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Thema: Typisieren lassen

  1. #41
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    he, he, bei meinem gesamtgewicht (natürlich das vom wowa <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>) müssen die wände aber schon wie ein badeschwamm vollgesoffen sein <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle> .

    lg richard


  2. #42
    Wilhelm (gelöscht) Gast

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    Ohne viel Ahnung von der Materie zu haben, muß ich sagen, die Probleme gibt es in D nicht. Bei uns ist es doch so, das Womos keine Abgasnorm haben.In einen anderen Forum hat mal einer gefragt, ob er den defekten Kat durch ein Rohr ersetzen kann. Habe ich gesagt, dann hat er ja keine Abgasnorm mehr,das wäre dann Steuerhinterziehung.Meinte er, das wäre LLKW nicht. Die Pajero´s und Co werden in der Regel als LLKW Doppelkabine angemeldet.Jetzt soll ja ein Gesetz kommen, das es nicht mehr möglich ist, diese Fahrzeuge müssen dann enornm viel Steuer zahlen, da die bisher keine Abgasnorm haben


    Viele Grüsse

    Willipitschen
    Baujahr 1937 (Rentner)
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  3. #43
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    @Willi: HÄH ???<img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle>

    Martin

  4. #44
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    na was für ein Glück, dass in Deutschland alles anders ist <img src=icon_smile_sleepy.gif border=0 align=middle>



  5. #45
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    @ willi,

    was meinst denn da wieder damit? ich kenn eure bestimmungen nur am rande, die sind sowieso ein ziemlich verwirrendes chaos von beamten erfunden. da lob ich mir die doch relativ einfachen österreichischen bestimmungen.

    lg richard


  6. #46
    Wilhelm (gelöscht) Gast

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    Die schweren Geländewagen sind meistens als LLKW angemeldet, diese Typklasse hat ein Gewicht von 2850 Kg,und da LLKW und LKW keine Abgasnorm haben, geht hier dem Staat viel geld verloren, aber das soll jetzt geändert werden.
    http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_077/09.html

    Viele Grüsse


    Willipitschen
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    geändert von - Wilhelm on 2004 May 28 17:41:14

  7. #47
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    Und wegen eurer tollen Bestimmungen darf VW weiterhin so einen sch**ss zusammenbauen, wie sie es derzeit mit dem Touareg V10 TDI machen. Leider erfüllt das Häusel keine Abgasnorm so richtig - also kriegt er in D nur eine Zulassung als LLKW - also sind die Gesetze in D nicht von Beamten erlassen, sondern vielmehr von der starken Autolobby - siehe auch das Fiasko bei der LKW Maut (in A funktioniert das System übrigens fast perfekt). Und einige Schüler in D haben ein Mautsystem zusammengebastelt, das mit einfacher, handelsüblicher WLAN Technik arbeitet und mit ein paar Zeilen Programmcode. Versuche haben gezeigt, dass das die viel einfachere Methode wäre...
    Bin auch schon gespannt, wie es denn funktionieren wird, wenn in D die allgemeine AB-Maut kommt.

    Martin

  8. #48
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    also martin, wie kann man nur. zwar sind die probleme des abgasverhaltens mit dem v10tdi bekannt, die vom rest des phaetons auch, die "qualitätsgeplagten" golf v-fahrer singen auch gerade keine lobeshymnen, aber die lobby hat eben anders entschieden:

    Volkswagen V10 TDI erneut "Engine of the Year"
    http://www.auto-reporter.net/artikel.las?artikel=5826

    so siehts eben aus <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>

    diese meldung von westfalia finde ich viel erfreulicher

    http://www.auto-reporter.net/artikel.las?artikel=5811

    lg richard


  9. #49
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    Hallo!macht doch wegen 5kg keine probleme .jeder beamte wird die 5kg und etwas mehr ohne probleme übersehen. fahre seit 30j. mit wowg u.womob habe noch nie eine waage gesehen .und das von ost nachwest usüd nach nord.das massgebliche gew. in der EU ist gesamt zuggewicht.
    ihr spielt propleme hoch die die beamten gar nicht beachten !aber wir machen sie aufmerksam!!!!was seid ihr für camper solche wo der staub auf der strasse bleiben muss.mit einem wort I tipferlreiter.

    ernsti

  10. #50
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    hi ernsti,

    wie anfänglich schon erwähnt wegen 5kg wird dir kaum jemand probleme bereiten, aber erfahrungsgemäß sind fast alle wowa bei der urlaubsfahrt überladen. hat sich eine diskussion über die bestimmungen entwickelt.

    beim letzten fahrsicherheitstag haben wir alle auf die waage gestellt, ein einziger war nicht überladen. das ist das eigentliche problem, dass viele haben.

