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Thema: Gasprüfung und § 57a Überprüfung

  1. #1
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    Standard Gasprüfung und § 57a Überprüfung

    So, für alle die es ganz genau Wissen wollen hier die genauen Angaben bezüglich Gasüberprüfung und Pickerl die ich nach teilweise sehr mühsamer und langwieriger Nachfrage (11 Telefonate, 4 Mails und 2 Fax)erhalten habe:

    Gleich Vorweg: Im Moment liegt es im Ermessen der Prüfwerkstatt, ob eine Gasprüfung verlangt wird, diese ist jedoch nicht obligatorisch.


    Hier die genaue Erlärung der Experten:

    Pickerlüberprüfung §57a und die Gasprüfung:
    Die Gasanlagen Prüfrichtlinie ÖVGW G-107 (für Österreich) ist wie geplant im Jänner 2007 in Kraft getreten.
    Jedoch wurde von Seiten des Verkehrsministerium (BMVIT) noch keine Durchführungsverordnung beschlossen, die diese Prüfrichtlinie in die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) aufnimmt.
    Dies ist laut Auskunft des Ministeriums erst bei einer der nächsten Novellen vorgesehen. (theoritisch hätte das BMVIT sogar noch zwei Jahre Zeit bis zur Umsetzung)
    Bis dahin gilt noch immer der Erlass des BMVIT vom 05.12.2005 der hier Auszugsweise zitiert wird:

    „Anlage 6 der PBStV, Position 7.12. Prüfung der Gasanlage:
    Aus dem Mängelkatalog zur Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung geht derzeit nicht klar hervor, ob Gasanlagen in Wohnwägen und Wohnmobilen, welche nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen (Gasanlagen für Kühlung, Heizung, Licht etc.) im Rahmen der wiederkehrenden Begutachtung zu überprüfen sind. Punkt 7 der Anlage 6 der PBStV spricht von „sonstigen Einrichtungen, sofern vorgeschrieben“. Daher sind darunter nur solche Gasanlagen zu verstehen, die für den Antrieb vorgesehen sind. Bei solchen ist nach den Anweisungen der PBStV vorzugehen. Für die Prüfung von anderen Gasanlagen (zum Kochen, Kühlen, Heizen,...) gibt es derzeit keine Vorschriften. Wenn diese Gasanlagen offensichtliche Mängel aufweisen, soll dieser Mangel im Prüfbericht nicht unter „Beurteilung“, sondern unter „Bemerkung“ in Form des Hinweises „Empfehlung für den Benutzer“ eingefügt werden. In dieser Empfehlung sollte der Mangel kurz beschrieben werden.“

    Dies bedeutet, dass im Moment bei der Überprüfung §57a lt. Auskunft des BMVIT eine Gasprüfung nicht zwingend erforderlich ist. Jedoch von der Prüfwerkstatt verlangt werden kann (aber eben nicht verlangt werden muss!!)
    Erklärung: Der Passus "Für die Prüfung von anderen Gasanlagen (zum Kochen, Kühlen, Heizen,...) gibt es derzeit keine Vorschriften." ist mit dem Inkrafttreten der G-107 /G 607 Richtlinie nicht mehr gültig und so liegt es derzeit im Ermessen
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten (ich natürlich auch)

    >>>>Homepage<<<< und auch >>>> www.campingservice.at <<<<

  2. #2
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    Hallo grisu

    Sehr guter Bericht. 3 mal Danke.
    adolfo


    Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie!

    aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Dethleffs Camper 470 V

  3. #3
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    *)grisu

    Hallo-herzlichen Dank für die Mühe,die du auf dich genommen hast

    bei diesen Recherchen.

    Deine Arbeit hat letzendlich Licht in diese Causa gebracht!

    lg
    willi

    Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;

  4. #4
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    Hallo Grisu!

    Herzlichen Dank für deine genaue Recherege. Aber anders alls Willi sehe ich hier kein Licht. Denn der wohl sehr gut und nur mühsam zusammengepuzzelte Bericht sagt meiner Meinung nach nur aus, dass nicht einmal die "Experten" wissen was nun wirklich Recht ist.

