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Thema: Odysee mit einem Dethleffs-(Ford) -Wohnmobil in Griechenland

  1. #21
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    Reden

    Also jetzt habe ich den Grund für eure Schwierigkeiten herausgefunden!!

    Euer WOMO wird erst in 2 Monaten ausgeliefert! Da beginnt natürlich auch die Mobilitätsgarantie erst mit Oktober!

    Wohnmobil: Dethleffs Fortero A6975 BJ 10/07 KM 9.320

    Siehe 1.Posting 1. Zeile!!
    Gruß Gerhard

  2. #22
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    servus,

    die garantie ist in österreich 2 jahre, wenn das ford werk schon viel früher die garantie startet so ist das eine sache zwischen rimor und ford.

    der endkunde hat 2 jahre anspruch auf mängelbehebung. der kaufvertrag ist ja nicht zwischen ford und dir zustande gekommen sondern zwischen einem autorisiertem händler und dir und der muß selbstverständlich gerade stehen, wie weit der eine mobilitäzsgarantie ausstellt usw. ist natürlich etwas anderes.

    das keine werkstatt eine freude mit garantiefällen hat, werden in den meißten fällen ja nicht zu normalen stundensätzen bezahlt ist auch klar.
    so long Mathias (45),Tamara(fast 50),Tobias(17), Jakob(15) und Dionysos(1)
    aus Kirchberg an der Pielach
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  3. #23
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    Hallo,
    habe am Dienstag voriger Woche mein neues WOMO übernommen. Basis Fiat. Beim Händler hab ich ein Dokument unterschrieben dass die Garantie die bei der Ausliegerung an Knaus zu laufen begonnen hat stoppt und nun neu zu laufen beginnt.
    Dürfte wohl nicht überall so ablaufen

    Tut mir leid dass der Urlaub so ein Albtraum war!

    Liebe Grüße

    Safety

  4. #24
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    hallo

    WANN eine garantie läuft und AB WANN sie beginnt dafür gibt es keinerlei gesetzlichen regelungen

    das unterliegt der vereinbarung zwischen verkäufer und käufer und dem was im kaufvertrag dazu vereinbart wird

    einige PKW hersteller sind ja vor ca drei jahren dazu übergegangen klammheimlich überhaupt keine garantie mehr auf ihre neufahrzeuge zu geben.

    dazu gehörten auch die grossen deutschen marken wie BMW, VW usw

    teilweise werden seit kurzem dann doch wieder werksgarantien bei diesen marken gegeben. zb beim passat weiss ich dass es sie seit 2006 wieder gibt.

    aus dieser sicht erscheint es mir absolut NICHT selbstverständlich dass die garantie bei neuauslieferung des umbauers an den endkunden nochmals zu laufen beginnt.

    vor allem stellt sich die frage WELCHE garantiebedingungen denn dieser garantie nun zugrunde liegen.
    sind kosten für zb die arbeitszeiten bei garantierereparaturen selbst zu tragen. bei wem darf repariert werden? gibt es bedingungen dafür? gibt es selbstbehalte?

    muesste alles in den garantiebedinungen stehen

    lg
    g

    PS:
    im genannten fall hätte ich nicht die werksgarantie dem hersteller gegenüber sondern die gesetzliche gewährleistung dem händler gegenüber in anspruch genommen. das ist - rechtlich - sicherer und einfacher
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  5. #25
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    servus,

    @ abo, muß ich dir recht geben die sicherste methode ist dem händler gegenüber den garantieanspruch geltend zu machen. denn dort gilt die gesetzliche 2 jahresfrist, durch den kaufvertrag zwischen den beiden handelspartnern.

    alles andere ist schwer in den kleinen zeilen.

    wir haben bis dato keine probleme gehabt, fiat übernimmt die garantie ab auslieferungsdatum des womo-händlers. einzig die serviceintervallanzeige musste neu programmiert werde, hätte der händler eigentlich vor auslieferung machen sollen
    so long Mathias (45),Tamara(fast 50),Tobias(17), Jakob(15) und Dionysos(1)
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  6. #26
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    Reg Dich nicht auf, das Problem ist nicht Fordspezifisch und liegt auch nicht an der Versicherung, sondern hat mit dem Land zu tun, in dem Du urlaubst. Mir ist im Jahre 1988 bei einem Rhodosurlaub einmal das Auto eingegangen. Nach meiner Einschätzung dürfte das Kupplungsseil gerissen gewesen sein. Damals war kein Mitsubishihändler dort zu finden. Die Werkstatt hat dann behauptet es leige ein Getriebeschden vor und hat selbiges ausgebaut. Da sie aber kein Ersatzgetriebe auftreiben konnten (Gott sei Dank) haben sie das alte wieder eingebaut und das hat dann komischerweise auch wieder funktioniert. Mich hat das damals eine Woche des Urlaubes, alle meine Nerven und unzählige Telefonate mit ÖAMTC in Österreich etc gekostet.
    Rückblickend könnte man meinen, die griechische Werkstatt wollte mich verscheißern. Ich hab aber ziemlich intensive Griechenlanderfahrung, sodaß ich das nicht einmal unterstellen will.

