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Thema: neuer Führerschein

  1. #41
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    Hallo schlesi
    ich will schneller sein als Du mit dem neuen Fürhrerschein. Ich brauch nur den Doktortest und wen der positiv ist; von dem gehe ich aus; dann brauche ich nur den alten zu tauschen und ich will in dann im März holen, meint adolfo


  2. #42
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    quote:
    Hallo schlesi66
    ich will schneller sein als Du mit dem neuen Fürhrerschein. Ich brauch nur den Doktortest und wen der positiv ist; von dem gehe ich aus; dann brauche ich nur den alten zu tauschen und ich will in dann im März holen, meint adolfo


  3. #43
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    in der aktuellen ARBÖ-Zeitung steht folgendes über den neuen Scheckkarten-Führerschein:

    1. wenn der rosa Papierschein unbefristet ist und man tauscht aus welchem Grund auch immer auf den Plastikführerschein, dann ist auch der neue FS unbefristet gültig.

    2. Der neue plastik FS hat KEIN Foto drauf, daher muß man immer einen aktuellen gültigen Lichtbildausweis mithaben - der Personalausweis is sowieso auch eine Plastikkarte, damit hat man dann immer einfach 2 Plastikkarterl mit und braucht nicht den roser Fetzen mitzuschleppen - UND man braucht den FS NICHT erneuern wenn man älter wird oder einen Bart wachsen lässt da sowieso kein Foto drauf ist.


    lupo

  4. #44
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    Jetzt wärs halt dann noch ein Hit, wenn der Zulassungsschein auch durch eine Plastikkarte ersetzt wird, dann wird das Führerscheinetui unnötig, und man kann 17 Plastikkarten im Geldbörsel unterbringen....

    Aus erfahrung weiß ich, daß Plastikkarten im Geldbörsel eine Lebensdauer von maximal 2 jahren haben. Wie ist das dann beim neuen Führerschein, muß man dann auch alle 2 jahre tauschen, wenn die Karte eingerissen ist, und wird man da wieder in voller Länge zur Kasse gebeten ?

    Plastikkarten haben klarerweise auch Vorteile, die Seiten kleben nicht mehr so zusammen und die Druckerfarbe klebt ned irgendwo, wie halt beim Zulassungsschein oft der Fall!

    Aber Nachteile sind halt dann auch vorhanden, leider!


  5. #45
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    Aber auf der Öamtc Seite ist ein Bild vom neuen Führerschein, da ist ein foto drauf

    http://www.oeamtc.at/netautor/na_pro...1113392&bild=1


    Schönen Gruß
    aus Wien 11
    Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

    Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK
    [img][/img]

    geändert von - schlesi66 on 2006 Feb 02 11:15:44

  6. #46
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    Plastikführerschein ohne Foto kann ich mir nicht voerstellen, da dann dem Betrug Tür und Tor geöffnet wäre.
    Letztlich will ich in 20 Jahren (dann bin ich ein alter Tattergreis mit 85 Jahren)auch mal sehen wie ich als junger Spund ausgesehenn habe, meint adolfo


  7. #47
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    Hallo
    Habe ich gerade gefunden:

    Vorläufiger Führerschein
    Sofort nach bestandener praktischer Fahrprüfung wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Dieser gilt maximal 4 Wochen, verliert jedoch mit der Zustellung des Scheckkartenführerscheines seine Gültigkeit. Der vorläufige Führerschein gilt ausnahmslos nur in Österreich. Da er kein Lichtbild enthält, ist er nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig und beide Dokumente müssen mitgeführt werden. Er muss nicht nach Ablauf bei der Behörde abgegeben werden.



    Schönen Gruß
    aus Wien 11
    Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

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  8. #48
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    Was habt Ihr alle gegen den schönen rosa Führerschein? Meiner hatte jetzt am 22. Jänner seinen 30. Geburtstag und sieht fast neu aus. Er war immer in einem Plastiketui, welches neben den anderen Autopapieren in einem kleinen Lederetui steckt. Auch mein Foto wurde bei einer Verkehrskontrolle im letzten Jahr nicht beanstandet. Hab mich eben jung gehalten.<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle> Ich muß fairerweise dazu sagen, daß mein FS noch aus diesem stärkeren beschichteten Material ist. Die Führerscheine meiner Kinder waren schon aus dünnerem Rosa.

    Liebe Grüße von der Stefferl unterwegs mit Peter, Fiat Marea und im Urlaub mit Adria Adora am Haken.

