Hallo grisu
Sehr guter Bericht. 3 mal Danke.
adolfo
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie!
aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Dethleffs Camper 470 V
Hallo grisu
Sehr guter Bericht. 3 mal Danke.
adolfo
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie!
aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Dethleffs Camper 470 V
*)grisu
Hallo-herzlichen Dank für die Mühe,die du auf dich genommen hast
bei diesen Recherchen.
Deine Arbeit hat letzendlich Licht in diese Causa gebracht!
lg
willi
Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
Hallo Grisu!
Herzlichen Dank für deine genaue Recherege. Aber anders alls Willi sehe ich hier kein Licht. Denn der wohl sehr gut und nur mühsam zusammengepuzzelte Bericht sagt meiner Meinung nach nur aus, dass nicht einmal die "Experten" wissen was nun wirklich Recht ist.
Schade eigentlich. Wieder ein Punkt wo man erkennen muss wie schwerfällig und chaotisch unser Beamtenapparat aufgebaut und verwaltet ist.
Eine Richtlinie tritt in Kraft aber es gibt keine genauen Angaben darüber.
Wie kann es sein, dass eine Prüfwerkstätte entsteiden darf Was, Wann, Wo zu prüfen und mitzuführen ist.
Traurig finde ich es auch, dass sich angachierte Menschen, die versuchen sich Wissen anzueignen um dem Recht entsprechen zu können nur durch mühsame Irrwege zu absolut ungenauen Ergebnissen vortasten können.
An dieser Stelle nochmals vielen Dank an Grisu. Und ich kann verstehen, dass du fürs erste von Telefonaten mit Behörden und Ämtern genug hast.
liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
auf Eurocamp 2 Gold
servus christian,
herzlichen dank für deine mühen, aber was wird denn in nächster zeit passieren? gar nichts, denn die vielen camper die bis jetzt bei keiner prüfung waren (und das ist sicher der grössere teil!) werden weiterhin ohne prüfung unterwegs sein.
denn das kostet doch etwas <img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle> und da hat man doch nichts davon. lieber mal auf die schnelle alus oder ähnlichen schmauz investieren, so ein gasregler funzt doch auch noch nach 20 jahren und mehr noch, die heizung geht doch eh noch immer...
(ich schreibs eh nicht, dass zwei espressi am markusplatz teuer als ein neuer regler sind <img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle>)
LG aus 48°10'15.89"N 16°21'32.98"O und 239m Höhe in Wien, Richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
hallo grisu
danke für deine recherchen ...
lg
g
ich übernehme die verantwortung dafür was ich sage, aber nicht dafür was andere zu verstehen glauben
@ Tommy:
Ich denke das die Gasrichtlinie G107 (oder auch G607) die jetzt inkraftgetreten ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war.
Jetzt muss halt auch noch die § 57a Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (kurz PBStV - ich liebe dieses Amtsdeutsch <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>) angepasst werden, dann gibts endlich klare Gesetze.
Bis dahin muss man halt bei seiner Werkstatt nachfragen und auf den gesunden Hausverstand von uns Camper hoffen
Zu Erwähnen waäre, dass in den meisten anderen EU Saaten (z.B. Deutschland) diese Prüfverordnungen schon gelten und auch bei Verkehrskontrollen schon kontrolliert werden.
Noch eine kleine Anekdote zum Abschluss:
Einer meiner Anrufe im Verkehrsministerium (oder auch BMVIT, wie die Insider es auch nennen <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>).
- " Ich würde gerne Hr. Dr. xxx sprechen -
-der ist bis Dienstag (=Faschingsdienstag) aus Dienstreise -
-aha ist wohl auf Faschingsumzug oder sowas "-
Peng .. aufgelegt
Also Spass scheinen die ja nicht zu verstehen ...<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>
Naja was solls hab dann doch noch einige kompentente Ansprechpartner gefunden <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>
7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten
Hallo Grisu!
Super recherchiert. Da ist wohl einiges an Zeit und Nerven draufgegangen?
Danke für diese super Info und deine Mühen!
Solche Beiträge sind das Salz in der Suppe, bzw. im Forum!!!
Lg
Bertl
Bertl(38),Karin(31),Stefan(13) aus Graz,
unterwegs mit Seat Leon 1,9 und Bürstner Club 355 TL
Eigentlich i ich ein strikter Gegner jeder Form amtlicher Regelung.
