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Thema: Scheckkarten-FS und neue Gewichte für Kl. B??

  1. #21
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    hi schlesi,
    2000 kg EG nehm ich dir nicht ab - sei ma net bös. und wenn man vom HZGW reden, da hab ich auch 2085 kg, welches sicher zu 80 bis 90% ausgenutzt wird im Anhängebetrieb.. Am HZGW wirds also nicht liegen ggg.
    Und Überhang hab ich auch nur einen kurzen, da liegen die gründe sicherlich wo anders. Mittlerweile hab ich das Vorzelt samt Gestänge im Kofferraum vom PKW, an der Stützlast kann es meines Erachtens daher auch nicht liegen. Und eine Antischlingerkupplung für meinen 12 Jahre alten WoWa zu kaufen, sehe ich als Luxus, wo sich möglicherweise dann herausstellen sollte, dass die ganze Investition von doch einigen hundert Euronen für die Katz gewesen sein sollte...
    Im Endeffekt wird wohl nichts anderes übrigbleiben, als langsamer zu "schleichen" gggg




    Peter (41) und Monika (33) + Florian (3 M)Klagenfurt-Land

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  2. #22
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    hab was interesanntes entdeckt!

    Um der Verwirrung durch Anhängervorschriften noch eins draufzusetzen hab ich folgendes entdeckt:



    erforderliche Lenkerberechtigung Klasse B !!(ohne E)!!
    1. leichter Anhänger ungebremst

    doppeltes Gewicht des Anhängers darf das um 75kg erhöhte Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen

    Summe der beiden höchsten zulässigen Gesammtgewichte max 4250kg


    2. LEICHTE Anhänger gebremst
    Gesammtgewicht des Anhängerrs darf das höchste zulässige Gesammtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten

    Geländewagen:Gesammtgewicht des Anhängers darf das um das 1 1/2 fache erhöhte höchste zulässige Gesammtgewicht des Zugfahrzeuges erreichen

    Summe der beden höchsten zulässigen Gesammtgewichte: max 4250kg


    jetzt soll noch einer sagen mir ist alles klar mit dem FS Klassen und den 3500kg oder doch 4250kg?????

    also die 4250kg gibts doch schon oder doch nicht für alle!!!???
    und wie ist das mit einem Geländewagen jetzt eigentlich??
    ist ein normaler PKW mit Allrad ein Geländewagen??
    viel Spaß beim grübeln wünscht euch Gerhard.
    <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    Gerhard unterwegs mit 4 Mädel's im Landcruiser & Wilk Sern700

  3. #23
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    Hi
    Natürlich sind die 2000kg nicht mein Eigengewicht, sondern mein tatsächliches Gewicht. Eigengewicht 1540kg, 80 liter Diesel, Dachbox eingeräumt ca. 120 kg, Vorzeltstanden bei den Kindern am Boden 25kg, zweiter Kühlschrank im Auto 13kg, Gepäck, Kinder, usw.usw. und nicht zu vergessen: ich habe auch noch 97 kg Kampfgewicht.


    Schönen Gruß
    Schlesi aus Wien 11
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  4. #24
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    Ach ja.
    Mein Grand Voyager vorher hatte ein Eigengewicht von 2050 kg. Der wäre optimal gewesen aber da kommst wieder über die 3500kg fürn B-Schein. Abgesehen davon, daß ich ihn nicht mehr haben möchte.

    Schönen Gruß
    Schlesi aus Wien 11
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  5. #25
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    quote: Hi
    Natürlich sind die 2000kg nicht mein Eigengewicht, sondern mein tatsächliches Gewicht. Eigengewicht 1540kg, 80 liter Diesel, Dachbox eingeräumt ca. 120 kg, Vorzeltstanden bei den Kindern am Boden 25kg, zweiter Kühlschrank im Auto 13kg, Gepäck, Kinder, usw.usw. und nicht zu vergessen: ich habe auch noch 97 kg Kampfgewicht.


    Schönen Gruß
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    hi schlesi,
    da bekommst ja gewichtsmässig doch einiges zusammen - auch was dein "kampfgewicht" betrifft - ich hab übrigens "nur" 93 kg....
    aber.....die dachbox mit 120 kg irritiert mich schon ein wenig ggg - ich hab nur 75 kg zulässige last auf der reling



    Peter (41) und Monika (33) + Florian (3 M)Klagenfurt-Land

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  6. #26
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    Ich habe glaub ich auch nur 75 kg, aber meine Dachbox liegt schon fast am Dach an. Hab da einen Eigenbau Gepäckträger, da ich mit den originalen Trägern zu hoch war und damit nicht in meine Tiefgarage fahren konnte.

