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Thema: Überholverbote etc.

  1. #21
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    quote:
    Hallo!!!
    In der StVO, §52,6d steht bei diesen Verbotsschild:

    Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger. Da dieses Zeichen als Zusatz für das oberhalb der Überholverbotstafel f. Lkw ist als Zusatz daher gilt dies auch für PKW mit Anhänger mit unter 750 . Ein PKW ist doch ein Kraftfahrzeug oder???


    jo

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  2. #22
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    [quote]quote:
    Hallo!!!
    In der StVO, §52,6d steht bei diesen Verbotsschild:

    Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger. Da dieses Zeichen als Zusatz für das oberhalb der Überholverbotstafel f. Lkw ist als Zusatz daher gilt dies auch für PKW mit Anhänger mit unter 750 . Ein PKW ist doch ein Kraftfahrzeug oder???


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  3. #23
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    Hallo!!!
    In der StVO, §52,6d steht bei diesen Verbotsschild:

    Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger. Da dieses Zeichen als Zusatz für das oberhalb der Überholverbotstafel f. Lkw steht,gilt dies auch für PKW mit Anhänger mit unter 750 . Ein PKW ist doch ein Kraftfahrzeug oder???




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  4. #24
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    HAllo abo2

    quote: hallo adolfo
    also ich bezweifle das
    denn das wäre dann völlig sinnlos das da extra der anhänger dabei steht wenn das nur für die LKW gelten würde, oder?
    Ich denke bei uns gibt es noch andere Verordnungen die man anzweifeln muß.

    Aber ich kann wirklich nichts dafür, denn Text habe ich vom Autofahrerclub und einer Fahrschule erhalten. Ich habe ja Adressen angegeben wo man das nachlesen kann, meint adolfo


    Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie!

    Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Dethleffs Camper 470 V

  5. #25
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    also,

    der jo63 hat die einzig richtige antwort geschrieben.

    als diese tafeln aufgestellt wurden, war bei uns die hölle los. da ich am selben tag auf die west musste, hab ich von wegen photos den umweg über die A21 gefahren.

    diese tafeln wurden übrigens an einem freitag aufgestellt und es war bis zur klärung am nachfolgenden montag niemand zuständig. für die gendarmerie war dies jedoch völlig klar, wurde aber unseres wissens anfänglich nicht exekutiert.


    lg aus wien, richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

  6. #26
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    Also ich würd von der Logik her mal so sagen.

    LKW Überholverbot über 7,5t
    überholverbot für FZ mit Anhänger über 750kg.

    Aber die sicherste Variante um das zu erfahren ist ausprobieren.

    es grüßen
    die 4 Kraxis

    Bernhard 39,Christa nu 39,Stefan15,Luki12 aus Oberndorf/Melk die mit der CaravelAir und Opel Zafira on Tour sind.

  7. #27
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    Hi!

    Ich verstehe es nicht warum, immer diese Unwahrheiten bzw. Halbwahrheiten, da wird herumgeeiert bis geht nicht mehr. Wozu ist das Netz da? Zum suchen!
    Seht mal auf http://www.fuerboeck.at/

    Kurt<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>





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  8. #28
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    quote:
    Hi!

    Ich verstehe es nicht warum, immer diese Unwahrheiten bzw. Halbwahrheiten, da wird herumgeeiert bis geht nicht mehr. Wozu ist das Netz da? Zum suchen!
    Seht mal auf http://www.fuerboeck.at/

    Kurt<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

    Hallo!!
    Ja und??? was steht da über dieses Verkehrszeichen??? ich lese dort nichts.Ich glaube, das was in der StVO steht.



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  9. #29
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    [quote]
    [quote]
    Hi!

    Ich verstehe es nicht warum, immer diese Unwahrheiten bzw. Halbwahrheiten, da wird herumgeeiert bis geht nicht mehr. Wozu ist das Netz da? Zum suchen!
    Seht mal auf http://www.fuerboeck.at/

    Kurt<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

    Hallo!!
    Ja und??? was steht da über dieses Verkehrszeichen??? ich lese dort nichts.Ich glaube, das was in der StVO steht.