  7. #27
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    Hallo, Danke für diesen interessanten Bericht!
    Dazu einige Klarstellungen zur bisherigen Diskussion aus meiner Sicht:
    1. Garantie: ist eine freiwillige vertragliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer bzw. Lieferanten. Es gild das, was im schriftlichen Vertrag (Garantiebedingungen) steht. Es ist also keine gesetzliche Bestimmung.
    2. Gewährleistung: Das ist eine gesetzliche Bestimmung die (vereinfacht gesagt) einen Schadenersatz innerhalb von 3 Jahren regelt, wenn es sich dabei um einen versteckten Schaden handelt. Das ist sehr schwammig und hängt von der Beweislage ab.
    Wenn aber im vorliegenden Fall noch Kosten aus der Reparatur übrig sind, dann könnte das durch Hinweis auf die Gewährleistungsverpflichtung geltend gemacht werden. Folgekosten (Nächtigung, Essen etc.) sind dabei nicht gedeckt.
    3. Mobilitätsgarantie: Dabei handelt es sich um einen Vertrag im Sinne des ABGB oder Versicherungsvertragsgesetzes und es gelten die Bestimmungen dieses Vertrages. Hier können also auch Hotelkosten, Rückholkosten etc. gedeckt sein.
    Wenn nun Teile des Vertrages seitens des Gegners nicht erfüllt wurden, kann das sicherlich gerichtlich in Österreich geltend gemacht werden. Der Vertrag wurde in Österreich zwischen einem Konsumenten und einem Unternehmer abgeschlossen; d.h, es gilt auch das Konsumentenschutzgesetz d.h. Gerichtsort ist dort wo der Konsumen wohnt.

    Anmerkung: Ich habe bei Bachner in Lieboch eine Luftmatratze im Mai gekauft, die beim ersten Aufblasen bereits undicht war, habe diese sofort zurückgegeben - sie muss eingeschickt werden - nach 3 Monaten war ich wieder dort - die Luftmatratze war noch nicht zurück - Bachner will kein Geld zurückgeben oder die Luftmatratze tauschen - Klagsdrohung meinerseits - Chef in Angestellte flüchten in hintere Räume - Forderung meinerseits den Chef sprechen ztu wollen - endlich gab es 26.- zurück.
    Soviel zur Kundenfreundlichkeit auch in Österreich. Ich war dort Kunde, der sicher weit über 100.000.- Euro schon dort gelassen hat.
    Manche lernen es nie!
    LG Werner
    seiwer

  8. #28
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    Zitat Zitat von seiwer Beitrag anzeigen
    ...
    2. Gewährleistung: Das ist eine gesetzliche Bestimmung die (vereinfacht gesagt) einen Schadenersatz innerhalb von 3 Jahren regelt, wenn es sich dabei um einen versteckten Schaden handelt. Das ist sehr schwammig und hängt von der Beweislage ab.
    Wenn aber im vorliegenden Fall noch Kosten aus der Reparatur übrig sind, dann könnte das durch Hinweis auf die Gewährleistungsverpflichtung geltend gemacht werden. Folgekosten (Nächtigung, Essen etc.) sind dabei nicht gedeckt.
    ...

    hallo

    ich glaube es sind nur 2 jahre (bei gebrauchten fahrzeugen 1 jahr) , das ist aber egal weil wesentlich ist dabei die beweislastumkehr nach 6 monaten

    ALLES was innerhalb von 6 monaten nach kauf eines gebrauchten oder neuen fahrzeuges auftritt und nicht ein OFFENSICHTLICHER verschleissteil ist muss der händler instandsetzen, ohne wenn und aber (es seie denn er kann beweisen dass der teil beim verkauf in ordnung war - was defacto nicht möglich ist)

    bei allem was nach 6 monaten auftritt muesste der KÄUFER nachweisen dass es schon zum kaufzeitpunkt NICHT in ordnung war - was ebenfalls defacto nicht möglich ist

    "verschleissteil" wird im zusammenhang mit der ges. gewährleistung aber SEHR eng gesehen, das sind gerade mal reifen, evt bremsbeläge

    NICHT verschleissteil sind zb bremsscheiben, kupplung, stossdämpfer, fahrwerksgummi usw

    das ist bei der freiwilligen garantie der hersteller aber oft als verschleissteil definiert und damit ausgeschlossen

    daher ist in vielen fällen das beanspruchen der ges. gewährleistung - und erst in zweiter linie der garantie der effektivere weg

    auch deshalb weil der händler dann SEHR daran interssiert sein wird dass der hersteller GROSSZÜGIGST seinen garantiepflichten nachkommt, denn wenn er es nicht tut, dann zahlt der händler selber (die ges. gewährleistung nimmt immer den HÄNDLER in anspruch, niemals den hersteller!)

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

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