@ Richard:
Da die Auflagen bei der Umwidmung zum Campingplatz Landessache sind, gibt es sicherlich keine einheitliche Gesetzeslage.Hab mich aber auch nicht wirklich damit beschäftigt.
Da müsste man einmal Arndt Fragen ob er irgendwas in die Richtung kennt.

Viele Platzbesitzer sichern sich aber ab und haben eine Prüfpflicht in die Campingplatzordnung aufgenommen, da liegt die Verantwortung dann beim Wageninhaber.
Dies funktioniert aber nur dann, wenn man auch den Dauercampern die Gelegenheit zur fachgerechten Überprüfung am Platz bietet.















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten