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Thema: Wohnwagen versichern (Dauerstellplatz) ?

  1. #21
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    Zitat Zitat von Nuffi Beitrag anzeigen
    ...das ist schon richtig, aber Prämienwirksam wird die Stilllegung erst nach 3 Monaten !!
    hallo evt bei wowa
    evt bei DEINEM versicherungsvertrag

    beim PKW und bei "üblichen" verträgen ist eine zurücklegung ab dem ersten tag gültig
    lg
    g
    Geändert von abo (04.12.2007 um 21:16 Uhr)
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

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  2. #22
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    ...du verstehst es noch immer nicht - oder?
    _____________________________________
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  3. #23
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    Zitat Zitat von Nuffi Beitrag anzeigen
    ...du verstehst es noch immer nicht - oder?
    nein
    wahrscheinlich bin ich zu blöd

    oder du

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

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  4. #24
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    nein
    wahrscheinlich bin ich zu blöd

    oder du

    lg
    g

    bevor das wieder in den gewohnten schimpferein endet.

    die zurücklegung gilt ab dem ersten tag,wenn mindestens 45 Tage lang die taferl hinterlegt werden,wird die motorbezogene steuer nicht fällig

    bei kürzerer hinterlegung wird rückverrechnet,das ist bei jeder versicherung so egal welcher vertrag.
    Geändert von holiday (04.12.2007 um 21:39 Uhr)
    lg

    Holiday
    (Alex)

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  5. #25
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    Hallo-

    um zum Thema zurückzukehren;ich würde Richard´s Empfehlung befolgen und mit den von ihm angef.

    Leuten ALLE MÖGLICHKEITEN durchsprechen und zur eigenen Sicherheit schriftl.festhalten.

    Dann muß es passen.

    LG

    willi

  6. #26
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    nein
    wahrscheinlich bin ich zu blöd

    oder du

    lg
    g
    Hallo Nuffi!

    Vielleicht schaffst du es auch auf die Ignorliste vom abo zu kommen!

    Mach dir nichts draus, liegst eh richtig.....und höre auf alex
    Ich kann das schreiben, weil meinen Eintag kann er eh nicht lesen
    Es gibt immer wieder "Besserwisser".

    Ciao
    Paul(49)aus dem Schneebergland derzeit ohne eigenes Mobil unterwegs.
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    Bei UNS gibt es KEINE Ignorliste

  7. #27
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    Zitat Zitat von Flairist Beitrag anzeigen
    Hallo Nuffi!

    Vielleicht schaffst du es auch auf die Ignorliste vom abo zu kommen!

    Es gibt immer wieder "Besserwisser".

    Ciao
    Ist das notwendig????????????????????

    So was darf man halt auch nicht in allen Foren schreiben!!!
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
    kommen aus Wien 14


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  8. #28
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    Zitat Zitat von westbahnmichi Beitrag anzeigen
    Ist das notwendig????????????????????

    So was darf man halt auch nicht in allen Foren schreiben!!!
    lass michl ....

    in dem fall hat er nicht unrecht
    war ja nicht gerade höflich formuliert von mir
    jeder hat mal einen schlechten tag ....

    nochmal zur sache:
    es ist VERHANDLUNGSSACHE ab wann die hinterlegung gilt
    es gibt dafür kein gesetzt oder keine richtline

    aber bevor ICH jemandem öffentlich ein " ... hast es immer noch nicht kapiert ... " vor den latz knalle tippe ich zwei oder drei begriffe auf google ein um sicher zu gehen ob nicht doch evt ich daneben liege. sooooo gross kann das eigene ego dann doch ned sein.

    das ist wohl das mindestmaß an respekt welches ich einem kollegen entgegenbringen sollte

    in diesem fall reichen die begriffe "kfz kennzeichen zurücklegung fristen" und eine einschränkung auf österreichische suchergebnisse auf google.at

    da kommt dann gleich als zweiter (neben vielen anderen in denen sinngemäss dasselbe steht) zB. die info dazu vom verkehrsministerium auf

    http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061000.html

    und da findet man(n) dann zum thema kennzeichenhinterlegung folgendes:

    -----------------------------------------------------------------------------------------
    [h1]Hinterlegung von Kennzeichen[/h1]Allgemeine Informationen

    Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kfz-Kennzeichentafeln vorübergehend zu hinterlegen, wenn Sie beispielsweise
    • für ein paar Monate im Ausland tätig sind oder
    • Ihr Fahrzeug im Winter nicht benötigen bzw. verwenden wollen.
    TIPP
    Während der Zeit der Hinterlegung fallen keine Kosten für Kfz-Steuer an. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Hinweis: Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.
    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten.
    Zuständige Stelle

    eine Zulassungsstelle . , die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist
    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche Sie Ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.
    Erforderliche Unterlagen
    Kosten

    Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an.
    Zusätzliche Informationen

    Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden.
    Rechtsgrundlagen
    Stand: 13.8.2007
    Haftungsausschluss .
    Abgenommen durch:
    Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

    ------------------------------------------------------------------------------------

    hinweis:
    die information ist übrigens - ministerium hin, ministerium her - nicht ganz richtig.
    es gibt sehr wohl einen weg auch bei wechselkennzeichen EINES der kfz eine zeitlang zu hinterlegen. wenn die versicherungsstelle ein bisserl kreativ ist dann klappt das, bei bedarf bitte PN ....

    wer behauptet dass die hinterlegung grundsätzlich erst rückwirkend nach 30 tagen prämienwirksam ist hat schlicht keine ahnung

    lg
    g


    PS:
    apropos kreativ, es ist genauso wie beim bonus malus:
    kennst du den richtigen versicherungsvertreter bzw makler dann meldet er dir die karre von haus aus in die bonusstufe null und das wars
    oder er setzt dich zumindestens ein paar stufen runter, wird wohl drauf ankommen was du sonst noch an versicherungen da laufen hast
    nur mit einer popeligen haftpflicht alleine wird das aber eine mutige diskussion, der typ will ja auch was verdienen
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

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  9. #29
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    Blinzeln

    hi abo,

    , bekomm ich dann vom finanzamt etwas ausbezahlt, ich zahl doch keine steuer ?

    ein bißchen blöd träumen wird man wohl noch dürfen, oder?
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
    *** member of CTJ ***

  10. #30
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    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    hi abo,
    , bekomm ich dann vom finanzamt etwas ausbezahlt, ich zahl doch keine steuer ?
    ein bißchen blöd träumen wird man wohl noch dürfen, oder?
    hallo

    hast du den §29b ?
    gratuliere ...

    da würde ich sicher irgendein fettes ami teil fahren mit viel, viel hubraum ..

    wie war das nochmal?
    NOVA befreiung
    EUST befreiung
    vers., steuer II befreiung
    etc

    ;-)

    lg
    g

    PS:
    mag trotzdem ned tauschen
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

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  11. #31
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen

    es gibt dafür kein gesetzt

    im VVG Artikel 18 nach §52 KFG gemäß §43KFG ist es sehr wohl geregelt

    Der Artikel regelt gesetzlich die Vertragsruhung von mind. 6 Monaten

    GSD haben die meisten versicherungen eine kürzere zeit,müßen sie aber nicht.

    und sich über §29b lustig zumachen verstehe ich,naja lass ma das...
    lg

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  12. #32
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    Zitat:Zitat von westbahnmichi
    Ist das notwendig????????????????????

    So was darf man halt auch nicht in allen Foren schreiben!!!

    lass michl ....

    in dem fall hat er nicht unrecht
    war ja nicht gerade höflich formuliert von mir
    jeder hat mal einen schlechten tag ....

    Hallo Abo!
    HUT AB!!! Das meine ich ehrlich!

    @Michl
    Gebe dir Recht. Mich wundert es, dass es hier noch steht.
    Aber eh mal wieder typisch...


    Zitat von abo
    nein
    wahrscheinlich bin ich zu blöd

    oder du

    DARF MAN


    Zitat von Flairist
    Hallo Nuffi!

    Vielleicht schaffst du es auch auf die Ignorliste vom abo zu kommen!

    Es gibt immer wieder "Besserwisser".

    DARF MAN NICHT???

    Findest du deine Reaktion nicht ein wenig übertrieben?
    Sollte es was persönliches sein (ich wüßte nichts), schick mir doch eine PN und mach mich nicht jedesmal öffentlich an!

    Ciao
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  13. #33
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    @Richard hallo-

    zu deinem Vers.Paket als Dauercamper hätt ich Fragen,und zwar:

    Ist da jetzt fix ein Standort vermerkt/vorgegeben?

    Was ist,wenn der Wowa für 2 oder mehrere Wochen in den Urlaub mitgenommen wird?

    LG

    willi

  14. #34
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    hi willi,

    sicher ist der genaue platz im vertrag angegeben.

    aber wie heißt es doch so schön, wo kein kläger da kein richter und wie sollte es denn die versicherung wissen ob dein wowa mal unterwegs ist? sollte auch jeden klar sein, dass man dann kaum einen einbruch irgendwo anders regressieren kann...

    gut, bei mir wär der aufwand zu hoch, müsste ich doch vorher das schutzdach vom vorzelt abbauen. hab zwar ein zweiteiliges, ist aber mit dem wowa-schutzdach verschraubt und das sind viele schrauben...
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  15. #35
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    An schenan Abend Richard

    Habe heute meinen Versicherungs... mal darauf angesprochen.
    Warte mal einige Tage, dann werde ich um sein Anbot fragen....
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  16. #36
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    hi bernhard,

    da bin ich auch neugierig drauf. u.u. kann ich meinem vertreter noch ein bißchen das messer ansetzen, wobei, ich glaub kaum ob da noch was geht....
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  17. #37
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    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    hi bernhard,

    da bin ich auch neugierig drauf. u.u. kann ich meinem vertreter noch ein bißchen das messer ansetzen, wobei, ich glaub kaum ob da noch was geht....
    Guten Morgen Richard

    Versicherungswuzzi hat sich leider noch nicht gemeldet, werde nächste Woche mal bei Ihm vorbeischauen...
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