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Thema: Wohnwagen versichern (Dauerstellplatz) ?

  1. #1
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    Frage Wohnwagen versichern (Dauerstellplatz) ?

    Guten Tag,

    ich hoffe ihr könnt mir bei meiner schwierigen Frage helfen.

    Ich habe einen Wohnwagen auf einem Campingplatz. Der Wohnwagen steht dort fest das ganze Jahr. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie kann ich mich gegen Haftpflichtansprüche versichern.

    Die private Haftpflicht scheint es nur in vereinzelnden Fällen zu übernehmen, da es sich nicht um ein Gebäude handelt.

    Die KFZ-Wohnanhänger-Versicherung zahlt meiner Meinung nach nur, wenn der WoWa für den Straßenverkehr zugelassen ist.

    Ich habe bereits eine CampingVersicherung abgeschlossen, die mir meine eigenen Schäden zahlt. Aber gegen Haftpflichtansprüche Dritter bin ich nicht noch nicht abgesichert.

    Freue mich auf eure Antworten.

  2. #2
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    Hallo Tony32-

    du erwähnst "Haftungsansprüche Dritter";was soll den ein fix aufgestellter Wohnwagen anstellen?

    LG

    willi

  3. #3
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    Zitat Zitat von willi60 Beitrag anzeigen
    Hallo Tony32-

    du erwähnst "Haftungsansprüche Dritter";was soll den ein fix aufgestellter Wohnwagen anstellen?

    LG

    willi
    er kann zb aus welchen gründen auch immer in die luft fliegen,und das kann sich dann summieren

    aber eine sogenannte garagenhaftpflicht oder wie das immer heißen mag gibt es,wenn das nicht sogar die haushaltsversicherung übernimt
    lg

    Holiday
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  4. #4
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    Es geht also um Schäden die durch mich im Zusammenhang mit dem Wohnwagen entstehen. Also z.B. ich schlafe nachts bei brennender Kerze ein und dadurch entsteht ein Feuer. Vorzelte und Wohnwagen umliegender Pazellen werden Beschädigt. Ich bin dran schuld, also besteht ein berechtigter Schadensersatzanspruch gegen mich.

    Soweit ich weiß übernimmt die Haushaltsversicherung nur meine eigenen Schäden. Und auch nur dann über die Außenversicherung wenn die beschädigten Hausratgegenstände nur vorrübergehende (bis 3 Monate) im Wohnwagen untergebracht waren.

    Meinst du mit der Garagen Versicherung eine Ruheversicherung? Die sind soweit ich weiß leider nur zu gebrauchen, wenn der Wohnwagen vorrübergehend stillgelegt wird.

  5. #5
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    hallo

    angeblich soll es versicherungen geben die das im rahmen der haushaltsversicherung als zweitwohnsitz decken (donau versicherung zb)

    ich selbst habe es aber noch nicht versucht

    lg
    g
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  6. #6
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    mit einem halbwegs inteligenten versicherungsmann müßte das thema schnell zuklären sein.

    die ruheversicherung ist eigentlich eine kasko,die wiederum nur für dich zahlt.aber als zweitwohnsitz müßte es eine haushaltsversicherung geben.

    es gibt ja hier einige dauercamper........
    lg

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  7. #7
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    "es gibt ja hier einige dauercamper........"

    Dann bin ich schon gespannt was die so berichten können.

  8. #8
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    "es gibt ja hier einige dauercamper........"

    Dann bin ich schon gespannt was die so berichten können.

    Unser Richard muss das wissen, denn er hat seinen Caravan in Burg beim Stall stehen. Neu ist der auch noch. Wenn der in die Luft geht, dann ist der Kanalanschluß, der Wasseranschluß, Lichtanschluß und wahrscheinlich das Nebengebäude mit Waschraum und so weiter auch über die Berge.
    Das ist dann ein kleines Feuerwerk. Wäre zum Faschingtag richtig, oder Richard !
    adolfo
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    Schau mal rein, ES GIBT NEUES!
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  9. #9
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    Wo steht eigentlich, daß ich meinen Wohnwagen nicht Haftpflicht versichern kann, wenn er nicht angemeldet ist? Ich kann ihn nicht anmelden, wenn er nicht versichert ist, das ist klar. Aber umgekehrt? Frag doch einmal bei der Versicherung. Ich bin seit Jahren bei www.team-weber.com und wurde dort immer gut beraten.
    Versichern kann man alles - bloß manchmal ist es eine Geldfrage.
    Liebe Grüße von der Stefferl aus Wien-Süd

    Hier ist Meine Homepage und hier sind Meine Fotos

  10. #10
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    dieses thema passt gerade,

    da ich meinen wowa mit 1.dezember als dauercamper versichert hab.

    Eigenheim System Plus Versicherungssummen
    Wiener Städtische

    Feuer mit 10.000
    Sturm mit 10.000
    Haftpflicht mit 450.000 für Schäden die durch den wowa entstehen!
    Leitungwasser mit 10.000
    Glas mit 10.000
    Haushalt mit 8.000
    Bargeld mit 1.850
    Schmuck mit 8.000
    Private und Sporthaftpflicht mit 220.000
    Tiefkühlinhalt bei Störung mit 1.000

    meine prämie unter 10 euro im monat. 0676 618 25 30 Herr Lachinger und auf mich berufen, dann gibts so eine prämie .
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  11. #11
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    Aber das ist doch eine ganz normale Gebäudeversicherung. Bist du dir 100% sicher, dass die Versicherung im Schadensfall leisten muss? Es handelt sich bei einem Wohnwagen definitiv nicht um ein Gebäude. Die Aussage habe ich jetzt schon von mehreren Versicherern bekommen. Außerdem ist der Wohnwagen ja nicht ständig bewohnt (oder?).

