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Thema: neue rote Nummerntafel für Fahrradträger

  1. #21
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    hallo..
    also für mich wäre zumindest der letzte absatz des gesetzestextes vom tommy

    >> § 83. Ziehen ausländischer Anhänger mit inländischen Kraftfahrzeugen

    Anhänger mit ausländischem Kennzeichen dürfen mit Kraftfahrzeugen
    mit inländischem Kennzeichen nur gezogen werden, wenn an ihnen
    hinten eine Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs. 3 angebracht und das
    ausländische Kennzeichen durch diese Kennzeichentafel verdeckt ist.
    Hiedurch werden die Vorschriften des Zollgesetzes 1955,
    BGBl. Nr. 129, nicht berührt.

    Quelle: Kraftfahrgesetz 1967 <<


    schon einmal ein hinweis, das man(n) nicht unbedingt eine sogenannte glaubhaftmachung benötigt...

    wie nobu schon weiter oben gepostet hat, wurde ja bei ihm auch kein bestimmter verwendungszweck im zulassungsschein angeführt....

    zitat nobu >> Hallo,
    im Zulassungsschein wurde die Zeile "Rote Kennzeichentafel gemäß 49 Absatz 3 KFG 1967 ausgegeben" angefügt und zwar auf beiden Zulassungsscheinen, also auch auf der für mein Wohnmobil, das gar keine AHK hat. <<

    ( übrigens, in meinem zulassungsschein von der sattelzugmaschine steht auch nicht mehr drinn.... werde mich aber in der fa. noch erkundigen.. )

    lg willi...





  2. #22
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hallo

    bist du evt oeamtc mitglied?

    lg
    g
    nein, aber ich bin bei ARBÖ - aber wie gesagt, das Bürgerservice selbst hat mir die Frage beantwortet und ich denke, die kennen die Gesetzte - auch die Fahrschule beim EzuB hat mir die gleiche negative Auskunft gegeben - aber ich würde mich freuen wenn es eine Lösung gäbe.
    lupo
    *************

  3. #23
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    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
    nein, aber ich bin bei ARBÖ - aber wie gesagt, das Bürgerservice selbst hat mir die Frage beantwortet und ich denke, die kennen die Gesetzte - auch die Fahrschule beim EzuB hat mir die gleiche negative Auskunft gegeben - aber ich würde mich freuen wenn es eine Lösung gäbe.

    hallo

    gibt es denn niemand der oeamtc mitglied ist und das da per mail anfragen kann?

    ich schreib von mir aus den text weil es mich auch interessiert, aber ich frag immer für alle da an mit meiner mailadresse und meiner clubkartennummer und die nehmen mich vermutlich schon bald nicht mehr ernst da bzw glauben ich bin ein rechtsanwalt der zu doof ist in den bestimmungen selber nachzusehen ....

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  4. #24
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    Daumen hoch

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    ...
    gibt es denn niemand der oeamtc mitglied ist und das da per mail anfragen kann?
    ....

    hallo

    ok, ok

    ich habe jetzt schon mehrere clubkartennummern per PN bekommen, danke, eine reicht.... ;-)

    ich schicke heute abend ein mail dahin und hoffe eine plausible erklärung zu bekommen ..

    danke

    lg
    g
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    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  5. #25
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    Hallo Gerhard!

    Wünsch dir viel Glück. Bin gespannt ob die findigen "Rechtsverdreher" ein Schlupfloch oder einen Lösungsweg finden.

    Viel Chancen sehe ich aber nicht. Was eigentlich auch nichts zu bedeuten hat. Möglicherweise gibt es ja schon irgendwo eine ableitbare VwGh-Entscheidung.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  6. #26
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    Um ein wenig Licht ins dunkle zu bringen.
    Habe mich gestern erkundigt was folgendes betrifft:

    Wohnwagenkauf in Deutschland, Überstellung nach Österreich mit Deutschen Kennzeichen, Zoll.