Vielmehr gehören die Besitzer/Nutzer von derartigen Geräten über
die nötigen Wartungsmaßnahmen dementsprechend informiert.
Wenn jetzt ein Besitzer die nötige Umsicht nicht hat/haben will,so
wird ihn auch ein Amtskapplträger oder Sonstwer kaum umstimmen
können.
Oder:Wie´s Gefälligkeitsgutachten bei den §57 Überprüfungen gibt,
wird sich´s auch bei den Gasprüfungen verhalten.
Jedenfalls bin ich dagegen,daß Personen eine Vorschrift exekutieren,
von deren Materie sie keinen blassen Dunst verstehen!!!<img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>[!
lg
willi
Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
Hallo Grisu
Wie soll sich da ein normalsterblicher auskenn wenn du als Insider schon Stunden brauchst um herauszufinden wie der Hase läuft.<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
Frei nach dem Motto, "im Zweifel für den Angeklagten".
Gleich Vorweg: Im Moment liegt es im Ermessen der Prüfwerkstatt, ob eine Gasprüfung verlangt wird, diese ist jedoch nicht obligatorisch.
Gefällt mir irgendwie, <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
LG Franz
LG aus Hollabrunn im Norden von NÖ Franz und Anna
*)franz2
Deshalb bin ich ja gegen Interventionen von irgendeiner behördlichen
Seite.
Wieviele Wowa´s stehen auf Privatgrundstücken,werden als Wochenend-
domizil oder Bauhütte genützt?
Diese Dinger kommen nie zu einer §57 oder sonstiger Überprüfung.
Deshalb gehören die Nutzer dementsprechend aufgeklärt/informiert.
Und zu Verantwortungsträgern umgewandelt!
Es kann nicht das Ziel sein,daß so eine Verordnung eine Berechtigung
zur Ausstellung eines Strafzettels oder Ähnl.nach sich zieht!
lg
willi
Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
Das wurde ja mit der neuen Prüfrichtlinie auch gemacht. Darin steht ausdrücklich, dass der Inhaber für die regelmäßige Überprüfung verantwortlich ist. Unabhängig davon ob er sie fürs Pickerl braucht oder nichtquoteeshalb gehören die Nutzer dementsprechend aufgeklärt/informiert.
Und zu Verantwortungsträgern umgewandelt!
Und dafür, dass keiner sagen kann ich hab noch nie was davon gehört sorgen wir ja durch unsere Diskussion hier im Forum.
Das beim Pickerl keine Gasprüfung verlangt werden muss, bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass man als Besitzer keine Haftung oder Verantwortung dafür hat.
Ich kenne aus dem Vorjahr ein Kärntner Gerichtsverfahren, wo ein Besitzer eines Wohnwagens wegen einer schadhaften Gasanlage eine Mitschuld bei einem Schadenersatzprozess angelastet wurde.
In Kärnten bieten viele Campingplatzbesitzer Gruppen-Gasprüfungen für ihre Dauercamper an. Das gibt auch ihnen die Möglichkeit für eine günstige Prüfung vor Ort und erhöht die Sicherheit am gesamten Campingplatz.
Also dürfen wir Camper nicht nur auf den Gesetzgeber poltern sondern müssen einfach etwas mehr selbstverantwortung zeigen...
meint
Grisu
7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten
*)grisu
Vollkommen richtig,was du sagst.Nur,das Forum ist zu wenig!
Wie schon Andernorts geschrieben,was ist mit den vielen Wowa´s,die
in einem Garten als Wochenendhäuschen oder Bauhütte stehen?
Da müßte,vielleicht über Medien,mehr Aufklärungsarbeit geleistet
werden!
Vielleicht Aufklärung beim Flaschentausch?
lg
willi59
Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
Hallo Grisu!quote:
Also dürfen wir Camper nicht nur auf den Gesetzgeber poltern sondern müssen einfach etwas mehr selbstverantwortung zeigen...
meint
Grisu
Da stimm ich dir vollinhaltlich zu. Unter uns gesagt würde mich in diesem Fall eine gesetzl. Regelung nicht treffen. Ich hab einen derartigen Respekt vor Gasanlagen (hatte leider bereits die Gelegenheit einen Gasdefekt auf einem Schiff live aus der Nähe zu erleben), dass für mich persönlich eine Gasprüfung obligatorisch statt findet.
