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Thema: Wohnmobil als Wohnung möglich?

  1. #1
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    Standard Wohnmobil als Wohnung möglich?

    Hallo!
    Mich würde interessieren ob es in Österreich möglich wäre anstatt in einer Wohnung in einem Wohnmobil, Campinganhänger o.ä. (in)offiziell zu wohnen!

    Ich meine damit mehr oder weniger als festen Wohnsitz zu verwenden.

    Dazu hätte ich folgende Fragen:
    1) Wo kann man damit stehen (auch in einer Gasse) ?
    2) Könnte man Strom von einem Haus oder Wohnung beziehen ?
    3) Wäre dies möglich, wenn man woanders gemeldet ist (quasi als offizielle Meldeadresse) ?

    Mir ist dies eingefallen, weil mir so ein Campingmobil eigentlich zum "Wohnen" ausreichen würde, ich bräuchte nicht mehr ;-)

    oder habe ich da was übersehen.....

    Danke für ernste Antworten

    lg
    Kasikes

  2. #2
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    Standard

    hallo

    wo du letztendlich wohnst,wenn du eine meldeadresse hast ist egal.stehen in einer gasse oder öffentlichen parkplatz wenn das fahrzeug angemeldet ist geht auch.bei einem wowa ist es nicht ganz so einfach da diese ohne zugfahrzeug nicht einfach in der gegend rumstehen dürfen.

    strom von einem haus oder wohnung zubeziehen ist ,wenn keine gefährdung durch das kabel besteht auch möglich,doch wer läßt dich einfach anstecken?
    lg

    Holiday
    (Alex)

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  3. #3
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    Standard

    Hallo Kasikes,

    gerade heuer haben wir mehrere Familien - eine sogar mit 2 Kindern - im Urlaub kennen gelernt, welche ALLES verkauft haben und nur noch im WOMO, bzw WOWA leben .....

    ALLE waren interessanterweise aus GB ..... ?!?!?

    Bei Gesprächen, haben wir erfahren, dass aber auch in GB eine "gemauerte" Wohnanschrift von Nöten ist !! (alle haben einen Wohnsitz bei den Kindern, oder Großeltern angemeldet)

    Offensichtlich ist das europaweit so - auch in Österreich geht ohne "Meldeadresse" gar nichts .....
    keine KFZ Anmeldung, kein Reisepass, etc ohne Meldezettel !!

    Laut Meldegesetz ist ein Aufenthalt an ein und dem selben Ort über 3 Tage sowieso meldepflichtig - d.h. man benötigt eine "gemauerte Hausnummer" ..... am Parkplatz 1 - Stellfläche 123 wird wohl nicht genügen .....

    soviel zur demokratisch gesicherten Freiheit in Europa ......

    Strom oder Wasser von einem Haus, oder einer Wohnung ? Kein Problem - wenn die Besitzer zustimmen ..... diese bekommen aber ein Problem mit der Behörde, wenn sie den "Dauersteher" nicht "melden" - praktisch geben sie ja damit eine Grundlage zur "Unterkunft" und sind somit meldepflichtig ......

    Aber wenn ein Grundbesitzer eine "Stellfläche" samt Anschlüsse zur Verfügung stellt, die dort "wohnenden" Personen bei der Stadt/Gemeinde meldet und das SOG bzw Baurecht, oder Bürgermeister nichts gegen ein mobiles Wohnheim hat, dann wirds wohl da und dort möglich sein - mit Sicherheit nicht wahllos überall !!!!

    viel Spass beim mobilen Leben


    gerilu
    "Tirolergruß"
    gerilu

  4. #4
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    Standard

    OOppss Gerilu war schneller. Dieser Beitrag bezieht sich auf die 2. Antwort

    __________________________________________________ ______________


    Danke für die rasche Antwort, ist mir aber noch zu wenig :-)

    heisst das wenn ich den Anhänger am ZugKFZ dran habe, kann ich wieder in "jeder" Gasse stehen?

