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Das Überholverbot für LKW ist das Hauptzeichen und gilt daher eindeutig nur für LKW über 3,5 t HzGG (§ 52 lit a Zif. 4c).
Durch die Zusatztafel ... erfolgen die Einschränkungen.
zum 1. - gilt für LKW mit mehr als 7,5t HzGG (d.h. gilt nicht für LKW zwischen 3,5 und 7,5t)
zum 2. - gilt für alle LKW über 3,5t HzGG mit denen ein schwerer Anhänger (mehr als 750kg HzGG) gezogen wird. (d.h. gilt nicht für LKW zwischen 3,5 und 7,5 t mit denen nur ein leichter Anhänger gezogen wird).
Dieses Verkehrszeichen gilt zu keiner Zeit für einen PKW. Egal ob damit irgendein Anhänger gezogen wird oder nicht. Sollte der PKW mehr als 3,5t HzGG haben aber laut Typen- und noch wichtiger Zulassungsschein als PKW zugelassen sein, gilt dieses Zeichen ebenfalls nicht. (laut StVO eindeutig nur für LKW).