Seite 1 von 5 123 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 87

Thema: Typisieren lassen

  1. #1
    Registriert seit
    05.03.2003
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    135

    Standard Typisieren lassen

    Nun wieder eine Frage zu einer Wohnwagen Neuanschaffung.
    Ich hätte nun ein passendes Stück gefunden, allerdings geht sich Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger um BLÖDE 5 kg nicht aus, um die 3500kg nicht zu überschreiten.
    Fahre schließlich mit FS B und habe keine Lust nun noch den LKW FS zu machen.
    Nun ist mir geraten worden, man könne entweder Wohnwagen od Auto mit dem Gesamtgewicht etwas runtertypisieren lassen.

    Meine Frage dazu, was ist denn besser und einfacher???
    Zugfahrzeug od. Anhänger?
    Wie aufwendig, problematisch und kostspielig ist das ganze?
    Und wo muß ich da denn hin, ich hab echt keine Ahnung, wohne übrigens in Wien.
    Ich danke Euch wiedermal schon im Vorraus für eure kompetenten Antworten.
    Und hoffentlich hab ich bald mein Neues Stück Wohnwagen.

    Liebe Grüße Renate, 1 Männchen und drei Kindchen und kein Neuer Wohnwagen :-(((


  2. #2
    Registriert seit
    05.01.2004
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    1

    Standard

    hallo, hatte das selbe problem mit meinem pick-up, weiß nicht welche bh für dich zuständig ist. für mich war die überprüfungsstelle st. pölten zuständig, am leichtesten ist es bei änderung am fahrzeug, bei mir wars die anhängerkupplung und ein pick.up aufbau. dies waren veränderungen am fahrzeug, im zuge dessen hab ich dann gleich die zuladung von 980 auf ca 450 kg ändern lassen. muss auch mit einem große E am fahrzeug gekennzeichnet sein. musste natürlich im zulassungsschein eingetragen werden. frag am besten bei deiner bh. ich habs aber schon bereut denn wenn ich den fürerschein E zu B gemacht hätte, wären die probleme auch in zukunft nicht relevant. C schein brauchst du ja nur wenn das zugfahrzeug über 3,5 tonnen hat! mit E zu B kannst dann schon bis zu 7,5 tonnen gesamtgewicht haben.
    wird dann wohl reichen, oder? ich mach das sicher noch! m.f.g. rudko

  3. #3
    Registriert seit
    13.02.2004
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    139

    Standard



    hallo,

    hab bis vor einem Jahr noch in einer Fahrschule gearbeitet. Das Problem entstand oft, daher haben viele eines von beiden Fahrzeugen runtertypisieren lassen.

    Ich würde auch raten EzuB zu machen, dann hat das herumrechnen ein Ende.

    Sehr oft wurden Zugfahrzeuge mit Pferdeanhänger von der Polizei bzw. Gendarmerie aufgehalten. Und das ganze mit Pferden an Bord. Oft war es so, dass die Pferdeliebhaber auf dem Weg zu einem Turnier waren und somit auf der Stelle (meist Autoabfahrten) den Anhänger samt Inhalt stehen lassen mussten. Zusätzlich war eine hohe Geldstrafe zu bezahlen.

    Wegen dem runtertypisieren würd ich bei einem ARBÖ bzw ÖAMTC mal nachfragen punkto Preis etc.

    Vielleicht bin ich jetzt kurz vom Thema abgekommen, aber dies musste ich jetzt mitteilen.

    Viel Spass beim "lernen?!?"

    Patrizia




  4. #4
    Registriert seit
    05.03.2003
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    135

    Standard

    Danke mal für eure prompten Nachrichten.
    Werde mich morgen gleich schlau machen.
    Aber in die Fahrschule gehe ich nicht mehr, die Zeiten sind vorbei.
    Schönes langes Wochenende noch an Euch


  5. #5
    Registriert seit
    25.10.2002
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    7.863

    Standard

    hallo renate,

    ich kann dir auch nur den rat von patrizia ans herz legen und e zu b machen.