    Schönen Gruß
    Schlesi aus Wien 11
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  7. #27
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    Sun Fun schribt:
    quote:hab was interesanntes entdeckt!

    Um der Verwirrung durch Anhängervorschriften noch eins draufzusetzen hab ich folgendes entdeckt:

    erforderliche Lenkerberechtigung Klasse B !!(ohne E)!!
    1. leichter Anhänger ungebremst

    doppeltes Gewicht des Anhängers darf das um 75kg erhöhte Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen

    Summe der beiden höchsten zulässigen Gesammtgewichte max 4250kg


    2. LEICHTE Anhänger gebremst
    Gesammtgewicht des Anhängerrs darf das höchste zulässige Gesammtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten

    Geländewagen:Gesammtgewicht des Anhängers darf das um das 1 1/2 fache erhöhte höchste zulässige Gesammtgewicht des Zugfahrzeuges erreichen

    Summe der beden höchsten zulässigen Gesammtgewichte: max 4250kg


    jetzt soll noch einer sagen mir ist alles klar mit dem FS Klassen und den 3500kg oder doch 4250kg?????

    also die 4250kg gibts doch schon oder doch nicht für alle!!!???
    und wie ist das mit einem Geländewagen jetzt eigentlich??
    ist ein normaler PKW mit Allrad ein Geländewagen??
    viel Spaß beim grübeln wünscht euch Gerhard.


    Gerhard unterwegs mit 4 Mädel's im Landcruiser & Wilk Sern700
    Das ist ganz einfach beantwortet - ein LEICHTER ANHÄNGER von dem da oben die Rede ist darf maximal 750kg haben. Wenn für den FS B der PKW mximal 3500kg haben darf dann ist das plus den 750kg vom leichten Hänger genau die 4250kg.
    Ist der LEICHTE Anhänger UNGEBREMST, dann darf der im Maximalfall 2x750kg wiegen = 1500kg PLUS 75kg =1575 und das darf wiederum nicht schwerer sein als das Leergewicht des Zugfahrzeuges. Wobei DANN dürfte die Zuladung vom PKW nicht viel sein um nicht über die 4250kg Gesamtgespanngewicht zu kommen. u.sw. - viel Spaß beim Rechnen - aber es geht hier um LEICHTE Anhänger! Die Frage Geländewagen oder nicht wird denke ich in der Zulassung zu lesen sein - habe aber keine Ahnung.

    lupo
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  8. #28
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    quote:
    Ist der LEICHTE Anhänger UNGEBREMST, dann darf der im Maximalfall 2x750kg wiegen = 1500kg PLUS 75kg =1575 und das darf wiederum nicht schwerer sein als das Leergewicht des Zugfahrzeuges.
    Als leichter Anhänger gilt ein Anhänger, dessen HzGG maximal 750 kg beträgt! Ab 751 kg handelt es sich um einen schweren Anhänger.
    Dabei ist es für die definition egal, ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist! Leichte Anhänger MÜSSEN NICHT gebremst sein, können aber (wie mein WoWa), ein shcwerer Anhänger MUSS gebremst sein!

    Das Zugfahrzeug gilt:
    EigengewichtAuto + 75 kg &gt;= doppeltes HzGG vom Anhänger
    (z.B.: 1450 + 75 &gt;= 750 * 2 )
    Dabei kann aber die Summer der beiden HzGG bis zu 4250 kg betragen.

    Bei schweren Anhängern (also ab 750 kg) gilt
    EigengewichtAuto (bzw. höchst zul. Anhängelast geb.) &gt;= HzGG Anhänger
    UND ohne E zu B: Summe beider HzGG max 3500 kg.
    mit E zu B: Summe beider HzGG bis zu max. 7000 kg (theoretisch möglich)

    Da die Frage ja immer wieder kommt, vielleicht kann der Admin so eine FAQ bzw. ein Eckerl einrichten, wo die meistgestellten Fragen zusammengefaßt werden können!

    Die Frage mit den Gewichten und dem E zu B ist ja da ein geeigneter Kandidat.



