quote:hab was interesanntes entdeckt!
Um der Verwirrung durch Anhängervorschriften noch eins draufzusetzen hab ich folgendes entdeckt:
erforderliche Lenkerberechtigung Klasse B !!(ohne E)!!
1. leichter Anhänger ungebremst
doppeltes Gewicht des Anhängers darf das um 75kg erhöhte Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen
Summe der beiden höchsten zulässigen Gesammtgewichte max 4250kg
2. LEICHTE Anhänger gebremst
Gesammtgewicht des Anhängerrs darf das höchste zulässige Gesammtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten
Geländewagen:Gesammtgewicht des Anhängers darf das um das 1 1/2 fache erhöhte höchste zulässige Gesammtgewicht des Zugfahrzeuges erreichen
Summe der beden höchsten zulässigen Gesammtgewichte: max 4250kg
jetzt soll noch einer sagen mir ist alles klar mit dem FS Klassen und den 3500kg oder doch 4250kg?????
also die 4250kg gibts doch schon oder doch nicht für alle!!!???
und wie ist das mit einem Geländewagen jetzt eigentlich??
ist ein normaler PKW mit Allrad ein Geländewagen??
viel Spaß beim grübeln wünscht euch Gerhard.
Gerhard unterwegs mit 4 Mädel's im Landcruiser & Wilk Sern700