    wegen 5kg wird dir kaum jemand probleme bereiten, aber erfahrungsgemäß sind fast alle wowa bei der urlaubsfahrt überladen. wenn du dann noch auf die waage musst, kommt ein rattenschwanz von unannehmlichkeiten mit einer saftigen geldstrafe auf dich zu. der e-schein ist mit sicherheit billiger.

    entgegen vieler meinungen, bei dieser gewichtsberechnung wegen fs wird das tatsächliche gewicht inkl. deichsellast gerechnet. wenn du dir aber sicher bist, das eingetragene gewicht des wowa einzuhalten, bei der
    MA 46, Haidequerstrasse 5, 1110 Wien, Tel. 01/4000/9220 und mail: post.lfp@m46magazin.gv.at
    ist man für wien zuständig. leider ist das aber eine ländersache, also auch der preis und wien ist hier am teuersten, rechne hier mit rund € 60,-. kann mir nicht vorstellen, das die herren in den letzten 2 jahren billiger geworden sind <img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>.

    lg richard


  6. #6
    Registriert seit
    26.03.2004
    Ort
    Salzburg
    Beiträge
    1.036

    Standard

    Hallo,

    generell finde ich den Rat "E zu B" ok, allerdings muß man bednken, daß bei 2 Fahrern (Mann und Frau) dann BEIDE den E zu B machen müssen, oder es kann dann nur EINER mit dem Hänger fahren. Wenn man einmal ein anderer für einen den Wagen irgendwo hinzieht (service, Pickerl, Gas, ...) braucht auch DER einen E zu B Schein ...

    Ich habe mich auch zum E zu B "geweigert" und halte mich an die Gewichte und lasse lieber mal was zu hause. Im Fall von Renate würde ich einfach den Wohnwagen runtertypisieren lassen (wenn man am PKW rumtypisiert, tut man sich beim Wiederverkauf schwerer!). Dann ist das erledigt ohne mit 16 jährigen Fahrschülern die Schulbank zu drücken.

    KISS --&gt; Keep It Short and Simple

    lupo

  7. #7
    Registriert seit
    05.03.2003
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    135

    Standard

    Nun ja, Lupo hat Recht.
    Wir sind nun tatsächlich Mann und Frau.
    Außerdem würde sich der E Schein bis zum Sommer auch nicht ausgehen.
    Ich will ja dann schon mit dem Wohnwagen fahren können bzw. dürfen.
    Ich hätte auch eher an eine runtertypisierung des Wohnwagens gedacht.
    Mache ich dies nun auch bei der MA 46???
    Wird es dabei Probleme geben oder geht das ohne wenn und aber?
    Ich lasse ihn halt um 10 kg runtertyüisieren, denn 5 kg sehen gar blöd aus.

    Ich danke Euch allen für eure kompetenten und flotten Antworten


  8. #8
    Registriert seit
    25.10.2002
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    7.863

    Standard

    ups, liebe renate,

    fehler von mir. ich dachte man kann entnehmen, dass ich den wowa meinte. logisch ist die ma 46 dafür zuständig und du solltest keine probleme bekommen. aber warum gleich 10 kg wenn du nur 5 kg brauchst? denk nach, wieviel 5 kg an shirts oder badehosen sind <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle> . ich find das überhaupt nicht blöd.

    solltest du aber den wowa bei einem händler kaufen, lass ihn das machen und nimm das gleich in den kaufvertrag mit hinein. der tut sich wesentlich leichter und er will ja verkaufen, goldene zeiten im verkauf sind längst vorbei.

    eines noch, sollte aber beim beladen nicht die regel sein. bei gewichtskontrollen gibt es eine toleranz von 5% .

    lg richard


  9. #9
    Registriert seit
    11.01.2004
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    2

    Standard

    Hallo Renate
    das Gewicht heruntertypisieren ist ein Klax. Bei uns in Sbg. wird das auf der Überprüfungsstelle der Landesregierung promt gemacht (15 Min alles vorbei)
    Grüße Edi


  10. #10
    Registriert seit
    05.03.2003
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    135

    Standard

    Danke nochmals.Rufe morgen auf der MA46 an, daß ich weiß was ich alles brauche.
    Kaufe den WW allerdings PRIVAT.
    Leider hat mein Händler nichts entsprechendes für mich, immerhin sind wir eine Fünf Kopf Familie, da wirds schon a Weng schwieriger.

