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Thema: Gewicht des Zugfahrzeuges

  1. #1
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    Standard Gewicht des Zugfahrzeuges

    Hallo eine Frage an euch Experten.

    Um wieviel kg mehr muß das Zugfahrzeug haben als der Anhänger???
    Oder um wieviel %?
    Das weiß ich nicht mehr so genau.
    Die anderen Sachen weiß ich, die braucht ihr mir nicht nochmals erklären.

    Danke
    Renate


  2. #2
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    Standard

    quote:
    Hallo eine Frage an euch Experten.

    Um wieviel kg mehr muß das Zugfahrzeug haben als der Anhänger???
    Oder um wieviel %?
    Das weiß ich nicht mehr so genau.
    Die anderen Sachen weiß ich, die braucht ihr mir nicht nochmals erklären.

    Danke
    Renate

    hallo

    hast du hier
    http://campingforum.dotnethost.at/fo...?TOPIC_ID=4322

    und hier
    http://campingforum.dotnethost.at/fo...?TOPIC_ID=6094

    schon nachgelesen?

    lg
    g




    Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)

  3. #3
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    Also heißt es wenn das EG des KFZ 1295 beträgt und das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers 1290 darf ich ihn ziehen.?
    Die Anhängelast bezieht sich dann quasi nach dem tatsächlichem Gewicht, wenn das stimmt.

    Schönen Tag, Renate


  4. #4
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    Wenn die Gewichte so sind wie in deinem Beispiel dann ist das o.K! Du hast sogar noch 5kg Reserve!! <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    Mit dem tasächlichen Gewicht hat das aber wieder nix zutun! Das gilt nur wenn du einen E Schein hast!



    Unterwegs im Rimor Europeo 78

    Herkunft: Sollenau

  5. #5
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    Standard

    quote:
    Also heißt es wenn das EG des KFZ 1295 beträgt und das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers 1290 darf ich ihn ziehen.?
    Solange im Typenschein/Zulassungsschein nichts anderes angegeben, dann darfst du diesen Anhänger ziehen! Bei meinem alten PKW war das Eigengewicht um die 1400kg, durfte aber nur 1200kg ziehen! Bei meinem neuen ist das EG 1550kg (ungefähr) und darf 1500kg ziehen (ab 1360kg brauch ich aber den E-Schein, weil ich dann mit HzGG vom Auto und HzGG vom Anhänger über 3500kg komme!

    Florian


  6. #6
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    Servus zusammen,

    ich denke mit der Formel liegst richtig:
    HZGW des Hängers darf das EGW des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Zusätzlich darf die Summe beider Fahrzeuge das Gewicht von 3.500 kg nicht überschreiten- (Für FS "B")
    Liegen beide Gewichte darüber brauchst den E zu B Schein.


    Liebe Grüsse

    Thomas, Heidi& Julian

    Heimathafen: Zell am See/Piesendorf


  7. #7
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    Hallo Renate!

    Alle Antworten sind richtig.

    EG des Zugfahrzeuges &gt;= HzGG des Anhängers.

    Wie du selbst richtig festgestellt hast bezieht sich die Anhängelast nur auf das tatsächliche Gewicht.

    Bei einer Anhängelast von z.B. 1200kg einem Kfz-EG von 1500kg darfst du trotzdem nur 1200kg ziehen. Hat der WoWa ein HzGG von 1500kg aber tein tatsächliches Gewicht von 1200kg darfst du ihn auch ziehen.

    (Anmerkung: In der Realität wird der WoWa nie leichter sein als ein HzGG <img src=icon_smile_shy.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>)



    liebe Grüße, Tommy, Doris u Hannes; Ternitz im südl.NÖ

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    geändert von - Tommy1424 on 2007 Jun 15 21:35:01

  8. #8
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    Standard



    Hallo aufpassen-unter Umständen hat der Hersteller des Zugfahrzeuges

    ein "gewichtiges Wörtchen" mitzureden,d.h.das die Anhängelast werks-

    seitig sehrwohl unterhalb des EG des Zugfahrzeuges liegen kann!Ist

    in den Fahrzeugpapieren vermerkt.

    LG

    Willi, Sabine,Tochter Katharina + Teenagerhündin Cora aus Wien 20;

    http://img300.imageshack.us/img300/8...i59womoji6.jpg

  9. #9
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    Standard

    quote:


    Hallo aufpassen-unter Umständen hat der Hersteller des Zugfahrzeuges

    ein "gewichtiges Wörtchen" mitzureden,d.h.das die Anhängelast werks-

    seitig sehrwohl unterhalb des EG des Zugfahrzeuges liegen kann!Ist

    in den Fahrzeugpapieren vermerkt.

    LG

    Willi, Sabine,Tochter Katharina + Teenagerhündin Cora aus Wien 20;

    http://img300.imageshack.us/img300/8...i59womoji6.jpg
    Ja Willi 59 hat recht.
    Bei unseren Opel Zafira 2,0 TD 74 kW
    Eigengewicht: 1428kg
    Anhängelast: 1050 kg

    Grüße aus Sollenau
    Eva und Poldi und weißer Schäfer Rocco

    4.Forumstreffen-wir waren dabei
    Fahrt nach Papá wir waren dabei

  10. #10
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    Standard

    quote:


    Hallo aufpassen-unter Umständen hat der Hersteller des Zugfahrzeuges

    ein "gewichtiges Wörtchen" mitzureden,d.h.das die Anhängelast werks-

    seitig sehrwohl unterhalb des EG des Zugfahrzeuges liegen kann!Ist

    in den Fahrzeugpapieren vermerkt.

    LG

    Willi, Sabine,Tochter Katharina + Teenagerhündin Cora aus Wien 20;
    Hallo Willi!

    Stimmt. Aber das habe ich ja auch geschrieben (letzter Absatz). Und wie du mich kennst gehe ich grundsätzlich von eingetragenen Daten aus.<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>


    liebe Grüße, Tommy, Doris u Hannes; Ternitz im südl.NÖ

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  11. #11
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    Standard

    quote:
    Hat der WoWa ein HzGG von 1500kg aber tein tatsächliches Gewicht von 1200kg darfst du ihn auch ziehen.

    liebe Grüße, Tommy, Doris u Hannes; Ternitz im südl.NÖ
    Hallo Tommy.
    Da ist ein Fehler drin. Mit Führerschein B gilt das HZGG des Hängers. Wenn also der Hänger auf 1500 kg typisiert ist, dann darfst ihn auch nicht ziehen, auch wenn er nur im Moment 1200 kg hat.
    <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>




    Schönen Gruß
    aus Wien 11
    Ernstl 40,Babsi 37, Tina 9, Nicki 6, Yvi 5, Max 1 + Stefan 17 und Martin 15.

    Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK



    geändert von - schlesi66 on 2007 Jun 16 07:29:16

  12. #12
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    Und da hat der Schlesi vollkommen recht. Es gilt beim reinen FS "B" das HzGG- und ja auch die Summe beider.

    Die Aussage vom Tommy1424 stimmt nur beim "E zu B", dann wird das tatsächliche Gewicht gemessen.

    lg,

    Martin, Wien 21

  13. #13
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    Richtig ist schlesi66 Beitrag!

    Habe ich weiter oben auch schon geschrieben!



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  14. #14
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    Hallo!

    Und eben diese 1050kg Anhängelast bei unserm Zafira zwingen mich einfach auf extrem leichte und leider rare Wohnwägen zu schaun.
    Oder ich tausche das Auto mit Wohnwagen.

    Ich schau sowieso das ich die Gewichte nicht unbedingt ausreize.
    Schlieslich kommt dann irgendwann diese komische Pysik mit den vielen Gesetzen ins Spiel, und da glaub ich gibts schon so ein Gesetz das net unbedingt leinwand ist.

    drum lieber a bisserl a Spazie einkalkulieren.

    lg


    die 4 Kraxis

    Bernhard 39,Christa nu 39,Stefan15,Luki12 aus Oberndorf/Melk die mit der CaravelAir und Opel Zafira on Tour sind.

  15. #15
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    Hallo beinand!

    Ich versuchs nochmal, damits dann alle richtig lesen können.

    PKW - EG=1450kg - HzGG=1800kg
    WoWa - HzGG=1400kg - tatsächlich 1300kg

    Summe HzGG = 3200kg = "B-SCHEIN"

    EG-PKW &gt;= HzGG WoWa - hier 1450 zu 1400kg = "B-SCHEIN"

    PKW-Anhängezuglast = 1200kg "DU DARFST NICHT FAHREN"

    EGAL welcher Führerschein.

