Achtung an alle die eine Autobahnvignette kleben. Die neue Verordnung sieht vor daß das Anbringen des "Pickerls" nur noch links an der Windschutzscheibe erlaubt ist.
Originaltext
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7 VIGNETTENANBRINGUNG
7.1 Art und Ort der Anbringung
An jedem mautpflichtigen Kraftfahrzeug (unter Berücksichtigung des Punktes 2 Mautordnung Teil
B und des Punktes 7.2 Mautordnung Teil A I) ist vor Benützung des mautpflichtigen
Straßennetzes eine gültige Vignette ordnungsgemäß (unter Verwendung des originären
Vignettenklebers) anzubringen.
Die Vignette ist - nach Ablösen von der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die
Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, dass sie von außen gut sicht- und kontrollierbar
ist (z.B. kein Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen). In gleicher Weise ist das
Ankleben auf einer nicht versenkbaren Seitenscheibe im linken vorderen Bereich des
Kraftfahrzeuges gestattet. Der auf der Vignettenrückseite befindliche Anbringungshinweis ist zu
beachten.
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Tatsächlich ist auf der Vignette der Hinweis in der Mitte unter dem Spiegel verschwunden. Ich vermute es soll ordentlich Kasse gemacht werden. Denn wer schaut sich das so genau an(Gewohnheitseffekt)Na ja sind wir schon gewohnt von diesen G....... einschliesslich Gesetzgeber/Minister.
Wohnort Stmk GU Nord
unterwegs mit Knaus Traveller 625