  9. #29
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    yep - klar darf der leichte Anhänger nur 750kg haben - war mir ja klar wie ein paar zeilen oben geschrieben - beim Beispiel ist mir dann der Fehler passiert - Schande über mich <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    Aber warum denn so nette Themen in ein Eckerl verbannen - ist doch immer wieder lustig wie schnell man sich in den irren Gesetzen verrennen kann ...

    lupo
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  10. #30
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    Hallo!
    Habe vorige Woche den E zu B gemacht.
    Ist nicht wirklich eine Hexerei,allerdings ohne lernen hast null komma nichts Chancen zu bestehen,allerdings wennst einen C-Schein oder Traktorschein hast brauchst nur zu fahren,ohne PC-Prüfung(hatte ich leider nicht).
    Es sind auch einige Rennereien damit verbunden,vom Arzt,Fahrschule(musst 3x Pos.Bestehen damit man zur Prüfung antreten kann,aber kein Kurssitzen) bis zur BH oder MA.
    Aber jetzt habe ich alles erledigt,auch dass typisieren aufs max. Gewicht von Fahrzeug(Opel Frontera Geländewagen) und WOWA,ist echt toll wennst mit ruhigen Gewissen 300 kg.Nutzlast beim WOWA statt bisher 100 kg.(heruntertypisiert)hast.
    Endlich keine Gewichtsprobleme mehr,zumindest nicht beim Gespann <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
    l.G.


    thunderbird010 Ingo,Doris,Hund Jordi aus Neunkirchen/NÖ unterwegs mit Hobby Excelent-Easy

  11. #31
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    Hi Thunderbird
    Und hast jetzt deinen Frontera wieder rücktypsiert?
    Gibs zu, daß hast du nur deshalb gemacht, weil dir die E-Zeichen am Auto nicht gefallen.<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

    Schönen Gruß
    Schlesi aus Wien 11
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  12. #32
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    Hallo!!
    @ Schlesi!!
    Du hast vollkommen Recht,ich habe ihn wieder rücktypisiert.Ich habe diese "Eierspeisspfandeln" auch nie montiert,da ich überhaupt keinen Platz dafür habe.
    Aber Spass beiseite.Es ist einfach viel leichter wenn man nicht so penniebel auf jeden Kilo achten muss.Wenn es mir nicht viel bringen würde so wie es bei Dir der Fall ist , hätte ich mir dass auch nicht angetan.Aber jetzt sind es doch 300 kg.Nutzlast beim WOWA.
    l.G.

    thunderbird010 Ingo,Doris,Hund Jordi aus Neunkirchen/NÖ unterwegs mit Hobby Excelent-Easy

  13. #33
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    Du hast schon recht.
    E dazumachen ist sicher kein Nachteil. Was man hat, das hat man.
    Ich werde ihn auch machen, sobald ich Geld überhabe ( so in ca. 20 Jahren)<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
    Nein, Spatz bei seite ( oh tschuldigung, sollte Spaß heißen)
    Wenn mein Evasion kaputt gehen würde, kauf ich mir wieder so einen, da er optimal ist.
    Und sollte ich einen anderen WoWa kaufen, dann wird der auch wieder nur bis 1200/1250 kg HGGW haben, da sich mein 90PS TD damit schon Bergauf schwer tut.
    Daher ist der E für mich nicht so wichtig.

    Schönen Gruß
    Schlesi aus Wien 11
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    geändert von - schlesi66 on 2005 Oct 07 07:19:42

  14. #34
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    Hallo Miteinander,
    bisher ist mir eigentlich alles klar, mit E zu B. Wie sieht es aber bei einem Gesamtgewicht über 3,5 To mit der österr. Autobahnmaut aus ? Ist hier schon die LKW-Maut (Go-Box) notwendig ?

    Liebe Grüße
    Kathi


    Kathi aus Gollnegg

    wir vier sind unterwegs mit Ford Tansit und Dethleffs Beduin 440

  15. #35
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    @thunderbird
    Was kostet denn der E zu B incl alle ? (Arztkosten, diverse Gebühren etc.?)

    @Kathi
    WEnn du mit dem E zu B auf ein GEspanntgewicht von über 3500 kg kommst, benötigst du trotzdem keine Go-Box, sondern nur die Vignette, weil die fürs Zugfahrzeug gilt, und das ist ja ein PKW!

    Florian


  16. #36
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    Hi Kathi

    Du brauchst natürlich keine Go-Box.

    Die Go-Box gilt nur für Kfz über 3,5 Tonnen. Der Anhänger ist frei.
    Das Gesamtgewicht des Gespannes ist dabei egal.

    Frage an Thunderbird:

    Habe mich jetzt entschlossen aufgrund des geplanten WoWa-Neukaufs doch den E zu B zu machen.

    Soll so um die 500,- Euronen kosten.

    Komm ich damit aus? Wieviel Aufwand steckt tatsächlich dahinter?



    Gruß vom Watzmann



    4 Steirer mit Seat Alhambra und Hobby Prestige 480 TFM

  17. #37
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    Hallo!!
    @Florian Noe & Watzmann
    Also Ihr müsst mit ca. 600 €all incl. rechnen.
    Die Fahrschule hat mir 400 € ,der Arzt 35 €,die PC-Prüfung 7,50 €,die praktische Prüfung 32 €,der neue Führerschein bei der BH 89 € gekostet.
    Man benötigt ca. 2 Wochen wenn man regelmässig lernt.
    Dann hat man die PC-Prüfung welche man im allg.Teil zu 80%bestehen muss und den E-spez.Teil zu 60%.(Vorteil: man muss sich nicht mit den "Kindern" in einen Kurs setzen,man kann alles von CD lernen)
    Aber keine Angst wenns brav lernts ist es nicht so schwierig.
    Dann kommt der prakt. Teil ca. 1 Woche später.Also ich musste mit dem Fahrschulgespann(Merc Vito und Motorradanhänger) eine gerade Linie zurrückschieben einmal von links in eine Parklücke reinschieben und dann von rechts(als wenn man in eine Gasse zum umdrehen reinschieben würde).Dann eine mind. 25 minütige Ausfahrt.
    Alsdann solltet Ihr das gute Stück haben.
    l.G.

    thunderbird010 Ingo,Doris,Hund Jordi aus Neunkirchen/NÖ unterwegs mit Hobby Excelent-Easy

  18. #38
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    hallo zusammen!
    he he
    wir haben das selbe problem mit dem höchstzulässigen ges.gew.
    vw sharan 5 sitzer mit knaus südwind 560 tf
    ich hab die nl vom sharan bei der ma46 herabtypisiert ihne probleme und brauch laut ma46 kein sogenannte eierspeispfandl montieren! (E)
    ab schlussendlich muss ich auch irgendwann den fs e zu b machen wenn wir einen neuer wowa kaufen! ooooder der fs wird aufgewertet wie in brd!tja hoffen wir alle mal!












  19. #39
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    mein entschluss steht fest:

    ich werde im frühjahr den e zu b machen.

    mein bruder macht auch mit.

    rein aus der überlegung heraus, dass unsere autos und die wowa immer schwerer werden.....

    hoffentlich kann ich im frühjahr von der bestandenen prüfung berichten

    tschau vom watzmann

  20. #40
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    hallo an alle,
    wir haben ja schon viel darüber diskutiert bei einem anderem thema. hat das noch keiner gelesen? immer wieder taucht das gespenst e zu b auf?
    ich kann nur sagen, da hab ich aber glück gehabt! war bei keinem amtsarzt, bei keiner behörde zum anmelden, kein wochenlanges büffeln vor dem computer. die anmeldung hat die fahrschule durchgeführt, 2 fahrstunden mit dem eigenen gespann (über 3500 kg), am nächsten tag 20 min fahren mit dem prüfer, einparken, in "garage schieben", ein paar fragen am platz über gewichte, geschwindigkeiten, aus dem von der fahrschule bekommenen heftchen e zu b, 1 stunde später den neuen führerschein von der bh geholt! gesamtkosten ca 160,- euro!!!! einziger wehrmutstropfen, mein c-schein wurde auf c1 reduziert da ich mit 50 nicht zur vorgeschriebenen untersuchung ging. muß nächstes jahr mit 55 zum amtsarzt wegen dem c1 den ich behalten will.
    fahr jetzt stressfrei ohne umtypisiererei und kann auf mein traumwagerl sparen dass immerhin 1800 kg haben wird. l.g. rudko2

    rudko u.janna, st. andrä vor dem hagental bez. tulln mit lmc u. suzuki marauder im renault trafik

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