Stromanschluss auf dem Campingplatz


Eigentlich gibt es weltweit nur eine gültige Norm um Wohnwagen oder Wohnmobil an das 220V Netz anzuschließen.
Das sind die blauen CEE-Stecker.
Für das Kabel gelten sehr strenge Regeln, wie auch für die Elektroinstallation des Campingplatzes.
In allen Ländern gibt es noch Campingplätze, die nicht den Regeln entsprechen. Die gemeinste Regelung aus Sicht der Betreiber ist folgende: Die Stromentnahmestellen dürfen maximal 40 Meter auseinander liegen. Dem gehen die Betreiber teilweise aus dem Weg, indem sie die normgerecht nicht anschließbaren Stellplätze offiziell nur ohne Strom anbieten oder als Freiflächen deklarieren.. Es sind natürlich in den weiter entfernten Stromentnahmestellen eine ausreichende Anzahl an Steckmöglichkeiten vorhanden. Landestypische Steckvorrichtungen sind seit Jahren nicht mehr zulässig.
Was man an gesteckten Anschlusskabeln vorfindet ist teilweise grauenhaft.
Das Stromversorgungskabel wird wochenlang den Witterungseinflüssen ausgesetzt. Starke mechanische Belastungen durch überfahren des Kabels auch auf geschotterten Grund sind nicht ausgeschlossen. Die Wohnwagen / Wohnmobile als solches haben keine zugelassene eigene Erdung.
Die CEE-Norm, in Deutschland umgesetzt in der "DIN-Norm VDE 0100 Teil 708" verlangt aus diesem Grund folgendes Anschlusskabel:
Stecker (blauer CEE-Stecker) mit Schutzkontakt nach IEC 309-2
• Einer beweglichen Leitung der Bauart H07 RN-F oder besser mit den folgenden Merkmalen:
• Länge = maximal 25m
• Mindestquerschnitt = 2,5 mm²
• Farbe Schutzleiter = grün/gelb
• Farbe Nullleiter = blau
• Farbe Phase = braun oder schwarz
Einer (blauen CEE-) Kupplungssteckdose nach IEC 309.
Es dürfen keine Kabel hintereinander geschaltet werden, sowie ist jegliche Art von Adaptern verboten.
Dass ein Kabel, das einen rissigen Kabelmantel hat, sofort austauscht sollte selbstverständlich sein.
All diejenigen, die anderen eine andere Kabelausstattung empfehlen sollten mit Haftbar gemacht werden, wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist. Der Besitzer des Anschlusskabels haftet voll für entstandene Schäden, die durch nichtstatthafte Kabel entstanden sind. Die Haftpflichtversicherungen weigern sich wegen grober Fahrlässigkeit zu zahlen.
Hier noch einmal eine Kurzzusammenfassung:
Ein haushaltsübliches Verlängerungskabel / Kabeltrommel mit Adaptern ist Unzulässig.
Spartipp für Preisbewusste:


Durch die Verwendung der hochwertigen Kabel der Bauart H07 RN-F spart man sogar Geld. Diese Kabel sind meist nach zig Jahren noch voll funktionsfähig. Die PVC-isolierten Kabel sind bereits nach ein paar Jahren Nutzung brüchig, ebenso die leichte Gummischlauchleitung H05 RN-F. Langfristig spart man hier viele Euros und schützt das Leben von sich und den Mitcampern.
Kritik:


Es wäre an der Zeit, dass die großen Campingführer auf diese sicherheitsrelevante Kleinigkeit kräftige Minuspunkte bei den Platzbewertungen verteilen. Es kann nicht sein, dass Platzwarte diese nicht zugelassenen Adapter auch noch in abgeschlossenen Stromkästen einstecken. Eine regelmäßige Kontrolle und das beseitigen nicht zulässiger Elektroinstallationen sollte durch den Hauptverantwortlichen des Campingplatzes mindestens einmal wöchentlich durchgeführt werden.
Rechtliches:


Diese Information wurde zwar mit Sorgfalt erstellt, rechtlich verbindlich ist allerdings nur die
DIN-Norm VDE 0100 Teil 708
oder die vergleichbaren internationalen und nationalen Originalvorschriften.