    Liebe Grüße und danke für Eure hilfreichen Antworten.


  11. #11
    Registriert seit
    19.06.2003
    Ort
    Europa, eigentlich ziemlich in der Mitte
    Beiträge
    2.334

    Standard

    Hallo Renate!

    Wir haben ein ähnliches Problem ,wegen dem GGW.
    Ich kann zB zur Zeit mit meinem Zafira mit 100PS laut Zulassung und Typenschein nur 1050kg ziehen --was tun ????
    Da ich nicht noch mal die Schulbank drücken möchte werde ich mein Auto Auflasten das heißt das Anhängegewicht wird auf 1250kg angehoben und die Steigungsprozent von zur Zeit 12% auf 10% gesenkt.
    Was mir bisher so aufgefallen ist , fast alle Camper rechnen nur GGW beider Fahrzeuge---Ein grosses Problem ist aber die Anhängelast des Zugfahrzeugs. Das beachtet man leider fast nicht.
    lG
    Kraxi


  12. #12
    Registriert seit
    05.12.2002
    Ort
    Spillern
    Beiträge
    4.214

    Standard

    Hallo Kraxi,

    also da muss ich Dir widersprechen: Bei allen Autokäufen in unserer Familie steht die Frage nach der Anhängelast ganz vorne im Programm, und ich bin mir sicher, dass das bei allen WoWa Fahrern der Fall ist.

    Lieber das Auto eine Nummer grösser ausfallen lassen und dafür eine einfachere Ausstattung nehmen, ist oft der bessere Weg zum entspannten WoWa-Fahren.

    Martin

  13. #13
    Registriert seit
    26.03.2004
    Ort
    Salzburg
    Beiträge
    1.036

    Standard

    @ Kraxi:
    Du schreibst: " Zafira mit 100PS laut Zulassung und Typenschein nur 1050kg ziehen" Es geht also um das maximales Anhängegewicht gebremst - aber ACHTUNG, das ist bei meinem Megane Kombi um 70kg höher als das Eigengewicht vom Megane. Ich darf also TECHNISCH 70 kg mehr als das Eigengewicht ziehen, ABER mit dem B-SCHEIN darf ich nur (HZG Hänger) maximal gleich dem EG vom Fahrzeug ziehen.

    Fazit, selbst wenn Du den Zafira auflasten lässt, darfst Du mit dem B-Schein noch immer nur maximal EG-Fahrzeug ziehen.

    Dieses max. Anhängelast im PKW-Zulassungsschein ist also nur technisch für das Zugfahrzeug interessant. Die Richtvariable zum Hängerziehen ist und bleibt das Eigengewicht beim B-Schein

    lupo

    geändert von - lupo1972 on 2004 May 21 20:11:56

  14. #14
    Registriert seit
    05.12.2002
    Ort
    Spillern
    Beiträge
    4.214

    Standard

    ... und das der zafira nur 1050kg ziehen darf, wird wohl auch seinen grund haben (fahrwerk, bremsen, karosseriestruktur, anfahrzugleistung). gerade opel hat immer eine recht hohe anhängelast für seine fahrzeuge angegeben, ich würde es ernst nehmen, wenn die weniger angeben. oder kriegst du eine werksfreigabe mit voller garantie? vergiss nicht, dass der zafira eigentlich der vorige astra ist (plattform/technik).

    Martin

  15. #15
    Registriert seit
    05.03.2003
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    135

    Standard

    Nun Renate ist etwas überfordert mit so vielen Antworten.

    Lupo, wie berechne ich jetzt tatsächlich, ob ich Hänger mit B Ziehen darf.

    Höchstes Zulässiges Gesamtgewicht des Autos u Hängers???
    Oder doch nicht.
    Und technisch muß das Eigengewicht des PKWs mindestens gleichhoch sein wie vom Anhänger.

    Stimmt das jetzt oder nicht?

