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Thema: neue rote Nummerntafel für Fahrradträger

  1. #41
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    Idee

    hi christian,

    alles super, nur mit den wowa ab 1997 irrst du. nach wie vor musst du mit jeden einzelnen wowa zum typisieren fahren, denn auf diese versprochene erleichterung warten wir schon gute zehn jahre .

    einzig mit reisemobilen mit coc-papieren ist es leichter (und auch billiger) geworden. wenigstens müssen die noch die nova löhnen, die uns gespannfahrern gott sei dank erspart bleibt .
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  2. #42
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    Zitat Zitat von Tommy1424 Beitrag anzeigen
    .....
    Herrschaft Seiten wer soll sich denn eigentlich noch auskennen wenn sich auf einer Seite ein "Gesetz" befindet und auf der anderen Seite mit "INTERNE-INFORMATIONEN" das Gesetz abgeändert wird.
    ....

    hallo

    ich denke mal es handelt sich um einen "erlass"

    erlässe sind per definition nichtöffentlich und nur dazu gedacht den beamten und vollzugspersonen eine richtline für die auslegung der gesetzte zu geben.

    so gesehene ist der ganze ablauf typisch österreichisch

    egal wen du fragst, alle reden einen schmarrn (versicherungstelle etc)
    und erste wenn man(n) hartnäckig ist und das an höchster stelle hinterfragt dann geht es plötzlich

    is eh oft so
    gesetze
    bauordnung
    steuer
    usw

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  3. #43
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    @Digital schreibt:
    Darum bei uns neu Genehmigen lassen nach Österreichischen Gesetz und ab die Post.
    Hierum geht es dabei aber um ältere Fahrzeuge.
    Die Neueren ab Bj.97, glaube ich jetzt, haben eine sogenannte EU-Typisierung
    wo keine eigene Abnahme mehr benötigt wird.


    ich glaube das nicht, denn:
    Ich habe 2005 aus D einen Caravan Bj. 2002 importiert und den musste ich wohl zur Typisierung bringen.
    Nach Deiner Auffassung mit EU-Typisierung hätte ich mir das dann ersparen können. Aber nein, meint adolfo
    Es ist verrückt, wofür ein Narr sein Geld ausgibt !
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  4. #44
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    hallo

    also bei neufahrzeugen ist es so

    es gibt in AT keinen typenschein mehr
    ich hab gestern ein motorrad gekauft

    keinen typenschein dazu bekommen
    nur ein käsezettel mit den technischen daten
    der heisst COC

    mit diesem COC und dem kaufvertrag kann ich anmelden

    und bekomme meinen zulassungsschein

    der typenschein ist tot

    lg
    g


    PS:
    ob das bei anhängern auch so ist weiss ich nicht, denke aber schon

    lg
    g
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  5. #45
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    Idee

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    ....der typenschein ist tot...
    siehe entsprechendes thema unter

    http://www.campingforum.at/campingfo...ht=typenschein

    mit etwas glück findet man vmtl. unter dem link in der themen-eröffnung auch die entsprechenden bestimmungen bzgl anhänger - hab das aber jetzt nicht selber nachgeprüft!!!!!


    lg v d ützis

  6. #46
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    Standard Kennzeichen erhalten - weitere Frage dazu

    Hallo,

    habe vorige Woche das rote Kennzeichen erhalten inkl. Eintrag i.d. Zulassungschein.

    Eine Frage dazu noch an unsere Rechtsexperten:
    Damit darf ich jetzt einen nicht in Österreich aber im Ausland zugelassenen Miet-Hänger offiziell ziehen - das hat mir die Versicherung auch so zugesagt - ABER: darf ich mit dem roten Taferl auch im Ausland fahren oder muß ich das rote Taferl außerhalb von Österreich abnehmen und mit dem deutschen Taferl fahren?
    lupo
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  7. #47
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    Daumen hoch

    hi lupo,

    meiner meinung nur für österreich notwendig, im restlichen ausland begehst du ja kein "zollvergehen"...

    aber gelten muss es auch im ausland, du demontierst ja z.b. den radträger auch nicht an der grenze .
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  8. #48
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    Hallo Richard - danke, ich hätte auch so gedacht - allerdings hätte ich dann im Ausland ein D-Pickerl und ein A-Kennzeichen da am roten Taferl keine blaue EU-Fahne drauf ist - da müsste ich glatt dann daß weiße D-Pickerl mit einem A überkleben - oder.


    ABER ich habe eben gegoogelt ob ich was dazu finde und dazu folgenden Text gefunden der mir zum ersten Mal den SINN der Sache erläutert:

    Der Schutzzweck des § 83 KFG 1967 liegt eindeutig darin, möglichst ohne langwierige Erhebungen - im Wege des Zulassungsbesitzers des Zugfahrzeuges - den Verwender eines ausländischen Anhängers zu ermitteln, und zwar auch dann, wenn keine Anhaltung und damit eine Fahrzeug- und Lenkerkontrolle erfolgt ist bzw möglich war.
    Das habe ich von folgender Quelle (einem Bescheid) der sich interessanat liest:
    http://www.uvs-ooe.gv.at/xchg/SID-3D...9_DEU_HTML.htm
    lupo
    *************

  9. #49
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    Hallo Lupo 1972

    Ich will ja kein Klugscheißer sein, aber hier irrst Du meines Erachtens!!!!!

    @Lupo:
    Damit darf ich jetzt einen nicht in Österreich aber im Ausland zugelassenen Miet-Hänger offiziell ziehen - das hat mir die Versicherung auch so zugesagt -

    Diese rote Kennzeichentafel ist nur für den Fahrradträger.
    So schreibt es jedenfalls der ÖAMTC.

    Ich habe auch ein bekommen.
    Er spricht nicht von Anhängern aus Ö oder aus D gemietet oder nicht, meint adolfo

    Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
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  10. #50
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    Zitat Zitat von as61828 Beitrag anzeigen
    ...Diese rote Kennzeichentafel ist nur für den Fahrradträger.
    So schreibt es jedenfalls der ÖAMTC....

    hallo adolfo

    der oeamtc schreibt und sagt leider viel wenn der tag lang ist
    ist halt leider zwischenzeitlich auch ein ziemlicher wasserkopf geworden ...

    der arboe wird wohl nicht besser sein ...

    die roten deckungskennzeichen darfst du für das führen ausländischer anhänger am inländischen zugfahrzeug verwenden

    das war eigentlich immer schon so

    NEU ist eigentlich nur dass du sie am radträger verwenden darfst, udn dadurch ist auch die anhängersache wieder hochgekocht.

    die meisten zulassungsstellen haben keine ahnung ....

    lg
    g
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  11. #51
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    Standard

    ... neu ist auch, daß man als Privatperson die rote Tafel jetzt einfach bekommt - vor der "Fahrradträgerdebatte" war das shier unmöglich bei den Zulassungsstellen als Privatmann eine rote Tafel zu bekommen - Frächter hatten es da leichter. Teurer war es auch, deshalb war es nicht sinnvoll - aber mit den 9,90 Taferln ist das jetzt möglich geworden.
    lupo
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  12. #52
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    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
    ... neu ist auch, daß man als Privatperson die rote Tafel jetzt einfach bekommt - vor der "Fahrradträgerdebatte" war das shier unmöglich bei den Zulassungsstellen als Privatmann eine rote Tafel zu bekommen - Frächter hatten es da leichter. Teurer war es auch, deshalb war es nicht sinnvoll - aber mit den 9,90 Taferln ist das jetzt möglich geworden.

    hallo lupo

    ich widerspreche dir nur total ungern ;-)
    aber es hat sich nach meinem wissenstand nix geändert

    weder am betrag (früher 100ATS, seit einiger zeit 9,90 euro) noch am gesetzt

    und die zulassungstsellen wussten schlicht nicht ueber die gesetzeslage bescheid
    genauso wie heute

    die meisten werden dir immer noch sagen dass du keinen hänger ziehen darfst mit roten taferln, schätze ich

    lg
    g
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  13. #53
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    ja, das meine ich ja - als ich mich "damals" erkundigt habe war die Auskunft "das gibt es nur für Frächter und ist voll teuer" - ob richtig oder falsch- man lässt es dann leider einfach - bei diesem Anlauf bin ich aber hart beblieben und ich bekam grandiose Hilfe hier im Forum.
    lupo
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  14. #54
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    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
    ja, das meine ich ja - als ich mich "damals" erkundigt habe war die Auskunft "das gibt es nur für Frächter und ist voll teuer" - ob richtig oder falsch- man lässt es dann leider einfach - bei diesem Anlauf bin ich aber hart beblieben und ich bekam grandiose Hilfe hier im Forum.

