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Thema: Überholverbote etc.

  1. #1
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    Standard Überholverbote etc.

    hallo,

    nun bin ich doch in letzter Zeit immer wieder die Süd zwischen Wien und Wr.Neustadt gefahren, und da sind mir Überholverbotstafeln aufgefallen, die einen Zusatztext haben:
    irgendwas mit "auch Anhänger über 750kg" oder so. Die Tafeln sind ja so schnell nicht zu lesen, wie man da auch schon wieder vorbei ist.

    Kennt dis zufällig wer, und weiß, was da genau draufsteht

    bzw. könnte man nicht eine Liste anlegen, wo alle Beschränkungen für Gespanne festgehalten sind. Von div. Organisationen hab ich bis jetzt noch keine Infos bekommen.

    Und nicht dass mich jemand falsch versteht. Es geht mir nicht ums Rasen, wie mir diesbezüglich schon mal vorgehalten wurde, sondern darum, nicht etwas zu übersehen, und deswegen Strafe zahlen zu müssen.

    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie(4)+Annika(3) auf Fiat Ulysse 2,1TD HL mit Dethleffs Camper 430 T
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    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

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    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  2. #2
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    Standard

    quote:
    hallo,
    nun bin ich doch in letzter Zeit immer wieder die Süd zwischen Wien und Wr.Neustadt gefahren, und da sind mir Überholverbotstafeln aufgefallen, die einen Zusatztext haben:
    irgendwas mit "auch Anhänger über 750kg" oder so.
    hallo

    *ähem*

    zug mit schwerem anhänger darf doch auf der autobahn grundsätzlich nur tempo 80, oder?

    lg
    g



    ich übernehme die verantwortung dafür was ich sage, aber nicht dafür was andere zu verstehen glauben

  3. #3
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    quote:
    zug mit schwerem anhänger darf doch auf der autobahn grundsätzlich nur tempo 80, oder?
    ja genau darum gehts
    da der LKW-Zug nur 80 fährt, darf ich ihn dann ja nicht überholen, wenn die Zusatztafel auch Wohnwagengespanne (mit schwerem Hänger) meint. => solange das Überholverbot gilt, kann ich also nur mehr 80 hinter dem LKW herfahren
    daher meine anfrage
    wenn ich weiß, wo es solche Beschränkungen gibt, stell ich mich halt darauf ein.

    Grüße aus Korneuburg
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  4. #4
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    Hallo Kerstan!

    Ich bin auch täglich auf der A2 zwischen WN und W unterwegs. Ich kenne aber nur die Überholverbote für LKW und bei Leobersdorf bzw. Baden die Ankündigung, dass das Befahren des Helenental mit Wohnanhänger verboten ist.

    Es könnte aber sein, dass die Überholverbote nur für LKW über 7,5 t gelten.


    liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ

    auf Eurocamp 2 Gold

    "Campen und Segeln am Meer - Herz was willst du mehr"

  5. #5
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    quote:
    quote:
    zug mit schwerem anhänger darf doch auf der autobahn grundsätzlich nur tempo 80, oder?
    ja genau darum gehts
    da der LKW-Zug nur 80 fährt, darf ich ihn dann ja nicht überholen, wenn die Zusatztafel auch Wohnwagengespanne (mit schwerem Hänger) meint. => solange das Überholverbot gilt, kann ich also nur mehr 80 hinter dem LKW herfahren
    daher meine anfrage
    wenn ich weiß, wo es solche Beschränkungen gibt, stell ich mich halt darauf ein.
    hallo

    wahrscheinlich stehe ich auf der leitung

    ich versuche es nochmal:

    DU darfst mit DEINEM zug (pkw + wohnwagen) auch ohne jede zusätzliche beschränkung auf der autobahn nicht mehr als 80km/h fahren...

    lg
    g




    ich übernehme die verantwortung dafür was ich sage, aber nicht dafür was andere zu verstehen glauben

  6. #6
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    Hallo beinand!

    Vielleicht steh ich ja jetzt auf der Leitung. Aber bei der eigentlichen Frage ging es ja um die Überholverbotstafeln und um Geschwindigkeiten.

    D.h. Bei einem Überholverbot für LKW ist das Überholen mehrspuriger Kfz durch LKW (gilt auch für z.B. VW Gold Kombi die von Firmen als LKW zugelassen sind)verboten. Nicht aber das Überholen mit einem einfachen PKW.
    Da aber LKW eine Zulassungsfrage ist sind bei derartigen Bestimmungen meistens Gewichtsangaben durch eine Zusatztafel kenntlich gemacht.

    Da gilt dann z.B. Mit einem LKW über 7,5 t HzGG ist das Überholen mehrspuriger Kfz verboten.