    1. Beim Zentrall-Zoll in Villach, Zollauskunft 04242/33233, wurde mir
    mitgeteilt, die Einfuhr eines Wohnwagens ist nicht Zoll bzw. Steuerpflichtig.
    Also ein Problem weniger.

    2. Auskunft über das Bundesministerium für Verkehr,
    Hr. Dipl. Ing. KARL, 01/71162/655716
    Mit dem Wohnawagen darf ich bis zur Grenze von Österreich fahren, bei der Grenze Kennzeichentausch und zwar darf ich ein Monat lang mit dem neuen roten Kennzeichen, genannt Deck-Kennzeichen ( die selbe Nummer wie vom Zugfahrzeug) in Österreich fahren. Wenn man einige Wochen länger damit fährt ist es auch nicht so schlimm, es wird kaum Kontrolliert, so die Aussage vom Hrn. Ing. Karl.
    Diese rote Nummerntafel soll es jetzt in Aktion um 8,50 Euro bei der Zulassungsstelle geben. Wartefrist ca. 1 Woche lt. Auskunft der Zulassungsstelle in Wien, Wienerbergstrasse 7, 1100 Wien.
    Jedoch ist es ratsam, einen baldigen Termin beim zustsändigen Amt für die Typisierung zu bekommen, falls es zu einer Anhaltung kommt, diese auf den Termin aufmerksam zu machen, um mit den roten Nummern weiterfahren zu können.

    Soviel zu meiner Auskunft.
    Warum nicht gleich zum Schmied und nicht zum Schmiedl !!

    Hoffe, wieder etwas Licht ins Dunkle gebracht zu haben.
    Übrigends, meine Versicherung z.B. hatte noch keine Ahnung daß man in Österreich mit einen Hänger aus Deutschland mit Deckungskennzeichen für 4 Wochen fahren darf.
    Abmelden kann man den deutschen Wagen dann auch bei der Zulassungsstelle in Österreich!

    In diesem Sinne

    L.G.

    Christian

  7. #27
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    Noch was,

    das ziehen eines Ausländischen Hängers in Österreich ist verboten,
    nicht so in Deutschland. Wenn das Zugfahrzeug in Österreich angemeldet ist so darf es nur einen zugelassenen österreichischen Anhänger sein.
    Weiters, wen der Hänger mit Deutschen Kennzeichen auf österreichischen Boden ist,
    darf er auch mit den Blauen Probekennzeichen gezogen werden!
    So die Auskunft vom Verkehrsministerium!
    Wäre der Hänger abgemeldet, so muss in Deutschlad angesucht werden für die roten Überstelleungskennzeichen, nicht in Österreich ansuchen! Denn damit darf man wieder in D nicht fahren.
    Sch ..... Gesetze

    L.G.

    Christian

  8. #28
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    Böse

    Zitat Zitat von digital Beitrag anzeigen

    ...das ziehen eines Ausländischen Hängers in Österreich ist verboten,
    nicht so in Deutschland....
    ....Wäre der Hänger abgemeldet, so muss in Deutschlad angesucht werden für die roten Überstelleungskennzeichen, nicht in Österreich ansuchen! Denn damit darf man wieder in D nicht fahren.
    Sch ..... Gesetze......

    na simma froh, dass wir eine exorbitante summe geldes jahr für jahr nach brüssel schicken - wie man sieht, ist das ein enorm vereintes europa!

    nicht dass wir alle so waaaaaaaaahnsinnig interessiert wären an dieser zwangsbeglückung. aber wenn schon, dann doch bitte auch so, dass wir gelegentlich nutzen daraus ziehen können........

    lg v d ützis

  9. #29
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    Zitat Zitat von digital Beitrag anzeigen
    Um ein wenig Licht ins dunkle zu bringen.
    Habe mich gestern erkundigt was folgendes betrifft:

    Wohnwagenkauf in Deutschland, Überstellung nach Österreich mit Deutschen Kennzeichen, Zoll.