    Wenn das ganze Jahr über ein Kabel zu meinem Wohnwagen verbunden ist, dann ist das doch verdächtig, das da jemand drin wohnt oder?

    Als Meldeadresse würde ich mich zB. bei einem Freund mitanmelden.
    Stimmt das, dass man eine feste Meldeadresse braucht in Ö, oder reicht auch ein Postfach?

    Fragen über Fragen, ich würde mich um viele Antworten freuen...was muss man noch beachten.

    kennt ihr einen anderen Beitrag der sich mit meiner Frage beschäftigt?

    lg
    Kasikes
    Geändert von Kasikes (07.09.2007 um 22:44 Uhr)

  5. #5
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    Also ich weiß nur in Punkto Strom, daß dies nicht so einfach ist.

    Als Häuslbauer wollten wir vom Nachbarn den Strom herüber legen, dies hat dann die E-Gesellschaft abgelehnt. Das ist ein Verkauf hat man uns erklärt. Beim Strom sind nämlich Anschlussgebühren fällig. Je mehr Anschlüsse, umsomehr Euronen.

    Für einige Tage wird sich sicher niemand stossen, aber bei längerem Bezug -und das wäre hier der Fall-sehe ich da eher ein Manko. Einfach nachfragen, wäre das Beste.
    Grüße von Ingrid unterwegs mit Hymer 514 SL Gold Edition+ Quad meine Homepage www.camperaustria.at mit bebilderten Stellplätzen in Österreich.

    Auch wer um die ganze Welt reist, um das Schöne zu
    suchen, findet es nur, wenn er es in sich trägt.

  6. #6
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    hallo

    das was du möchtest ist nicht möglich

    in ganz österreich darf man auf öffentlichen grund (strasse, parkplatz):
    - in einem fahrzeug (=wohnmobil) an einer stelle EINMAL nächtigen zur wiedererlangung der fahrtüchtigkeit. und selbst dass nicht überall (zb in tirol, stadt salzburg und stadt wien gar nicht)
    - in einem anhänger (=wohnwagen) gar nicht nächtigen

    auf privatem grund gilt:
    alle einrichtungen die zum nächtigen von personen geeignet erscheinen benötigen eine baubewilligung. die baubewilligung für ein mobilheim, wohnmobil oder einen wohnwagen kannst du aber nicht bekommen, das geht aufgrund der div vorschriften (wärmedämmung, raumhöhe etc.) nicht

    die einzige möglichkeit legal mit solchen fahrzeugen länger an einer stelle zu stehen ist innerhalb gewidmeter zelt- oder campingplätze

    ich kenne die gesetzliche situation deshalb weil ich von 1984 bis 2006 mit der baubehörde bis in die letzte instanz und wieder retour (verfahrensfehler der behörde im jahr 1995) wegen der zwangsräumung meines eigenen mobilheims von meinem eigenen privaten baugrundstück prozessiert habe.

    du findest bezug habende urteile der instanzen (abgestellt busse, abgestellte marktstände etc) auch im RIS wenn du nach "mobilheim" oder "wohnwagen" oder "wohnmobil" suchst

    das meldeproblem und die energieversorgung ist jedenfalls dein letztes problem bei einem solchen vorhaben.

    was wahrscheinlich einige zeit gut geht ist wenn du mit zustimmung des eigners jeweils einige wochen lang irgendwo abgelegen am grundstück eines landwirtes im umland stehst. aber selbst da finden sich meist bald "naturschützer" die das geprüft haben wollen und dann ist es auch dort mau ...

    lg
    g
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    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  7. #7
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    hi abo,

    eine ganz offizielle möglichkeit ist nach wie vor ein cp, da gibt es keine beschränkungen. siehe z.b. camping purgstall im traisental, der hat sogar ein mobilheim als festen wohnsitz vermietet.
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    hi abo,

    eine ganz offizielle möglichkeit ist nach wie vor ein cp, da gibt es keine beschränkungen. siehe z.b. camping purgstall im traisental, der hat sogar ein mobilheim als festen wohnsitz vermietet.

    hallo

    danke für die bestätigung
    hatte ich ja oben geschrieben:

    "die einzige möglichkeit legal mit solchen fahrzeugen länger an einer stelle zu stehen ist innerhalb gewidmeter zelt- oder campingplätze"

    lg
    g

    ;-)
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

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  9. #9
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    Hallo!