    Das Alles hat aber nichts mit Geschw. zu tun. D.h. wiederum wenn ein Übeholverb. für LKW über 7,5 t gilt, darf dann auch kein PKW der nur mit 60km/h fährt überholt werden (egal ob der den 60er gerechtfertigt oder provokant fährt).


    liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ

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  7. #7
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    hallo abo
    quote:
    ich versuche es nochmal:

    DU darfst mit DEINEM zug (pkw + wohnwagen) auch ohne jede zusätzliche beschränkung auf der autobahn nicht mehr als 80km/h fahren...
    Du unterliegst einem großen Irrtum:

    Höchste zulässige Fahrgeschwindigkeit
    § 58. Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 KDV 1967
    2. im Hinblick auf das Ziehen von Anhängern und das Abschleppen von Kraftfahrzeugen
    f) beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3 500 kg nicht übersteigt ..... 80 km/h,
    auf Autobahnen (§ 43 Abs. 3 lit. a StVO 1960).. 100 km/h,
    g) beim Ziehen eines leichten Anhängers ....... 100 km/h,


    trifft bei mir zu

    aber das schweift jetzt vom Thema ab, ich wollt ja nur wissen, wo es Beschränkungen gibt ...

    Grüße aus Korneuburg
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  8. #8
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    He Leute

    ich habe dieses Thema vor 1 oder 2 Jahren schon mal hier rein gestellt.
    Dabei habe ich dann eine genaue Erklärung durch eine Fahrschule bekommen
    und das sagt jetzt in etwa:
    Diese Verbote gelten nur für LKW mit einem Anhänger der schwerer ist als 3,5 to. Ich glaube so war das.
    Ich habe damals nachgefragt, weil ich ja auch einen Caravan mithabe und auch keine Übertretung machen wollte.
    Also Gespannfahrer gilt nicht für die Caravaner, meint adolfo



    Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie!

    Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Dethleffs Camper 470 V

  9. #9
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    zur information,

    diese tafeln mit überholverbot auch für pkw mit anhänger/wowa über 750 kg stehen reichlich auf der A21 (außenringautobahn...).

    da gabs vor jahren bei der aufstellung eine mörderdiskussion, da keiner die tafeln kannte.


    lg aus wien, richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

  10. #10
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    hallo

    ja, logisch
    wenn du mit dem gesamt gespann gewicht unter 3500kg bleibst dann gilt tempo 100
    wenn du drüber kommst (und der hänger hat mehr wie 750kg) dann gilt tempo 80

    bin erst vorgestern da gefahren (A2)
    mir sind keine schilder aufgefallen

    aber ich interessieren mich ehrlich gesagt auch nicht so sehr für die taferln

    lg
    g




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  11. #11
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    *)kerstan

    Die von dir genannten Zusatztafeln besagen,daß in deren Bereich das
    Überholen auch mit leichten Anhängern verboten ist.

    Z.B.:Häufig auf der West,wo´s nur 2 spurig ist.

    lg

    Willi, Sabine,Tochter Katharina + Hundebaby aus Wien 20;

  12. #12
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    Hallo Kerstan

    wenn Du eine Möglichkeit hast dieses Schild zu fotografieren, dann setz es bitte hier rein.
    Dann kann man leichter diskutieren und bei einem Autofahrerclub anfragen, denn die hier gemachten Aussagen sind zu unterschiedlich in der Auffassung bezw. kennt sich keiner aus, meint adolfo




    Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie!

    Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Dethleffs Camper 470 V

  13. #13
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    Auf den Zusatztafeln,die ich von der "West" her kenne,steht:

    Gilt auch für -dann kleines Hängersymbol- unter 750 kg.

    lg

    Willi, Sabine,Tochter Katharina + Hundebaby aus Wien 20;

  14. #14
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    quote:

    Dann kann man leichter diskutieren und bei einem Autofahrerclub anfragen, denn die hier gemachten Aussagen sind zu unterschiedlich in der Auffassung bezw. kennt sich keiner aus, meint adolfo
    +Adolfo
    Ich glaube diese Aussage trifft nur auf dich zu.

    Hier gibt es keine unterschiedliche Auffassung sonder lediglich 2 Themen. Ein Thema betrifft das Überholen, das andere Thema die erlaubten Geschwindigkeiten.

    Die Grundfrage von Kerstan wurde bereits beantwortet. Ein Überholverbot mit der Zusatztafel "gilt auch für Anhänger unter 750 kg HzGG" habe ich zwischen Wr. Neustadt und Wien auf der A2 noch nicht gesehen.