    26. § 49 Abs. 3 lautet:
    „(3) Auf Antrag des Zulassungsbesitzers eines in Z 1 bis 3 genannten Kraftfahrzeuges hat die Behörde Kennzeichentafeln mit dessen Kennzeichen auszugeben für
    1. Anhänger mit ausländischem Kennzeichen, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden sollen (§ 83), wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er Beförderungen vom Ausland in das Inland durchzuführen hat;
    2. nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden sollen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass der Anhänger mit dem Kraftfahrzeug im Ausland gezogen werden soll;
    3. auf der Anhängekupplung des Kraftfahrzeuges montierte Fahrradträger.
    Die Ausgabe solcher Kennzeichentafeln ist im Zulassungsschein für das Kraftfahrzeug zu vermerken.“
    28. Nach § 49 Abs. 7 wird folgender Abs. 8 angefügt:
    „(8) Wird die hintere Kennzeichentafel durch einen auf der Anhängekupplung montierten Fahrradträger oder durch die damit transportierten Fahrräder verdeckt, so hat der Lenker
    1. die hintere Kennzeichentafel, oder
    2. eine rote Kennzeichentafel mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges (Abs. 3 Z 3)
    auf dem Fahrradträger, der auch entsprechende Vorrichtungen zur Aufnahme und Beleuchtung der Kennzeichentafel aufweisen muss, anzubringen.“
    lg

    Holiday
    (Alex)

    "Don't feed the trolls!"
    "Don't feed the baboons"

    http://www.holidaymobil.at
    http://www.ilusioncaravaning.com/

  15. #55
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    Daumen hoch

    also der text sagt doch alles.

    den sollte man sich vielleicht kopieren, wenn man zu einer zulassungsstelle geht .
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  16. #56
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    ... ja, genau DARAN hat sich die Zulassungsstelle bisher aufgehängt:

    wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er Beförderungen vom Ausland in das Inland durchzuführen hat;
    Ich konnte es nicht glaubhaft machen, daß mein "Urlaub" notwendig ist und daher will ich einen Wohnwagen durch Österreich nach Italien ziehen .... allerdings habe ich es damals nicht darauf ankommen lassen und habe es nicht durchgezogen - JETZT war es leichter - hat mich einen Anruf und 9 EURO gekostet.
    lupo
    *************

  17. #57
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    Ich habe mir letzte Woche meine rote Nummerntafel bei der Zulassungsstelle
    abgeholt.
    Neuer Zulassungsschein wurde auch ausgedruckt mit dem Vermerk:

    Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs.3 KFG 1967 ausgegeben

    Kosten: 8,50 Euro

    L.G.

    Christian

  18. #58
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    Rotes Gesicht

    Hallo!!

    Lese interessiert den Bericht über die roten Nummern.
    Für mich ist Fakt:
    1. fast kein Polizist kennt sich aus
    2. ich habe mir für mein WOMO welches geholt, und ohne Fragen bekommen
    3. Aufgefallen ist mir, daß die roten Tafeln KEIN EU-Zeichen draufhaben
    4. Ich die roten Tafeln verwenden werde
    5. Bei den Anhängern herrscht ja sowieso ein heilloses Durcheinander, weil es gibt viele sogenannte Anhänger-Wechselnummern.
    6. Wenn man Probleme mit dem Anhänger hat,so sollte man sich vorher die Versicherungsbedingungen durchlesen und dann feststellen, dass der Anhänger ja "fast" nicht versichert ist, sondern nur in Verbindung mit einem KFZ. u.s.w............
    7. MACHT NICHT VIEL WIRBEL UM DIESE NUMMERN, BENÜTZT SIE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  19. #59
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    das sollte sich aber schon bei der exekutive herumgesprochen haben, wenn nicht,
    einfach den paragraphen ausdrucken und zu den fahrzeugdokumenten hinzufügen.
    dann können die selber nachsehen ob dieses stimmt.

    l.g.

    digital

    28. KFG-Novelle
    Das Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I
    Nr. 57/2006, wird wie folgt geändert:

    § 49 Abs. 3 lautet:
    „(3) Auf Antrag des Zulassungsbesitzers eines in Z 1 bis 3 genannten Kraftfahrzeuges hat die Behörde
    Kennzeichentafeln mit dessen Kennzeichen auszugeben für
    1. Anhänger mit ausländischem Kennzeichen, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem
    Kennzeichen gezogen werden sollen (§ 83), wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er Beförderungen vom Ausland in das Inland durchzuführen hat;
    2. nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem
    Kennzeichen gezogen werden sollen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass der Anhänger
    mit dem Kraftfahrzeug im Ausland gezogen werden soll;
    3. auf der Anhängekupplung des Kraftfahrzeuges montierte Fahrradträger.


  20. #60
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    Zitat Zitat von digital Beitrag anzeigen
    einfach den paragraphen ausdrucken und zu den fahrzeugdokumenten hinzufügen
    hallo

    ist wahrscheinlich wirklich eine gute idee ....
    das QoS in bereich dieser art der kommunaldienstleistung ist ja bekanntlich nicht das beste ..

    lg
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