    Liebe Grüße


  16. #16
    Registriert seit
    05.12.2002
    Ort
    Spillern
    Beiträge
    4.214

    Standard

    @Renate: Es ist ganz einfach:

    Nur B-Schein: Das Eigengewicht des Zugfahrzeuges muss mindestens gleich gross wie das höchstzulässige Gesamtgewicht (HZGG) des Anhängers sein UND die Summe beider HZGGe darf maximal 3500 kg betragen. ODER der Anhänger hat ein HZGG von kleiner als 750kg, dann gilt er als leichter Anhänger und darf auch von einem Fahrzeug mit 3500kg HZGG gezogen werden, d.h. Du darfst IN DIESEM FALLE mit 4250 kg unterwegs sein.
    Grundvoraussetzung für beide Fälle ist natürlich, dass das Zugfahrzeug eine technische Anhängelast hat, die das auch erlaubt.

    Mit E zu B Schein: Zugfahrzeug dar wieder ein HZGG von 3500kg haben, Du darfst aber einen Anhänger mit einem HZGG ziehen, der dem HZGG des Zugfahrzeuges entspricht. Du darfst also mit maximal 7000kg HZGG unterwegs sein. Natürlich ist hier die Grenze auch wieder die technische Zuglast des Zugfahrzeuges, bzw die Gesamtzugmasse des Gespannes.

    Es gibt noch einige Feinheiten, auf die ich hier nicht eingegangen bin, bitte dieses zu entschuldigen, für das Grundverständnis sollte es aber reichen.

    Martin

  17. #17
    Registriert seit
    25.10.2002
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    7.863

    Standard

    mit einem geländewagen wird der e zu b aber noch interessanter:

    ein geländewagen darf das 1,5fache HZGG ziehen, also im höchstfall 3.500 x 1,5 = 5.250 kg, ergibt dann ein gesamtzuggewicht von 8.750 kg.

    da kann man dann endlich einen gemütlichen wowa schleppen <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

    lg richard


  18. #18
    Registriert seit
    26.03.2004
    Ort
    Salzburg
    Beiträge
    1.036

    Standard

    @ Renate:
    Also ich habe das für FS B so gelernt und das stimmt auch so:

    EG(PKW) &gt;= HZG(Hänger) UND HZG(PKW)+HZG(Hänger)&lt;= 3500kg

    Wenn BEIDE Bedingungen stimmen, darfst Du mit B das Gespann lenken.

    Der Hänger muß gebremst sein und das KFZ muß die HZG(Hänger) auch ziehen dürfen (steht im Zulassungsschein unter max. Anhängelast gebremst)

    EG = Eigengewicht
    HZG= Höchst Zulässgies Gesamtgewicht

    lupo

  19. #19
    Registriert seit
    05.03.2003
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    135

    Standard

    Danke Lupo, jetzt kenn ich mich aus.
    So ungefähr lag ich aber mit meinen Rechnungen eh Richtig.

    Liebe Grüße Renate


  20. #20
    Registriert seit
    25.10.2002
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    7.863

    Standard

    hi lupo,

    dann machen wirs für die renate ganz perfekt , steht nur im typenschein:

    in den eu-typengenehmigungen gibt es den punkt 18 höchstzulässiges gesamtgewicht des gespannzuges in kg.

    sollte man auch beachten. ich darf z.b. gesetzlich 6.400 kg auf die waage bringen, ist aber technisch auf 6.060 kg beschränkt <img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle> .

    jetzt kanns aber keine fragen mehr geben .

    lg richard


Ähnliche Themen

  1. Deutsches WOMO in Österreich typisieren?
    Von geandu im Forum Fahrzeuge & Technik
    Antworten: 66
    Letzter Beitrag: 25.04.2008, 17:58
  2. 13-poligen Anschluß machen lassen!
    Von bertl27 im Forum Fahrzeuge & Technik
    Antworten: 23
    Letzter Beitrag: 11.07.2007, 21:25
  3. Hänger aus DE in A typisieren. ojeeeeee
    Von suncamper2005 im Forum Fahrzeuge & Technik
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 30.06.2007, 08:52
  4. Höher Typisieren als vom werk aus?
    Von suncamper2005 im Forum Fahrzeuge & Technik
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 13.03.2007, 19:36
  5. Selbstausbau Typisieren ?
    Von walnuss im Forum Fahrzeuge & Technik
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 17.11.2005, 14:03

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •