Hallo,
ich vermute mal, dass aus sicherheitstechnischen Gründen die Verlängerung eines Starkstromkabels untersagt ist. Zumal auch nicht gewährleistet ist, dass es auch fachmännisch gemacht wurden ist.
Hallo,
ich vermute mal, dass aus sicherheitstechnischen Gründen die Verlängerung eines Starkstromkabels untersagt ist. Zumal auch nicht gewährleistet ist, dass es auch fachmännisch gemacht wurden ist.
Der FI löst nicht aus - somit besteht Lebensgefahr!!
Wenn ein Kabel nicht den elektrotechn. Vorschriften entspricht, kriegst bei einem Stomunfall ein Problem.
Es geht nicht um Starkstromkabel (sowas hat eh kein Womofahrer dabei und braucht auch keiner, weil das ist ein 5-poliges Kabel ) - der Querschnitt und die max. Länge sind einzuhalten.
Geändert von herbo (03.12.2017 um 23:24 Uhr)
z`jung fia d`rentn owa oiweu untawegs
(zu jung für die Rente aber immer unterwegs
lg
herbert+micha
Hab folgendes gefunden:
https://www.schrack.at/fileadmin/f/a...il_4_92_93.pdf
ÖVE EN 1 Teil 4 §92.4 Besondere Anforderungen an Anschlussvorrichtungen.
... Länge max. 25 m, mind. 2,5 mm2 mit Schutzleiter gelb/grün und Neutralleiter hellblau.
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