    Schade eigentlich. Wieder ein Punkt wo man erkennen muss wie schwerfällig und chaotisch unser Beamtenapparat aufgebaut und verwaltet ist.
    Eine Richtlinie tritt in Kraft aber es gibt keine genauen Angaben darüber.
    Wie kann es sein, dass eine Prüfwerkstätte entsteiden darf Was, Wann, Wo zu prüfen und mitzuführen ist.

    Traurig finde ich es auch, dass sich angachierte Menschen, die versuchen sich Wissen anzueignen um dem Recht entsprechen zu können nur durch mühsame Irrwege zu absolut ungenauen Ergebnissen vortasten können.

    An dieser Stelle nochmals vielen Dank an Grisu. Und ich kann verstehen, dass du fürs erste von Telefonaten mit Behörden und Ämtern genug hast.

    liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ

    auf Eurocamp 2 Gold

  5. #5
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    servus christian,

    herzlichen dank für deine mühen, aber was wird denn in nächster zeit passieren? gar nichts, denn die vielen camper die bis jetzt bei keiner prüfung waren (und das ist sicher der grössere teil!) werden weiterhin ohne prüfung unterwegs sein.

    denn das kostet doch etwas <img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle> und da hat man doch nichts davon. lieber mal auf die schnelle alus oder ähnlichen schmauz investieren, so ein gasregler funzt doch auch noch nach 20 jahren und mehr noch, die heizung geht doch eh noch immer...

    (ich schreibs eh nicht, dass zwei espressi am markusplatz teuer als ein neuer regler sind <img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle>)


    LG aus 48°10'15.89"N 16°21'32.98"O und 239m Höhe in Wien, Richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

  6. #6
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    hallo grisu

    danke für deine recherchen ...

    lg
    g




    ich übernehme die verantwortung dafür was ich sage, aber nicht dafür was andere zu verstehen glauben

  7. #7
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    @ Tommy:

    Ich denke das die Gasrichtlinie G107 (oder auch G607) die jetzt inkraftgetreten ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war.
    Jetzt muss halt auch noch die § 57a Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (kurz PBStV - ich liebe dieses Amtsdeutsch <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>) angepasst werden, dann gibts endlich klare Gesetze.
    Bis dahin muss man halt bei seiner Werkstatt nachfragen und auf den gesunden Hausverstand von uns Camper hoffen

    Zu Erwähnen waäre, dass in den meisten anderen EU Saaten (z.B. Deutschland) diese Prüfverordnungen schon gelten und auch bei Verkehrskontrollen schon kontrolliert werden.


    Noch eine kleine Anekdote zum Abschluss:
    Einer meiner Anrufe im Verkehrsministerium (oder auch BMVIT, wie die Insider es auch nennen <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>).
    - " Ich würde gerne Hr. Dr. xxx sprechen -
    -der ist bis Dienstag (=Faschingsdienstag) aus Dienstreise -
    -aha ist wohl auf Faschingsumzug oder sowas "-
    Peng .. aufgelegt
    Also Spass scheinen die ja nicht zu verstehen ...<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>

    Naja was solls hab dann doch noch einige kompentente Ansprechpartner gefunden <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>















    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten




  8. #8
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    Hallo Grisu!
    Super recherchiert. Da ist wohl einiges an Zeit und Nerven draufgegangen?
    Danke für diese super Info und deine Mühen!
    Solche Beiträge sind das Salz in der Suppe, bzw. im Forum!!!
    Lg
    Bertl


    Bertl(38),Karin(31),Stefan(13) aus Graz,
    unterwegs mit Seat Leon 1,9 und Bürstner Club 355 TL

  9. #9
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    Eigentlich i ich ein strikter Gegner jeder Form amtlicher Regelung.

    Vielmehr gehören die Besitzer/Nutzer von derartigen Geräten über
    die nötigen Wartungsmaßnahmen dementsprechend informiert.

    Wenn jetzt ein Besitzer die nötige Umsicht nicht hat/haben will,so
    wird ihn auch ein Amtskapplträger oder Sonstwer kaum umstimmen
    können.

    Oder:Wie´s Gefälligkeitsgutachten bei den §57 Überprüfungen gibt,
    wird sich´s auch bei den Gasprüfungen verhalten.