    30 jahre glück gehabt, freu dich darüber. solltest du aber doch einmal so wie viele auf die waage müssen, immer wirklich korrekt unterwegs?

    nicht i-tüpfelnd, sondern auch immer zu schwer unterwegs

    richard <img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle>


  11. #51
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    Hi Ernsti,

    ich habe weniger Angst vor Verkehrskontrollen, allerdings bei einem Unfall könnten Versicherungen schnell mal aussteigen wenn man z.B. ein Gespann &gt; 3500 kg fährt und nur den B-Schein hat. Das ist dann "fahren ohne Führerschein" - und ich möchte nicht wissen, wie schnell sich die Kasko und Haftpflicht dann zurückzieht .... Wenn man mal um 10 oder 20 kg das HZG überladen hat, kann das zwar bei einer Kontrolle (wenn gewogen wird) teuer werden und man muß sich eventuell von ein paar Dingen trennen um weiter fahren zu dürfen, aber - was solls. Bei einem Unfall zerlegt es sowieso den Wohnwagen in Einzelteile, da kann dann das tatsächliche Gewicht nicht genau eruiert werden - aber wenn man schon laut HZG Gewichtsgrenzen überzogen hat, na ja, DAS fürchte ich und bin deshalb vorsichtig, das Gespann so auszusuchen, daß ich generell keine Grenzen überschreite. Die Beladung ist eine andere Geschichte.

    lupo

  12. #52
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    Hallo! ich nehme gerne stellung : ich habe FS B.u E:weiter kannich nicht feststellen ob überladen da ich die waage meide. nach gefühl bei der abfahrt auf alle fälle!(im wowg)ich habe teilkasko da mein wowg bj. 98ist.ein knaus südwind blue 1000kg ges gew.als zgfzg einen ford galaxy 110ps infolge ein gutes ges.zuggew.die anhängelast ist 2000kg.daher habe ich wenig sorge ! mein womo hat 3,5t gesgew.Hymer Camp 57 (sufgelstet v. 3,2t auf3,5t.daher auch kein problem mit der zuladung.hat leider nur 82ps für ein anhängen eines bootes etwas schwach bin aber bis griechenland ohne verkehrsbehinderung gekommen.
    ich wollte eigentlich nur sagen weniger angst die versicherungen wollen sowieso nicht zahlen dahersuchen sie immer ausreden .überlastung und so.
    darum bin ich nicht so beniebel.und ängstlich.

    ernsti

  13. #53
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    wie meinst Du das - Du beladest nach Gefühl und meidest die Waage? Denkst Du, daß das der Exekutive bei einer Kontrolle als Argument genügt?

    lg
    Hannes


  14. #54
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    Hallo!als antwort: ich habe noch nie eine kontrolle wegen des wowg gewichtes inlaufe von 30jgehabt.des weiterenladenwir meine frau und ichnicht alles unötige ein. mmein wagen ist gross genug um stühle und vorzelt sowie div zeug aufzu nehmen.daher wird der wohnwagen nur soweit beladeden als es die stützlast erfordert.es gibt eben solche welche vor den urlaub die beladung 2cm nach vor o.2cm nach hinten sonstkönte die stützlast um5kg zuschwer sein.ich nehme es eben leicht und geniese die fahrt indenurlaub ohne sorge ob ich kontrolliert werde oder nichtoder steht hinter jeder ecke ein beamter und schaut da kommt einer mit dem wowg .mit übergew. ja wenn inder mitte ein knickist der schon von weiten sichtbar ist wers einwunder? camper u.camper isthalt ein untschied.der wowg 1A das auto Ok.aber keine ing.arbeitvorher. drum schönen urlaub ohne sorgen.

    ernsti

  15. #55
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    Auf der A 12 - Höhe Kundl - gibt es eine sogenannte "Kontrollstelle" .... die ist mit einer Waage ausgestattet und von dieser wird rege Gebrauch gemacht !!!

    Normalerweise werden dort natürlich nur Fahrzeuge mit einem HZLGG über 3.5 t "ausgeleitet", aber gerade in der "Hauptreisezeit" sind Campingfahrzeuge aller Art eine offensichtlich willkommene Abwechslung - besonders zur Nachtzeit, bei weniger Verkehrsaufkommen!!

    Übrigens die 1. : Vignetten werden dort auch besonders gerne kontrolliert ...

    Übrigens die 2. : wird eine Übertretung (Toleranzen und zutreffende Bestimmungen oben bereits erwähnt) festgestellt, helfen wirklich keine noch so guten Ausreden, denn Fernfahrer kennen die besten Ausreden - hilft ihnen aber auch nichts - es folgt mit Sicherheit eine Anzeige und das Fahrzeug wird von Beamten der "Tiroler Landesregierung - Straßenaufsicht" zu einer sogenannten "Umladestadion" eskortiert - diese wird "privat" betrieben ... welche Kosten da auf einen zukommen liegt in der Natur der Sache !!!

    Weiters ist die österr Exekutive mit sogenannten „Wiegeplatten“ ausgestattet – da wird unter jedes „Rädchen“ eine Platte gelegt und anschl zusammengerechnet ..... da gibt’s kein Entkommen – besonders „Verkehrsabteilungen“ machen davon oft Gebrauch ..... dabei sollen angeblich schon öfters „Horrorüberladungen“ festgestellt worden sein !!!

