hallo wilhelm

der reiche nach (alles zitate von der homepage vom IT tourismus:

1. Halteberechtigung

Wohnmobile sind Kraftfahrzeuge und unterliegen den selben Regeln wie andere Fahrzeuge. Abgestellte Wohnmobile gelten unter folgenden Bedingungen laut Straßenverkehrsordnung nicht als Campingaufenthalt oder Zeltlager:
  • es darf sich nicht um Gebiete mit allgemeinem Halteverbot handeln (siehe Punkt 2)
  • das Fahrzeug darf den Boden nur mit den Rädern berühren
  • das Fahrzeug darf keine Abflüsse ausstoßen, abgesehen von denen des Motors
  • das Fahrzeug darf von der Straßenfläche nicht mehr als die eigene Größe besetzen (Art. 185 der Straßenverkehrsordnung).
Daraus ergibt sich, dass es zugelassen ist, im Wohnmobil zu übernachten, sofern die obenangeführten Regeln beachtet werden.

2. Halteverbot sowie öffentliche und private Parkplätze mit waagrechter Trennschranke

Die jeweils zuständigen Behörden können Halteverbote für Wohnmobile nur dann erlassen, wenn die Maßnahme auch alle anderen Fahrzeuge mit vergleichbaren Eigenschaften, Größe und Gewicht betrifft und wegen objektiver Unbefahrbarkeit erforderlich ist.

Gleiches gilt für öffentliche Parkplätze und für öffentliche Nutzung vorbehaltene private Freiflächen mit waagrechter Trennschranke, die mehr als 2 m hohen Fahrzeugen die Einfahrt versperrt. Die Trennschranken sind nur dann gerechtfertigt, wenn Hindernisse für das Abstellen von Fahrzeugen der fraglichen Größenordnung bestehen und nicht, um die Fahrt oder den Aufenthalt solcher Fahrzeuge zu unterbinden.

3. Recht auf Campingaufenthalt

Es handelt sich um Campingaufenthalt, Zeltlager oder ähnliches, wenn die bei Punkt 1 angeführten Bedingungen nicht erfüllt sind. Das bedeutet zum Beispiel, wenn eine Leiter auf dem Boden steht, um den Aufstieg zum Wohnmobil zu erleichtern, kann man das schon als Campingaufenthalt auslegen. Da Campingaufenthalte nicht als normaler Straßenverkehr zu verstehen sind, können die für die Straßen zuständigen Lokalkörperschaften die Aufenthaltsmöglichkeit auf eigens ausgewiesene und entsprechend ausgerüstete Flächen beschränken.

Tatsächlich verweisen am Ortseingang in vielen Gemeinden Schilder auf Campingverbot im gesamten Gemeindegebiet......


also:

wenn du das so wie unter punkt 1. handhabst ist das NICHT camping und daher erlaubt. überall in italien, egal was da steht. auch die stangen in 2meter höhe sind illegal und nicht zulässig. ob du als womofahrer da ran darfst und die abmontieren darfst geht aus dem text aber nicht hervor.
sicherheitshalber solltest du das dem arm des gesetzes überalssen und den bullen auffordern diese illegale schranke doch mal rasch zu demontiere damit du einen schönen stellplatz am meeresrand bekommts. werkzeug dafür kann man ja mitnehmen..
;-)

lg
g