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Thema: rechtliches wegen schlafen und parken

  1. #1
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    Standard rechtliches wegen schlafen und parken

    hallo

    vielleicht ist diese frage für manchen komisch aber für mich stellt sie sich seit neuesten. darf ich überall auf öffentlichen straßen mit meinem womo stehenbleiben und drinnen auch schlafen?
    das womo ist angemeldet und darf natürlich auf der straße fahren.
    mir wurde aber gesagt das ich nicht überall schlafen bzw. "campen" darf.
    wo ist der unterschied ob ich mein fahrzeug einfach parke oder drinnen auch schlafe. wer soll das wissen was ich grade drinnen mache? ich möchte ja nicht wochenlang auf der selben stelle stehen bleiben aber wenns mir wo gefällt möchte ich einfach einen tag oder auch zwei drei tage stehen bleiben können.
    ich mache keinen dreck oder lasse irgendwas liegen. wie ist das jetzt also mit stehen bleiben wo es mir gefällt und drinnen schlafen?
    würde mich sehr freuen wenn mir das wer sagen kann.
    ich auch bei einem womo händler gefragt aber der hat sich nur belustigt über meine frage und mir nichts dazu gesagt mit dem ich was anfangen könnte. er meinte nur campen ist verboten aber stehn bleiben ist erlaubt. super wo ist der unterschied? ich mein ich fahr ja in einem womo also könnte jeder sagen ich campe sobald ich stehn bleib. egal ob ich grade die stadt anschau oder drinnen schlafe.

    lg
    ronny

  2. #2
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    hallo!

    du darfst rein rechtlich nicht einmal eine wurstsemmel im womo essen
    für das erlangen der fahrtüchtigkeit darfst du aber im womo sein.
    aus erfahrung: wenn du niemanden störst und deinen griller nicht am hauptplatz auspackst, wirst du auch keine probleme haben.

    lg

  3. #3
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    Ich würde beim ÖAMTC oder Arbö in die Homepage gehen und dort mich schlau machen, meint adolfo
    Es ist verrückt, wofür ein Narr sein Geld ausgibt !
    [B]meine Homepage: www.ha-ado.com
    Schau mal rein, ES GIBT NEUES!
    [/COLOR] Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs demnächst mit
    Dethleffs Globetrotter Esprit T 6840, 2,8TDI

  4. #4
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    servus taro67,

    im womo schlafen ist kein campen!

    schlafen zur wiederherstellung der fahrtüchtigkeit ist sowieso erlaubt.

    wir stehen immer irgendwo auf normalen parkplätzen und es hat noch nie probleme gegeben.

    oberstes gebot keinen müll, kein abwasser, keinen lärm.

    das fahrzeug sollte wegfahrbereit stehen, also keine stufe, keine markise alles weggeräumt, auch innen, damit man wirklich im falle des falles wegfahren kann.

    also viel spaß beim reisen und keine angst wenn mans vernünftig macht ist es kein problem, wir stehen auch in den innenstädten und haben noch nie probleme gehabt.
    so long Mathias (45),Tamara(fast 50),Tobias(17), Jakob(15) und Dionysos(1)
    aus Kirchberg an der Pielach
    im Euramobil Sport 665 HB

  5. #5
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    hallo

    mein wissensstand:
    in österreich ist das einmalige übernachten im fahrzeug zwecks wiedererlangen der fahrtüchtigkeit überall dort wo auch das parken lt Stvo gestattet ist grundsätzlich erlaubt.

    ausser:
    es handelt sich um bereiche wo ein allgemeines nächtigungsverbot ausgesprochen worden ist.das soll sein:
    - im gesamten bundesland tirol
    - in gesamten stadtgebiet von wien und salzburg stadt
    - und meist in jenen gemeinden in denen die gemeinde an einem dortigen campingplatz beteiligt ist oder der campingplatzinhaber im gemeinderat sitzt ;-)

    "nächtigen" heist schlafen, ggf. essen, waschen etc.
    aber keine markise draussen, kein griller, keine tische und stühle

    da in der bestimmung von einer "einmaligen Nächtigung im FAHRZEUG" gesprochen wird interpretieren die meisten das als erlaubnis für WoMO besatzungen, denn ein wowa ist zweifellos kein fahrzeug sondern ein anhänger. und die nächtigung im anhänger ist nirgendwo ausserhalb gewidtmeter zelt- od campingplätze gestattet.

