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Leider hat unser neu erstandener WV LT nur 3 Sitzplätze inkl. Fahrer.
Es steht im Typenschein: Die beförderten Personen dürfen nur auf verkehrstechnisch korrekten Sitzplätzen transportiert werden.
Was ist das eigentlich? Ich weiß dass bei älteren Wohnmobilen keine Gurtepflicht bestand.
Der LT ist Bj.1988 die umtypisierung zum Sonderkraftfahrzeug erfolgte erst 1997 und da wurde der umbau zum wohnwagen inkl der Gasanlagen eingetragen und eben die drei Sitzplätze.
Ich habe aber nur zwei Sitze eingebaut.
Nun meine Frage: Muß ich zu der Landesprüfstelle und dies umtypisieren? z.B auf 5 Plätze?
Stimmt das noch das ein Kind 1/2 Sitzplatz ist ?
Müssen die Sitze nach vorne gerichtet sein oder dürfen sie auch quer eingebaut werden?
Ich nehme mal an dass sie Sitze oder Sitzbänke am besten aus dem gleichen Fahrzeugtyp verlangen, wenn andere eingebaut werden, brauche ich da eine Bestätigung des Herstellers?
Kopfstützen und Gurte werden wahrscheinlich auch verlangt.
Wäre sehr nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte und einen Tip hätte. Ich brauche für mich und den Sohnemann die vorderen Sitze und dann sollten noch Sitzplätze für meine Frau und Tochter vorhanden sein.