    Obwohl ich pro Jahr im Schnitt fünf Monate mit dem Womo unterwegs bin, würde mir nie einfallen ausschließlich darin wohnen zu wollen. Gerade in der schlechten Jahreszeit ist in Bezug auf Platz und Bequemlichkeit ein Haus oder eine Wohnung unschlagbar.

    Kurt
    Niederösterreich

    Verwandte sind wie Ratten, was sie nicht fressen oder saufen, schleppen sie weg.

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  10. #10
    Wilhelm (gelöscht) Gast

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    Ich glaube hier fragst du die Falschen. Genaue Auskunft darüber können dir Zigeuner geben, die fahren ja teilweise das ganze Jahr mit ihren Wagen durch Land.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Wilhelm Beitrag anzeigen
    Ich glaube hier fragst du die Falschen. Genaue Auskunft darüber können dir Zigeuner geben, die fahren ja teilweise das ganze Jahr mit ihren Wagen durch Land.
    aber auf gemieteten grundstücken,bzw mit genemigung der jeweiligen gemeinde.

    einfach so in einer gasse oder parkplatz stehen geht zwar,aber so wie abo schon sagte immer nur für 1-2 nächte max.

    aber im womo bist ja mobil
    lg

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  12. #12
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    Standard

    aber auf gemieteten grundstücken,bzw mit genemigung der jeweiligen gemeinde.
    ...und nicht immer zur Freude der Nachbarn. wie man im Westen von Österreich weiß. Erst kürzlich wurde so ein Platz vehement abgelehnt.

    Nun, wohnen im Womo oder Wowa geht schon, da braucht ihr nur zu den Überwinterern in Spanien schauen. Die fahren meist im Oktober hinunter und im April wieder heim. Allerdings sämtliche Einrichtungen wie V+E sowie Duschen und Waschmaschine befinden sich am bewilligten!!!! Campingplatz.
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    Auch wer um die ganze Welt reist, um das Schöne zu
    suchen, findet es nur, wenn er es in sich trägt.

  13. #13
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    servus wilhelm,

    ich zähl da eine grosse familie von den zigeunern zu meinen freunden die auch das ganze jahr unterwegs sind, die haben aber alle eine feste adresse.

    jedem das seine, meines wärs halt nicht...
    Geändert von Richard (08.09.2007 um 20:17 Uhr) Grund: es war nicht abwertend gemeint, aber auf wunsch des angesprochenen camper den beitrag geändert bzw. gelöscht.
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  14. #14
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    ..... das angesprochene "Problem" haben wohl auch diese Freunde der mobilen "Wohnfreude" :
    http://www.wagenburg.de/smf/index.php

    Eine saubere Generallösung wirds wohl nicht geben ( außer einem legalen CP) - nur so eher kurzfristige"Schuppdiwuppmöglichkeiten" ......

    übrigens Richard - auch die "Megacamper" = Zigeuner benötigen eine "feste" Adresse, wenn sie ein Fahrzeug fix anmelden wollen !
    Befristete Zulassungen sieht man wohl ab und zu, aber meistens haben sie inzwischen deutsche, französische oder belgische Zulassungen .....
    keine Ahnung - vielleicht gehts in diesen Ländern "leichter" .....
    "Tirolergruß"
    gerilu

  15. #15
    Wilhelm (gelöscht) Gast

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    Ich weiß nur, jedes Jahr um die Weihnachtszeit kommen hier in Aachen viele Zigeuner mit Tabbert Wohnwagen aus den verschiedensten Ländern, meist Frankreich und Belgien, aber auch andere Länder sind vertreten, oft zum Ärger der Stadt weil sie einen grossen Parkplatz blockieren.

