Zitat von
Tommy1424
1. Das rote Zollkennzeichen
Muss beantragt werden, wenn in Ö ein im Ausland zugelassener Anhänger mit einem in Ö zugelassenem Zugfahrzeug gezogen wird. Meines wissen ist für dieses rote Kennzeichen ein Nachweis über die Notwendigkeit der Verwendung zu erbringen. Weiters glaube ich, dass dieses Kennzeichen nur an Firmen ausgegeben wird.
hallo
*grübel*
was dann heisst das private personen kein ausländisches fahrzeug bzw keinen ausländischen anhänger in österreich ziehen dürfen?
genau das ist mit entsprechenden Eu bestimmungen ja ermöglicht worden.
jetzt bin ich neugierig langsam
hat jetzt schonmal wer beim oematc angefargt oder wo ...?
lg
g
„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)