Ergebnis 1 bis 20 von 37

Thema: Wohnwagen versichern (Dauerstellplatz) ?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Registriert seit
    03.12.2007
    Beiträge
    4

    Frage Wohnwagen versichern (Dauerstellplatz) ?

    Guten Tag,

    ich hoffe ihr könnt mir bei meiner schwierigen Frage helfen.

    Ich habe einen Wohnwagen auf einem Campingplatz. Der Wohnwagen steht dort fest das ganze Jahr. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie kann ich mich gegen Haftpflichtansprüche versichern.

    Die private Haftpflicht scheint es nur in vereinzelnden Fällen zu übernehmen, da es sich nicht um ein Gebäude handelt.

    Die KFZ-Wohnanhänger-Versicherung zahlt meiner Meinung nach nur, wenn der WoWa für den Straßenverkehr zugelassen ist.

    Ich habe bereits eine CampingVersicherung abgeschlossen, die mir meine eigenen Schäden zahlt. Aber gegen Haftpflichtansprüche Dritter bin ich nicht noch nicht abgesichert.

    Freue mich auf eure Antworten.

  2. #2
    Registriert seit
    03.11.2007
    Ort
    wien
    Beiträge
    1.103

    Standard

    Hallo Tony32-

    du erwähnst "Haftungsansprüche Dritter";was soll den ein fix aufgestellter Wohnwagen anstellen?

    LG

    willi

  3. #3
    Registriert seit
    29.03.2007
    Ort
    Niederösterreich/Matzendorf-&-Felixdorf
    Beiträge
    2.072

    Standard

    Zitat Zitat von willi60 Beitrag anzeigen
    Hallo Tony32-

    du erwähnst "Haftungsansprüche Dritter";was soll den ein fix aufgestellter Wohnwagen anstellen?

    LG

    willi
    er kann zb aus welchen gründen auch immer in die luft fliegen,und das kann sich dann summieren

    aber eine sogenannte garagenhaftpflicht oder wie das immer heißen mag gibt es,wenn das nicht sogar die haushaltsversicherung übernimt
    lg

    Holiday
    (Alex)

    "Don't feed the trolls!"
    "Don't feed the baboons"

    http://www.holidaymobil.at
    http://www.ilusioncaravaning.com/

  4. #4
    Registriert seit
    03.12.2007
    Beiträge
    4

    Standard

    Es geht also um Schäden die durch mich im Zusammenhang mit dem Wohnwagen entstehen. Also z.B. ich schlafe nachts bei brennender Kerze ein und dadurch entsteht ein Feuer. Vorzelte und Wohnwagen umliegender Pazellen werden Beschädigt. Ich bin dran schuld, also besteht ein berechtigter Schadensersatzanspruch gegen mich.

    Soweit ich weiß übernimmt die Haushaltsversicherung nur meine eigenen Schäden. Und auch nur dann über die Außenversicherung wenn die beschädigten Hausratgegenstände nur vorrübergehende (bis 3 Monate) im Wohnwagen untergebracht waren.

    Meinst du mit der Garagen Versicherung eine Ruheversicherung? Die sind soweit ich weiß leider nur zu gebrauchen, wenn der Wohnwagen vorrübergehend stillgelegt wird.

  5. #5
    Registriert seit
    13.09.2006
    Ort
    Wien, Österreich
    Beiträge
    8.253

    Standard

    hallo

    angeblich soll es versicherungen geben die das im rahmen der haushaltsversicherung als zweitwohnsitz decken (donau versicherung zb)

    ich selbst habe es aber noch nicht versucht

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  6. #6
    Registriert seit
    29.03.2007
    Ort
    Niederösterreich/Matzendorf-&-Felixdorf
    Beiträge
    2.072

    Standard

    mit einem halbwegs inteligenten versicherungsmann müßte das thema schnell zuklären sein.

    die ruheversicherung ist eigentlich eine kasko,die wiederum nur für dich zahlt.aber als zweitwohnsitz müßte es eine haushaltsversicherung geben.

    es gibt ja hier einige dauercamper........
    lg

    Holiday
    (Alex)

    "Don't feed the trolls!"
    "Don't feed the baboons"

    http://www.holidaymobil.at
    http://www.ilusioncaravaning.com/

  7. #7
    Registriert seit
    03.12.2007
    Beiträge
    4

    Standard

    "es gibt ja hier einige dauercamper........"

    Dann bin ich schon gespannt was die so berichten können.

  8. #8
    Registriert seit
    28.10.2007
    Ort
    Welser Flachland
    Beiträge
    184

    Standard Versicherung

    Hallo,
    wir haben einen WW am Attersee stehen und sind folgender Maßen versichert: sie heißt "Versicherung für den privaten Bereich" wir sind Feuer, Sturm und Haftpflicht und Haushalts versichert für den Fall eines Feuers kann ja dein Nachbar geschädigt werden, das gleiche auch bei Wetterkapriolen. Jahrespränie ist ca.100 Euro! Den eigenen Wert haben wir gering versichert, da alter WW., aber hohe Haftpflichtsumme! Uns ist es wert!!!
    Besser ist ohne Schaden zu sein, auch wenn man versichert ist!!
    Gruß mauma

  9. #9
    Registriert seit
    07.11.2007
    Ort
    Salzburg
    Beiträge
    37

    Standard

    Hallo tony,

    im Rahmen Deiner Privathaftpflichtversicherung bist du gegen Ansprüche Dritter zumindest österreichweit versichert. Geltungsbereich ist bei den aktuellen Versicherungsbedingungen meistens bereits weltweit .

