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Thema: Wohnmobil als Wohnung möglich?

  1. #21
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    Ich muss eins berichtigen, wenn es um Meldeadressen in Deutschland geht. Es gibt hier ja Obdachlose, die keine Wohnung haben. Wie Ihr schon beschrieben habt, geht dann nichts mehr. Man bekäme o.f.W. kein Geld vom Staat, kein Girokonto, gar nichts. Deswegen können sich Obdachlose in der Gemeinde trotzdem mit dem Status "ohne festen Wohnsitz" anmelden. Sie erhalten dann eine Postanschrift von der Gemeinde, die gleichzeitig Anlaufstelle ist.

    Im Prinzip wäre das ja das Gleiche, wenn man im Wohnmobil lebt. Man kann sich eben eine Gemeinde aussuchen und auch dort anmelden. In Deutschland geht das auf jeden Fall, von den anderen EU-Ländern weiß ich es nicht. Aber ich denke, dass Problem ist auch bei Euch vorhanden und es gibt wahrscheinlich eine "ähnliche" Lösung.

    Es wurde ja auch nach Schaustellern gefragt.
    Die meisten Schausteller (komme aus einer Schaustellerfamilie) haben noch einen Hauptwohnort bzw. eine kleine Wohnung. Sie sind nicht das ganze Jahr über "on the road".
    Viele haben ein festes Gebiet, dass sich in einem gewissen Umkreis zum Wohnort befindet, zu dem sie dann regelmäßig zurück kehren.
    Ein Grill geht um die Welt: http://campinggrill.blogspot.com/

  2. #22
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    guten Morgen,

    und wie schaut es aus, wenn ich auf meinem Gundstück ein Mobilheim aufstelle und einem Bekannten darin eine Wohnmöglichkeit gebe, der dann bei mir gemeldet wäre, sowie Strom, Wasser etc. von mir bekommen würde. Wäre das möglich, ich meine natürlich würde ich auch bei der zuständigen Gemeinde anfragen, aber grundsätzlich kennt jemand so einen Fall, der funktioniert?

    lg

    Elke
    Elke

  3. #23
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    Zitat Zitat von Michael1001 Beitrag anzeigen
    guten Morgen,

    und wie schaut es aus, wenn ich auf meinem Gundstück ein Mobilheim aufstelle und einem Bekannten darin eine Wohnmöglichkeit gebe, der dann bei mir gemeldet wäre, sowie Strom, Wasser etc. von mir bekommen würde. Wäre das möglich, ich meine natürlich würde ich auch bei der zuständigen Gemeinde anfragen, aber grundsätzlich kennt jemand so einen Fall, der funktioniert?

    lg

    Elke
    Hallo - wird wohl nicht funktionieren, da sich da die "Bauordnung" und sonstige "Nebengesetze" einmischen .....

    "Wohnung" ist darin so definiert, dass ein Wohnwagen, oder eben auch ein Baucontainer nicht in Frage kommt ....

    Richtige "Wohncontaineranlagen" könnten durchgehen, wenn es örtlich ins Stadt- und Ortsbildgesetz passt ....


    wir sind nun mal "Gefangene" des von uns selbst so geschaffenen (gewählten) Systems !!

    gerilu
    "Tirolergruß"
    gerilu

  4. #24
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    Zitat Zitat von Michael1001 Beitrag anzeigen
    guten Morgen,

    und wie schaut es aus, wenn ich auf meinem Gundstück ein Mobilheim aufstelle und einem Bekannten darin eine Wohnmöglichkeit gebe, der dann bei mir gemeldet wäre, sowie Strom, Wasser etc. von mir bekommen würde. Wäre das möglich, ich meine natürlich würde ich auch bei der zuständigen Gemeinde anfragen, aber grundsätzlich kennt jemand so einen Fall, der funktioniert?

    lg

    Elke
    Es gibt in Österreich für jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Darin ist festgehalten wo was gebaut werden kann und wie eine bewohnbare Dauerunterkunft auszusehen hat. Damit eine ´Wohnung bewohnbar ist, bedarf es einer Benützungsbewilligung, die von der Baubehörde (Gemeinde) ausgestellt wird. Ebenso eine Benützungsbewilligung für die Heizung.
    Diese Bestimmungen sind durchaus sehr sinnvoll, da sie der Sicherheit dienen und "Slums" verhindert werden.
    LG Werner
    seiwer

