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Thema: Österr. Caravan in Deutschland

  1. #1
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    Standard Österr. Caravan in Deutschland

    Liebe Campingfreunde,

    ich beabsichtige mir in den kommenden Monaten erstmals einen Wohnwagen anzuschaffen und ich habe mich in der letzten Zeit natürlich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Ich habe eine Frage, auf die ich bisher keine Antwort bekommen konnte. Ich nehme an, dass die Sache jedem echten Camper so klar ist, dass man gar nicht mehr darüber diskutiert - zumindest konnte ich auch in den Foren nichts finden.

    Meine Frage ist folgende:
    Ich verfolge aufmerksam die Entwicklung, was die unterschiedlichen Tempolimits für Caravans in Europa angeht. Für meine Reisen wird Deutschland als Transitland sehr wichtig sein und daher interessiert mich die derzeitige Diskussion bzw. die neue Gesetzeslage dort sehr. Ich weiß mittlerweile auch, welche Voraussetzungen deutsche Campingfreunde mit ihren Caravans erfüllen müssen, um auf deutschen Autobahnen mit Tempo 100 unterwegs sein zu dürfen. Wie sieht das für mich als Österreicher aus? Darf ich auch 100 fahren und wenn ja, wie weise ich nach, dass mein Gespann den deutschen Vorschriften entspricht? Benötige ich die deutschen Dokumente bzw. wie komme ich zu diesen?

    Vielen Dank für die Auskunft!


  2. #2
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    Hallo Wagu,

    bis jetzt schaut es so aus, dass wir beim zuständigen Amt für das jeweilige Gespann die Genehmigung bekommen und somit eine Plakette mit der 100 drauf, die am Wohnwagen sichtbar angebracht wird. Also das heisst nicht, dass jeder, der die Bedingungen erfüllt 100 fahren darf. Die Genehmigung musst Du hier amtlich haben.

    Grüße aus Dinslaken am Niederrhein ~~~Heike~~~

    Heike42, Eddi47, Brinja18, Robin15, Katze Kyra unterwegs im Ford Scorpio Turnier mit LMC 545TK


    geändert von - motorradmieze on 2006 Jan 03 15:23:03

  3. #3
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    hi wagu,

    dieses thema hatten wir schon öfters. ich hab mich in D bei den ämtern schlau gemacht, jeder ausländer kann diese genehmigung bekommen. genau wie ein deutscher bundesbürger mit dem fahrzeugbrief (typenschein) und fahrzeugschein (zulassungsschein) zum tüv oder dekra und die bestätigung ausstellen lassen. anschließend zu einer zulassungsstelle gehen und die genehmigung und kleber holen.

    lg richard


  4. #4
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    Hallo Richard

    Ich habe diese Diskussion auch in der Vergangenheit verfolgt. Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, ob es jemanden in dieser Runde gibt, der einen in Österreich zugelassenen Hänger in Deutschland entsprechend begutachten ließ und dann auch eine deutsche Behörde fand, die diese Erlaubnis in österreichische Dokumente eintrug bzw die österreichische Zulassung entsprechend ergänzte?

    Was viele Deutsche aber nicht wissen ist, dass sie mit ihren Gespannen trotz 100 km/h Genehmigung in Österreich oftmals nur 80 km/h fahren dürfen, da sie bei uns bereits als LKW Zug (über 3.500 kg) gelten und die 100 km/h Genehmigung beim Fahren in Österreich gegenstandslos ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    fo1

  5. #5
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    hallo fo,

    der chefredakteur der "die wohnwagenzeitung" hat sich auf meine bitte hin persönlich bei den zuständigen stellen erkundigt ob das denn in ordnung ginge, da ich mein gespann auf 100 km/h in D zulassen wollte. ja, das geht ohne weiteres, war die einheitliche auskunft im kreis fürth/nürnberg.

    blöd nur, ich hatte dann einen tag zu wenig zeit dafür als ich meinen neuen wowa von lmc holte, da ich am nächsten tag bereits einen termin zum typisieren hatte.

    lg richard

    im übrigen wird nichts in unsere papiere eingetragen, du bekommst eine eigene bestätigung dafür. ebenso ist das wechseln des wowa oder zugfahrzeug jetzt möglich wenn die gegebenheiten ausreichen.


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