  12. #12
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    das ist schon richtig,

    versichert ist ein Mobilheim (wohnwagen fix stehend) Bauart gemischt/Holz Dachung nicht hart, nicht ständig bewohnt - keine Sicherungen vorhanden...

    diese art der versicherung wurde in zusammenarbeit mit dem campingclub geschaffen um auch dauercampern einen versicherungsschutz zu bieten (da bin ich auch ein bißchen schuld dran ). bekannterweise arbeitet der arbö mit der wiener städtischen eng zusammen.
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  13. #13
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    Daumen hoch Superprämie

    Hallo Richard,-
    als ehemaliger Versicherungsvertreter(auch Keiler und so genannt) mit dem Wissensstand aus dem
    Jahre 1998, bei dieser ehrlichen Risikobeschreibung eine sensationelle Prämie.
    Wer da nicht versichert, ist selbst schuld.

    MfG
    Mondmann

  14. #14
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    Standard Versicherung

    Hallo,
    wir haben einen WW am Attersee stehen und sind folgender Maßen versichert: sie heißt "Versicherung für den privaten Bereich" wir sind Feuer, Sturm und Haftpflicht und Haushalts versichert für den Fall eines Feuers kann ja dein Nachbar geschädigt werden, das gleiche auch bei Wetterkapriolen. Jahrespränie ist ca.100 Euro! Den eigenen Wert haben wir gering versichert, da alter WW., aber hohe Haftpflichtsumme! Uns ist es wert!!!
    Besser ist ohne Schaden zu sein, auch wenn man versichert ist!!
    Gruß mauma

  15. #15
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    Hallo tony,

    im Rahmen Deiner Privathaftpflichtversicherung bist du gegen Ansprüche Dritter zumindest österreichweit versichert. Geltungsbereich ist bei den aktuellen Versicherungsbedingungen meistens bereits weltweit .

    Bei Deinem Versicherer solltest du lediglich schriftlich festhalten bzw. in deiner Haushaltsversicherungspolizze vermerken lassen, dass an einem bestimmeten Risikoort (Campingplatz) ein WW steht.

    Der WW selbst ist im Gespann beim Zugfahrzeug mitversichert. Seine eigene Haftpflicht kommt nur zum tragen, wenn er sich z.B. selbständig machen sollte und dabei Schäden anrichtet. (im abgekoppeltem Zustand)

    Bei einer bestehenden Kasko Versicherung kannst du auf mind. 3 Monate das Kennzeichen beim Versicherer hinterlegen lassen. Dabei reduziert sich der Versicherungsschutz auf die sog. "Garagenkasko" (Grundsparten Feuer, Sturm)

    Ein Dauercamper/WW wird tatsächlich als kleines Gebäude versicherungstechnisch betrachtet kalkuliert. Dazu kann man eine kleine Haushaltsversicherung abschliessen.
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  16. #16
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    Zitat Zitat von Nuffi Beitrag anzeigen
    ...
    Bei einer bestehenden Kasko Versicherung kannst du auf mind. 3 Monate das Kennzeichen beim Versicherer hinterlegen lassen. Dabei reduziert sich der Versicherungsschutz auf die sog. "Garagenkasko" (Grundsparten Feuer, Sturm).
    hallo

    möglich dass deine versicherungsanstalt (oder dein vertreter) das so will
    tatsächlich kannst du für beliebige zeiten dein kennzeichen zurücklegen.
    und wenn es nur ein tag ist

    einzige einschränkung ist die steuer
    wenn das fahrzeug innerhalb von 48(?) tagen wieder angemeldet wird dann wird die kfz steuer (versicherungssteuer II) nachverrechnet. die versicherungsprämie selber bleibt natürlich reduziert.

    kann aber wirklich auf die versicherungsbestimmungen und das kleingedruckte ankommen.

    ich habe die kasko bei der generali und die haftpflicht bei der SK

    lg
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  17. #17
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    tatsächlich kannst du für beliebige zeiten dein kennzeichen zurücklegen.
    das geht leider in österreich nicht,da man max 12 monate die kennzeichen hinterlegen kann bevor sie dann erlischen(abmeldung) bzw das fahrzeug wieder zugelassen werden muß,und auch nach 6 monaten der bonus verfällt.
    lg

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  18. #18
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    @abo
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  19. #19
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    Zitat Zitat von stefferl Beitrag anzeigen
    @abo
    In Österreich gibt es keine KFZ-Steuer auf einen Wohnwagen.
    hallo

    logisch
    sorry

    ich vergesse immer dass ja auch womos ohne motor nur zum hinten nachziehen gibt ...


    lg
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  20. #20
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    ...das ist schon richtig, aber Prämienwirksam wird die Stilllegung erst nach 3 Monaten !!
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