  5. #25
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    Zitat Zitat von Michael1001 Beitrag anzeigen
    guten Morgen,

    und wie schaut es aus, wenn ich auf meinem Gundstück ein Mobilheim aufstelle und einem Bekannten darin eine Wohnmöglichkeit gebe, der dann bei mir gemeldet wäre, sowie Strom, Wasser etc. von mir bekommen würde. Wäre das möglich, ich meine natürlich würde ich auch bei der zuständigen Gemeinde anfragen, aber grundsätzlich kennt jemand so einen Fall, der funktioniert?

    lg

    Elke
    Würde schon funktionieren. Allerdings nur wenn du das Mobilheim mit Genehmigung der Baubehörde aufstellst.
    Genaue Auskünfte kann dir hier nur das zuständige Gemeinde-/Stadtamt geben.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  6. #26
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    Zitat Zitat von Michael1001 Beitrag anzeigen
    guten Morgen,

    und wie schaut es aus, wenn ich auf meinem Gundstück ein Mobilheim aufstelle und einem Bekannten darin eine Wohnmöglichkeit gebe, der dann bei mir gemeldet wäre, sowie Strom, Wasser etc. von mir bekommen würde. Wäre das möglich, ich meine natürlich würde ich auch bei der zuständigen Gemeinde anfragen, aber grundsätzlich kennt jemand so einen Fall, der funktioniert?

    lg

    Elke
    das sind zwei verschiedene dinge. du könntest deinen bekannten jederzeit bei dir in deiner wohnung anmelden.
    unabhängig davon erkundige dich ob du im garten das zusatzhäusl aufstellen darfst - egal wofür.
    liebe Grüße,
    Gerhard und Silvia aus Tirol
    --------------------------------------------------
    keep it simple

  7. #27
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    Zitat Zitat von Tommy1424 Beitrag anzeigen
    Würde schon funktionieren. Allerdings nur wenn du das Mobilheim mit Genehmigung der Baubehörde aufstellst.
    Genaue Auskünfte kann dir hier nur das zuständige Gemeinde-/Stadtamt geben.

    hallo

    so ist es

    steht zwar in jeder bauordnung ein bisserl anders

    aber die formulierung lautet sinngemaess

    "jegliche anlage die dazu geeignet erscheint, dass menschen darin naechtigen muss von der baubehoerde genehmigt werden"

    es geht also garnicht darum OB darin wer naechtigt sondern sogar darum ob das MOEGLICH waere

    darunter fallen auch wohnwagen, baucontainer (wenn sie mind. ein fenster haben) alte autobusse, jahrmarktsstaende, wohnmobile, mobilheime ect

    die errichtung (eigentlich abstellen) solcher "anlagen" (eigentlich fahrzeugen) wird grundsaetzlich von der baubehoerde im bauland und im gruengebiet nicht genehmigt

    fuer das bewohnen einer solchen anlage muesste die widmung auf "zeltplatz" lauten
    dann darfst aber nimmer bauen

    daher duerfen - genau genommen - womo und wowa auch am eigenen grund nicht abgestellt werden wenn es keine gewidmete abstellflaeche laut bauplan ist

    und nein, das ist nicht hoerensagen
    ich habe in genau so einer sache (abstellung eines mobilheims auf eigenem baugrund am stadtrand von wien) von 1982 bis 2007 mit meiner baubehoerde prozessiert

    als dann alles bis zur letzten instanz durchprozessiert war inkl. berufungsgericht, abbruchbescheid, androhung der ersatzvornahme und lohnpfaendung zur eintreibung der abbruchkosten hab cih das teil dann verkauft

    und damit wir uns recht verstehen: es war ein abgestellter wohnwagen, nix auf fundament oder sowas. es war einfach ein wohnwagen der dort abgestellt wurde

    man kann das also machen und dann die sache verzoegern
    wenn es geschickt gemacht wird geht das schon ein paar jahre

    und ist trotz anwaltgebuehren und verwaltungsstrafen billiger als eine wohnung zu mieten

    wir haben es mit einem cleveren anwalt sogar nach 18 jahren prozessdauer geschafft dass das ganze verfahren wegen eines formalfehlers aus dem jahr 1985 komplett zurueck an den start geschickt wurde

    hat aber nix genuetzt
    schlussendlich ist die rechtslage eindeutig

    abstellen eines campingfahrzeuges (wowa oder womo) ist nur auf oeffentlichen oder privaten gewidmeten abstellflaechen zulaessig

    bewohnen eines campingfahrzeuges ist nur auf grundflaeche mit widmung "zeltplatz" zulaessig

    ausnahme ist nur die einmalige naechtigung im fahrzeug (also womo) zur wiedererlangung der fahrtuchetigkeit