    Ach ja – was nützt einem eigentlich die tollste „Beladung“, wenn sich diese aufgrund beladungstechnischer Umstände quasi ins „Gelände“ verabschiedet .... abgesehen von den daraus resultierenden „Urlaubsmehrkosten“ ???

    Wünsche trotz allem herzlichst allen mobilen „Reisegewichten“ ein vorfallfreies „Kilometerschlürfen“ – mögen all die „Freizeitträume“ in Erfüllung gehen .....

    gerilu


    "schweben & schleichen" mit einem Hymer Swing 544 durch die Lande .....

  16. #56
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    Hallo Ernsti und Alle,

    ich denke es hat sowohl Ernsti recht, und auch WIR (Neulinge) haben recht.

    Ernsti mit 30 jähriger Gespann-Erfahrung weiß sicher genau wie und wo er laden kann und darf. Nach 30 Jahren Wohnwagen beladen, wird er das im Griff haben. Zudem hat Ernsti auch den E zu B Schein, und hat ein großes schwehres Zugfahrzeug. Der sieht dann schon, ob sein Gespann wegen zu hoher Stüzlast "einknickt", oder der Hänger die Patschen seitlich weg streckt, weil er überladen ist.

    Wir (Neulinge) haben aber weder die Erfahrung, noch (zumindest in meinem Fall) einen E zu B Schein und meistens (da noch jung) kein großes, schwehres Auto. Da hilft dann nur, genau maximal erlaubte Lasten ausrechnen und penibel beladen.

    Als ich meien ersten Wohnwagen beladen habe, dachte ich mir "Hoffentlich habe ich genug Stützlast" - ich habe dann mit einer Personenwaage (Holz zwischen Waage und Kupplung) nachgewogen und hatte satte 100 kg auf der Deichsel. Seit dem wiege ich IMMER die Stützlast. Das Gesamtgewicht wiege ich nicht, da ich schwere Dinge in den Kofferaum gebe (Da habe ich ja dank Berechnungshilfe von Richard noch Reserven <img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle> ) und generell jedes Gewicht vermeide (außer meinen Akkuschrauber f. d. Stützen ) und alle Lebensmittel erst vor Ort kaufe.

    Grüße,

    lupo

  17. #57
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    @ KRAXI:

    Ich habe eben nach was anderem gegoogelt, da bin ich über folgenden link gestolpert (du hast hier weiter oben mal von Deinem Problem mit dem Zafira gesprochen):

    http://www.langzeittest.de/opel-zafi...ik/zuglast.php

    Das könnte für Dich interessant sein.

    Grüße,


    lupo

  18. #58
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    wenn mit dem sogenannten "Pt.18" das erlaubte Gesamtgew. der Fahrzeugkombination (kg) gemeint sein sollte, versteh ichs auch , bei mir im Typenschein stehts halt leider nicht unter Pt.18. Hab mir jetzt extra den Typenschein rausgesucht und mit Erschrecken feststellen müssen, dass ich scheinbar keinen Eu-Typenschein habe <img src=icon_smile_shock.gif border=0 align=middle>, bei mir stehts halt unter 14. Nur soviel zum soviel zitierten Pt.18 <img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>



    Peter und Monika
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  19. #59
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    apropos,
    mit 3885 kg lt. meinem Punkt 14 mach ich mir wirklich keinen Kopf drüber, 3500 kg kann ich also mit FSB problemlos ziehen <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>



    Peter und Monika
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  20. #60
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    Habe mir gerade den Link mit der Opel-Zafira Info angesehen, und habe was interssantes gefunden.

    Wenn ich nun eine max. gebremste Anhängelast habe von 1200kg, und eine Stützlast von 1275 kg, darf dann der anhänger ein höchst zul- Gesamtgewicht von bis zu 1275 kg haben, also die 1200 angehängten, und die 75 die über die Stützlast beim Auto zählen ?

    Da soll sich jemand auskennen bei den vielen Verordnungen! Ich möcht ned wissen, ob daß unsere Executivbeamten wirklich auch so alles im kleinen Finger haben! Ich hab mal einen bekannten gefragt (ebenfalls ein Polizist) und der hat mir nicht eindeutig sagen können, was man nun fahren darf, was nicht!

    Weiters würde mich interessieren, weils grad zu den Gewichten paßt:
    main Auto hat ein Eigengewicht (incl. Fahrer 75 kg und vollem Tank) von 1350 kg, ein höchst zul. Ges.Gewicht von 1950kg. Nutzlast 450 kg.

    Zählen mitfahrende Personen unte die Nutzlast?
    Dann dürfte ich die 450 kg aus Personen und Nutzlast zusammenwürfeln, und komme in Summe auf 1800 kg, also 150 unter dem höchst zul. GesGew?

    Oder darf ich Frau, 2Kinder und der Hund, in Summe 150 kg <img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle> und Nutzlast (schaumrollen ) um 450 kg einladen, um auf meine höchst zul.Ges.Gew von 1950 zu kommen? (1875, wenn man die 75 Kilo von der Stützlast auch miteinberechnet)


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