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  10. #30
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    Was sagen unsere Executiv angehörigen bzw. Fahrlehrer dieses Forum dazu???? nichtsß

    jo

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  11. #31
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    Ich habe jetzt dieses Verkehrsschild an die Fa. Fürböck gemailt mit der Bitte dieses zu erklären und den genauen Wortlaut des Gesetzes zu senden.
    Ich hoffe, dass wir dann gescheiter sind, meint adolfo


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  12. #32
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    Hallo beinand!

    In diesem Fall hat Adolfo eindeutig die richtige Antwort erhalten.

    Das Überholverbot für LKW ist das Hauptzeichen und gilt daher eindeutig nur für LKW über 3,5 t HzGG (§ 52 lit a Zif. 4c).

    Durch die Zusatztafel (+jo hat nichts mit dem Verbotszeichen Fahrverbot zu tun) erfolgen die Einschränkungen.

    zum 1. - gilt für LKW mit mehr als 7,5t HzGG (d.h. gilt nicht für LKW zwischen 3,5 und 7,5t)

    zum 2. - gilt für alle LKW über 3,5t HzGG mit denen ein schwerer Anhänger (mehr als 750kg HzGG) gezogen wird. (d.h. gilt nicht für LKW zwischen 3,5 und 7,5 t mit denen nur ein leichter Anhänger gezogen wird).

    Dieses Verkehrszeichen gilt zu keiner Zeit für einen PKW. Egal ob damit irgendein Anhänger gezogen wird oder nicht. Sollte der PKW mehr als 3,5t HzGG haben aber laut Typen- und noch wichtiger Zulassungsschein als PKW zugelassen sein, gilt dieses Zeichen ebenfalls nicht. (laut StVO eindeutig nur für LKW).

    Wird aber irgendein Fahrzeug mit mehr als 3,5t HzGG als LKW zugelassen (z.B. so manches WoMo aber auch so manche Geländewagen zwecks Steuerersparnis) und damit ein schwerer Anhänger (mehr als 750kg HzGG) gezogen, GILT dieses ÜBERHOLVERBOT.

    +)Adolfo
    Wenn du gleich vernünftige bzw. bestehende korrekte Postings einsetzen würdest, würde man sich ätzende Kommentare ersparen.<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>



    liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ

    auf Eurocamp 2 Gold

    "Campen und Segeln am Meer - Herz was willst du mehr"

  13. #33
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    Hallo Tommy1424

    Erstmal danke für Deine Richtigstellung.

    Ich habe aber nichts behauptet, sondern geschrieben, dass es so sein kann.
    Mußt das nochmal nachlesen oder genauer schauen!

    Ich habe geschrieben: Ich glaube so war das.

    Ich habe den Thread eine halbe Stunde lang suchen müssen um ihn reinstellen zu können.
    adolfo


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  14. #34
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    servus tommy,

    deine aussage in ehren, nur hat das damals bei der aufstellung anders gelautet. das wurde sehr wohl als überholverbot für ALLE fahrzeuge MIT anhänger ausgelegt.

    die meinung war, die 7,5 tonnen beziehen sich auf den lkw, der wortlaut darunter "AUCH" anhänger (über) 750 kg. dieses "auch" wurde eben allgemeiner meinung nach folgerichtig für alle fahrzeuge angewendet.

    aber da sollte man einfach in kärnten fragen, wie man das auf der wörtherseeautobahn händelt, überhol mal mit einem gespann, ich mit sicherheit nicht...<img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>


    lg aus wien, richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

  15. #35
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    quote:
    quote:
    Hi!

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    Hallo!!
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    Hallo jo!

    Was heißt "na und?". Siehe dir mal die Site genau an, da ist alles drinnen, StVO,KFG,FSG usw. inkl. Suchfunktionen. Einfacher gehts ja nicht mehr.