    Sollten diese vorhanden sein gilt dies für alle Fahrzeuge mit Anhänger und somit auch für Caravan.
    quoteabei habe ich dann eine genaue Erklärung durch eine Fahrschule bekommen
    und das sagt jetzt in etwa:
    Diese Verbote gelten nur für LKW mit einem Anhänger der schwerer ist als 3,5 to. Ich glaube so war das.
    Nach einer derartigen Aussage würde ich die Fahrschule verklagen bzw ein Lizenzentzugsverfahren einleiten lassen.

    Manchmal wäre es besser eine Signatur nicht nur stehen zu haben sondern sich auch daran zu halten.



    liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ

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  15. #15
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    Da es wahrscheinlich um dieses Verkehrszeichen geht, für alle die es nicht glauben wolle:

    Dieses Schild sagt folgendes aus:

    Auf Grund der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkerhr soll das gegenständliche Verkehrszeichen samt Zusatztafel folgendes aussagen:

    http://img356.imageshack.us/img356/7...cn114905an.jpg

    In der Zeit von 5 UHR bis 22 UHR ist:

    Mit Lastkraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.

    Ebenso ist mit Lastkraftfahrzeugen, die einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.



    So schaut's aus, meine Freunde, meint adolfo


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    geändert von - as61828 on 2007 Mar 27 16:41:02

    geändert von - as61828 on 2007 Mar 27 16:58:01

    geändert von - as61828 on 2007 Mar 27 16:58:27

  16. #16
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    He ihr Ungläubigen:

    So jetzt setze ich noch eins drauf.

    Schaut doch mal unter
    http://76415.rapidforum.com/topic=100177399316

    Da ist ein langer Thread aus 2005.
    Da werden euch wahrscheinlich die Augen aufgehen und die ätzenden Kommentare von einem Tommy1224 auch vergehen, meint aadolfo



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  17. #17
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    [quote]
    Da es wahrscheinlich um dieses Verkehrszeichen geht, für alle die es nicht glauben wolle:

    Dieses Schild sagt folgendes aus:

    Auf Grund der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkerhr soll das gegenständliche Verkehrszeichen samt Zusatztafel folgendes aussagen:

    http://img356.imageshack.us/img356/7...cn114905an.jpg

    In der Zeit von 5 UHR bis 22 UHR ist:

    Mit Lastkraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.

    Ebenso ist mit Lastkraftfahrzeugen, die einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.[quote]


    hm also wenn ich das schild sähe und ich hätt nen schweren anhänger mit pkw.. ich würd nicht überholen... des könnten die männer in uniformen auslegen wie sie wollen...

    die frage is nämlich ob sich das mitm anhänger nur auf lkw bezieht. und als lkw fahrer stellt sich die frage wenn dein fahrzeug weniger als 7,5 to hat und mit schwerem anhänger.. gilt das dann auch?

    finde dieses schild mehr als uneindeutig.. aber das is in österreich ja ned selten

    Zitat Richard:

    denk daran, es ist nicht immer der wind, wenn am campingplatz die wohnwagen wackeln...

    trotz meiner emailadresse... wohne in Ö im Bezirk Gänserndorf

  18. #18
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    quote:
    Dieses Schild sagt folgendes aus:
    In der Zeit von 5 UHR bis 22 UHR ist:

    Mit Lastkraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.

    Ebenso ist mit Lastkraftfahrzeugen, die einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.
    Hallo,
    also wenn ich mir das Schild nun auch in Ruhe anschauen kann, würde ich es genauso interpretieren, aber im "schnellen" vorbeifahren, ... da wär ich auch unsicher.

    ich schick das Foto an den Verkehrsclub, zwecks genauer Erklärung

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  19. #19
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    quote:
    ...
    Mit Lastkraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.
    Ebenso ist mit Lastkraftfahrzeugen, die einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.
    So schaut's aus, meine Freunde, meint adolfo
    ....
    hallo adolfo

    also ich bezweifle das

    denn das wäre dann völlig sinnlos das da extra der anhänger dabei steht wenn das nur für die LKW gelten würde, oder?

    der LKW darf sowieso net überholen, egal ob mit oder ohne anhänger

    der zusatzteil mit dem anhänger macht doch nur sinn wenn es auch alle anderen KFZ mit schwerem anhänger betrifft

    lg
    g





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  20. #20
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    Hallo!!!
    In der StVO, §52,6d steht bei diesen Verbotsschild:

    Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger. Da dieses Zeichen als Zusatz für das oberhalb der Überholverbotstafel f. Lkw ist als Zusatz ist, gilt dies auch für PKW mit Anhänger mit unter 750 . Ein PKW ist dach ein Kraftfahrzeug oder???


    jo

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