    1. Beim Zentrall-Zoll in Villach, Zollauskunft 04242/33233, wurde mir
    mitgeteilt, die Einfuhr eines Wohnwagens ist nicht Zoll bzw. Steuerpflichtig.
    Also ein Problem weniger.

    2. Auskunft über das Bundesministerium für Verkehr,
    Hr. Dipl. Ing. KARL, 01/71162/655716
    Mit dem Wohnawagen darf ich bis zur Grenze von Österreich fahren, bei der Grenze Kennzeichentausch und zwar darf ich ein Monat lang mit dem neuen roten Kennzeichen, genannt Deck-Kennzeichen ( die selbe Nummer wie vom Zugfahrzeug) in Österreich fahren. Wenn man einige Wochen länger damit fährt ist es auch nicht so schlimm, es wird kaum Kontrolliert, so die Aussage vom Hrn. Ing. Karl.
    Diese rote Nummerntafel soll es jetzt in Aktion um 8,50 Euro bei der Zulassungsstelle geben. Wartefrist ca. 1 Woche lt. Auskunft der Zulassungsstelle in Wien, Wienerbergstrasse 7, 1100 Wien.
    Jedoch ist es ratsam, einen baldigen Termin beim zustsändigen Amt für die Typisierung zu bekommen, falls es zu einer Anhaltung kommt, diese auf den Termin aufmerksam zu machen, um mit den roten Nummern weiterfahren zu können.

    Soviel zu meiner Auskunft.
    Warum nicht gleich zum Schmied und nicht zum Schmiedl !!

    Hoffe, wieder etwas Licht ins Dunkle gebracht zu haben.
    Übrigends, meine Versicherung z.B. hatte noch keine Ahnung daß man in Österreich mit einen Hänger aus Deutschland mit Deckungskennzeichen für 4 Wochen fahren darf.
    Abmelden kann man den deutschen Wagen dann auch bei der Zulassungsstelle in Österreich!

    In diesem Sinne

    L.G.

    Christian
    Danke f. d. Auskunft - das würde ja bedeuten, daß ich mir für 8.50 EURO ein rotes Deckkennzeichen vor dem Urlaub holen könnte, damit dann durch Österreich fahren und fertig - das muß dann nur so beantragt werden, daß ich es kurz vor dem Urlaub bekomme um nicht die 4 Wochen zu überschreiten. Mal sehen, was die Zulassungstelle meiner Versicherung dazu sagt - dan steht ja einer Anmietung in Deutschland nix mehr im Weg ...
    lupo
    *************

  10. #30
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    Standard na ja...

    ...dann sind wir jetzt genau dort, wie man es mir in einer presseaussendung zugestellt hat. die kollegen arbeiten doch nicht schlecht .

    aber unsere zulassungsstelle hatte auch keine ahnung davon...
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
    *** member of CTJ ***

  11. #31
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    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
    Danke f. d. Auskunft - das würde ja bedeuten, daß ich mir für 8.50 EURO ein rotes Deckkennzeichen vor dem Urlaub holen könnte, damit dann durch Österreich fahren und fertig

    hallo

    sagen wir ja alle die ganze zeit ;-)

    des ist einfach völlig ausgeschlossen dass des NICHT geht
    und ich glaube die 8,50 sind zuzüglich mwstr ...

    lg
    g
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    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  12. #32
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    Hallo beinand!

    Mich verwundert bei der ganzen Sache nur, dass das Verkehrsministerium eine NICHT dem Gesetz entsprechende Auskunft erteilt.

    Das die Zulassungsstellen nichts davon wissen, dass man mit dem roten "Deckkennzeichen" einen Anhänger 4 Wochen ziehen darf ist klar. Es ist so nicht vorgesehen.
    Hier wurden wieder einmal mehr die Tatsachen vertauscht. (Vergleiche Auskunft mit Gesetzestext)

    Wäre aber sehr interessant wie Dr. Grundtner diese Gesetzesstelle auslegt (ist der Verfasser der meisten Verkehrsrechtsgesetze und der Rechtsexperte im Verkehrsministerium).

    Aber nachdem man sich im Verkehrsministerium offensichtlich nicht einig ist, kann man annehmen, dass sich die Kollegen auf der Straße noch viel weniger auskennen.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  13. #33
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    Zitat Zitat von Tommy1424 Beitrag anzeigen
    Mich verwundert bei der ganzen Sache nur, dass das Verkehrsministerium eine NICHT dem Gesetz entsprechende Auskunft erteilt.
    hi tommy

    wieso?

    bist du der meinung dass im vereinten europa, in dem ich jederzeit mit einem auto mit rumänischer zulassung hier in wie rumfahren darf es mir nicht möglich ist einen anhänger im ausland anzumieten und durch österreich zu ziehen?

    warum ned?

    sind des ned noch die "reflexe" von früher wo das ja tatsächlich völlig udenkbar und mit härtesten sanktionen (200% zollwertabfuhr wenn die freundin mit dem auto vom ungarischen freund am sonntagmorgen beim bäcker semmeln holen gefahren ist etc) geahndet worden ist?

    warum sollten firmen LKW s die deckkennzeichen verwenden dürfen und private ned
    des geht ja alleine schon wegen dem gleichheitsgrundsatz ned ...

    lg
    g
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  14. #34
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    Blinzeln

    Zitat Zitat von pnj03 Beitrag anzeigen

    nicht dass wir alle so waaaaaaaaahnsinnig interessiert wären an dieser zwangsbeglückung. ........

    lg v d ützis
    ...will den thread ned verzerren... aber ganz kurz fällt mir dazu was ein..

    ...die abstimmung hat aber doch was anderes ergeben...

    doch nicht verzagen, da " wir alle " ja immer mehr zulauf aus dem pro eu lager bekommen, die dann auch schon draufgekommen sind, das die - möglichkeit der nun zollfrei ins land zu bringenden unterhaltungselektronik - eigentlich nicht wirklich das gelbe vom ei ist...

    vielleicht hilfts einmal ( traum )
    l
    " think for yourself, question authority. "
    ( timothy leary )


  15. #35
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    Ok - ich habe eben auf meiner Zulassungsstelle angerufen und die Auskunft erhalten, daß ich entweder ein Frächter sein müsste oder es für den Fahrradträger verwenden kann. Ich habe dann erläutert wie meine (dank an das Forum!) Auffassung ist und mich auf ein Zitat von Hr. Dipl. Ing. KARL bezogen (danke and digital!) - DEN HERREN kannte die tatsächlich und hat daraufhin meine Anfrage wirklich ernst genommen (eine sehr sehr nette Dame aber sie kannte das halt nicht) - jetzt wird sie gezielt danach nachfragen und mich zurückrufen. WENN sie das OK und die richtige Information bekommt, kann ich das Taferl um 8.50 beantragen und es unbefristet für den Fahrradanhänger und den Wohnwagen in Österreich verwenden - unterm Jahr am Fahrradträger und im Urlaub am Leihwohnwagen (WENN er in Deutschland versichert ist - wenn er ohne Zugfahrzeug rangiert wird).