    Jedenfalls bin ich dagegen,daß Personen eine Vorschrift exekutieren,
    von deren Materie sie keinen blassen Dunst verstehen!!!<img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>[!

    lg
    willi

    Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;

  10. #10
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    Hallo Grisu

    Wie soll sich da ein normalsterblicher auskenn wenn du als Insider schon Stunden brauchst um herauszufinden wie der Hase läuft.<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    Frei nach dem Motto, "im Zweifel für den Angeklagten".


    Gleich Vorweg: Im Moment liegt es im Ermessen der Prüfwerkstatt, ob eine Gasprüfung verlangt wird, diese ist jedoch nicht obligatorisch.

    Gefällt mir irgendwie, <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    LG Franz



    LG aus Hollabrunn im Norden von NÖ Franz und Anna

  11. #11
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    *)franz2

    Deshalb bin ich ja gegen Interventionen von irgendeiner behördlichen
    Seite.
    Wieviele Wowa´s stehen auf Privatgrundstücken,werden als Wochenend-
    domizil oder Bauhütte genützt?
    Diese Dinger kommen nie zu einer §57 oder sonstiger Überprüfung.

    Deshalb gehören die Nutzer dementsprechend aufgeklärt/informiert.
    Und zu Verantwortungsträgern umgewandelt!

    Es kann nicht das Ziel sein,daß so eine Verordnung eine Berechtigung
    zur Ausstellung eines Strafzettels oder Ähnl.nach sich zieht!

    lg
    willi

    Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;

  12. #12
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    quoteeshalb gehören die Nutzer dementsprechend aufgeklärt/informiert.
    Und zu Verantwortungsträgern umgewandelt!
    Das wurde ja mit der neuen Prüfrichtlinie auch gemacht. Darin steht ausdrücklich, dass der Inhaber für die regelmäßige Überprüfung verantwortlich ist. Unabhängig davon ob er sie fürs Pickerl braucht oder nicht

    Und dafür, dass keiner sagen kann ich hab noch nie was davon gehört sorgen wir ja durch unsere Diskussion hier im Forum.

    Das beim Pickerl keine Gasprüfung verlangt werden muss, bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass man als Besitzer keine Haftung oder Verantwortung dafür hat.

    Ich kenne aus dem Vorjahr ein Kärntner Gerichtsverfahren, wo ein Besitzer eines Wohnwagens wegen einer schadhaften Gasanlage eine Mitschuld bei einem Schadenersatzprozess angelastet wurde.

    In Kärnten bieten viele Campingplatzbesitzer Gruppen-Gasprüfungen für ihre Dauercamper an. Das gibt auch ihnen die Möglichkeit für eine günstige Prüfung vor Ort und erhöht die Sicherheit am gesamten Campingplatz.

    Also dürfen wir Camper nicht nur auf den Gesetzgeber poltern sondern müssen einfach etwas mehr selbstverantwortung zeigen...
    meint
    Grisu















    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten




  13. #13
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    *)grisu

    Vollkommen richtig,was du sagst.Nur,das Forum ist zu wenig!

    Wie schon Andernorts geschrieben,was ist mit den vielen Wowa´s,die
    in einem Garten als Wochenendhäuschen oder Bauhütte stehen?

    Da müßte,vielleicht über Medien,mehr Aufklärungsarbeit geleistet
    werden!
    Vielleicht Aufklärung beim Flaschentausch?

    lg
    willi59

    Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;

  14. #14
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    quote:


    Also dürfen wir Camper nicht nur auf den Gesetzgeber poltern sondern müssen einfach etwas mehr selbstverantwortung zeigen...
    meint
    Grisu
    Hallo Grisu!
    Da stimm ich dir vollinhaltlich zu. Unter uns gesagt würde mich in diesem Fall eine gesetzl. Regelung nicht treffen. Ich hab einen derartigen Respekt vor Gasanlagen (hatte leider bereits die Gelegenheit einen Gasdefekt auf einem Schiff live aus der Nähe zu erleben), dass für mich persönlich eine Gasprüfung obligatorisch statt findet.

