regleranlagen in der Praxis schon vom Markt sein bzw. demnächst ganz vom Markt verschwinden.
    In Frankreich ist ein Betrieb während der Fahrt mit solchen Altanlagen generell nicht erlaubt !
    Hier können nun die neuen CS Reglersystem eingesetzt werden, da es diese auch in einer 50mbar Version gibt.


    Die Funktionen der neuen Durchflussregler:

    1. Regeln des Betriebsdruck (30mbar/50mbar)
    2. Abschalten bei Schlauchbruch u. Beschädigung (dies wurde teilweise auch schon von alten Reglern gemacht)
    3. Regelung der Gasdurchflussmenge
    4. Abschalten bei Überschreitung der Durchflussmenge
    5. Bei Überdruck wird in den aufgesetzten Zwillingsregler entlüftet
    6. Abschalten bei Unfall oder mechanischen Defekten


    Ein kleiner Auszug aus den Anforderungen an die Gasanlage , damit der Betrieb der Heizung während der Fahrt erlaubt ist:

    1. Die Gasanlage muss mit einem Gasregler nach EN 12864 (z.B. GOK, TRF Modul, Truma SecuMotion, Truma CS usw.) ausgestattet sein. Diese Regler gibt es mit verschieden großen Durchflussmengen je nach Größe der Gasanlage bzw. mit Crash Sensor.
    Der Betriebsdruck beträgt 30mbar bei den älteren Secumotion Reglern, oder bei den neuen CS Systemen entweder 30mbar oder 50mbar !!.

    Eine Nachrüstung bei 50mbar Anlagen mit einer Secumotion Anlage ist nicht möglich und auch nicht zulässig.
    Hier muss z.B eine Truma CS 50mbar Regelanlage verwendet werden.

    Auf diesem Regleranlagen ist ein Durchflussbegrenzer inkl Sicherheitsabschalter verbaut, der bei einem Störfall sofort den Gasdurchfluss unterbricht. Es gibt jeweils auch einen Zweiflaschenanschluss.
    Diese Regler entsprechen allen gültigen Vorschriften (EN12864 & EN13786) und sind daher auch für den gewerblichen Bereich zugelassen (eventuelle Länderspezifische zusätzliche Auflagen beachten!!)
    2. Die Verbindung zum Gasrohr muss mit einem speziellen Druckschlauch (mit länderspezifischen Anschluss - es gibt in Europa 5 verschiedene) sowie einer Schlauchbruchsicherung durchgeführt werden.


    Infos zur "alten" Secumotion Regleranlage: Diese Teile konnten auch nachgerüstet werden, jedoch war eine Gasmengenberechnung aller Verbraucher zwingend vorgeschrieben (darf nur vom geschulten Gasfachmann nach Prüfrichtlinie G107 bzw. G607 durchgeführt werden - es wurde der Gasverbrauch aller Geräte, Leitungsquerschnitte 8mm/10mm und Rohrlängen kalkuliert und mit einem Herstellerschlüssel berechnet) um den entsprechenden Regler mit entsprechendem Gasströmungswächter zu bestimmen. Diese Gasmengenberechnung war den Gaspapieren des Fahrzeuges beizulegen! Inzwischen wurde dieses System aber durch neuere Systeme abgelöst (z.B GOK, TFT, Truma usw.)


    weitere Infos zur Gasanlage >>Hier<<

    © Christian Schurian
    Sachverständiger für Wohnwagen, Wohnmobile, Gasanlagen , Campingzubehör - www.schurian.at
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    Geändert von grisu (12.11.2012 um 20:26 Uhr)
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten (ich natürlich auch)

    >>>>Homepage<<<< und auch >>>> www.campingservice.at <<<<

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