Geändert von abo (04.12.2007 um 21:16 Uhr)
„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)
...du verstehst es noch immer nicht - oder?
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Unterwegs mit VW Passat und
Eifelland 500TKM
bevor das wieder in den gewohnten schimpferein endet.
die zurücklegung gilt ab dem ersten tag,wenn mindestens 45 Tage lang die taferl hinterlegt werden,wird die motorbezogene steuer nicht fällig
bei kürzerer hinterlegung wird rückverrechnet,das ist bei jeder versicherung so egal welcher vertrag.
Geändert von holiday (04.12.2007 um 21:39 Uhr)
lg
Holiday
(Alex)
"Don't feed the trolls!"
"Don't feed the baboons"
http://www.holidaymobil.at
http://www.ilusioncaravaning.com/
Hallo-
um zum Thema zurückzukehren;ich würde Richard´s Empfehlung befolgen und mit den von ihm angef.
Leuten ALLE MÖGLICHKEITEN durchsprechen und zur eigenen Sicherheit schriftl.festhalten.
Dann muß es passen.
LG
willi
Paul(49)aus dem Schneebergland derzeit ohne eigenes Mobil unterwegs.
Beim 2 Forumstreffen in Mühlen...WIR waren dabei
Beim 4 Forumstreffen in Andau....WIR waren dabei
Bei UNS gibt es KEINE Ignorliste
Liebe Grüsse
allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
Westbahnmichi und seine Gabi
kommen aus Wien 14
www.rdh-websolutions.at
lass michl ....
in dem fall hat er nicht unrecht
war ja nicht gerade höflich formuliert von mir
jeder hat mal einen schlechten tag ....
nochmal zur sache:
es ist VERHANDLUNGSSACHE ab wann die hinterlegung gilt
es gibt dafür kein gesetzt oder keine richtline
aber bevor ICH jemandem öffentlich ein " ... hast es immer noch nicht kapiert ... " vor den latz knalle tippe ich zwei oder drei begriffe auf google ein um sicher zu gehen ob nicht doch evt ich daneben liege. sooooo gross kann das eigene ego dann doch ned sein.
das ist wohl das mindestmaß an respekt welches ich einem kollegen entgegenbringen sollte
in diesem fall reichen die begriffe "kfz kennzeichen zurücklegung fristen" und eine einschränkung auf österreichische suchergebnisse auf google.at
da kommt dann gleich als zweiter (neben vielen anderen in denen sinngemäss dasselbe steht) zB. die info dazu vom verkehrsministerium auf
http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061000.html
und da findet man(n) dann zum thema kennzeichenhinterlegung folgendes:
-----------------------------------------------------------------------------------------
[h1]Hinterlegung von Kennzeichen[/h1]Allgemeine Informationen
- Allgemeine Informationen
- Fristen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Zusätzliche Informationen
- Rechtsgrundlagen
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kfz-Kennzeichentafeln vorübergehend zu hinterlegen, wenn Sie beispielsweiseTIPP
- für ein paar Monate im Ausland tätig sind oder
- Ihr Fahrzeug im Winter nicht benötigen bzw. verwenden wollen.
Während der Zeit der Hinterlegung fallen keine Kosten für Kfz-Steuer an. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.
Hinweis: Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.
Fristen
Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten.
Zuständige Stelle
eine Zulassungsstelle . , die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche Sie Ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
- amtlicher Lichtbildausweis . des Antragstellers oder der Antragstellerin
- Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
- bei Vertretung: Vollmacht .
Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen
Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Stand: 13.8.2007
- § 52 Kraftfahrgesetz . (KFG)
- Zulassungsstellenverordnung . (ZustV)
Haftungsausschluss .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
------------------------------------------------------------------------------------
hinweis:
die information ist übrigens - ministerium hin, ministerium her - nicht ganz richtig.
es gibt sehr wohl einen weg auch bei wechselkennzeichen EINES der kfz eine zeitlang zu hinterlegen. wenn die versicherungsstelle ein bisserl kreativ ist dann klappt das, bei bedarf bitte PN ....
wer behauptet dass die hinterlegung grundsätzlich erst rückwirkend nach 30 tagen prämienwirksam ist hat schlicht keine ahnung
lg
g
PS:
apropos kreativ, es ist genauso wie beim bonus malus:
kennst du den richtigen versicherungsvertreter bzw makler dann meldet er dir die karre von haus aus in die bonusstufe null und das wars
oder er setzt dich zumindestens ein paar stufen runter, wird wohl drauf ankommen was du sonst noch an versicherungen da laufen hast
nur mit einer popeligen haftpflicht alleine wird das aber eine mutige diskussion, der typ will ja auch was verdienen
„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)
hi abo,
, bekomm ich dann vom finanzamt etwas ausbezahlt, ich zahl doch keine steuer ?
ein bißchen blöd träumen wird man wohl noch dürfen, oder?
meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
*** member of CTJ ***
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lg
Holiday
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Zitat:Zitat von westbahnmichi
Ist das notwendig????????????????????
So was darf man halt auch nicht in allen Foren schreiben!!!
lass michl ....
in dem fall hat er nicht unrecht
war ja nicht gerade höflich formuliert von mir
jeder hat mal einen schlechten tag ....
Hallo Abo!
HUT AB!!! Das meine ich ehrlich!
@Michl
Gebe dir Recht. Mich wundert es, dass es hier noch steht.
Aber eh mal wieder typisch...
Zitat von abo
nein
wahrscheinlich bin ich zu blöd
oder du
DARF MAN
Zitat von Flairist
Hallo Nuffi!
Vielleicht schaffst du es auch auf die Ignorliste vom abo zu kommen!
Es gibt immer wieder "Besserwisser".
DARF MAN NICHT???
Findest du deine Reaktion nicht ein wenig übertrieben?
Sollte es was persönliches sein (ich wüßte nichts), schick mir doch eine PN und mach mich nicht jedesmal öffentlich an!
Ciao
Paul(49)aus dem Schneebergland derzeit ohne eigenes Mobil unterwegs.
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@Richard hallo-
zu deinem Vers.Paket als Dauercamper hätt ich Fragen,und zwar:
Ist da jetzt fix ein Standort vermerkt/vorgegeben?
Was ist,wenn der Wowa für 2 oder mehrere Wochen in den Urlaub mitgenommen wird?
LG
willi
hi willi,
sicher ist der genaue platz im vertrag angegeben.
aber wie heißt es doch so schön, wo kein kläger da kein richter und wie sollte es denn die versicherung wissen ob dein wowa mal unterwegs ist? sollte auch jeden klar sein, dass man dann kaum einen einbruch irgendwo anders regressieren kann...
gut, bei mir wär der aufwand zu hoch, müsste ich doch vorher das schutzdach vom vorzelt abbauen. hab zwar ein zweiteiliges, ist aber mit dem wowa-schutzdach verschraubt und das sind viele schrauben...
meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
*** member of CTJ ***
An schenan Abend Richard
Habe heute meinen Versicherungs... mal darauf angesprochen.
Warte mal einige Tage, dann werde ich um sein Anbot fragen....
lg aus Oberaich , Bernhard und Familie. Karntn is lei 1
RDH Websolutions wir erstellen Webseiten,
und auf Facebook ( danke für ein "gefällt mir")
hi bernhard,
da bin ich auch neugierig drauf. u.u. kann ich meinem vertreter noch ein bißchen das messer ansetzen, wobei, ich glaub kaum ob da noch was geht....
meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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