    OK - jetzt habe ich Blut gerochen - JETZ will ich das durchziehen - entweder das klappt jetzt oder ich judizier das durch - Forum, Autoclub und Rechtschutz wird das schon irgendwie möglich machen
    lupo
    *************

  16. #36
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    JAWOHL!!!!! Ich habe eben den Rückruf von der Versicherung von der Zulassungsstelle bekommen - ich bekomme die rote Tafel für 8.50 EURO und ich DARF diese am Fahrradhänger UND am Leihwohnwagen verwenden - sie hat sich auf eine interne Information bezogen. Damit kann ich endlich wieder legal in Deutschland anmieten und durch Österreich kurven !!!!! Fragt sich jetzt nur ob ich in Deutschland und/oder Italien mit der roten Tafel fahren darf oder ob ich die an der Grenze abnehmen muß (ich habe heuer sogar einen Campingbus mit einer blauen Tafel in Italien gesehen was sicherlich nicht erlaubt ist) - UND ich bin am Campingplatz damit als Österreicher erkennbar *duck und weg* - sorry an unsere deutschen Kollegen hier aber das ist reiner Patriotismus und kein Vorurteil
    lupo
    *************

  17. #37
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    Daumen hoch

    servus lupo,

    du darfst mit den blauen kennzeichen in der gesamten eu fahren. einzig nur die bayern sind teilweise noch recht stur (tschuldigung, aber ist ja auch nichts böses) aber die werden auch noch von brüssel zurechtgestutzt werden . ist eh schon im laufen...

    dein erfolg freut mich für dich ganz besonders, ich hatte im endeffekt nichts anderes erwartet.

    @tommy, würde gerne einen persönlichen kommentar vom dr. gruntner dazu hören/lesen.
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  18. #38
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    Mein Senf

    Ich habe heute von meiner PKW Versicherung die Mitteilung erhalten, dass ich ich ein rotes Kennzeichen für meinen Fahrradträger bekommen werde, meint adolfo
    Es ist verrückt, wofür ein Narr sein Geld ausgibt !
    [B]meine Homepage: www.ha-ado.com
    Schau mal rein, ES GIBT NEUES!
    [/COLOR] Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs demnächst mit
    Dethleffs Globetrotter Esprit T 6840, 2,8TDI

  19. #39
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi tommy

    wieso?

    bist du der meinung dass im vereinten europa, in dem ich jederzeit mit einem auto mit rumänischer zulassung hier in wie rumfahren darf es mir nicht möglich ist einen anhänger im ausland anzumieten und durch österreich zu ziehen?

    warum ned?

    sind des ned noch die "reflexe" von früher wo das ja tatsächlich völlig udenkbar und mit härtesten sanktionen (200% zollwertabfuhr wenn die freundin mit dem auto vom ungarischen freund am sonntagmorgen beim bäcker semmeln holen gefahren ist etc) geahndet worden ist?

    warum sollten firmen LKW s die deckkennzeichen verwenden dürfen und private ned
    des geht ja alleine schon wegen dem gleichheitsgrundsatz ned ...

    lg
    g
    Hallo Gerhard!

    Bitte mich nicht falsch zu verstehen. Mir persönlich ist es eigentlich egal und im bereich der Union auch logisch. Ich habe mich ja nur auf die geltende Gesetzeslage bezogen. Die in dieser Sache zwar eindeutig aber möglicherweise nicht mehr zeitgemäß ist.

    Hallo Lupo!

    Genau die Info, die du von der Versicherung bekommen hast ist es was mich absolut stört.
    Nicht, dass du mit einem D-Leihwohnwagen fahren darfst, sonder weil es sich um eine Interne-Information handelt.

    Herrschaft Seiten wer soll sich denn eigentlich noch auskennen wenn sich auf einer Seite ein "Gesetz" befindet und auf der anderen Seite mit "INTERNE-INFORMATIONEN" das Gesetz abgeändert wird.

    Können diese Ärmelschonenden-Aktenwälzer nicht ein öffentliches Rundschreiben herausgeben wo die Auslegung und Klarstellung derartiger Gesetzestexte allgemein verständlich an den Mann bzw. Frau gebracht wird.

    Ist es immer notwendig irgendwo herum zu fragen um dann von irgendwelchen teilweise nur mündlichen internen Informationen zu erfahren?

    Der Mann von der Trachtentruppe auf der Straße der den Sche....... zu vollziehen hat steht dann wieder als Vollidiot da nur weil diese interne Information nicht bis zur Basis (an die Front) getragen wurde.

    Zeitweise hat man hier wirklich das Gefühl, dass die Kappelträger vorsätzlich und mit voller Absicht für die Bevölkerung zum Kottan gemacht werden um Zwietracht zu sähen und von wirklich wichtigen Problemen ab zu lenken.

    Da darf man sich dann auch nicht wundern wenn so mancher Herr Inspektor auf das System Pfeift und versucht in aller Ruhe seine Pension zu erleben.

    + Hallo Richard!

    Auch ich bin auf ein Statement vom Dr. Grundtner gespannt. Aber noch gespannter bin ich auf die Reaktion in Verkehrs- und Innenministerium wenn ich dort mal Anfrage wo in der Verfassung die Änderung der Gesetze durch "Interne-Informationen" verankert ist.

    Dem Grunde nach ist es mir ja egal aber es geht ums Prinzip. Wenn wir z.B. das Licht am Tag betrachten. Da wissen die Medien (von wegen Abmahnung ab sofort bis in Kraft treten der Gesetzesänderung) wieder einmal mehr als die Beamten die (buchstäblich im Regen) auf der Straße stehen.

    So! Bitte net bös sein . Aber das musste jetzt einmal raus und ging vielleicht etwas am Thema vorbei.

    Mit dem Wissen über diese Interne Information werde ich mir auch ein rotes Taferl um 08,50€ holen.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  20. #40
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    Standard

    @tommy

    das Problem bei dem ganzen ist, es gibt zu wenig informationen rund um
    den Wohnwagen!

    Alles was zu finden war für den Eigenimport waren die Gesetzestexte
    für KFZ und keine Zeile über einen Anhänger.

    Und über die ARBÖ-Seite bin ich dann zum Rechtexperten im Verkehrsministerium
    gekommen und habe mir gedacht, jetzt nicht mehr diskutieren sondern handeln und
    einen Rechtsexperten anrufen der den Kopf auch hinhalten muss wenn etwas daneben geht.
    Warum dann auch Ausrutscher passieren wie die Verwendung der Deckunckungskennzeichen für Anhänger ist mir auch Rätzelhaft,
    ist aber so.
    Wir hier im Forum wissen jetzt darüber Bescheid und sind gedeckt
    von einer Aussage aus dem Ministerium.

    Warum nicht mit einen Hänger mit deutschen Kennzeichen in Österreich fahren?
    Wäre ganz einfach zu erklären. Die haben andere Gesetzte, andere Auflagen für den TÜV und sind nicht nach dem Österreichischen Gesetz.
    Darum bei uns neu Genehmigen lassen nach Österreichischen Gesetz und ab die Post.
    Hierum geht es dabei aber um ältere Fahrzeuge.
    Die Neueren ab Bj.97, glaube ich jetzt, haben eine sogenannte EU-Typisierung
    wo keine eigene Abnahme mehr benötigt wird.

    Es freut mich aber, einigen mit meiner Beteiligung geholfen zu haben und
    wünsche viel Glück dabei.

    Noch was aus eigener Erfahrung!
    Druckt Euch den Namen mit der Tel.Nr. auf einen Zettel aus.
    Falls Ihr unerwünschte Kontrolle habt bei Nichtswissern in Blauen Uniformen
    habt Ihr sofort einen Namen zur Hand mit Nummer:

    Dipl.-Ing. Dieter KARL
    Bundesministerium für Verkehr,Innovation und Technologie
    Sektion II / ST 4
    "Rechtsbereich Kraftfahrwesen und Fahrzeugtechnik"
    1010 Wien, Stubenring 1
    Postfach 3000
    Tel.: + 43 (1) 71162 / 65 5716
    Fax: + 43 (1) 71162 / 65 5073

    hier der Link:

    http://www.arbö.at/1893.html

    In diesem Sinne,

    L.G.

    Christian

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