    Bei Deinem Versicherer solltest du lediglich schriftlich festhalten bzw. in deiner Haushaltsversicherungspolizze vermerken lassen, dass an einem bestimmeten Risikoort (Campingplatz) ein WW steht.

    Der WW selbst ist im Gespann beim Zugfahrzeug mitversichert. Seine eigene Haftpflicht kommt nur zum tragen, wenn er sich z.B. selbständig machen sollte und dabei Schäden anrichtet. (im abgekoppeltem Zustand)

    Bei einer bestehenden Kasko Versicherung kannst du auf mind. 3 Monate das Kennzeichen beim Versicherer hinterlegen lassen. Dabei reduziert sich der Versicherungsschutz auf die sog. "Garagenkasko" (Grundsparten Feuer, Sturm)

    Ein Dauercamper/WW wird tatsächlich als kleines Gebäude versicherungstechnisch betrachtet kalkuliert. Dazu kann man eine kleine Haushaltsversicherung abschliessen.
    _____________________________________
    Unterwegs mit VW Passat und
    Eifelland 500TKM

  10. #10
    Registriert seit
    13.09.2006
    Ort
    Wien, Österreich
    Beiträge
    8.253

    Standard

    Zitat Zitat von Nuffi Beitrag anzeigen
    ...
    Bei einer bestehenden Kasko Versicherung kannst du auf mind. 3 Monate das Kennzeichen beim Versicherer hinterlegen lassen. Dabei reduziert sich der Versicherungsschutz auf die sog. "Garagenkasko" (Grundsparten Feuer, Sturm).
    hallo

    möglich dass deine versicherungsanstalt (oder dein vertreter) das so will
    tatsächlich kannst du für beliebige zeiten dein kennzeichen zurücklegen.
    und wenn es nur ein tag ist

    einzige einschränkung ist die steuer
    wenn das fahrzeug innerhalb von 48(?) tagen wieder angemeldet wird dann wird die kfz steuer (versicherungssteuer II) nachverrechnet. die versicherungsprämie selber bleibt natürlich reduziert.

    kann aber wirklich auf die versicherungsbestimmungen und das kleingedruckte ankommen.

    ich habe die kasko bei der generali und die haftpflicht bei der SK

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  11. #11
    Registriert seit
    29.03.2007
    Ort
    Niederösterreich/Matzendorf-&-Felixdorf
    Beiträge
    2.072

    Standard

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    tatsächlich kannst du für beliebige zeiten dein kennzeichen zurücklegen.
    das geht leider in österreich nicht,da man max 12 monate die kennzeichen hinterlegen kann bevor sie dann erlischen(abmeldung) bzw das fahrzeug wieder zugelassen werden muß,und auch nach 6 monaten der bonus verfällt.
    lg

    Holiday
    (Alex)

    "Don't feed the trolls!"
    "Don't feed the baboons"

    http://www.holidaymobil.at
    http://www.ilusioncaravaning.com/

  12. #12
    Registriert seit
    02.05.2005
    Ort
    Wien
    Beiträge
    6.049

    Standard

    @abo
    In Österreich gibt es keine KFZ-Steuer auf einen Wohnwagen.
    Liebe Grüße von der Stefferl aus Wien-Süd

    Hier ist Meine Homepage und hier sind Meine Fotos

  13. #13
    Registriert seit
    13.09.2006
    Ort
    Wien, Österreich
    Beiträge
    8.253

    Standard

    Zitat Zitat von stefferl Beitrag anzeigen
    @abo
    In Österreich gibt es keine KFZ-Steuer auf einen Wohnwagen.
    hallo

    logisch
    sorry

    ich vergesse immer dass ja auch womos ohne motor nur zum hinten nachziehen gibt ...


    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  14. #14
    Registriert seit
    07.11.2007
    Ort
    Salzburg
    Beiträge
    37

    Standard

    ...das ist schon richtig, aber Prämienwirksam wird die Stilllegung erst nach 3 Monaten !!
    _____________________________________
    Unterwegs mit VW Passat und
    Eifelland 500TKM

  15. #15
    Registriert seit
    13.09.2006
    Ort
    Wien, Österreich
    Beiträge
    8.253

    Standard

    Zitat Zitat von Nuffi Beitrag anzeigen
    ...das ist schon richtig, aber Prämienwirksam wird die Stilllegung erst nach 3 Monaten !!
    hallo evt bei wowa
    evt bei DEINEM versicherungsvertrag

    beim PKW und bei "üblichen" verträgen ist eine zurücklegung ab dem ersten tag gültig
    lg
    g
    Geändert von abo (04.12.2007 um 21:16 Uhr)
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  16. #16
    Registriert seit
    07.11.2007
    Ort
    Salzburg
    Beiträge
    37

    Standard

    ...du verstehst es noch immer nicht - oder?
    _____________________________________
    Unterwegs mit VW Passat und
    Eifelland 500TKM

Ähnliche Themen

  1. Dauerstellplatz am Gardasee (südl. Teil) gesucht
    Von mrt66 im Forum Plätze & Reisen
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 12.12.2006, 09:36

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •