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Thema: rechtliches wegen schlafen und parken

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard rechtliches wegen schlafen und parken

    hallo

    vielleicht ist diese frage für manchen komisch aber für mich stellt sie sich seit neuesten. darf ich überall auf öffentlichen straßen mit meinem womo stehenbleiben und drinnen auch schlafen?
    das womo ist angemeldet und darf natürlich auf der straße fahren.
    mir wurde aber gesagt das ich nicht überall schlafen bzw. "campen" darf.
    wo ist der unterschied ob ich mein fahrzeug einfach parke oder drinnen auch schlafe. wer soll das wissen was ich grade drinnen mache? ich möchte ja nicht wochenlang auf der selben stelle stehen bleiben aber wenns mir wo gefällt möchte ich einfach einen tag oder auch zwei drei tage stehen bleiben können.
    ich mache keinen dreck oder lasse irgendwas liegen. wie ist das jetzt also mit stehen bleiben wo es mir gefällt und drinnen schlafen?
    würde mich sehr freuen wenn mir das wer sagen kann.
    ich auch bei einem womo händler gefragt aber der hat sich nur belustigt über meine frage und mir nichts dazu gesagt mit dem ich was anfangen könnte. er meinte nur campen ist verboten aber stehn bleiben ist erlaubt. super wo ist der unterschied? ich mein ich fahr ja in einem womo also könnte jeder sagen ich campe sobald ich stehn bleib. egal ob ich grade die stadt anschau oder drinnen schlafe.

    lg
    ronny

  2. #2
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    hallo!

    du darfst rein rechtlich nicht einmal eine wurstsemmel im womo essen
    für das erlangen der fahrtüchtigkeit darfst du aber im womo sein.
    aus erfahrung: wenn du niemanden störst und deinen griller nicht am hauptplatz auspackst, wirst du auch keine probleme haben.

    lg

  3. #3
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    Ich würde beim ÖAMTC oder Arbö in die Homepage gehen und dort mich schlau machen, meint adolfo
    Es ist verrückt, wofür ein Narr sein Geld ausgibt !
    [B]meine Homepage: www.ha-ado.com
    Schau mal rein, ES GIBT NEUES!
    [/COLOR] Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs demnächst mit
    Dethleffs Globetrotter Esprit T 6840, 2,8TDI

  4. #4
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    servus taro67,

    im womo schlafen ist kein campen!

    schlafen zur wiederherstellung der fahrtüchtigkeit ist sowieso erlaubt.

    wir stehen immer irgendwo auf normalen parkplätzen und es hat noch nie probleme gegeben.

    oberstes gebot keinen müll, kein abwasser, keinen lärm.

    das fahrzeug sollte wegfahrbereit stehen, also keine stufe, keine markise alles weggeräumt, auch innen, damit man wirklich im falle des falles wegfahren kann.

    also viel spaß beim reisen und keine angst wenn mans vernünftig macht ist es kein problem, wir stehen auch in den innenstädten und haben noch nie probleme gehabt.
    so long Mathias (45),Tamara(fast 50),Tobias(17), Jakob(15) und Dionysos(1)
    aus Kirchberg an der Pielach
    im Euramobil Sport 665 HB

  5. #5
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    hallo

    mein wissensstand:
    in österreich ist das einmalige übernachten im fahrzeug zwecks wiedererlangen der fahrtüchtigkeit überall dort wo auch das parken lt Stvo gestattet ist grundsätzlich erlaubt.

    ausser:
    es handelt sich um bereiche wo ein allgemeines nächtigungsverbot ausgesprochen worden ist.das soll sein:
    - im gesamten bundesland tirol
    - in gesamten stadtgebiet von wien und salzburg stadt
    - und meist in jenen gemeinden in denen die gemeinde an einem dortigen campingplatz beteiligt ist oder der campingplatzinhaber im gemeinderat sitzt ;-)

    "nächtigen" heist schlafen, ggf. essen, waschen etc.
    aber keine markise draussen, kein griller, keine tische und stühle

    da in der bestimmung von einer "einmaligen Nächtigung im FAHRZEUG" gesprochen wird interpretieren die meisten das als erlaubnis für WoMO besatzungen, denn ein wowa ist zweifellos kein fahrzeug sondern ein anhänger. und die nächtigung im anhänger ist nirgendwo ausserhalb gewidtmeter zelt- od campingplätze gestattet.

    zumindestens nach geltender gesetzeslage, was dann jeder tut bleibt eh ihm selbst überlassen

    absoulte NO-NOs:
    stehen auf parkplätzen von supermärkten, möbelhäusern, baumärkten etc
    da gibt es ganz schnell ganz teure besitzstörungsklagen

    umstritten
    - ist das stehen auf autobahnparkplätzen
    vielen ist das zu gefährlich, und genau genommen gibt es für die übliche ZUlassung auf "Sonderkraftfahrzeug Wohnmobil" gar keine Parkplätze da (ist kein PKW und kein LKW...)
    - ist in heiklen gegenden (südfrankreich, portugal, spanien) auch das stehen auf grossen stellplätzen, auch da soll es des öfteren zu problemen mit einbrüchen kommen

    empfohlen für "unauffälliges" nächtigen unterwegs
    wird von vielen das abfahren von der autobahn und das stehen in kleinen bis mittelgrossen nebenstrassen ohne fliessverkehr.
    viele stehen auch gerne ganz abgelegen irgendwo auf einem feldweg ausserhalb der sichtweite zur nächsten ansiedlung, wo keiner ein womo vermuten würde und daher auch keiner sucht ...

    lg
    g

  6. #6
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    servus taro,

    was hast du von einem händler anderes erwartet, der will dir was verkaufen. alles andere ist ihm doch pfurzegal.

    der mathias hat dir schon verhaltensregeln geschrieben. von der rechtlichen seite her, freies campen ist in ganz europa verboten, zur wiedererlangung der fahrtüchtigkeit sind nur einige stunden schlaf gestattet. vorsicht, ein besäufnis beim heurigen gehört da nicht dazu und du kannst dabei in teufels küche kommen.

    kommt noch dazu, viele gemeinden verbieten das parken von womos, auch wien gehört dazu.

    viele womofahrer setzen sich natürlich über alles hinweg und verderben es damit anderen campern, die genügend fingerspitzengefühl hätten .
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
    *** member of CTJ ***

  7. #7
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    hi

    danke für die infos!
    ich wohne in wien und ich MUSS das womo auf der straße parken!
    wo soll ich das ding den sonst hinstellen. kann ich da ne anzeige bekommen weil jemand glaubt das jemand im womo wohnt oder schläft?
    in tirol ist ja alles verboten, darf man dort nichtmal parken mit dem womo?
    blöde frage, aber wie kann man dort hinfahren wenn ich dann nichtmal stehn bleiben darf?

    lg
    ronny

  8. #8
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    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    kommt noch dazu, viele gemeinden verbieten das parken von womos, auch wien gehört dazu.
    .
    quatsch, sollen sich die womobesitzer ihr fahrzeug in die küche stellen????

    lg

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