Und was leider manche auch gerne Vergessen ist, dass Unachtsamkeit an der eigenen Sicherheit durchaus in vielen Fälle auch eine Gefahr für die Umgebung, sprich den Campernachbarn, zur Folge hat.
liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
auf Eurocamp 2 Gold
Weißt Willi,quote:
*)franz2
Deshalb bin ich ja gegen Interventionen von irgendeiner behördlichen
Seite.
Wieviele Wowa´s stehen auf Privatgrundstücken,werden als Wochenend-
domizil oder Bauhütte genützt?
Diese Dinger kommen nie zu einer §57 oder sonstiger Überprüfung.
Deshalb gehören die Nutzer dementsprechend aufgeklärt/informiert.
Und zu Verantwortungsträgern umgewandelt!
Es kann nicht das Ziel sein,daß so eine Verordnung eine Berechtigung
zur Ausstellung eines Strafzettels oder Ähnl.nach sich zieht!
lg
willi
Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
da kann eine Gasflasche mal ausbrennen. Aber was ist in Wohnungen und Häusern? Die Eisenrohre liegen Jahrzehnte in feuchten Mauern, keinen Hund kratzt es, und da kann bei einem Leck mehr ausgehen als 11 Kilo denk ich mal...
LG Franz
LG aus Hollabrunn im Norden von NÖ Franz und Anna
Hallo beinand!
+)Willi und Franz
Also auf diesem Gebiet bin ich ja nicht so bewandert. Aber ich hab eine Gasheizung. Und laut Auskunft meines Installateurs muss sowohl die Zuleitung als auch die Heizanlage regelmäßig gewartet werden. Ist angeblich gesetzlich voreschrieben. Er hat mir auch den Prüfungsintervall gesagt. Nur gemerkt hab ich es mir nicht. Laut Bedienungsanleitung sollte alle 2 Jahre ein Service an der Heizanlage durchgeführt werden. Wir haben mit dem Installateur ein jährlichen Servicevertrag ausgehandelt und abgeschlossen. (was keine Überredung durch den Installateur sonder unser eigener Wunsch).
Wie sich das aber bei fix aufgestellten WoWa´s verhält die mit Flaschengas auskommen, kann ich nicht sagen.
liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
auf Eurocamp 2 Gold
Hallo grisu!
Danke für die Mühe jetzt herrscht endlich Klarheit,über die unendliche Gasgeschichte.Ich für meinen Teil werde mein komisches abgedichtetes Gaskasterl bauen und zur Überprüfung fahren, man fährt ja schliesslich nicht nur in Österreich Campen und die Sicherheit geht vor .
Grüsse aus Maria Theresia
Josef und Gabi
hi tommy,
wenn ich richtig informiert bin, ist die gasprüfung bei fix aufgestellten, nicht mehr fahrbaren untersätzen alle 5 jahre fällig.
zumindest die meisten cp-betreiber verlangen das so.
@ grisu, gibt es da auch eine amtliche verordnung?? hab mich doch bisher mit so etwas nicht auseinandergesetzt <img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle>.
LG aus 48°10'15.89"N 16°21'32.98"O und 239m Höhe in Wien, Richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
@ Richard:
Da die Auflagen bei der Umwidmung zum Campingplatz Landessache sind, gibt es sicherlich keine einheitliche Gesetzeslage.Hab mich aber auch nicht wirklich damit beschäftigt.
Da müsste man einmal Arndt Fragen ob er irgendwas in die Richtung kennt.
Viele Platzbesitzer sichern sich aber ab und haben eine Prüfpflicht in die Campingplatzordnung aufgenommen, da liegt die Verantwortung dann beim Wageninhaber.
Dies funktioniert aber nur dann, wenn man auch den Dauercampern die Gelegenheit zur fachgerechten Überprüfung am Platz bietet.
7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten
hi grisu,
na dann hoff ich, dass du in längstens drei jahren bei uns zu besuch kommst, sonst muss ich doch glatt wieder einen neuen wowa kaufen <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>.
LG aus 48°10'15.89"N 16°21'32.98"O und 239m Höhe in Wien, Richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
Hallo im Forum
Bei meiner § 57 diesen Monat hat der Arbö erstmalig bereits nach der erfolgten Gasüberprüfung gefragt und sie auch im Prüfbericht eingetragen. Ich lasse im WoMo alle 2 Jahre von der Fa. Flaga (soll keine Werbung sein) auch im eigenen Interesse meine Gasanlage überprüfen. Ich will noch nicht auf Wolke 17 und Harfe spielen sondern auf Erden reisen.
lG Zotty
Übermorgen gehts los.