    zumindestens nach geltender gesetzeslage, was dann jeder tut bleibt eh ihm selbst überlassen

    absoulte NO-NOs:
    stehen auf parkplätzen von supermärkten, möbelhäusern, baumärkten etc
    da gibt es ganz schnell ganz teure besitzstörungsklagen

    umstritten
    - ist das stehen auf autobahnparkplätzen
    vielen ist das zu gefährlich, und genau genommen gibt es für die übliche ZUlassung auf "Sonderkraftfahrzeug Wohnmobil" gar keine Parkplätze da (ist kein PKW und kein LKW...)
    - ist in heiklen gegenden (südfrankreich, portugal, spanien) auch das stehen auf grossen stellplätzen, auch da soll es des öfteren zu problemen mit einbrüchen kommen

    empfohlen für "unauffälliges" nächtigen unterwegs
    wird von vielen das abfahren von der autobahn und das stehen in kleinen bis mittelgrossen nebenstrassen ohne fliessverkehr.
    viele stehen auch gerne ganz abgelegen irgendwo auf einem feldweg ausserhalb der sichtweite zur nächsten ansiedlung, wo keiner ein womo vermuten würde und daher auch keiner sucht ...

    lg
    g

  6. #6
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    servus taro,

    was hast du von einem händler anderes erwartet, der will dir was verkaufen. alles andere ist ihm doch pfurzegal.

    der mathias hat dir schon verhaltensregeln geschrieben. von der rechtlichen seite her, freies campen ist in ganz europa verboten, zur wiedererlangung der fahrtüchtigkeit sind nur einige stunden schlaf gestattet. vorsicht, ein besäufnis beim heurigen gehört da nicht dazu und du kannst dabei in teufels küche kommen.

    kommt noch dazu, viele gemeinden verbieten das parken von womos, auch wien gehört dazu.

    viele womofahrer setzen sich natürlich über alles hinweg und verderben es damit anderen campern, die genügend fingerspitzengefühl hätten .
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
    *** member of CTJ ***

  7. #7
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    hi

    danke für die infos!
    ich wohne in wien und ich MUSS das womo auf der straße parken!
    wo soll ich das ding den sonst hinstellen. kann ich da ne anzeige bekommen weil jemand glaubt das jemand im womo wohnt oder schläft?
    in tirol ist ja alles verboten, darf man dort nichtmal parken mit dem womo?
    blöde frage, aber wie kann man dort hinfahren wenn ich dann nichtmal stehn bleiben darf?

    lg
    ronny

  8. #8
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    hallo

    nicht falsch verstehen!

    natürlich darfst du mit dem womo überall in österreich und auch in anderen staaten parken wo es die stvo erlaubt

    das ist ja keine frage

    es darf darin nur niemand nächtigen wo das ausdrücklich verboten ist

    lg
    g

  9. #9
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    Cool

    @richard

    Wer hat dir erzählt das in Wien ein Parkverbot für WOMO´s gilt? Mit welcher Begründung? Ich zahle ja auch Steuern wien ein jeder andere Fahrzeughalter auch.

    Ich denke das ist Quatsch oder sogenanntes Landmannsgarn da wir ja sogenannte Landyachten fahren.
    Gruß Gerhard

  10. #10
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    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    kommt noch dazu, viele gemeinden verbieten das parken von womos, auch wien gehört dazu.
    .
    quatsch, sollen sich die womobesitzer ihr fahrzeug in die küche stellen????

    lg

  11. #11
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    Standard

    hallo

    nochmal:
    gemeint war das NÄCHTIGEN
    habs falsch geschrieben

    aber ich denk aus dem gesamtzusamenhang ist es eh rausgekommen

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  12. #12
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    also ich war in schwechat bei der firma die womo´s verkauft und die haben mir halt die ganzen sachen erzählt aber so das ich mich danach noch weniger ausgekannt habe als vorher. die waren eher belustigt über meine fragen und haben mich angeschaut als ob ich der totale trottel wär.
    natürlich sind meine fragen für jemanden der sich auskennt lustig aber ich würde nicht fragen wenn ich die antworten kenne.
    mir wurde gesagt das ich halt mit dem womo nicht im stadtgebiet stehn darf, und sonst darf man auch in tirol nicht stehn.
    so jetzt hab ich nachgefragt und die sagten mir auf lustig "na wild campen dürfens nirgends, und sonst stellns halt das womo von zeit zu zeit um oder auf nen privat parkplatz"!
    so da ich in wien wohne und das womo ständig auf der straße steht und niemand weiß ob ich drinnen bin oder nicht könnte ja jeder kommen und mich anzeigen weil er glaubt da schläft jemand drinnen. einen bezahlten parkplatz hab ich nicht und auf ne anzeige möchte ich es auch nicht ankommen lassen.

    so jetzt denke ich hab ich das aber verstanden. ich darf wohl überall stehn bleiben und das womo darf auch tagelang oder wochen lang am gleichen platz stehn nur drinnen schlafen darf man nicht. ausser wegen fahrtauglichkeit usw. ansonsten darf ich wie jedes auto überall parken wo es erlaubt ist.

    es ist auch klar das man nicht gleich überall den griller auspacken kann oder das vorzelt aufschlagen kann.
    ich will ja nur a bissl spaß haben mit der fam. und niemand am socken gehn.

    lg
    ronny

  13. #13
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    Hallo Taro,

    dafür gibt es die Stellplätze, die von den Gemeinden toleriert werden.

    Ich weiß schon, daß dies für Richard ein rotes Tuch ist aber er kann nun mal die Tatsache nicht verhindern.

    Auf der Seite www.camper-55plus.info findest du bei Stellplätze Österreich, Plätze von Gemeinden die die Erlaubnis dazu geben.
    Auf meiner Seite camperaustria hast du auch private Plätze, die ebenfalls zu benützen sind. Kürzlich sogar in Vordernberg wo die Gemeinde sogar für Wohnwagen dazu die Erlaubnis gibt.



    In Wien und Tirol ist es tatsächlich ein Problem, nicht mit dem abstellen, sondern mit dem nächtigen. Die Italiener kümmern sich aber sowohl in Wien, wie auch in Tirol, einen feuchten Kehrricht darum.
    Aufpassen solltest du trotzdem, bei Bus oder auch LKW Plätzen, da bekam schon somancher eine Anzeige.

    Manche Händler kann ich nicht verstehen, Hauptsache die Ware ist verkauft.
    Grüße von Ingrid unterwegs mit Hymer 514 SL Gold Edition+ Quad meine Homepage www.camperaustria.at mit bebilderten Stellplätzen in Österreich.

    Auch wer um die ganze Welt reist, um das Schöne zu
    suchen, findet es nur, wenn er es in sich trägt.

  14. #14
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    frage:

    gibt´s da in der STVO ned irgend eine gschicht mit "fzg darf nur eine bestimmte zeit lang unbewegt auf öffentlichem grund stehen" oder so? wer hat zufällig den text bei der hand bzw weiß was ich meine???

    lg v d ützis

  15. #15
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    @ soul und geandu,

    ich hab natürlich das parken mit übernachten gemeint. man darf doch auch mal einen fehler machen, oder?

    @ ützi, da gab es mal eine bestimmung, du durftest dein fahrzeug nur maximal 72 h parken und dann war ein neuer platz fällig. weiß ich noch, da ich am spittelberg vor ca 42 jahren eine anzeige bekam, während ich mit dem zweiten "auto", einem lloyd 400 im urlaub war.

    um aber ganz sicher zu gehen, einfach warten bis der guggi wieder vom urlaub kommt, der weiß das mit 100%iger sicherheit...
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  16. #16
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    hallo

    ich höre das auch immer wieder
    ich halte des für eine urban legende ...

    ein anhänger darf ohne zugfahrzeug net mehr als eine bestimmte zeit öffentlich rumstehen

    mit blauen taferln darfst nur 24 stunden öffentlich rumstehen

    aber was weitere einschränkungen betrifft hab ich bisher nix nachvollziehbares gefunden

    lg

    g

    edit:
    ich denke das ist wohl landessache
    unter http://www.magwien.gv.at/recht/lande.../lg2001104.pdf
    sind die tarfipostverzeichnisse für bewilligungen strassendienstlicher art zu finden (ab seite 4)
    es gibt da bewilligungen für alles mögliche, angefangen vom tarif für das abstellen eines fahrzeuges ohen kennzeichen bis zum tarif für den abwurf von werbemitteln aus luftfahrzeugen, aber keinen für "überlanges" parken.
    ich bleib dabei: die bestimmung gibt es nicht

    lg
    g
    Geändert von abo (13.08.2007 um 09:54 Uhr)

  17. #17
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    hi abo,

    ein anhänger darf auf öffentlichen strassen ohne zugfahrzeug maximal nur für die zeit zum zwecke der be- und entladung stehen, dies muss aber auch offensichtlich geschehen.

    zweite möglichkeit, du meldest das am wachzimmer, dann wird die beladungszeit auf 24 h ausgedehnt (schriftlich).

    die deutschen (zu hause) dürfen da länger stehen, die bezahlen aber auch steuer für den wowa...

    mich hat das übrigens seinerzeit ats 300,- gekostet, da ich für das gespann keinen gemeinsamen parkplatz gefunden hab aber in die arbeit musste...
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  18. #18
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    hallo richard

    einschränkung für anhänger abstellung ohne zugfahrzeug is klar, wusste nur nicht wie die regelung ist

    es ging aber um kraftfahrzeuge selber

    soweit ich weiss darfst ewig stehen
    solange kennzeichen dran sind

    mich habens einmal beim ummelden vom auto erwischt (ist während des an meldens knapp eine stunde lang ohne kennzeichen bei mir vorm haus gestanden)

    macht
    - 250 teuros landesabgabe wegen unerlaubter nutzung öffentlichen grundes und
    - 250 teuros geldstrafe stvo wg stehen ohne kennzeichen

    des war fein .... :-(

    lg
    g

  19. #19
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    Hallo!
    Nachdem schon alles Richtige geschrieben wurde, noch meinen Senf dazu:
    1. Es ist in Österreich nichts ausjudiziert und daher auch nicht exakt beantwortbar.
    2. Ein angemeldetet Fahrzeug kann in Österreich überall stehenbleiben und parken, wenn das auch für die Allgemeinheit möglich ist (PKW; bei LKW gibt es Sonderregelungen)
    3. In einem geparkten Kfz kann man sich aufhalten und auch schlafen.
    4. Campen ist etwas anderes als Parken; wie bereits mehrfach beschrieben, darf man keine Aktivitäten setzen, die auf ein Campen hindeuten (Markise, Sessel und Tische etc.)
    5. Daher sind viele Ortschaften (z.B. Schigebiete, Badeseen...) dazu übergegangen, das Parken auf speziellen Parkplätzen während der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr zu verbieten. Damit darf man dort auch nicht parken.
    6. Alles andere wurde bisher tolerliert (es gab noch keine wesentlichen Prozesse zu diesem Thema)
    7) Anmerkung: Die öffentliche Hand muss auch so restriktiv vorgehen, sonst nimmt z.B. Prostitution in Wohnwägen oder Wohnmobilen über Hand. Das wird vor allem während der Fußball-EURO ein Thema werden.
    LG Werner
    seiwer

  20. #20
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    Zitat Zitat von seiwer Beitrag anzeigen
    ...
    1. Es ist in Österreich nichts ausjudiziert und daher auch nicht exakt beantwortbar.
    2. Ein angemeldetet Fahrzeug kann in Österreich überall stehenbleiben und parken, wenn das auch für die Allgemeinheit möglich ist (PKW; bei LKW gibt es Sonderregelungen)
    3. In einem geparkten Kfz kann man sich aufhalten und auch schlafen.
    ....

    hallo werner

    das ist so nicht richtig

    es gibt in wien einen erlass der besagt dass in wien das nächtigen in fahrzeugen untersagt ist.

    und das ist kein totes recht sondern eine gültig bestimmung

    der erlass wurde sogar hier im forum mal gepostet, konnte ihn aber leider nicht finden ...

    lg
    g

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