  9. #49
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    @ schlesi - da habe ich schlecht gelesen - das "ohne foto" gilt nur für den vorübergehenden FS - sorry - wobei Dein Foto zeigt einen Deutschen Führerschein <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    @ FlorianNoe - den Zulassungsschein lasse ich sowieso IM Auto da ich den nicht immer mitschleppen will und zudem haben wir 2 Autos wobei meine Frau und ich uns das Auto gerade schnappen das passender ist (Kombi mit den Kindern oder weite Strecken bzw. Kleinwagen bei "Alleinfahrten") Ich habe bei der Versicherung damals extra nachgefragt ob das ein Problem ist (Vollkasko) wenn der Zulassungsschein im Auto ist - Antwort: KEIN Problem - solange nicht der Typenschein im Auto ist <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    lupo

  10. #50
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    Hallo Lupo
    Ob Deutsch oder Österreich sollte ja dann egal sein, da es sich ja um einen EU-Führerschein handelt.<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    Bezüglich deines Zulassungsscheines liegst du falsch.
    Papiere dürfen nicht im Wagen liegen.
    Ich denke mal, daß du da eine falsche Auskunft erhalten hast.
    Auf jeden Fall würde sich der Dieb freuen, denn bei einer Kontrolle könnte er ja dann den Zulassungsschein herzeigen.


    Schönen Gruß
    aus Wien 11
    Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

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  11. #51
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    Schlesi woher nimmst Du Deine Annahme man darf den Zulassungschein nicht im Auto lassen? Lt. meinen Auskünften darf man das. Der Zulassungschein sagt nix anderes aus, als daß das Auto zugelassen ist und auf wen es zugelassen ist. Er ist aber kein Besitzdokument wie der TYPENSCHEIN - DEN darf man natürlich nicht im Auto lassen. Würde mein Auto gestoheln werden (was ohne Schlüssel fast unmöglich ist) müsste der Dieb zuerst einmal wissen daß und wo der Zulassungsschein im Fahrzeug ist und dann würde der Beamte bei der Kontrolle sehen, daß der Dieb nicht der Zulassungsinhaber ist (es sei denn er hat genau meinen Namein in seinem Führerschein und es sei denn mein Führerschein liegt nicht auch noch im Auto und ich sehe ihm ähnlich). Genau deshalb muß man bei Leihwägen (besser auch bei privat geliehenen Wägen) immer eine Vollmacht mithaben daß der Zulassungsinhaber damit einverstanden ist daß man mit dem Auto fährt - WEIL der Zulassungschein kein Besitzdokument ist.

    lupo

  12. #52
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    Bei meiner Versicherung ist es aber auch so, daß der Zulassungsschein nicht im Fahrzeug sein darf, da es sonst bei Diebstahl zu Problemen kommen kann!
    Scheinbar ist das eine Gratwanderung ob oder ob ned, aber nachdem ich den Zulassungsschein immer in der Hosentasche habe .... ist das ken Problem!

    Von der Vollmacht habe ich allerdings noch nie etwas gehört, aber es klingt irgendwie logisch! Wenn ich mein auto jemanden borge, darf der es keinen 3ten weitergeben, nur wie weiß das Polizeiorgan, wer nun der 3te ist .... *G*
    Aber wenn ich mir vom Nachbarn das Auto kurz ausborge, der normalerweise anders heißt und anders aussieht als ich, hat man auch keine Vollmacht mit!

    Es gibt also hier scheinbar einen sehr schwammigen Bereich, aber gemäß. der öster. Mentalität: wird scho nix sein!



  13. #53
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    Hi Lupo
    Also privat kann ich mein Auto herborgen. Ich brauche deswegen keine Vollmacht ausstellen. Das einzige was der Ausborger von mir braucht ist dann noch der Zulassungsschein (früher auch das kleine Heftchen mit den Stempelmarken - gibts aber Gottseidank eh nicht mehr)

    Was ist wenn du nicht verheiratet bist und deine Lebensgefährtin würde mit den Auto fahren. Dann stimmt der Name ja auch nicht.

    Ohne Schlüssel ein Auto zu stehlen ist ja wohl in der heutigen Zeit kein Problem.
    Auch diese sogenannten Wegfahrsperren sind für Profis ein Klacks.
    Unlängst habens im Fernsehen wieder einen Bericht gezeigt. BMW Luxuslimousine. Laut Techniker braucht man min. 15 minuten. Die zwei Diebe waren in unter 2 minuten damit auf und davon.


    Schönen Gruß
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  14. #54
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    ja typisch Österreich - man fragt bei 2 Behörden (oder Versicherungen) nach und bekommt 3 verschiedene Antwoten <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    Was das stehlen betrifft - für Luxuslimos strengen sich Diebe sicher an - aber wer soll schon einen Megane Kombi stehlen es sei denn er braucht ihn nur kurz als fahrbaren Untersatz - aber da sucht er sich ein Auto das leichter zu nehmen ist - speziell die Patienten die den Schlüssel im Auto stecken lassen sind da anfällig - apropos "Schlüssel" ich habe kürzlich gelesen, daß immer weniger Autos (speziell die teuren) einfach gestohlen werden, sondern da brechen die Diebe ins Haus oder i. d. Wohnung ein, stehlen dort den Schlüssel und fahren gemütlich mit dem Auto weg.

    lupo

  15. #55
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    Ja, da hast recht.
    Wenn du heute einen Porsche oder Audi hast, bist ja arm dran. Die sind ja beliebt.
    Da lob ich mir meinen Evasion. Dort ein Kratzerl, da eine kleine Delle und der bleibt mir.<img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>


    Schönen Gruß
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  16. #56
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    Soweit ich informiert bin braucht man eine Vollmacht nur wenn man mit dem ausgeborgten Auto ins Ausland fahrt.

    Grüße aus Sollenau
    Eva und Poldi

    Mercedes E220 CDI 143PS mit Eriba Nova 532L

  17. #57
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    Ich weiß, daß man für Italien eine Vollmacht mitführen muß, wenn einem das Auto nicht gehört. Da unser Sohn voriges Jahr mit unserem Auto und Wohnwagen auf Urlaub in Italien war, haben wir sicherheitshalber für Auto und Wohnwagen die Vollmachten ausgestellt und obendrein auch für die Schwiegertochter, könnte ja sein, daß sie auch fährt. Ist zwar nicht anzunehmen, aber sicher ist sicher. Wir haben das Formular auf der ÖAMTC-Seite runtergeladen und nur mehr die Daten eingesetzt und unterschrieben.

    Liebe Grüße von der Stefferl unterwegs mit Peter, Fiat Marea und im Urlaub mit Adria Adora am Haken.

  18. #58
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    Heute gefunden:

    B-Führerschein für Freizeitfahrzeuge bis 4,25 to 04.04.2005 - 18:09

    Das Europäische Parlament hat in erster Lesung den Entwurf der EU-Kommission zur 3. Führerscheinrichtlinie bestätigt. Der Entwurf sieht vor, dass Inhaber des Führerscheins Klasse B nach Umsetzung der Richtlinie künftig Anhänger-Kombinationen sowie Reisemobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen fahren dürfen. Das Europäische Parlament setzt damit ein positives Signal für die europäische Caravaningindustrie, die derzeit durch die Begrenzung des B-Führerscheins bis 3,5 Tonnen eingeschränkt wird.

    Der in der 1. Lesung am 23. Februar 2005 verabschiedete Standpunkt des Europäischen Parlaments zur 3. Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass Kombinationen aus PKW und Caravan bis 4,25 Tonnen mit dem B-Führerschein gefahren werden dürfen wenn:

    * Die Caravan-Kombination ausschließlich privat genutzt wird
    * Ein praktisches Fahrertraining zum Kombinationsfahren durchgeführt wird.
    * Die für PKW-Anhänger-Kombinationen vorgesehene Regelung umfasst neben Wohnanhängern auch alle anderen Anhängerarten wie etwa Pferde- oder Bootsanhänger.

    Ebenso sollen Reisemobile bis 4,25 Tonnen mit dem B-Führerschein zu fahren sein, wenn:

    * Das Reisemobil ausschließlich privat genutzt wird
    * Die Zuladungskapazität des Reisemobils nicht höher als 1000 kg liegt
    * Ein praktisches Fahrertraining zum Reisemobilfahren durchgeführt wird

    Das vorgesehene Fahrertraining entspricht einem eintägigen Fahrsicherheitstraining bei dem ohne Prüfungsdruck Alltagssituationen mit Caravan-Kombinationen und Reisemobilen geübt werden. Die europäischen Caravaningverbände hatten sich in den vergangenen Jahren gemeinsam innerhalb der ECF für eine entsprechende Änderung der geltenden Führerscheinregelung stark gemacht. Die entsprechenden Änderungsvorschläge wurden schließlich von Europaabgeordneten verschiedener Nationalitäten eingebracht.

    Nach der Verabschiedung in erster Lesung durch das europäische Parlament befasst sich nun der Ministerrat mit der 3. Führerscheinrichtlinie. Danach wird voraussichtlich zum Ende des 2. Halbjahres 2005 die zweite Lesung im Europäischen Parlament stattfinden. Mit einer Veröffentlichung der Richtlinie ist nicht vor 2006 zu rechnen. Bei den üblichen Übergangsfristen zur nationalen Übernahme von europäischen Richtlinien ist mit einer Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht spätestens im Jahr 2010 zu rechnen.

    (Quelle: CIVD)


  19. #59
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    Hi as61828!

    Wenn das kommen sollte ist es für WoWaFahrer ein Hammer. Für WoMoFahrer wird es nichts bringen, weil 4,25 to kann man mit dem "B-Schein" alleine jetzt schon fahren (3.5 to Womo PLUS ein leichter Anhänger bis 750 kg = 4250 kg) und das mit Plakette. Würde ich mein Womo auflasten, würde ich statt Plakette die GO-Box benötigen und auch nur 4,25 to Gesamtgewicht haben. Zumal man den Hänger auch andersweitig verwenden kann.

    Kurt

    ----------------------------
    Niederösterreich



    Alle reden vom URLAUB. Wir haben nicht mal das Geld zum DAHEIMBLEIBEN

  20. #60
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    Das Thema ist doch schon lange wieder vom Tisch - dazu gab es einen langen Beitrag damals als der Artike erschien hier im Forum - war vor fast einem Jahr.

    lupo

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