    Kurt

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  16. #36
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    Tommy1424 schrieb:
    quote:
    Das Überholverbot für LKW ist das Hauptzeichen und gilt daher eindeutig nur für LKW über 3,5 t HzGG (§ 52 lit a Zif. 4c).

    Durch die Zusatztafel ... erfolgen die Einschränkungen.

    zum 1. - gilt für LKW mit mehr als 7,5t HzGG (d.h. gilt nicht für LKW zwischen 3,5 und 7,5t)

    zum 2. - gilt für alle LKW über 3,5t HzGG mit denen ein schwerer Anhänger (mehr als 750kg HzGG) gezogen wird. (d.h. gilt nicht für LKW zwischen 3,5 und 7,5 t mit denen nur ein leichter Anhänger gezogen wird).

    Dieses Verkehrszeichen gilt zu keiner Zeit für einen PKW. Egal ob damit irgendein Anhänger gezogen wird oder nicht. Sollte der PKW mehr als 3,5t HzGG haben aber laut Typen- und noch wichtiger Zulassungsschein als PKW zugelassen sein, gilt dieses Zeichen ebenfalls nicht. (laut StVO eindeutig nur für LKW).
    Hallo,

    genau dieselbe Antwort bekam ich heute telefonisch von der Rechstabteilung meines Verkehrsklubs

    entscheidend ist das Hauptschild (also das Überholverbiot für LKW)
    alles was drunter steht bezieht sich auf das Hauptschild

    Danmit sollte die Sache ein für alle Mal entschieden sien und sollte ich einmal eine Anzeige bekommen, dann leg ichs sicher drauf an und berufe.

    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie(4)+Annika(3) auf Fiat Ulysse 2,1TD HL mit Dethleffs Camper 430 T

    geändert von - kerstan on 2007 Mar 28 17:58:58

  17. #37
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    Griaß Eich!

    Lustiges Thema, interessant wie ihr herumdiskutiert.

    Pfiat Eich!

    Jürgen, Silvia, Lisa 9, Franziska 6, Florian 2; Steirer aus Bruck
    Unterwegs mit Skoda Felicia Kombi und ???? (Kommt bald)

  18. #38
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    quote:
    quote:
    quote:
    zug mit schwerem anhänger darf doch auf der autobahn grundsätzlich nur tempo 80, oder?
    ja genau darum gehts
    da der LKW-Zug nur 80 fährt, darf ich ihn dann ja nicht überholen, wenn die Zusatztafel auch Wohnwagengespanne (mit schwerem Hänger) meint. =&gt; solange das Überholverbot gilt, kann ich also nur mehr 80 hinter dem LKW herfahren
    daher meine anfrage
    wenn ich weiß, wo es solche Beschränkungen gibt, stell ich mich halt darauf ein.
    hallo

    wahrscheinlich stehe ich auf der leitung

    ich versuche es nochmal:

    DU darfst mit DEINEM zug (pkw + wohnwagen) auch ohne jede zusätzliche beschränkung auf der autobahn nicht mehr als 80km/h fahren...

    lg
    g




    ich übernehme die verantwortung dafür was ich sage, aber nicht dafür was andere zu verstehen glauben

    Dann versuch ich auch mal meine bis jetzt aufgestellte meinung

    pkw + schwerer Hänger wenn Hänger Höchstzulässig leichter als PKW leer = 100 und unter 3,5 t natürlich, das seit Jahren.

    mfg Chri


    Christian 29 / Maria 27/ Lisa Marie 5 / Maximilian 1 Jahr unterwegs im Peugeot 807 und Adria 502 LH am Haken
    www.nimmrichter.gnx.at www.suncamper2005.gnx.at

  19. #39
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    Hallo Camper

    unter: http://www.fuerboeck.at/recht einfach/lkw überholverbot autobahn.html

    kann man den Text genau nachlesen, meint adolfo


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