    Na ja so 40 bis 50 sind es immer die kommen,aber eine andere Art von Zigeuner wie man sie aus Ungarn kennt, sie sind ganz elegant angezogen, da kann ich nicht mit konkurrieren

  16. #16
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    Hallo Kasikes

    Theorethisch müßte es möglich sein, nur in einem Wowa oder Womo zu leben (wohnen). In unserer Gemeinde lebte ein Obdachloser mehrere Jahre am Rande einer Mülldeponie in einem Zelt und war hier sogar polizeilich gemeldet. Sprich er bekam an diese Adresse seine Post, wahr im Wählerverzeichnis eingetragen und bekam zum Schluß sogar Essen auf Rädern.
    Zitiere dazu aus § 19a des Meldegesetzes:
    Die Meldebehörde hat einem Obdachlosen auf Antrag zu bestätigen, dass er den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen in dieser Gemeinde hat .....
    Beste Grüße
    Karl

  17. #17
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    Servus.

    Wie geht das bei den "Schaustellern" (Zirkus udgl.) die nur im Wohnwagen Leben?
    LG Karl
    Ulli u. Karl unterwegs mit Hyundai iX35 2,0CRDI 4 WD Automatik ( Wandler) und DETHLEFFS Camper 510V

  18. #18
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    servus,

    also nur im womo oder wowa leben, heißt schon gewalltige einbussen in kauf zu nehmen, wenn man mobil sein will ist es nach 2-3 tagen an der zeit zu entsorgen und wenn mann wo fix steht und die anschlüsse fix verbunden sind, hat man die nachteile vom womo oder wowa mit den nachteilen einer fixen wohneinheit hervorragend kombiniert.

    ich schlafe ca. 200 nächte im womo aber ich würde mir nie im traum einfallen lassen ständig darin zu wohnen.

    allein die waschmaschine, usw würden mir abgehen.

    trotzdem viel spaß beim tüfteln.
    so long Mathias (45),Tamara(fast 50),Tobias(17), Jakob(15) und Dionysos(1)
    aus Kirchberg an der Pielach
    im Euramobil Sport 665 HB

  19. #19
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    Zitat Zitat von holiday Beitrag anzeigen
    ...aber auf gemieteten grundstücken,bzw mit genemigung der jeweiligen gemeinde.
    ....
    hallo

    ist wohl gemeint:

    "aber auf gemieteten grundstücken UND mit genemigung der jeweiligen gemeinde."

    an sich ist das bewohnen (d)eines womos oder wowas auf eigenem, gekauftem, gepachteten gemieteten etc grund nicht zulässig.

    es sei denn die baubehörde (= gemeinde) erlaubt es

    lg
    g
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    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  20. #20
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    Servus,

    Ich wohne seit über 10 Jahren in meinem Wohnmobil. Es ist möglich, aber mit vielen rechtlichen Schwierigkeiten verbunden. Die letzten 3 Jahre lebe ich "on the road" auf meiner Reise bin ich auch durch Wien gekommen und habe über ein halbes Jahr auf dem dortigen Wagenplatz gelebt. Es gab viel Ärger. Ein Freund aus Wien wohnt mobil, er hat eine Meldeadresse und sein Ärger hält sich angeblich in Grenzen.
    Vieleicht helfen dir meine Reiseberichte aus Össterreich auf www.myhomeismycar.com weiter. Dort findest du viele Informationen zum Thema und Geschichten über den Wagenplatz. Von dort verlinkt ist auch die Wagenplatz eigene HP auf der du noch weit mehr Geschichten zum Thema "Staatsterror" lesen kannst. Ein Video das bei Puls TV über "uns" ausgestrahlt wurde ist ebenfals online.

    Ich hoffe geholfen zu haben und sende Grüsse aus Griechenland
    Stefan

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