    Die Frage von Renate im 3.Posting dieses Threads war ob sich die Anhängezuglast auf das tastäliche Gewicht des Anhängers bezieht.

    Diese Frage ist mit einem klaren JA zu beantworten. Diese Frage hat aber auch schon überhaupt NIX mit Führerscheinen zu tun.

    Egal welchen Fürherschein man hat. Wenn der Anhänger tatsächlich schwerer als die höchste zulässige Anhängelast ist darf man mit diesem Zugfahrzeug diesen Anhänger nicht ziehen.



    liebe Grüße, Tommy, Doris u Hannes; Ternitz im südl.NÖ

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  16. #16
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    Standard

    quote:


    Die Aussage vom Tommy1424 stimmt nur beim "E zu B", dann wird das tatsächliche Gewicht gemessen.

    lg,

    Martin, Wien 21
    Hallo Martin!

    Wie sagst du so gerne:"Wer lesen kann ist im Vorteil"

    In meinem vorstehenden Posting kannst du es nochmal genau nachlesen.


    liebe Grüße, Tommy, Doris u Hannes; Ternitz im südl.NÖ

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  17. #17
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    Standard

    ... und ich denke wenn einer das weiss,
    dann der Tommy<img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle> (ist doch aus der Branche<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>)
    (hab Dich trotzdem lieb <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

    Liebe Grüsse

    Thomas, Heidi& Julian

    Heimathafen: Zell am See/Piesendorf


  18. #18
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    Standard

    Naja lesen alleine reicht aber auch net, lieber hadotho.

    Wenn das HzGG größer ist als die technische Anhängelast des Zugfahrzeuges, und Du bist mitm "B" unterwegs, wirst, wenn diese im Zulassungsschein eingetragen ist, ein Problem bei einer Verkehrskontrolle kriegen, denn wie man ja sieht, sind auch nicht alle Exekutivbeante in dieser Frage sattelfest....

    lg,

    Martin, Wien 21

  19. #19
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    Standard

    quote:
    Naja lesen alleine reicht aber auch net, lieber hadotho.

    Wenn das HzGG größer ist als die technische Anhängelast des Zugfahrzeuges, und Du bist mitm "B" unterwegs, wirst, wenn diese im Zulassungsschein eingetragen ist, ein Problem bei einer Verkehrskontrolle kriegen, denn wie man ja sieht, sind auch nicht alle Exekutivbeante in dieser Frage sattelfest....

    lg,

    Martin, Wien 21
    Hallo Martin!

    Sorry! Aber ich verstehe diesen Beitrag nicht. Mir ist nicht klar was du damit ausdrücken willst.

    Es geht ja nicht um FS-Klassen. Tatsache ist, dass auch wenn alle FS-bezogenen Gewichte so zusammenpassen, dass du mit "B" fahren darfst, du immer noch die Hürde Anhängezulast berücksichtigen mußt.

    Zum Thema Verkehrskontrolle:
    In der Regel wirst du keinen Landgendarm finden der dich kontrolliert oder beanstandet wenn er sich nicht auskennt (davon gibt einige). Wenn du den Kollegen der Verkehrs- oder Autobahnpolizeiinspektionen oder gar der Landesverkehrsabteilugn in die Hände fällst schaust da schon wesentlich anders aus.

    Wenn du aber in der Frage sattelfest bist, wirds mit Sicherheit kein Problem geben.
    Ein Problem hast aber sicher wenn du ein tatsächliches Gewicht angehängt hast, dass höher als die erlaubte Anhängezulast ist. Denn dann wirst abgestellt. Da interessiert es keinen welchen FS du hast.


    liebe Grüße, Tommy, Doris u Hannes; Ternitz im südl.NÖ

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  20. #20
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    Zum allgemeinen Verwirren hätte ich da noch eine Frage....

    Hab mal wo aufgeschnappt, daß die Stützlast des Wohnwagens/Hänger bei der Nutzlast am Auto dazugerechnet werden muß! OK, soweit so gut! Aber: Wird sie dann beim WoWa/Hänger subtrahiert, weil e beim Auto gezählt?

    Florian


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