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  8. #28
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    Jetzt muß ich mal blöd nachfragen:

    Wenn das so eindeutig ist, darf ich ja nicht einmal meinem Wowa in meinem Garten abstellen? - Nur abstellen, so wie es ja die meisten tun.

    und weiterhin eine schöne Zeit .......

    ---------------------------------------------------------


  9. #29
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    Zitat Zitat von campingfamily Beitrag anzeigen
    Jetzt muß ich mal blöd nachfragen:

    Wenn das so eindeutig ist, darf ich ja nicht einmal meinem Wowa in meinem Garten abstellen? - Nur abstellen, so wie es ja die meisten tun.

    naja - die Sicht der Dinge ist hat halt oft nicht nur eine 1mm breite Toleranzgrenze ....

    Wenn dein auf deinem Privatgrund abgestellter "Anhänger" jemanden mächtig stört, könnte es interpretationsbedingt Ärger geben, wenn dieser den Zusatz "Wohn" erhält ... ohne "Gestörten" kann der wohl ewig dort dahinvegetieren ....

    Es sind doch oft nur die Begleitumstände, die letztlich zum "Inkrafttreten" von Bescheiden führen ....

    Es soll da ja sogar sehr abseits gelegenen "Heustadel" geben, die ganzjährig bewohnt waren, aber erst die Einschulung des wohl im Heu gezeugten Sprösslings dieses "ex-Heulager" letztlich als Wohnsitz entlarvte ...

    Auffällig in all diesen Belangen ist meines Erachtens oft der Umstand, dass manch einer sein glaubliches Recht durch "Nichteinziehen seines Schw..zes" vehement behaupten will - dabei aber immer wieder auf einen mit einem längeren "Schw..z" trifft ...

    um es mal verbal brutal zu sagen

    gerilu
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    gerilu

  10. #30
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    Zitat Zitat von campingfamily Beitrag anzeigen
    Wenn das so eindeutig ist, darf ich ja nicht einmal meinem Wowa in meinem Garten abstellen? - Nur abstellen, so wie es ja die meisten tun.

    hallo

    genau genommen nur dann wenn du im rahmen des bauverfahrens am grundstueck abstellplaetze gewidmet bekommen hast

    ist an sich ein standardvorgang, machen aber manche ned

    und ansonsten gilt wie immer
    wo kein klaeger da kein richter
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  11. #31
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    Hallo,

    also ich habe jetzt hier nicht alle Antworten gelesen und es ist möglich, dass diese oder eine vergleichbare Antwort bereits gekommen ist.
    Weiter oben habe ich gelesen, dass man ab dem 3. Tag meldepflichtig ist und es wurde so ausgelegt, dass man ab dem 3. Tag eine Adresse haben muss. Meines Wissens ist das im Gesetz anders gemeint. Wenn ich richtig informiert bin, dann wird eine "Behausung" (was auch immer das ist) ab dem 3. Tag zur Wohnung - sprich - man wird meldepflichtig.
    Diesbezüglich eine interessante Webseite wäre help.gv.at - dort kann man sich rechtlich Infos holen (kostenfrei). Dann gibt es noch ris.bka.gv.at (reiner aktueller Gesetzestext).

    MfG

    Gsb

  12. #32
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    Zitat Zitat von campingfamily Beitrag anzeigen
    Jetzt muß ich mal blöd nachfragen:

    Wenn das so eindeutig ist, darf ich ja nicht einmal meinem Wowa in meinem Garten abstellen? - Nur abstellen, so wie es ja die meisten tun.
    So ist es; d.h. du darfst deinen WoWa nicht im Garten abstellen. Wenn Du allerdings ein Wohnhaus hast und dir ein Carport baust und das der Baubehörde auch meldest, dann kannst Du dort alles abstellen.
    LG Werner
    seiwer

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