Hallo beinand!
Ist mir gerade aufgefallen und passt vielleicht zum Thema.
Mein Kastenwagen hat 3380 kg HzGGw. Eigengewicht weiß ich jetzt nicht genau.
In der Bedienungsanleitung für den Aufbau steht gleich auf den ersten Seiten folgender Satz:
Beachten sie bitte beim Beladen, dass das EG vom Fahrzeug im leeren Zustand angegeben ist.
Vom angegebenen Wert der Zuladung ist die Einrichtung und alles seitens des Aufbaus abzuziehen.
Darunter befindet sich eine Aufstellung was ca. wieviel wiegt.
Die Aufstellung dürfte ziemlich vollständig sein. Es sind u.a. das ca. Gewicht eines Navi, TV, Radio, usw. bis zum geschätzten Gewicht eines Bademantels und eine Freizeitanzuges angegeben.
Ich habe mir (noch) nicht die Mühe gemacht nachzurechnen. Aber ich finde das eine Augenauswischerei.
Meiner Meinung nach müßte vom Ausbauer das Eigengewicht für die Einzelgenehmigung nachgebessert werden.
EG = Fzg alleine im Fahrbereiten Zustand mit vollem Tank (bei Wohnfahrzeugen müßte hier auf alle Fälle auch noch das Gewicht des gefüllten Wassertanks angegeben werden)
Die Einrichtung ist ja fixer Bestandteil eines solchen Fahrzeuges uns sollte eigentlich zum EG zählen.
Beispiel: Ein Kastenwagen hat eine Zuladung von HNr. 800kg bei einem 150l Wassertank nurmehr 650kg. Wenn ich jetzt noch die gesamte fix eingebaute Einrichtung abziehe bin ich nicht überzeugt ob dann noch genug für 2 Standardpersonen überbleibt, geschweige sonstiges im Urlaub benötigtes Zubehör.
Werde demnächst auf eine Waage fahren und das ganze einmal genau durchrechnen.
liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
auf Eurocamp 2 Gold