    Und was leider manche auch gerne Vergessen ist, dass Unachtsamkeit an der eigenen Sicherheit durchaus in vielen Fälle auch eine Gefahr für die Umgebung, sprich den Campernachbarn, zur Folge hat.



    liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ

    auf Eurocamp 2 Gold

  15. #15
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    quote:
    *)franz2

    Deshalb bin ich ja gegen Interventionen von irgendeiner behördlichen
    Seite.
    Wieviele Wowa´s stehen auf Privatgrundstücken,werden als Wochenend-
    domizil oder Bauhütte genützt?
    Diese Dinger kommen nie zu einer §57 oder sonstiger Überprüfung.

    Deshalb gehören die Nutzer dementsprechend aufgeklärt/informiert.
    Und zu Verantwortungsträgern umgewandelt!

    Es kann nicht das Ziel sein,daß so eine Verordnung eine Berechtigung
    zur Ausstellung eines Strafzettels oder Ähnl.nach sich zieht!

    lg
    willi

    Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
    Weißt Willi,

    da kann eine Gasflasche mal ausbrennen. Aber was ist in Wohnungen und Häusern? Die Eisenrohre liegen Jahrzehnte in feuchten Mauern, keinen Hund kratzt es, und da kann bei einem Leck mehr ausgehen als 11 Kilo denk ich mal...

    LG Franz



    LG aus Hollabrunn im Norden von NÖ Franz und Anna

  16. #16
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    Hallo beinand!

    +)Willi und Franz

    Also auf diesem Gebiet bin ich ja nicht so bewandert. Aber ich hab eine Gasheizung. Und laut Auskunft meines Installateurs muss sowohl die Zuleitung als auch die Heizanlage regelmäßig gewartet werden. Ist angeblich gesetzlich voreschrieben. Er hat mir auch den Prüfungsintervall gesagt. Nur gemerkt hab ich es mir nicht. Laut Bedienungsanleitung sollte alle 2 Jahre ein Service an der Heizanlage durchgeführt werden. Wir haben mit dem Installateur ein jährlichen Servicevertrag ausgehandelt und abgeschlossen. (was keine Überredung durch den Installateur sonder unser eigener Wunsch).

    Wie sich das aber bei fix aufgestellten WoWa´s verhält die mit Flaschengas auskommen, kann ich nicht sagen.


    liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ

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  17. #17
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    Hallo grisu!

    Danke für die Mühe jetzt herrscht endlich Klarheit,über die unendliche Gasgeschichte.Ich für meinen Teil werde mein komisches abgedichtetes Gaskasterl bauen und zur Überprüfung fahren, man fährt ja schliesslich nicht nur in Österreich Campen und die Sicherheit geht vor .



    Grüsse aus Maria Theresia


    Josef und Gabi




  18. #18
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    hi tommy,

    wenn ich richtig informiert bin, ist die gasprüfung bei fix aufgestellten, nicht mehr fahrbaren untersätzen alle 5 jahre fällig.

    zumindest die meisten cp-betreiber verlangen das so.

    @ grisu, gibt es da auch eine amtliche verordnung?? hab mich doch bisher mit so etwas nicht auseinandergesetzt <img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle>.


    LG aus 48°10'15.89"N 16°21'32.98"O und 239m Höhe in Wien, Richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

  19. #19
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    @ Richard:
    Da die Auflagen bei der Umwidmung zum Campingplatz Landessache sind, gibt es sicherlich keine einheitliche Gesetzeslage.Hab mich aber auch nicht wirklich damit beschäftigt.
    Da müsste man einmal Arndt Fragen ob er irgendwas in die Richtung kennt.

    Viele Platzbesitzer sichern sich aber ab und haben eine Prüfpflicht in die Campingplatzordnung aufgenommen, da liegt die Verantwortung dann beim Wageninhaber.
    Dies funktioniert aber nur dann, wenn man auch den Dauercampern die Gelegenheit zur fachgerechten Überprüfung am Platz bietet.















    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten




  20. #20
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    hi grisu,

    na dann hoff ich, dass du in längstens drei jahren bei uns zu besuch kommst, sonst muss ich doch glatt wieder einen neuen wowa kaufen <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>.


    LG aus 48°10'15.89"N 16°21'32.98"O und 239m Höhe in Wien, Richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

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